Nach den Erfahrungen des Jahres 2007 wird der Rat der Samtgemeinde Flotwedel zu prüfen haben, wie lange die Samtgemeinde sich noch finanziell engagieren kann.
1. Wie erklärt die Landesregierung die Nichteinhaltung der geschlossenen Kooperationsvereinbarung im Jahr 2007?
2. In welcher Weise plant die Landesregierung, zukünftig die Vereinbarung einzuhalten, um die o. g. fünf Kernthemen bearbeiten und die damit verbundenen Ziele erreichen zu können?
3. Welche konkreten Projekte wird die Landesregierung an das Kompetenzzentrum Eicklingen vergeben, um dessen Existenz auf Dauer zu sichern?
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums zu einer zentralen Aufgabe erklärt.
Die Samtgemeinde Flotwedel hat mit dem Amtshof Eicklingen ein Informations- und Kompetenzzentrum für den ländlichen Raum als einer Informations- und Bildungseinrichtung zu allen Fragen des ländlichen Raumes eingerichtet. Diese Institution
ist in Niedersachsen einmalig. Sie wird Anforderungen gerecht, die sich aus den fortlaufenden Erfahrungen mit Dorferneuerung, Flurbereinigung und den anderen Instrumenten der ländlichen Entwicklung ergeben haben. Stand früher die Einzelplanung im Vordergrund, ist es heute die regionale Verbundplanung. Ging es früher um die einzelne Dorferneuerungsmaßnahme, geht es heute um die integrierte Dorfentwicklung.
Die Vernetzung innerhalb Europas und die strukturellen Veränderungen führen zu Konsequenzen für den ländlichen Raum. Unser Förderprogramm PROFIL 2007 bis 2013 mit den entsprechenden Förderrichtlinien berücksichtigt diese Veränderungen.
Daher ist es für die Zukunft immer wichtiger, Wissen zu sammeln, aufzubereiten und über moderne Medien zur Verfügung zu stellen. Nur so können wir von guten Beispielen lernen. Darüber hinaus können sich im Amtshof Eicklingen die an der ländlichen Entwicklung beteiligten Bürger, Politiker, Planer, Fachleute aus der Wissenschaft und den Verwaltungen austauschen und weiterbilden.
Das Land hat daher auch sehr gerne eine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Amtshof zunächst bis 2009 zugesagt und eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Aus meinem Haus sind vielfältige Initiativen des Amtshofes Eicklingen unterstützt worden, die weit über die Kooperationsvereinbarung hinausgehen und zu einem Bekanntheitsgrad des Amtshofes Eicklingen über die Grenzen Niedersachsens hinaus geführt haben. Beispielhaft möchte ich hier nennen:
- die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit durch Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen meines Hauses,
- die Organisation der Präsentation des Themas Integrierte ländliche Entwicklung im Rahmen der Internationalern Grünen Woche in Berlin.
Zu 1: Die Kooperationsvereinbarung wurde eingehalten. Im Jahr 2007 hat das Land bisher fünf Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Dorfentwicklung einschließlich Finanzierung und Förderung durch die Besetzung mit Bediensteten des Landes unterstützt. Für weitere vier Veranstaltun
Weiterhin sind vom Amtshof Eicklingen noch für 2007 Veranstaltungen zu Themen der Regionalentwicklung in Vorbereitung. Auch für diese Veranstaltungen sind Landesbedienstete als Referenten benannt worden.
Das Land führt nach der Kooperationsvereinbarung im Amtshof Eicklingen nur dann eigene Veranstaltungen durch, sofern sich ein angemessenes Kosten- und Leistungsverhältnis ergibt. Ende 2006 fanden zwei Veranstaltungen des ML im Amtshof Eicklingen statt.
Aus dem nachgeordneten Bereich (u. a. Nie- dersächsische Landwirtschaftskammer, GLL Ver- den) fanden 2007 weitere Veranstaltungen im Amtshof Eicklingen statt.
Zu 2: Wie bereits 2007 wird sich das Land auch 2008 und 2009 an die Kooperationsvereinbarung halten. Dies setzt jedoch voraus, dass vom Amtshof Eicklingen ein entsprechendes Seminarprogramm vorliegt.
Zu 3: Für 2008 ist der Amtshof Eicklingen mit der Vorbereitung und Planung des Messeauftritts des Landes Niedersachsen zu Themen der integrierten ländlichen Entwicklung auf der Grünen Woche 2008 beauftragt worden.
Bei dem Aufbau der Datenbank wird der Amtshof Eicklingen weiterhin durch die Bereitstellung von Daten und Projektbeispielen, die auch durch andere Partner erarbeitet sein können, durch das Land unterstützt.
Um die Durchführung weiterer Projekte kann sich der Amtshof Eicklingen wie bisher bewerben. Bei der Vergabe von Projekten sind die geltenden Vergaberichtlinien für Projektförderung zu beachten.
Wie will die Landesregierung die Kritik der Städte an der Ausbildung für das Lehramt an Realschulen entkräften?
Mit der Rückkehr zu einer eigenständigen Ausbildung von Realschullehrkräften bringt die CDU/FDP-Landesregierung die Städte in die Klemme. In der Nordseezeitung vom 20. September 2007 heißt es dazu: „‚Die Kommunen müssten als Schulträger ebenso auf die demografische Entwicklung wie auf den Elternwillen reagieren’, sagt Martin Biermann, Oberbürgermeister von Celle und Präsident des Niedersächsischen Städtetages. Speziell ausgebildete Realschullehrer würden Maßnahmen wie die organisatorische Vereinigung oder die Kooperation von Haupt- und Realschule erschweren. Sinkende Geburtenzahlen, mehr Schüler mit Migrationshintergrund und die weiter abnehmende Attraktivität der Hauptschule: Die Städte und Gemeinden müssten ihre Schulstrukturen flexibel anpassen können. ‚Da werden bei der Separatausbildung zum Realschullehrer unnötig Barrieren geschaffen’, sagte Biermann mit Blick auf das mögliche Zusammenrücken von Haupt- und Realschulen.“
1. Warum hat sie die die gemeinsame Ausbildung für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen zum Wintersemester 2007/2008 trotz massiver Kritik abgeschafft?
Am 2. Oktober 2007 hat das Kabinett die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds.MaVO-Lehr) beschlossen, in der die Neuausrichtung der Lehramtsstruktur mit dem eigenständigen Lehramt an Realschulen wieder eingeführt wird. Diese Korrektur war dringend erforderlich, um die Schulstrukturreform nicht nur organisatorisch umzusetzen, sondern den Schülerinnen und Schülern im Bereich der Sekundarstufe I auch einen von Qualität geprägten, schulformbezogenen Unterricht anbieten zu können.
Die überwiegende Anzahl unserer Schülerinnen und Schüler wird nämlich schulformbezogen unterrichtet:
In Prozenten sind das 20,8 % Hauptschüler, 36,9 % Realschüler und 37,1 % Gymnasiasten. Diese Zahlen beziehen sich auf die Statistik vom September 2006, werden sich jedoch in der Statistik 2007 voraussichtlich nur geringfügig verändern.
Genau auf diese Entwicklung hat die Landesregierung mit der neuen Lehramtsstruktur reagiert. Wir können es uns gerade wegen der demografischen Entwicklung nicht länger leisten, am Bedarf vorbei Lehrerinnen und Lehrer auszubilden. Die Entwicklung der Schülerzahlen und der damit verbundene Einstellungsbedarf an Realschullehrkräften belegen, dass weitaus mehr Absolventinnen und Absolventen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen benötigt werden, als zur Verfügung stehen. Von den seit 2002 pro Jahr durchschnittlich 1 100 Absolventinnen und Absolventen aus dem Vorbereitungsdienst weisen jetzt nur etwa 300 bis 400 den Studienschwerpunkt Haupt- und Realschule nach. Das entspricht nicht dem erforderlichen Bedarf der Realschule. Nach dem derzeitig prognostizierten Ersatzbedarf von Realschullehrkräften werden in den kommenden Jahren ca. 400 bis 450 Absolventinnen und Absolventen erforderlich sein - mit weiter steigender Tendenz nach 2011. Demgegenüber sind die 700 bis 800 schwerpunktmäßig für die Grundschule ausgebildeten Lehrkräfte u. a. aufgrund des geringeren Fächerspektrums in der Grundschule in der Realschule nicht flexibel einsetzbar.
Selbstverständlich nimmt die Landesregierung die vom Präsidenten des Niedersächsischen Städtetages geäußerte Sorge ernst. Die Einführung des eigenständigen Realschullehramts beeinträchtigt jedoch nicht die Möglichkeiten der Schulträger zur Errichtung, Aufhebung und Organisation von öffentlichen Schulen nach § 106 des Schulgesetzes. Bereits heute arbeiten 234 Schulen als zusammengefasste Haupt- und Realschulen und Grund-, Haupt- und Realschulen. Daneben gibt es 227 selbstständige Realschulen. Das heißt, mehr als die Hälfte der Realschuleinrichtungen sind Teil einer zusammengefassten Schule.
In den Schulzweigen der zusammengefassten Haupt- und Realschulen wird schulzweigspezifischer Unterricht überwiegend von Lehrkräften mit dem entsprechenden Lehramt erteilt. Und dabei kann selbstverständlich bei entsprechendem Bedarf auch eine Grund- und Hauptschullehrkraft im Realschulzweig oder eine Realschullehrkraft im Hauptschulzweig unterrichten. Für Realschullehrkräfte wird auch künftig der Einsatz im Hauptschulzweig möglich und selbstverständlich sein.
Die Kooperation zwischen den Lehrkräften der Hauptschul- und Realschulzweige in derartig zusammengefassten Systemen ist in der Regel ausgezeichnet. Denn es handelt sich um eine Schule
mit einem Kollegium, einer Gesamtkonferenz, einem Schulvorstand und einer Schulleitung. Und das Gelingen dieser Zusammenarbeit ist grundsätzlich unabhängig von dem erworbenen Lehramt einer Lehrkraft. Allerdings werden wir durch die realschulspezifische Ausbildung die Kooperation zwischen den Lehrkräften auf fachlicher Ebene qualifizierter gestalten können. Sowohl die Grund- und Hauptschullehrkräfte als auch die Realschullehrkräfte werden ihre in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen ergänzend in den Unterricht einbringen können. Und nicht zuletzt wird durch diese Kooperation die im Schulgesetz festgeschriebene Durchlässigkeit zwischen Hauptschule und Realschule, d. h. der Rechtsanspruch von Schülerinnen und Schülern auf Wechsel von der Hauptschule in die Realschule bei einem bestimmten Notenbild, verstärkt eingelöst. Diese Kooperation wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Beide Schulformen werden davon profitieren.
Zu 1: Die Neuausrichtung der Lehramtsstruktur war notwendig, um die Schulstrukturreform nicht nur inhaltlich umzusetzen, sondern den Schülerinnen und Schülern einen qualitativ hochwertigen schulformbezogenen Unterricht anbieten zu können. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Die private Grundschule Spascher Sand wurde zum Schuljahresbeginn 2004 in der Stadt Wildeshausen gegründet. Diese Grundschule erfreut sich wegen ihrer guten pädagogischen Arbeit großer Akzeptanz in der Region. Als kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden Grundschulangebotes beabsichtigt der Schulgründer nun die Errichtung einer weiterführenden Schule. Seinen ursprünglichen Plan, nach dem Montessori-Prinzip die bestehende Grundschule als kooperative Schule auszubauen, kann der Gründer bei der derzeitig gültigen Rechtslage in Niedersachsen nicht verwirklichen.