Protocol of the Session on July 12, 2007

- am 19. Juni 2007 über weitere Beträge in Höhe von 40 000,00 Euro und 30 000,00 Euro.

Zu 3: Die Stiftung „Pro Kind“ wird vom Land mit einer Personalstelle in Höhe von ca. 68 200,00 Euro jährlich für die Zeit ab November

2006 bis Januar 2011 gefördert. Die an dem Projekt teilnehmenden Frauen werden von Hebammen bzw. von Hebammen und Familienbegleiterinnen unterstützt. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Kriminologischen Forschungsinstitut in Kooperation mit der Universität Hannover begleitet.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 43 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Bundesratsinitiative zur Heroinsubstitution

Die Bundesländer Hessen und Hamburg wollen die Abgabe von Heroin (Diamorphin) an Schwerstabhängige gesetzlich regeln lassen. Die gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder sieht diese Therapie als letztes Mittel für Schwerstabhängige vor, bei denen andere Behandlungen versagt haben. Dabei berufen sie sich auf die Erfolge der Modellversuche in Hamburg und Frankfurt/M. Eine Gesetzesänderung ist notwendig, um die Fortsetzung der Heroinsubstitution und die Neuaufnahme von Drogenabhängigen in die Heroinsubstitution auf eine einwandfreie juristische Grundlage zu stellen und in die Finanzierung durch die Krankenkassen überzuleiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was hat die Niedersächsische Landesregierung auf Bundesebene getan, um der Entschließung 15/3055 des Landtages in den Punkten 1 und 2 nachzukommen, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG), der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BTMVV) und des Arzneimittelgesetzes (AMG) einzusetzen?

2. Ist die Landesregierung bereit, die Bundesratsinitiative von Hessen und Hamburg zu unterstützen?

3. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um das Bundesmodellprojekt in Hannover weiterzuführen und für Neuaufnahmen bei der Substitutionstherapie zu sorgen?

Mit seiner Entschließung vom 10. Juli 2006 (LT- Drs. 15/3055) hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, nach Auslaufen des Heroinmodellprojektes auf Bundesebene initiativ zu werden, um die Zielsetzung dieses Projektes in den Bedarfsschwerpunkten des Landes weiterzuverfolgen und sich auf Bundesebene für eine Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (u. a. BTMG, BTMVV, AMG) einzusetzen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Ebene der Länder hat sich

im zurückliegenden Zeitraum eine Vielzahl von Gremien mit dieser Thematik befasst (ACK, AOLG, GMK). Die Niedersächsische Landesregierung hat sich dabei konsequent im politischen Meinungsbildungsprozess für eine Forcierung im Sinne der angesprochenen Landtagsentschließung eingesetzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die GMK hatte in ihrer Sitzung am 29./30. Juni 2006 einen Beschluss zum Heroinmodell gefasst, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Diamorphinbehandlung“ zur Abklärung offener Fragen und Vorbereitung weiterer notwendiger Gesetzgebung vorsieht. Acht Länder, darunter auch Niedersachsen, haben sich aktiv in diese Arbeitsgemeinschaft eingebracht und haben - neben einer zusammenfassenden Darstellung der Experten - Stellungnahmen, Gesetzesänderungsentwürfe sowie die Rahmenempfehlung für eine Diamorphinbehandlung in Deutschland erarbeitet, die den Zugang zu dieser Behandlung nur einer eng begrenzten Gruppe von Schwerstopiatabhängigen ermöglichen und zugleich die Nachrangigkeit dieser Behandlungsform festschreiben. Die Restriktionen beziehen sich hierbei insbesondere auf die Indikationsstellung sowie auf die konkrete Durchführung einer Diamorphinbehandlung.

In ihrer Antwort vom 22. Februar 2007 (LT-Drs. 15/3625) auf die Landtagsentschließung hatte die Landesregierung auch bereits auf den breiten Konsens der Länder hingewiesen, dass die notwendigen Änderungen bundesgesetzlicher Vorschriften des Betäubungsmittelrechts von der Bundesregierung entsprechend initiiert werden sollten. Fortgesetzt hatte sich die Landesregierung in Korrespondenz mit dem Bund bemüht, diesen zu entsprechenden Gesetzesinitiativen und zu einer weiteren finanziellen Förderung der weiterlaufenden Betreuung der Schwerstabhängigen in den ehemaligen Projektstandorten zu bewegen.

Über die ACK-GMK am 15./16. Mai 2007 in Esslingen hat Niedersachsen als Mitantragsteller den Beschlussvorschlag für die 80. GMK 2007 unterstützt, auf der Grundlage des Berichts der BundLänder-Arbeitsgemeinschaft „Diamorphin“ die rechtlichen Rahmenbedingungen für die diamorphingestützte Behandlung Schwerstabhängiger zu schaffen.

Nachdem das BMG signalisiert hatte, dass die für eine Implementierung der Diamorphinbehandlung erforderliche Gesetzesinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelrechts von der Bundesregierung nicht in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, da zwischen den Regierungsfraktionen kein Konsens hergestellt werden konnte, haben Hamburg und Hessen am 22. Juni 2007 eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet (BR-Drs. 434/07).

Zu 2: Die Landesregierung hat Hamburg gegenüber frühzeitig eine politische Unterstützung zugesagt und in der Kabinettssitzung am 3. Juli 2007 die Mitantragstellerschaft beschlossen.

Zu 3: Die Landesregierung hat die Studie zur Vergabe von Diamorphin im Projektstandort Hannover mit mehr als 2,7 Millionen Euro unterstützt.

Nach Auslaufen des Heroinmodellprojekts hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) mit der Landeshauptstadt Hannover in Anerkennung der besonderen Verantwortung für die 33 verbliebenen Schwerstopiatabhängigen eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Danach stellt MS für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2008 zur Deckung der Gesamtkosten bis zu 550 000 Euro zur Verfügung. Damit ist ein ausreichender Planungszeitraum finanziell abgesichert. So ist sichergestellt, dass bis zum erhofften Abschluss der von Niedersachsen mitgetragenen Initiative auf Bundesebene zur Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften die Behandlung der 33 Schwerstabhängigen aufgrund einer betäubungsmittelrechtlichen Ausnahmegenehmigung ohne Qualitätsverlust fortgeführt werden kann.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 44 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜ- NE)

Standortverlegung der Emsfischer - Konsequenzen für die Region aufgrund der weiteren Emsvertiefungen

Mit Schreiben vom 12. Juni 2007 an die örtliche Politik und Verwaltung teilte die Interessengemeinschaft „Fischerei in der Außenems“ mit, dass sie aufgrund der schlechten Fangergebnisse die Emshäfen Ditzum und Greetsiel ver

lassen werden und um Unterstützung für eine Umsiedlung an den Standort Hooksiel bitten.

Die Fischer sehen sich gezwungen, ihre Heimat und die seit Generationen genutzten Fanggründe zu verlassen, weil sie für sich an den jetzigen Standorten keine Perspektiven mehr erkennen. Sie mahnen den geplanten Fahrwasserausbau (Eemshaven, Emden, Papenburg) an, der ihre Fanggründe noch unrentabler macht, als diese nach den bisherigen Vertiefungen ohnehin schon sind.

Seit zwei Jahren wurden u. a. auch mit der Landesregierung und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord-West Gespräche hinsichtlich der bedrohten Fanggebiete geführt. Lösungsansätze seitens der Landesregierung gab es augenscheinlich nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den drohenden Umzug der Fischer bezüglich der Tourismuswirtschaft für Greetsiel und Ditzum, und wie sehen die finanziellen Auswirkungen aus?

2. Wie sieht die konkrete Unterstützung der Landesregierung bezüglich der Neuschaffung von Liegeplätzen in Hooksiel aus?

3. Weshalb fanden die jahrelang vorgetragenen Bedenken der Fischer bezüglich des weiteren Emsausbaus keine Berücksichtigung?

Seit etlichen Jahren ist festzustellen, dass von den größeren niedersächsischen Krabbenkuttern zunehmend auch Fanggebiete aufgesucht werden, die über den näheren Umkreis des Heimathafens hinausgehen. So fischen diese Fahrzeuge zeitweise auch vor der nordfriesischen Küste. Das Aufsuchen dieser Fanggebiete führt jedoch zwangsläufig zu längeren An- und Abfahrtzeiten und verursacht damit höhere Kosten für die Betriebe. Es gibt daher seitens eines Teils der Küstenfischer aus Ditzum und Greetsiel Überlegungen, ihren Standort näher an ihre Hauptfanggebiete zu verlagern. Der Landesregierung sind diese Überlegungen bekannt, konkrete Informationen liegen jedoch noch nicht vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die niedersächsische Küstenfischerei ist in einem Gebiet mit großer Bedeutung für den Tourismus angesiedelt. Die Fischerei und vor allem ihre Häfen üben eine starke Anziehungskraft auf den Tourismus aus. Die niedersächsische Küste konnte in den vergangenen Jahren durch die Einbindung der Fischerei in regionale Entwicklungsplanungen profitieren. Touristen sind potenzielle

Kunden der Küstenfischerei für die Direktvermarktung und die Endabnehmer der Vermarktung über die lokale Gastronomie. Das Interesse der Touristen an der Fischerei wird darüber hinaus in verschiedener Weise (Kutterfahrt, Angeltouren, Ha- fenfeste etc.) wirtschaftlich nutzbar gemacht. Welche finanziellen Auswirkungen eine Standortverlegung der Emsfischer für die Tourismuswirtschaft der Emshäfen Ditzum und Greetsiel hat, lässt sich nicht beziffern.

Zu 2: Der Landesregierung liegen derzeit keine verbindlichen Erkenntnisse über eine Planung neuer Liegeplätze im Hafen Hooksiel vor. Über eine konkrete Unterstützung können daher keine Aussagen getroffen werden.

Zu 3: Der Emsausbau ist Angelegenheit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Bedenken der Fischer im Rahmen der entsprechenden Planfeststellungsverfahren geprüft und in die Abwägungsprozesse einbezogen worden sind.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 45 des Abg. Henning Brandes (CDU)

Ausbau des Verkehrsleitsystems auf Niedersächsischen Autobahnen

Als Reaktion auf zahlreiche Verkehrsunfälle und Staus auf den niedersächsischen Autobahnen, insbesondere der BAB 2, fordert u. a. der ADAC den Ausbau eines „intelligenten Verkehrsleitsystems“, um die Geschwindigkeit verkehrsmengenabhängig zu regeln. Dadurch sollen der Verkehrsfluss verbessert und Unfälle sowie Staus vermieden werden. Von anderer Seite werden Forderungen nach generellen Tempolimits laut.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie wird der Nutzen von Verkehrsleitsystemen im Vergleich zu statischen Tempolimits beurteilt?

2. Wann ist mit einem weiteren Ausbau des Verkehrsleitsystems insbesondere auf der BAB 2 zu rechnen?

3. Welche zusätzlichen Maßnahmen können gezielt zur Vermeidung von schweren LkwUnfällen auf Niedersächsischen Autobahnen ergriffen werden?

Leistungsfähige Straßen- und Verkehrsnetze in Niedersachsen, verbunden mit einem hohen Sicherheitsstandard, sind einerseits wichtige Standortfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung, andererseits aber auch Anspruch der Verkehrsteilnehmer, um ihre Reisen sicher und zuverlässig durchführen zu können. Dem weiteren Aus- und Neubau des Straßennetzes sind angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs und der üblicherweise langen Realisierungszeiträume Grenzen gesetzt. Der Effizienz und dem sicheren Betrieb des vorhandenen Netzes muss daher besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik spielt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle.

Moderne Verkehrsbeeinflussungssysteme haben sich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, zur Harmonisierung des Verkehrsflusses und zur Verringerung von Staus bewährt. Durch die ereignisbezogene verkehrsabhängige und witterungsabhängige Schaltung von Wechselverkehrszeichen, die Gefahr- und Streckengebotszeichen, Warnungen vor Baustellen und Hindernissen oder zulässige Höchstgeschwindigkeiten anzeigen, gilt dies insbesondere für Streckenbeeinflussungsanlagen, wie sie z. B. im Zuge der A 2 realisiert sind.