und zwar im Sinne der eigenen Firma, aber auch in Verantwortung für die Arbeitsplätze. Ich meine, dass in diesem Hause über Folgendes Klarheit besteht: Werra und Weser sind keine Abwasserkanäle und dürfen auch nicht zu Abwasserkanälen werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Jetzt geht es um den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Frau Steiner, Sie hatten sich gemeldet. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selten haben wir eine Situation, in der Bürgerinnen und Bürger, Landkreise und Gemeinden, die verschiedensten Interessengruppen, von den Kommunen, dem Weserband, den Landwirten, den Trinkwasserversorgern bis hin zu Unternehmen, in einer Frage so einig sind. Alle wollen, dass Weser und Werra wieder zu sauberen Flüssen werden, dass die Salzeinleitung von K+S durch den Bau einer neuen Pipeline zur Werra nicht erhöht, sondern, im Gegenteil, eingestellt wird, damit Werra und Weser nicht weiter eine Salzwasserkloake bleiben.
Meine Damen und Herren, je stärker das Problem in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerät, desto hektischer und verbalradikaler geraten in den letzten Monaten die Aussagen von Vertretern der Landesregierung.
(Björn Thümler [CDU]: Nur die Grünen machen nicht mit! - Die Grünen wissen ganz genau, warum sie sich einem solchen Antrag, der alles abmildert und alles abschwächt und sich mit Appellen an die Hessi- sche Landesregierung begnügt, nicht angeschlos- sen haben. (Beifall bei den GRÜNEN - Ursula Körtner [CDU]: Das ist ja unglaublich, was Sie da sagen!)
Wir wissen ja, dass auch bei den Landesregierungen inzwischen die Einsicht gewachsen ist, dass die geplante Salzpipeline zur Werra eben kein neues zukunftssicheres Konzept darstellt. Wir wis
sen auch, dass der Konzern aktuell riesige Probleme hat, seine Abwässer loszuwerden. Die Möglichkeit der unterirdischen Speicherung hat ja nun auch allmählich ihre Grenzen erreicht. Der Ausweg, die Flüsse wieder stärker zu belasten, wird in der Bevölkerung zu Recht abgelehnt.
Aber es reicht in dieser Situation nicht aus, wenn, wie in Ihrem Antrag, der Konzern aufgefordert wird, neue Lösungen zu präsentieren.
Die Interessen des Konzerns sind doch eindeutig wirtschaftlich bestimmt. Darüber brauchen wir doch gar nicht zu reden. Wir fordern von der Landesregierung, dass sie handelt, weil wir hier ein Problem haben, das uns als Altlast noch Jahrhunderte beschäftigen wird. An dieser Stelle ist der Staat gefordert, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln. Wenn nicht hier, wo eigentlich sonst ist staatliches Handeln gefordert? Darum darf sich auch eine Niedersächsische Landesregierung nicht weiter herumdrücken und die Hessische Landesregierung dann bitten, bestimmte Interessen zu berücksichtigen.
Wir haben auch festgestellt, dass Herr Sander als Vorsitzender der Flussgebietsgemeinschaft Weser öffentlich dafür eingetreten ist, einen verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplan aufzustellen, um die Wasserqualität im Wesereinzugsgebiet zu verbessern und die Salzeinleitung gegenüber den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu reduzieren. Glückwunsch, Herr Sander! Er hat endlich verstanden, was seine Aufgabe ist, nämlich die Umsetzung von Gesetzen. Aber ich sage Ihnen auch: Der Ziel- und Maßnahmenplan für das Wesereinzugsgebiet muss jetzt kommen. Sie können nicht erzählen, es gebe keine Daten, diese müssten erst erhoben werden. In den letzten 20 Jahren hat es genügend Daten zur Festlegung von Qualitätszielen für die Weser und ihr Einzugsgebiet gegeben.
Dieses Versäumnis laste ich auch nicht allein dem Umweltminister an, obwohl er natürlich als derzeitiger Vorsitzender der Flussgebietsgemeinschaft Weser eine besondere Verantwortung trägt. Genau darauf weisen wir in unserem Antrag hin.
Meine Damen und Herren, Fakt ist: Der Landesregierung liegen alle Informationen über die Alternativen zur Laugeneinleitung in Werra und Weser vor. Monatelang, eigentlich fast ein Jahr lang, wurde nur geredet und versucht zu beschwichtigen. Es ist jetzt an der Zeit zu handeln. Sie können sich nicht auf Appelle an Hessen verlassen, sondern mit Hessen muss ein Staatsvertrag ausgehandelt werden, der die Beteiligung der niedersächsischen Kommunen und Verbände am Genehmigungsverfahren sicherstellt.
Der Umweltminister hat als Vorsitzender der Flussgebietsgemeinschaft Weser umgehend und nicht erst 2009 diesen Ziel- und Maßnahmenplan in Abstimmung mit den Anrainerländern und passend zur Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, damit ab 2020 keine Laugenabwässer aus der Kaliindustrie mehr in Werra und Weser eingeleitet werden.
Die Landesregierung muss auch alles dafür tun, damit die geplante Pipeline von Neuhaus zur Werra nicht gebaut wird. Dies wäre nämlich nur eine kurzfristige Lösung des Problems und würde nichts verbessern. Wir wollen, dass ernsthaft die Möglichkeit geprüft wird, diese Abwässer über eine Pipeline zur Nordsee abzuleiten. Damit kämen wir unserer Meinung nach beim Schutz der beiden Flüsse vor unerträglichen Salzfrachten weiter. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem der Werra- und Weserversalzung hat im gesamten Weserraum von Nordhessen über Hann.Münden bis nach Bremen und Bremerhaven in den letzten eineinhalb Jahren für eine Vielzahl von Aktionen, Aktivitäten und Initiativen im politischen Raum geführt. Ich verzichte jetzt darauf, noch einmal auf das unsägliche Vorhaben der K+S AG aus Kassel näher einzugehen. Das haben meine Vorredner schon getan, und es dürfte mittlerweile Ihnen allen hinlänglich bekannt sein.
Durch eine Reihe von länderübergreifenden Initiativen und Arbeitstreffen auf landespolitischer Ebene zwischen Hessen, Thüringen, NRW und Niedersachsen, bei denen die SPD-Landtagsfraktion durch ihre Mitglieder aus dem Umweltausschuss vertreten war, konnte erreicht werden, dass der Hessische Landtag fraktionsübergreifend bereits im Juli - Frau Zachow erwähnte es - einen gemeinsamen Antrag beschlossen hat, der das weitere Vorgehen in der Angelegenheit beinhaltet. In Stichworten: öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Kali und Salz und der Hessischen Landesregierung, Einrichtung eines Runden Tisches zur Erarbeitung von Strategien und eines verbindlichen Zeitplanes zur Verringerung der Salzbelastung, Sicherung der Arbeitsplätze im hessischen Kalirevier, Entwicklung geeigneter Vermeidungs- und Entsorgungsstrategien, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 und Erreichung eines naturnahen Zustandes von Werra und Weser bis 2020 und anderes mehr.
Meine Damen und Herren, am 30. August dieses Jahres haben sich in Hameln auf meine Einladung hin Vertreter aus Werra- und Weser-Anrainerkommunen von Witzenhausen bis Rinteln getroffen - Bürgermeister, Kommunalpolitiker, Rechtsanwälte als Interessenvertreter verschiedener Kommunen im Klageverfahren, der Geschäftsführer der Stadtwerke Hameln, Abgeordnete aus den Landtagen aus Hessen, Thüringen und Niedersachsen. Darunter war auch der Landtagsvizepräsident des Hessischen Landtages, Lothar Quanz, aus dem Werra-Meißner-Kreis. Gerade er hatte Erstaunliches mitzuteilen. Meine Damen und Herren, in Hessen hatte man damit gerechnet, dass sich nach Thüringen und NRW auch die Niedersächsische Landesregierung nachdrücklich in das Verfahren mit einbringen und vor allem eine Beteiligung am formellen Genehmigungsverfahren einfordern würde. Es sei aber nichts dergleichen geschehen. Sich lediglich auf gegenseitige Unterrichtung zu beschränken, reicht aus Sicht der Anrainer aber nicht aus, um ihre und die niedersächsischen Interessen zu vertreten. Ergebnis dieser Konferenz in Hameln war deshalb zwangsläufig der von uns eingebrachte und schon erwähnte Antrag in der Drucksache 4028 - Werraversalzung: Niedersächsische Interessenvertretung muss sichergestellt sein.
Auch weil Niedersachsen den Vorsitz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser hat - auch darauf wurde schon hingewiesen -, haben wir folgende Forderungen formuliert: Die Interessenvertretung
durch die Landesregierung muss vor dem Hintergrund der direkten erheblichen Beeinträchtigungen auf das Flussgebietssystem Weser deutlich verstärkt werden. Hierzu muss sich die Landesregierung mit den Belangen der betroffenen Kommunen, Landkreise, Trinkwasserversorger, NGOs, Anwohner usw. auseinandersetzen. Für Niedersachsen sind hieraus konkrete Ziele zu entwickeln, die es gegenüber der Landesregierung von Hessen und dem Vorhabenträger aktiv zu vertreten gilt. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Interessenvertretungen des Landes, der Kreise, der Kommunen, der Trinkwasserversorger sowie der betroffenen NGOs als Beteiligte in die Planungsabsichten und in das Genehmigungsverfahren eingebunden werden. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Interessen des Landes Niedersachsen in dem beabsichtigten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Kali und Salz und der Landesregierung von Hessen Berücksichtigung finden. Insbesondere die Prüfung der Alternativlösungen, die langfristige Haldensicherung sowie die Einbindung in das Genehmigungsverfahren gilt es hier zu beachten. Zudem ist sicherzustellen, dass die beabsichtigte öffentlich-rechtliche Vereinbarung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens wird.
Der Landtag unterstützt die Einrichtung eines Runden Tisches unter der Moderation der Hessischen Landesregierung. Vertreter von Kali und Salz, der Gewerkschaften sowie der oben genannten Interessenvertreter der Länder müssen hier eingebunden werden. Ziel des Runden Tisches ist es, Transparenz der kurz- bis langfristigen Vorhaben von Kali und Salz herzustellen. Zudem müssen Lösungen erarbeitet werden, die den ökologischen, sozialen und ökonomischen Interessen z. B. der Tourismusbranche gerecht werden.
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich einen umfassenden Überblick über alle ermittelten Alternativen zur Laugeneinleitung in den Fluss zu verschaffen. Zeitnahes Ziel muss es sein, die stark umweltbelastende simple Einleitung in ein Flusssystem zukünftig durch umweltgerechte Alternativen zu ersetzen.
Die Flussgebietsgemeinschaft Weser unter dem Vorsitz des Landes Niedersachsen wird gebeten, aus den vorliegenden aktuellen Informationen möglichst zeitnah eine deutliche Position zum Anliegen der Firma Kali und Salz zu erarbeiten und sie den Weseranrainern zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, heute titelt die Deister- und Weserzeitung aus meiner Heimatstadt: „Klage gegen die Salzeinleitung in Werra und Weser, 21 Kommunen sind einig, Pläne des Düngemittelherstellers K+S nicht hinnehmbar.“ Sie finden den Artikel übrigens auch im heutigen Pressespiegel des Landtages.
Dass nunmehr 21 Kommunen unter der Führung der Stadt Witzenhausen klagen, ist unter anderem auf die August-Konferenz in Hameln zurückzuführen. Dort haben sich übrigens Anrainerkommunen, die voraussichtlich keine Betroffenheit für eine Klage nachweisen können, aus Solidarität mit den klageberechtigten Kommunen bereit erklärt, sich an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen. Beispielhaft seien hier die Städte Rinteln und Hessisch-Oldendorf genannt. Meine Damen und Herren, wir erwarten auch von der Landesregierung, dass sie die niedersächsischen Kommunen, die sich an der Gemeinschaftsklage beteiligen, mit allen Kräften unterstützt. Meine Heimatstadt Hameln und auch unsere Stadtwerke sind als Kläger mit im Boot.
Meine Damen und Herren, leider konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter von CDU und FDP im Umweltausschuss nicht dazu bewegen lassen, unserem anfangs erwähnten Antrag zuzustimmen. Lediglich - oder Gott sei Dank - die Forderung zur Verfahrensbeteiligung wurde in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen. Wir hatten uns deutlich mehr vorgestellt, um gegenüber der Landesregierung in Hessen deutliche Zeichen setzen zu können. Auch zum Änderungsantrag der Grünen, der inhaltlich unserem Antrag gleicht, war keine Zustimmung von ihnen zu vernehmen. Frau Zachow hat sich dazu ja schon geäußert.
Ob nun den Vorstellungen aller Betroffenen in der Angelegenheit noch Genüge getan werden kann, wird zumindest fraglich. Um der Sache willen und um gegenüber Hessen mit einer deutlichen Mehrheit im Rücken auftreten zu können, werden wir dem Beschlussvorschlag wie auch im Umweltausschuss mit vielen Bedenken zustimmen. - Herzlichen Dank.
Bevor ich Frau Helmhold das Wort erteile, möchte ich noch eine Mitteilung zur Tagesordnung machen: Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt,
den Tagesordnungspunkt 20 auf morgen zu vertagen und am Schluss der morgigen Sitzung nach dem Tagesordnungspunkt 37 zu behandeln.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Zachow, Sie haben gesagt, die Grünen seien in dieser Frage im Abseits. Wenn man von Fußball nun aber ein wenig versteht, dann weiß man, dass sich derjenige im Abseits befindet, der am weitesten vorn und somit am dichtesten am Tor ist.
In diesem Fall sind wir am dichtesten bei den Kommunen. Am vergangenen Freitag hat die Landesregierung ihren Umweltstaatssekretär zu einem Treffen - - -
Meine Damen und Herren, vielleicht sollten Sie die Abseitsregelungen draußen bei einem Kaffee klären und die Rednerin jetzt sprechen lassen. - Herr Dürr möchte gern eine Zwischenfrage stellen.
Frau Kollegin, nach Ihrem Vortrag bin ich mir nicht so sicher, ob Sie sich tatsächlich mit Fußball auskennen, um das einmal deutlich zu sagen. Ihnen ist doch klar, dass Sie dann, wenn Sie im Abseits stehen, den Ball haben und ihn ins Tor schießen, trotzdem kein Tor erzielt haben.
Lieber Herr Kollege Dürr, Tatsache ist, dass der, der im Abseits steht, vorne ist. Darin geben Sie mir sicherlich recht.
Was Sie hier machen und mit dem gemeinsamen Antrag vorschlagen, ist ein Scheingefecht und dem derzeitigen Wahlkampf geschuldet. Wirklich ins Gefecht gehen in dieser Frage aber die 21 Kommunen, die gegen die erteilte Einleitungsgenehmigung klagen. Meiner Meinung nach lassen Sie die Kommunen mit dem gefassten Beschluss im Regen stehen, Herr Brockmann. Ich verstehe auch nicht so ganz, dass die SPD die Belange der Kommunen sozusagen hochhält, aber unserem Änderungsantrag, der darauf abzielt, die Klage der Kommunen zu unterstützen, nicht beitritt. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Wir fordern die Landesregierung auf: Unterstützen Sie die Kommunen; denn wir hoffen sehr, dass das Gericht feststellt, dass die Einleitungserlaubnis aus dem Jahr 2003 nicht dazu missbraucht werden darf, für die nächsten 700 bis 1 000 Jahre immer wieder neue Salzfrachten zu genehmigen.