Protocol of the Session on October 19, 2007

Die private Grundschule Spascher Sand wurde zum Schuljahresbeginn 2004 in der Stadt Wildeshausen gegründet. Diese Grundschule erfreut sich wegen ihrer guten pädagogischen Arbeit großer Akzeptanz in der Region. Als kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden Grundschulangebotes beabsichtigt der Schulgründer nun die Errichtung einer weiterführenden Schule. Seinen ursprünglichen Plan, nach dem Montessori-Prinzip die bestehende Grundschule als kooperative Schule auszubauen, kann der Gründer bei der derzeitig gültigen Rechtslage in Niedersachsen nicht verwirklichen.

Möglich ist lediglich der Aufbau einer eigenständigen Schule mit der Folge, dass für diese Neugründung wiederum erst nach einer dreijährigen Wartefrist eine finanzielle Förderung durch das Land erfolgt. Obwohl der Initiator bereits eindeutig nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein privates Schulangebot kontinuierlich und erfolgreich anzubieten und pädagogisch sinnvoll weiterzuentwickeln, findet dies bei der Neugründung keine Berücksichtigung.

„Gut Spascher Sand darf nun doch kooperative Schule gründen. Nahtlose Finanzierung möglich“, meldete die örtliche Presse am 19. September 2007 als Ergebnis eines Besuches des bildungspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Heinz Klare. Dieser hat dabei auf die wenige Tage zuvor erfolgte Aussage des Niedersächsischen Ministerpräsidenten verwiesen, wonach in der nächsten Legislaturperiode kooperative Systeme und auch Verbindungen zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen möglich sein sollen, wenn es in der Region gewünscht ist. Der Abgeordnete Klare hält es für realistisch - so die Aussage in der Presse -, dass diese Neuerungen im März 2008 verabschiedet sein werden, wohl wissendlich, dass sich der neue Landtag erst Ende Februar 2008 konstituieren wird. Allerdings gibt es bereits jetzt keine Signale vonseiten der CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf „Gesetz zur Aufhebung des Verbots, Gesamtschulen zu errichten, und zur Stärkung des Elternwillens“ zuzustimmen, und es ist bekannt, dass sich der neue Landtag erst im Februar 2008 konstituieren wird.

Es ist sehr zu begrüßen, wenn die Privatschule Spascher Sand rechtzeitig eine konkrete Perspektive für die finanzielle Absicherung ihres weiterführenden Schulangebotes erhält.

Vor dem Hintergrund, dass bisher aber noch keine inhaltlichen Aussagen der Landesregierung zu angekündigten gesetzlichen Neuregelungen vorliegen, frage ich die Landesregierung:

1. Teilt sie die Einschätzung, dass die Verabschiedung gesetzlicher Neuerungen für die Errichtung kooperativer Systeme bis März 2008 realistisch ist?

2. Stehen die Kriterien für die Genehmigung kooperativer Systeme bereits fest, und ist sichergestellt, dass das weiterführende Schulangebot Spascher Sand unter diese geplanten Regelungen fällt?

3. Gibt es aus Sicht der Landesregierung Möglichkeiten, der Schule Spascher Sand zeitnah Planungssicherheit für den Beginn der Landesfinanzierung für das weiterführende Schulangebot zu geben, und wenn ja, um welche konkreten Möglichkeiten handelt es sich dabei?

Die Landesregierung sieht es als Beleg für die guten Rahmenbedingungen hier in Niedersachsen

an, wenn neue Privatschulen errichtet und bestehende erweitert werden. Und nicht zuletzt zeugt die hohe Akzeptanz, die den Privatschulen entgegengebracht wird, von der guten Arbeit, die auch dort geleistet wird.

Zu den guten Rahmenbedingungen - das möchte ich hier feststellen - gehört auch das hohe Maß an Planungssicherheit, das alle Schulen in freier Trägerschaft genießen. Das haben zuletzt die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Finanzhilfe und der Landtag mit dem einstimmigen Beschluss zu diesem Gesetzentwurf erneut bewiesen. Zu dieser Planungssicherheit tragen neben den Finanzhilfevorschriften aber auch die grundsätzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes zum Privatschulwesen bei, die eindeutig sind. Und danach sind alle Schulformen und alle organisatorischen Zusammenfassungen der öffentlichen Schulen auch für Privatschulen möglich. Es ist also auch heute schon zulässig, Grundschulen mit weiterführenden Schulen, nämlich mit Hauptschulen und Realschulen, organisatorisch zu einer Schule zu verbinden. Allerdings sind die Schulbehörden an diese eindeutigen gesetzlichen Vorgaben auch gebunden. Das bedeutet z. B., dass eine organisatorische Zusammenfassung von Grundschule und Gymnasium an der privaten Grundschule Gut Spascher Sand ebenso wenig zulässig wäre wie an öffentlichen Schulen. Ermessen ist den Schulbehörden hier durch den Gesetzgeber nicht eingeräumt.

Ein Ermessen ist den Schulbehörden genauso wenig eingeräumt bei der Frage, wann die Finanzhilfe für eine Schule in freier Trägerschaft einsetzt. Nach § 149 des Niedersächsischen Schulgesetzes wird Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen oder solche von besonderer pädagogischer Bedeutung nach Ablauf von drei Jahren seit der Genehmigung gewährt. Im Falle von Erweiterungen ist nach der jeweiligen Art dieser Erweiterung zu unterscheiden. So wird z. B. bei einer Änderung der Organisation einer schon bestehenden Schulform Finanzhilfe vom Zeitpunkt der Anerkennung gewährt. Wird dagegen eine bestehende Schule um einen Schulzweig einer anderen Schulform erweitert, so wird Finanzhilfe für diese Erweiterung nach Ablauf eines Jahres seit der Genehmigung, bei vorgesehener Anerkennung erst mit dieser, gewährt. Die bestehenden schulgesetzlichen Regelungen bieten damit eine klare Perspektive sowohl zu der Frage der Genehmigungsfähigkeit als auch hinsichtlich der Finanzierung.

Die Landesregierung begrüßt hilfreiche und weiterführende Vorschläge zur Weiterentwicklung des niedersächsischen Schulwesens und wird das Ihre zu einer gründlichen und umfassenden Diskussion beitragen. Die Entscheidung allerdings über Umfang und auch Zeitpunkt einer möglichen Umsetzung solcher Vorschläge bleibt dem Landtag vorbehalten. Dabei steht es der Landesregierung nicht an, hierzu zeitliche oder inhaltliche Vorgaben zu machen. Als wenig hilfreich erachtet sie im Übrigen einen auf einen Einzelfall reduzierten Aktionismus z. B. in Form der vorliegenden Kleinen Anfrage.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Wie bereits ausgeführt, gewährleisten die bestehenden Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes ein sehr hohes Maß an Planungssicherheit. Da die Frage aber vermeintlich auf eine Verbesserung der schon guten Bedingungen abzielt, ist auch hier auf die Vorbemerkungen zu verweisen.

Anlage 24

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 der Abg. Uwe Harden und Jacques Voigtländer (SPD)

Kritisiert Ministerpräsident Wulff die eigene Schulpolitik?

Mit Erstaunen haben Eltern und Lehrer der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18. September 2007 entnommen, dass Ministerpräsident Wulff Teile der von seiner Regierung erst 2003 durchgeführten Schulreform für überholungsbedürftig hält, wie das Verbot der Einrichtung neuer Gesamtschulen. Auch den Stoffumfang und die Belastung der Schülerinnen und Schüler kritisiert Ministerpräsident Wulff. Viele Eltern geben dem Ministerpräsidenten recht, wenn er feststellt: „Wenn ein Schüler heute 34 Wochenstunden zu bewältigen hat, zu Hause Hausaufgaben zu bewältigen hat, sich ehrenamtlich im Verein engagiert und hoffentlich mit Freunden am Nachmittag etwas unternimmt, kann das in Einzelfällen zu einer 70Stunden-Woche führen. Das ist dann nicht mehr zu verantworten.“ Das Vorgehen des Ministerpräsidenten macht deutlich, dass er den Gesetzentwurf in der Drs. 15/30 vom 10. März 2003 mit beschlossen hat, ohne die Folgen der

Schulreformen der von ihm geführten Landesregierung selbst zu kennen.

Wie uns die Landesregierung in Beantwortung der Kleinen Anfrage in der Drs. 15/2673 am 24. Februar 2006 mitteilte, beträgt die wöchentliche Pflichtstundenzahl in den Klassen 9 bis 12 des Gymnasiums 34 Stunden, was einen Unterricht bis in den Nachmittag hinein unumgänglich macht. Rechnet man bis zu zwei Stunden Fahrzeit und bis zu zwei Stunden Hausaufgaben hinzu, ergibt sich allein durch Vorgaben des Kultusministeriums eine wöchentliche Schul-, Schulweg- und Hausaufgabenbelastung von bis zu 54 Stunden. Die Pausen sind für Klassenraumwechsel und Essen fest verplant.

Wie uns das Kultusministerium damals mitteilte, führt diese Belastung nur an zwei Tagen in der Woche zu Nachmittagsunterricht. Diese Mitteilung ist nur dann richtig, wenn der Vormittag bis 14 Uhr dauert.

Da der Ministerpräsident nach Presseberichten unsere Auffassung vom Januar 2006 teilt, was die Überbelastung der Schüler angeht, fragen wir die Landesregierung:

1. Teilt sie die die Meinung, dass eine wöchentliche Pflichtstundenzahl von 34, plus Hausaufgaben, plus Sport- oder Vereinsaktivitäten, nicht zu verantworten sein kann?

2. Ist der Ministerpräsident wirklich der Ansicht, dass Gesamtschulen zur Umgehung des Verbots auf Neuerrichtung ihre Kapazität so weit erhöhen sollten, dass sie acht- oder gar zehnzügig geführt werden müssen mit all den bekannten Nachteilen einer „Mammutschule“, die Schulen von bis zu 2 000 Schülerinnen und Schülern zwangsläufig aufweisen müssen?

Bereits auf Ihre Kleine Anfrage vom Januar 2006 (LT-Drs. 15/2673) hat die Landesregierung ausführlich geantwortet und die Gründe für die hohe Schülerpflichtstundenzahl im achtjährigen Gymnasium dargelegt. Sie wissen, dass die 265 Gesamtstunden Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 12 auf eine entsprechende Vereinbarung der Kultusministerkonferenz der Länder zur gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II zurückgehen. Würden in Niedersachsen diese Stunden nicht nachgewiesen, so würde das in Niedersachsen vergebene Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife keine bundesweite Anerkennung finden. Und Sie wissen außerdem, dass der Stundenumfang am Nachmittag mit darauf zurückzuführen ist, dass nahezu alle Schulen in Niedersachsen inzwischen von der Gestaltung des Unterrichts an fünf Tagen in der Woche Gebrauch machen. Der unterrichtsfreie Sonnabend ist in der Schule nicht mehr wegzudenken, obwohl die Schule rechtlich die Möglichkeit hätte, mindestens an zwei Sonnabenden

im Monat Unterricht vorzusehen. Im Sinne der Eigenverantwortlichkeit der Schule sollen die Schulen hierüber auch weiterhin selber entscheiden. Der hohe Stundenumfang am Nachmittag ist aber auch im Wissen um diesen Sachverhalt zu bewerten.

Der Ministerpräsident hat sich mit seiner Aussage also nicht gegen niedersächsische Regelungen gewendet, sondern die von der KMK vorgegebenen 265 Gesamtwochenstunden problematisiert - und dieses zu Recht. Wir erleben heute, dass die Bildungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland neu verteilt werden. Bildung setzt bereits im Elementarbereich ein. Wir fördern den Übergang vom Elementarbereich in die Grundschule. Das Erlernen der ersten Fremdsprache beginnt schon in der Grundschule. Schulinhalte werden, zumindest am Gymnasium, nach vorne verlagert, und viele Schulen entwickeln sich von der Halbtagsschule hin zur Ganztagsschule. Alle diese Entwicklungen müssen zum Anlass genommen werden, die Zahl der 265 Gesamtstunden neu zu bewerten. Dieses ist Niedersachsen jedoch nicht allein möglich, hier muss die Kultusministerkonferenz der Länder tätig werden. Niedersachsen wird sich aber dafür einsetzen, dass das Thema dort erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Ausgehend von dem gegliederten Schulwesen als Regelform, das von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung unseres Landes befürwortet wird, hat der Ministerpräsident in besonders gelagerten Fällen Offenheit gegenüber der Prüffrage signalisiert, ob bei Vorliegen eines belastbar nachweisbaren Bedürfnisses, bei entsprechendem politischen Willen des Schulträgers und ohne Gefährdung der Regelschulformen eine neue Gesamtschule errichtet werden kann, wobei auch die gegebenen Möglichkeiten der Erweiterung bereits bestehender Gesamtschulen zu nutzen sind. Nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung bedeutet diese Möglichkeit, dass z. B. Integrierte Gesamtschulen achtzügig und nicht, wie in der Anfrage behauptet wird, zehnzügig sein können. Wenn der Fragesteller der SPD-Landtagsfraktion der Ansicht ist, dass eine achtzügige Gesamtschule eine „Mammutschule“ ist, muss darauf verwiesen werden, dass die SPD-Vorgängerregierungen die Möglichkeiten dazu hatten, die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung entsprechend zu verändern. Im Übrigen gibt es auch erfolgreich arbeitende Gymnasien dieser Größenordnung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Zahl der 265 Gesamtstunden muss neu bewertet werden. Niedersachsen wird sich deshalb dafür einsetzen, dass das Thema erneut auf die Tagesordnung der Kultusministerkonferenz gesetzt wird.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 27 der Abg. Erhard Wolfkühler und Dieter Möhrmann (SPD)

Brandschutz im künftigen A-20-Elbtunnel bei Drochtersen

Mit der Planung des bei Drochtersen vorgesehenen Elbtunnels (A 20) muss auch die Frage beantwortet werden, wie der Brandschutz in dem Tunnel künftig gewährleistet wird. Im Rat der Gemeinde Drochtersen wird darüber beraten, wie die Sicherheit der Tunnelbenutzer und im Einsatzfall auch die der Feuerwehr- und Rettungskräfte sichergestellt werden kann.

Der Einsatz im Elbtunnel erfordert Löschfahrzeuge, die mit Spezialausrüstungen (große Ka- pazitäten Löschschaum, Langzeitatem- schutzgeräte, Kühlungsvorrichtungen für die Einsatzfahrzeuge selbst, Sonderausbildung der Feuerwehrleute usw.) ausgestattet sind. Nach den Schätzungen der Feuerwehr wird der Investitionsbedarf allein hierfür auf rund 1,5 Millionen Euro beziffert. Dies ist für eine 12 000-Einwohner-Gemeinde mit einem Haushaltsvolumen von 12 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und 3 Millionen Euro im Vermögenshaushalt nicht ohne Weiteres zu verkraften. Hinzukommen noch die Kosten für die Aufrüstung der Feuerwehr für die in Planung befindlichen überirdischen Autobahnen.

Der Feuerschutzausschuss der Gemeinde Drochtersen hat die Aufstellung, die Unterhaltung und die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit von Feuerwehr- und Rettungskräften durch den Tunnelbetreiber gefordert. Dabei wurde deutlich gemacht, dass für die Bereitstellung und Unterhaltung der zusätzlichen Ausrüstung für die Gemeindefeuerwehr Drochtersen keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen.

Der Bundesverkehrsminister hat in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel deutlich klargestellt, dass auch bei einem möglichen PPP-Projekt Elbtunnel der Feuer- und Rettungsschutz hoheitliche Aufgabe des Landes bleibt.

Die Gemeinde Drochtersen ist bereit, für die Sicherstellung des Feuerschutzes auf den geplanten oberirdischen Autobahnen A 22 und A 26 im Gebiet der Gemeinde Drochtersen zu sorgen. Damit sind die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Drochtersen erschöpft.

In der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Wulf hat sich die Landesregierung am 12. Dezember 2003 zu der Brandschutzausrüstung des Wesertunnels geäußert. Diese ist Ergebnis der Beratungen des Arbeitskreises „Brandschutz im Wesertunnel“ gewesen. Entsprechende Informationen zum Elbtunnel liegen bisher noch nicht vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie wird sie die Gemeinde Drochtersen bei der Aufstellung, Unterhaltung und Einsatzfähigkeit im Falle dieses in Norddeutschland bisher einzigartigen Bauwerks unterstützen?

2. Welche Kosten (Investitions- und Be- triebskosten) werden nach Schätzung der Landesregierung im Zusammenhang mit der Sicherheit des Elbtunnels auf die Gemeinde Drochtersen bzw. den Landkreis zukommen?

3. Welche Formen der Tunnelsicherheit und des Brandschutzes werden im Elbtunnel zur Anwendung kommen?

Die Planungen für den Weiterbau der Autobahn A 20 sehen eine feste Elbquerung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Bereich Glückstadt und Drochtersen vor. Das Planfeststellungsverfahren soll im Jahr 2008 begonnen werden. Der Baubeginn ist für 2010 geplant. Die Verkehrsfreigabe soll im Jahr 2015 erfolgen. Das Gesamtbauwerk ist mit einer Länge von ca. 6 500 m projektiert. Der Tunnel selbst ist mit einer Länge von 5 600 m geplant. Die Elbquerung wird nach der aktuellen Richtlinie für die Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, geplant. Die baulichen, betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen werden auf das der RABT zugrunde liegende Sicherheitskonzept abgestellt. Automatische Löschanlagen sind in der RABT 2006 nicht vorgesehen, da diese Systeme noch in der Entwicklung sind. Das Gesamtsicherheitskonzept kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, da die erforderlichen Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung durch die Feuerwehren, aufbauend auf der RABT, noch eingehend untersucht, bewertet und festgelegt werden müssen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: