Protocol of the Session on September 14, 2007

Ich bin sicher: Die Unterlagen werden einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, allen Bestrebungen entgegenzutreten, das Bild des DDR-Regimes im Nachhinein zu verharmlosen oder, wie das auch festzustellen ist, teilweise schlicht zu glorifizieren.

Ich bin froh, dass die Akten jetzt dem Bundesarchiv in Koblenz zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden; mittlerweile hat eine Mitarbeiterin des Bundesarchivs die Akten gesichert. Zurzeit werden sie - es handelt sich um etwa 32 m3 Akten - zum Abtransport nach Koblenz vorbereitet und verpackt. Die Auswertung kann in Kürze beginnen.

Wir hier in Niedersachsen leisten wieder einmal einen zusätzlichen Beitrag. Mit dem Förderprogramm „PRO*Niedersachsen“ stellt die Landesregierung Mittel für die wissenschaftliche Forschung zur Neueren und Neuesten Geschichte bereit. Die Mittel umfassen auch die wissenschaftliche Auswertung der Salzgitter-Akten. Denn die Teilung Deutschlands und die Taten des DDR-Unrechtsregimes dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Die Erinnerung darf sich meines Erachtens nicht in trivialen DDR-Shows erschöpfen. Wir sind dazu verpflichtet und wir tragen die Verantwortung dafür, dass diese Geschichte richtig und neutral dargestellt wird. Das sind wir den Opfern schuldig, das sind wir aber vor allen Dingen auch den nachfolgenden Generationen in unserem Land schuldig. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen.

Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen! - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir ohne Mittagspause durchtagen. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, wäre das Sitzungsende um 14.10 Uhr.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Wir machen das Klima - nachhaltig für Niedersachsen: Einführung eines Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare Energien Wärmegesetz - EEWärmeG -) - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/4040

Eingebracht wird der Antrag vom Abgeordneten Janßen. - Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Klimawandel, seine Ursachen und seine Folgen sind mittlerweile in den Köpfen der allermeisten Menschen angekommen. Wir können den Klimawandel nur dann beherrschbar gestalten, wenn es uns gelingt, den globalen Temperaturanstieg bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf 2 Grad zu begrenzen. Um das zu erreichen, ist ambitioniertes Handeln erforderlich, und zwar jetzt. Wir können es uns nicht erlauben, notwendige Maßnahmen auf die lange Bank zu schieben. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Akteur und jede Akteurin muss die Handlungsmöglichkeiten nutzen, die zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 klimarelevante Gase um 40 % zu reduzieren. Das ist ehrenwert. Es müssen aber auch Taten folgen. Um das Ziel zu erreichen, sind auch im Bereich der Wärmeerzeugung in Gebäuden erhöhte Anstrengungen zur Reduzierung des CO2Ausstoßes erforderlich.

Der Beschluss der Bundesregierung in Meseberg zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz enthält allerdings keinerlei zeitliche Vorgaben. Wer das Prozedere der Bundesregierung zur Einführung neuer Regelungen - gerade auch im Bereich des Klimaschutzes - kennt, weiß, dass die Realisierung der Vorschläge von Meseberg in den Sternen steht.

Die Niedersächsische Landesregierung, meine Damen und Herren, hat bislang noch nicht einmal den Mut aufgebracht, sich Ziele zu setzen. Ob sie für sich das 40-Prozent-Ziel realisieren will, hat sie bislang nicht bekundet.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wenn Sie auf den fahrenden Zug des Klimaschutzes aufspringen wollen - Sie reden zumindest so -, müssen Sie noch kräftig nacharbeiten. Bislang verbreiten Sie hier nur heiße Luft - und die ist eher klimaschädlich.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich hoffe aber immer noch auf Ihre Lernfähigkeit. Deshalb sollten wir hier in Niedersachsen sehen, dass wir den Klimaschutz mit den Instrumentarien, die wir nutzen können, auch vorantreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, an den CO2-Emissionen in Niedersachsen sind die Haushalte mit 25 % beteiligt. Das muss sich ändern. Deshalb müssen wir in Niedersachsen umgehend handeln und ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf den Weg bringen. Baden-Württemberg hat es bereits vorgemacht. Gerade an solchen Ländern orientiert sich unsere Landesregierung ansonsten ja durchaus gern.

Auch der Generalsekretär der niedersächsischen CDU wünscht sich eine Regelung wie die in Baden-Württemberg, wie man der HAZ vom 1. August 2007 entnehmen kann. - Herr Thiele ist nun leider nicht da. - Wenn den Koalitionsfraktionen und der Regierung nun aber der Mut fehlt, etwas auf den Weg zu bringen, dann können wir dem CDU-Generalsekretär gern helfen. Wir legen Ihnen

hier Eckpunkte für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz für Niedersachsen vor. Sie brauchen nur noch zuzustimmen.

Ich möchte Ihnen auch gern erläutern, was das Gesetz im Kern beinhaltet. Ziel ist letztendlich die Reduzierung der Emissionen im Wärmesektor in Gebäuden. Dahin führen drei Wege, nämlich erstens eine Quote für erneuerbare Energien bei Neubau und Sanierung von Gebäuden im Bestand, zweitens eine Emissionsreduzierung durch hochwertige Wärmedämmung oder drittens der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung.

Die von uns vorgeschlagenen Regelungen überfordern Hausbesitzer und Mieter nicht. 25 % Anteil regenerativer Energien bei Neubauten sind durch solarthermische Anlagen, durch den Einsatz von Erdwärme oder durch den Einsatz von Biomasse zu erreichen. Die Amortisationszeiten bewegen sich schon bei den heutigen Energiepreisen in der Größenordnung von weniger als zehn Jahren. Mittelfristig rechnet sich der Einsatz regenerativer Energien und wird zur Spardose von Haus- und Wohnungsbesitzern.

Eine Randbemerkung: Im Übrigen reduzieren sich mittelfristig auch die Aufwendungen der Kommunen, die ja auch die Nebenkosten für die Wohnräume von Hartz-IV-Empfängern zu tragen haben. Auch dies ist letztendlich ein Punkt.

Im Altbaubereich kommt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz erst dann zum Tragen, wenn die Heizanlagen ausgetauscht werden. In diesem Bereich steht den Besitzern also ein langer Zeitraum zur Verfügung, um sich auf die neue Situation einzustellen. Sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Altbauten stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Übrigen zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Diese Kredite sollten ausdrücklich auch dann gewährt werden, wenn die Eckpunkte, die wir hier vorgelegt haben, Gesetzeskraft erlangen.

Die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien - das hatte ich vorhin schon angedeutet kann ersatzweise durch eine optimierte Wärmedämmung oder den Einsatz von KWK-Anlagen erfüllt werden. Durch beide Maßnahmen wird in analoger Weise das Ziel erreicht, die CO2-Emissionen im Bereich der Gebäudeheizung zu reduzieren.

Nebenbei werden durch die Einführung der Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

erhebliche Investitionen erfolgen, die sich auch in Arbeitsplätzen niederschlagen werden. Dazu gibt es Prognosen, aber die trage ich lieber nicht vor, weil es sich eben nur um Prognosen handelt und jeder weiß, was davon zu halten ist. Es werden aber sicherlich zahlreiche Arbeitsplätze sein; denn letztendlich wird die Wertschöpfung für die Anlagentechnik eingesetzt. Die bleibt im Lande, während der Import fossiler Energieträger anderen Rendite zukommen lässt.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen sollte Vorreiter in Sachen Klimaschutz werden. Dies dient der Umwelt und der niedersächsischen Wirtschaft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, setzen Sie ein Zeichen, dass Sie wirklich handeln wollen. Bringen Sie ein Erneuerbare-EnergienWärmegesetz schleunigst auf den Weg. Dadurch können Sie zeigen, dass Sie nicht nur reden können, sondern auch handeln. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Miesner das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Ihrem Antrag, sehr geehrte Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Janßen, zeigen Sie auf, dass auch Sie sich Gedanken über die Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich machen.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Schon eine ganze Weile!)

Aber, Herr Janßen, etwas zu spät!

(Lachen bei Enno Hagenah [GRÜNE])

Erstens ist der Bund zuständig. Dieser ist inzwischen auch aktiv geworden. Wenn Sie zweitens auf den Kalender schauen, werden Sie feststellen, dass Sie dieses Gesetzesvorhaben nicht mit uns zu Ende bringen können. Die Zeit lässt das einfach nicht zu, ein solches Gesetz geordnet zu diskutieren und zu beraten. Von daher ist Ihr Antrag wieder nur ein Schaufensterantrag. Das nur zum Thema heiße Luft.

Wenn wir die Ziele in der Einsparung von CO2 gemeinsam erreichen wollen - das haben Sie angesprochen -, dann kann dies nur mit neuen Technologien funktionieren. Aber lassen Sie uns gemeinsam an dieser Aufgabe arbeiten. Es macht keinen Sinn - wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren -, unrealistische Forderungen aufzustellen die keine Regierung erfüllen kann. Dies könnten Sie auch dann nicht, wenn Sie an der Regierung beteiligt wären.

Der Wärmesektor ist neben dem Kühlungssektor einer der Hauptemittenten von Klimagasen, die durch die Verbrennung fossiler Energien entstehen. Daneben ist eine Reduzierung der Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas vorzunehmen; allein wegen der Versorgungssicherheit und der weiteren Preissteigerung.

Selbstverständlich, Herr Janßen, unterstützen wir das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß um 40 % - auf Basis der Emissionen in 1990 - zu reduzieren. Ich verweise hier auf die Juister Thesen der CDU-Landtagsfraktion, in der konkrete Ziele formuliert sind.

(Zuruf von Enno Hagenah [GRÜNE])

- Ja, hören Sie einmal zu! - Unser Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 25 % zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, meine sehr verehrte Damen und Herren, müssen verschiedene Energien genutzt werden. Ich nenne hier die Solarenergie bzw. die Solarthermie, also die Wärmeerzeugung mittels Sonnenkollektoren, die Tiefen-Erdwärme, aber auch und vor allem die Bioenergie, und hier insbesondere die Nutzung des Wärmeanteils bei der Stromerzeugung. Heute beträgt der Anteil der Biomasse zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien ganze 95 %. Wer sich aber die Anlagen genau ansieht, der stellt auch fest, dass sich selbst dieser Anteil noch erhöhen lässt. Eine Standard500-kW-Biogasanlage erzeugt nicht nur 500 kW Strom, sondern auch etwa 500 kW Wärme, die oft nicht genutzt wird. Das muss sich ändern.

Sie schreiben, dass für neu zu errichtende Gebäude ab dem 1. April 2008 - also in fünfeinhalb Monaten - 25 % der für die Wärmeaufbereitung benötigten Energie aus erneuerbaren Energien verwendet werden soll. Außerdem schreiben Sie, dass alle Gebäude bereits ein Jahr später - auch jeder Altbau -, ab dem 1. April 2009,

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie hätten den Antrag besser lesen sollen!)

mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken sollen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Lesen Sie den Antrag doch mal richtig! Die Übergangsfristen sind viel länger!)

Das sind hehre, ja zum Teil unrealistische Ziele, die Sie hier formulieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns umsetzbare Ziele gemeinsam formulieren.

Wir meinen, dass es nicht genügt, allein nur auf die Förderung erneuerbarer Energien zu setzen. Was wir benötigen, ist ein integriertes Wärmekonzept. Ein Konzept, das sowohl dem Klimaschutz als auch dem Geldbeutel der Wohnungseigentümer, der Mieter und Vermieter dient, aber auch für Mittelstand und Handwerk große Chancen bietet.

Es geht also einmal um die Forcierung der CO2neutralen Wärmeproduktion aus erneuerbarer Energie und zum Zweiten um eine Optimierung der CO2-armen Wärmeproduktion aus konventionellen Energien. Denn eines ist doch zu berücksichtigen: Der Anteil der fossilen und konventionellen Energieträger an der Wärmeerzeugung wird im Jahre 2020 auch bei größter Ausnutzung immer noch ca. 86 % gegenüber heute 94 % betragen. Selbst für das Jahr 2050 wird der Anteil noch bei 65 % liegen.