Meine Damen und Herren, seit Jahren werden Ölsaaten und eiweißhaltige Futtermittel in die Europäische Union eingeführt, weil der Selbstversorgungsgrad der EU hier nur bei etwa 35 % liegt. 2006 erreichten diese Importe ca. 40 Millionen t, davon ca. 22 Millionen t Sojaschrot, 15 Millionen t Sojabohnen sowie 2,6 Millionen t Maiskleberfutter. Sie wissen, dass ein Großteil dieser Futtermittel von gentechnisch veränderten Pflanzen stammt. 2006 lag der Anteil gentechnisch veränderter Sojabohnen an der gesamten Anbaufläche in den Vereinigten Staaten bei fast 90 % und, Herr Kollege Oetjen, in Argentinien bei nahezu 100 % und in Brasilien bei 60 %. So kommen natürlich auch
Meine Damen und Herren, die derzeitige Kennzeichnungsregelung dient nicht der Aufklärung des Verbrauchers, sondern führt ihn eher in die Irre. Da alles, was durch den Tiermagen gegangen ist, nicht gekennzeichnet zu werden braucht ebenso wie gentechnisch veränderte Enzyme, meint ein Großteil der Bevölkerung, dass er mit Gentechnik noch nicht in Berührung gekommen ist. Experten der Lebensmittelbranche dagegen stellen fest, dass etwa 80 % unserer Lebensmittel bei konsequenter Kennzeichnung als gentechnisch verändert auszuzeichnen wären. Ein Beispiel: Zur Herstellung von Käse braucht man das im Magen säugender Kälber entstehende Lab, das darin enthaltene Kymosin. Sie wissen, dass es illusorisch wäre, wollte man die heute benötigte Menge an Kymosin auf diese Art und Weise gewinnen. Deshalb wird es weltweit gentechnisch hergestellt.
Meine Damen und Herren, wir befürworten eine konsequente Kennzeichnung aller Lebensmittel, für deren Herstellung GVOs eingesetzt worden sind. Das ist eine Frage, über die zusammen mit anderen Mitgliedstaaten der EU entschieden werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Aspekt, der vom Kollegen Klein genannt wurde, ist die Abstandsregelung. Nach den Versuchen der BBA bzw. FAL haben die bisherigen Versuche in Deutschland sehr wohl gezeigt, dass ein Abstand von 50 m ausreicht, um den auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwert von 0,9 % einzuhalten. Mit dem jetzt festgelegten Abstand zu konventionell angebautem Mais von 150 m ist der Sicherheitsabstand um den Faktor 3 erhöht worden, bei ökologischem Mais mit 300 m sogar um den Faktor 6, wobei mir jemand erklären sollte, warum hier differenziert wird. Es bleibt auch daran zu erinnern, dass nach der derzeitigen Rechtslage - von der damaligen rot-grünen Regierung geschaffen - der Sicherheitsabstand heute 0 m beträgt. Im Übrigen sind alle in Deutschland angebauten gentechnisch veränderten Maissorten in der Regierungszeit von Rot-Grün durch Frau Künast bzw. Herrn Trittin zugelassen worden.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist Agrarland Nummer eins mit einer Vielzahl bedeutsamer Saatgutproduzenten, mit weltweit operierenden Betrieben im Bereich Biotechnologie und einer guten Infrastruktur im Bereich bioethischer und biowissenschaftlicher Forschung. Die grüne Gentechnik kann zur Verbesserung der Nahrungsmittelsituation, zur Minderung von Umweltbelastungen, aber auch zur Verbesserung der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe führen.
Wir stehen dabei in einer Pflicht, die über unsere Verantwortung für den Verbraucher im Hinblick auf Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln hinausgeht. Wir werden diese Pflicht erfüllen.
Die CDU-Landtagsfraktion will die kontrollierte Nutzung der grünen Gentechnik. Wir wissen, dass Haftung und Freisetzung so geregelt sein müssen, dass die Interessen und das Ansinnen von Ökolandbau, konventionellem Landbau, aber auch der grünen Gentechnik ausgewogen berücksichtigt werden.
Ich bin froh, dass unser Ministerpräsident in einem Interview mit der Land & Forst, Ausgabe 36, das Modellprojekt „HannoverGEN 2008 bis 2013“ angekündigt hat. Sachliche Aufklärung und Vermittlung von Hintergrundwissen statt polemisierenden Sonntagsreden werden hoffentlich auch die Ausschussberatung prägen.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, auf einen konstruktiven Dialog und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben deutlich gemacht, in welch breitem Spektrum die Debatte zur Gentechnik geführt wird. Ich habe ein bisschen den direkten Bezug zu der anstehenden Novellierung bzw. zu dem Entwurf des Gentechnikgesetzes vermisst.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn ich an die Reden von Herrn Seehofer nach der Bundestagswahl 2005 denke, kann ich feststellen, dass sich doch einiges - ich sage: Gott sei Dank - zum Positiven verändert hat. Denn Herr Seehofer hatte damals die sofortige Streichung des Gentechnikgesetzes angekündigt. Eigentlich sollte alles verschwinden. Besonders die Haftungsregelung war ihm - dies haben wir in zahlreichen Debatten feststellen können -, aber auch den Kolleginnen und Kollegen der FDP und CDU ein besonderer Dorn im Auge.
In den letzten Jahren ist es dann ziemlich ruhig geworden. Auch Herr Seehofer wurde zunehmend leiser. Wenn man sich den vorliegenden Entwurf anguckt, dann weiß man im Prinzip, warum: Es gab und gibt nämlich keine Alternative zu den Kernpunkten des Gesetzes. Dies sieht man jetzt auch bei dem vorliegenden Entwurf. Herr Klein, diesen Gesetzentwurf - dies muss ich noch hinzufügen - hat Frau Künast gezwungenermaßen als Kompromiss mit erarbeitet.
Der vorliegende Entwurf des Gentechnikgesetzes würdigt meines Erachtens klar die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung, die mit 80 % den Einsatz von grüner Gentechnik ablehnt. Er ermöglicht aber auch - dies ist hier schon deutlich geworden - insbesondere die weitere Forschung.
Die Haftungsregelungen bleiben gegenüber den heute gültigen Regelungen unverändert. Auch das öffentlich zugängliche Grundstücksregister bleibt in vollem Umfang erhalten. Genau über diese beiden Punkte haben wir hier im Plenum häufig gestritten. In der Rede von Herrn Clemens Große Macke eben war ja deutlich erkennbar, dass auch er sich mit der jetzt gefundenen Lösung noch nicht so ganz einverstanden erklären kann.
Im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz - ich gebe zu, es liegt noch nicht vor - wurde in der Großen Koalition auch eine Regelung zur Positivkennzeichnung vereinbart. Das kann man zwar infrage stellen. Ich gehe aber davon aus - dies ist bereits in zahlreichen Aufsätzen niedergelegt worden -, dass es so umgesetzt wird. In Zukunft können die Verbraucherinnen und Verbraucher bei tierischen Erzeugnissen wie Milch, Eier und Fleisch erkennen, ob die Tiere gentechnikfreies Futter bekommen haben. Das ist ein großer Fortschritt; denn hier klaffte bisher eine große Lücke.
Bis heute - darauf hat der Kollege Clemens Große Macke hingewiesen - sind die einzuhaltenden Mindeststandards beim Anbau von GVOs in Deutschland nicht geregelt. Dies wird jetzt mit den Verordnungen zur guten fachlichen Praxis nachgeholt. Das Fehlen der Kriterien für die gute fachliche Praxis haben auch wir stets kritisiert. Ich gebe Herrn Klein allerdings recht: Es könnten noch ein paar Kriterien mehr enthalten sein. Dies wird wohl auch in der anstehenden Beratung eine Rolle spielen.
Die Mindestabstandswerte beim Anbau von GVOMais werden auf 150 m gegenüber konventionellem Mais und auf 300 m gegenüber ökologisch angebautem Mais festgelegt. Gegenüber besonders schützenswerten Gebieten, wie z. B. Naturschutzgebieten oder Anbauflächen für Saatgut, können - dies ist übrigens schon jetzt im Länderrecht geregelt - wie bisher die Länder entscheiden. Hier ist also die Landesregierung gefragt. Die SPD hat sich im Übrigen immer für einen einheitlichen Abstand von mindestens 300 m ausgesprochen. Ich gebe zu, dies wäre uns auch heute noch lieber. Nur dadurch ist die unterschiedliche Abstandsregelung zu erklären. Mit dem nun getroffenen Kompromiss hat die SPD einen wesentlich höheren Wert als den hier infrage stehenden Abstandswert von allgemein 50 m durchsetzen können. Das war ja immer die Forderung der Mehrheit der CDU/CSU.
Ein Zugeständnis an die CDU - darauf hat Herr Klein hingewiesen - ist leider enthalten: Zukünftig dürfen Nachbarn von diesen Regelungen abweichen, wenn dadurch Dritte nicht geschädigt werden und wenn die Regelung schriftlich bei den Aufsichtsbehörden hinterlegt wird. Ich sage ganz deutlich: Hier müssten noch ein paar Nachbesserungen erfolgen. Landwirte, die gegenüber ihren Nachbarn z. B. auf den Mindestabstand verzichten, werden ihre Ernte dann aber ab einem GVO-Anteil von mehr als 0,0 % deklarieren und alle mit ihnen kooperierenden Landwirte informieren müssen. Dies hätte man zumindest der Vollständigkeit halber erwähnen sollen.
Meine Damen und Herren, die Maximalforderungen von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, aber auch von Forschungsinstituten und Wirtschaft sind nicht erfüllt worden. Trotzdem haben viele Vertreter aus diesen Bereichen deutlich gemacht, dass sie das Ergebnis als Erfolg für die Sache und als einen ganz besonderen Erfolg der SPD ansehen. Wer sich die alten Reden von
Landtagsabgeordneten hier im Plenum und auch die Reden von Herrn Minister Ehlen noch einmal genau anschaut, wird sicherlich zu dem gleichen Ergebnis kommen.
In dem vorliegenden Entwurf gibt es aber durchaus Punkte - darüber sollten wir im Ausschuss sprechen -, die noch verbesserungswürdig sind. Es wird sich zeigen, welche Änderungsvorschläge letztendlich aus dem Ausschuss kommen.
Aber auch nach der Novellierung des Gentechnikgesetzes ist noch einiges zu tun. Ich möchte nur ganz kurz auf drei Punkte hinweisen:
Erstens. Wir müssen national auf einer schnellen Herausgabe von Verordnungen zur guten fachlichen Praxis für GVO-Raps und GVO-Kartoffeln bestehen. Ich gebe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei dem folgenden Punkt ihres Antrages recht: Beim Raps gibt es wegen der hohen Auskreuzungsgefahr keine Alternative zum Anbauverbot.
Zweitens. Nach wie vor muss geklärt werden, ob es EU-Recht und nationales Recht nicht doch zulassen, auch verbindlich gentechnikfreie Regionen in Deutschland zu schaffen.
Drittens. Es fehlt noch immer eine klare Positionierung auch dieser Landesregierung zum Schwellenwert für die Kennzeichnung von Saatgut. Dazu muss ich deutlich sagen: Wir bestehen nach wie vor auf einem maximalen Schwellenwert von 0,1 %.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss beantragen, dass dieser Antrag federführend im Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz behandelt wird, weil wir uns in der ganzen Legislaturperiode diesem Thema gewidmet haben. Deswegen diese kleine Änderung. - Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Klein, wir haben grundsätzlich sehr unterschiedliche Ansätze, was die Frage der Gentechnik angeht. Wir diskutieren
Wir von der FDP sehen die Chancen im Vordergrund und nicht die Risiken wie Sie von den Grünen. Von daher können wir mit Ihrem Antrag, den Sie uns vorgelegt haben, überhaupt nichts anfangen. Dies sage ich gleich vorweg. Wir haben hinsichtlich der Frage der grünen Gentechnik eine ganz andere Sichtweise. Wir sagen: Gentechnik bringt uns Zukunftschancen. Wir müssen zwar die Risiken in den Griff bekommen, aber sie bringt uns in erster Linie Zukunftschancen. Das fehlt mir in diesem Antrag, meine Damen und Herren.
Insofern sage ich ganz klar, dass wir mit der Novelle, die im Bund vorgelegt worden ist, noch nicht zufrieden sind.
Aber wir wollen uns ja mit dem vorliegenden Antrag beschäftigen. Sie wollen ein Gentechnikrecht, das eher ein Gentechnikverhinderungsrecht ist, Herr Kollege Klein. Das wird bei der Frage der Abstandsregelung deutlich, wo Sie bemängeln, 150 bzw. 300 m seien nicht ausreichend und - das haben Sie in Ihrer Rede gesagt - es gebe keine wissenschaftlichen Grundlagen für diese Abstände. Das Gegenteil ist der Fall. Bei der Berechnung dieser Abstände sind sogar Sicherheitsaufschläge berücksichtigt worden. Von daher ist Ihr Argument aus meiner Sicht falsch.
Das zweite Thema ist das Nachbarschaftsrecht. Für mich ist es in Ordnung und eigentlich sehr richtig, dass Landwirte, die auf nebeneinander liegenden Feldern wirtschaften, auch miteinander sprechen und vielleicht sagen: „Ich möchte auf meinem Feld gentechnisch veränderte Organismen aussäen und anwenden. Nachbar, was hältst du davon?“ Das ist für mich das Richtigste von der Welt, und deshalb ist es auch gut, dass dieser Punkt, den ja insbesondere die CDU gefordert hat, mit aufgenommen wurde. Dagegen habe ich vom Prinzip her nichts.
Im dritten Punkt kommen wir zum Bereich der Forschung. Dazu muss ich sagen: Ich kann alles, was Sie, Herr Kollege Klein, uns hier vorgetragen ha
ben, nicht verstehen; denn letztendlich nutzt die Forschung im Bereich gentechnisch veränderter Organismen doch auch denjenigen, die vielleicht davon bedroht oder gefährdet sind. Gerade deswegen brauchen wir doch Forschung, und deshalb ist es richtig, dass wir Forschung auf diesem Gebiet ermöglichen und intensivieren. Hier wollen wir einen Impuls setzen.
Herr Kollege Klein, da Sie aus dem Landkreis Cuxhaven kommen, möchte ich an dieser Stelle auch deutlich sagen: Ich empfinde das, was im Landkreis Cuxhaven bei der Wertprüfung auf den Flächen von Fritz Stegen passiert ist, als Unverschämtheit.
Dort sind Kriminelle auf die Felder gegangen und haben diese Feldversuche, die unter wissenschaftlichen Aspekten durchgeführt wurden, zerstört.