Auf die Homepage des MS (Rubrik Kinder- und Jugendschutz) wurde das Merkblatt „Jugendschutzrelevante Probleme im Umgang mit Internetcafés in Niedersachsen“ eingestellt. Dieses Merkblatt gibt Informationen und Hinweise zur Handhabung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen im Gewerbe, in Behörden sowie in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.
Ziel der Einführung der Budgetierung des Landespolizeihaushaltes zum Haushaltsjahr 2007 war, dass die Polizei ihre Aufgabenerledigung künftig noch stärker als bisher an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren kann. Die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung soll auch unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten eine neue Qualität polizeilicher Arbeit ermöglichen. Auch sei zu erwarten, dass die Budgetierung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Landesmitteln beitrage.
3. Gibt es neun Monate nach Einführung der Budgetierung erste positive Erfahrungswerte und, wenn ja, welche?
Mit dem Haushaltsplan 2007 erfolgte für den Verwaltungsbereich Polizei der Einstieg in eine Budgetierung gemäß § 17 a LHO. An die Stelle der bis dato verbindlichen Zweckbindung der Mittel über den Haushaltsplan traten mit Beginn der Budgetierung in Umsetzung des durch das Parlament verabschiedeten Produkthaushaltes Zielvereinbarungen mit allen sieben Polizeidirektionen sowie dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA). Aufgaben- und Ausgabenverantwortung wurden bei den Polizeibehörden zusammengeführt und ermöglichen eine eigenständige, dezentrale und zuneh
Flankiert wird dieser Prozess von der Einführung eines Finanzcontrollings durch das Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK) , das die Haushaltsführung und -steuerung begleitet. Dazu haben die Polizeibehörden periodengenaue Budgetplanungen vorgelegt und berichten monatlich über die geplanten und tatsächlichen Mittelabflüsse (Soll-Ist-Vergleich) sowie ergänzend über eingeleitete Steuerungsmaßnahmen. Ein Instrument dieses Controllings ist eine zum Jahresbeginn erfolgte zehnprozentige Budgetsperre im Kassenanschlag, die - wie vorgesehen - im ersten Schritt ab dem 1. Juli auf 5 % reduziert werden konnte. Die vollständige Freigabe der Mittel zeichnet sich ab.
Zu 1: Mit dem Einstieg im Haushaltsjahr 2007 erfolgte eine Budgetierung der Sachmittelausgaben im Umfang von 102 Millionen Euro sowie von insgesamt fünf Investitionstiteln im Umfang von rund 26 Millionen Euro (jeweils inklusive Haushaltsres- te) und geringer Teile des Personalhaushaltes (u. a. Überstundenmittel). Minderausgaben im konsumtiven Bereich und in kleinerem Umfang auch Mehreinnahmen (z. B. Verkaufserlöse) können seither zugunsten zusätzlicher Investitionen genutzt werden und schaffen damit den Anreiz zur Umsteuerung von konsumtivem Aufwand in moderne Technik.
Zu 2: Die Polizeibehörden bewirtschaften in ihrer Verantwortung vor Ort sach- und verteilungsgerecht zugeordnete verlässliche Teilbudgets. Ein sparsamer, kostenbewusster und an den Zielen der Polizei ausgerichteter Einsatz der Ressourcen wird gefördert. Die erweiterte Finanzverantwortung mit einem hohen Maß an Transparenz und Ausgabedisziplin sowie die Ergebnisverantwortung führen zu einem aufgabengerecht priorisierten, ressourcenschonenden Einsatz von Finanzmitteln. Die Einführung dieser zukunftsorientierten Finanzsteuerung schafft die Basis für eine gleichermaßen reaktionsschnelle wie effiziente Aufgabenerledigung. Im Übrigen siehe Beantwortung der Frage 1.
Zu 3: Die Ausgabenentwicklung dokumentiert, dass die mit dem Einstieg in die Budgetierung des Polizeihaushalts avisierten Ziele erreicht worden sind. So liegen die aktuellen Istzahlen im konsum
tiven Bereich um rund 1,5 Millionen Euro unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis; diese Mittel erweitern den Finanzspielraum im Investivbereich.
Die erweiterte Finanzverantwortung wird von den Polizeibehörden positiv angenommen. Alle Polizeibehörden bewerten ihre Liquidität im Finanzbudget 2007 als unkritisch. Erste Investitionen aus eingesparten konsumtiven Mitteln und Verkaufserlösen sind bereits erfolgt.
Die bisher durchweg guten Erfahrungen lassen erwarten, dass es zunehmend gelingen wird, die bereits eingetretenen positiven Effekte noch zu steigern. Um die Instrumente für eine gleichermaßen reaktionsschnelle wie effiziente Aufgabenerledigung weiter zu verbessern, wird daher zurzeit geprüft, ob das Personalbudget in Richtung des Investitionshaushaltes geöffnet und insoweit in die Budgetierung einbezogen werden kann.
Schwerpunkt 1 2.1.07 (MW) Qualifizierung von Arbeitslosen im IT-Bereich 1.922.931,66 20.184.244,11 22.107.175,77 704 8.681 9.385
2.1.11 (MW) Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze im IT-Bereich 1.331.379,22 6.742.768,54 8.074.147,76 650 3.501 4.151
Schwerpunkt 2 2.2.06 (MW) Qualifizierung von Arbeitslosen im Tourismusbereich 62.912,86 2.495.050,51 2.557.963,37 11 693 704
2.4.03 (MW) Qualifizierung und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen aus städtischen Problemgebieten
Politikbereich A 3.1.2 (MS) Jugendwerkstätten 9.946.611,28 78.316.299,62 88.262.910,90 2.897 28.419 31.316