Am 17. und 18. Juli 2007 soll in den Räumen der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) in Braunschweig eine Sammelanhörung von Flüchtlingen stattfindet, die ohne Papiere nach Deutschland eingereist sind und bei denen eine guineische Staatsbürgerschaft vermutet wird. Diese Flüchtlinge sollen von einer Delegation aus Guinea mit dem Ziel der Identitätsfeststellung und einer Feststellung der guineischen Staatsbürgerschaft befragt werden. Für diejenigen Personen, bei denen die guineische Staatsbürgerschaft festgestellt wird, sollen auf der Grundlage dieser Befragung Passersatzpapiere ausgestellt werden, sodass eine Abschiebung nach Guinea möglich ist. Die Flüchtlinge, die zu den Interviews einbestellt werden, sollen aus ganz Niedersachsen und auch aus Nordrhein-Westfalen kommen.
Nun gab es in den letzten Jahren mehrere Vorführungen von vermeintlich guineischen Flüchtlingen in Hamburg mit demselben Ziel der Passbeschaffung. In der Fragestunde der Hamburger Bürgerschaftssitzung vom 25. August 2005 musste der zuständige Staatsrat einräumen, die Legitimation der guineischen „Beamten“ nicht genau zu kennen. Die guineische Botschaft in Berlin distanzierte sich im Nachhinein von den Vorführungen. Bezogen auf die Hamburger Vorführungen hat das VG Bremen entschieden, dass zumindest für die nicht in Hamburg wohnhaften Flüchtlinge die Hamburger Behörde nicht die „zuständige" im Sinne des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG sei.
1. Wodurch hat sich die in Braunschweig tätige Delegation aus Guinea als offizielle Vertretung des Staates Guinea legitimiert?
2. Nach welchen Kriterien und aufgrund welcher Unterlagen, Merkmale oder sonstigen Anhaltspunkte erfolgten die Identifizierung und staatsbürgerschaftliche Zuordnung?
3. Sind an den Anhörungen und der anschließenden Ausstellung der Passersatzpapiere deutsche Beamte beteiligt, sodass die Wahrung hier geltender rechtsstaatlicher Grundsätze und
Die Vorführung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, die keine Nachweise zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit vorlegen, bei der Vertretung des vermuteten Herkunftsstaates ist eine gemäß § 82 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zulässige Maßnahmen zur Identitätsklärung. In der Vergangenheit wurden mit verschiedenen Vertretungen ausländischer Staaten Sammelanhörungen oder Interviewtermine in den Bundesländern außerhalb der Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen organisiert. Es bleibt dabei den Regierungen der betroffenen Staaten überlassen, ob sie bei solchen Anhörungsterminen Botschaftspersonal oder besonders ermächtigte Vertreter ihrer zuständigen innerstaatlichen Behörden einsetzen. Dieses Verfahren entlastet sowohl die beteiligten Vertretungen ausländischer Staaten als auch die Ausländerbehörden, weil zeit- und personalaufwändige Einzelvorführungen vermieden werden. Es ist übliche Praxis, dass sich die Bundesländer bei derartigen Sammelvorführungen gegenseitig unterstützen und wechselseitig entsprechende Anhörungstermine durchführen.
Eine solche Sammelanhörung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, die erklärt haben, guineischer Herkunft zu sein, ohne entsprechende Nachweise vorlegen zu können, soll ab 16. Juli 2007 in der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde in Braunschweig stattfinden. Dazu hat auf Bitten der Länder die Bundesregierung eine entsprechende Einladung an die guineische Regierung übermittelt. Die vorgesehene Sammelanhörung in Braunschweig wird in gleicher Weise vorbereitet, wie es bei vergleichbaren Anhörungsterminen mit verschiedenen Staaten in der Vergangenheit auch in anderen Bundesländern Standard war.
Zu 1: Üblicherweise wird die von deutscher Seite ausgesprochene Einladung mit einer Verbalnote der Regierung des Staates, dessen vermutete Staatsangehörige angehört werden sollen, beantwortet und, soweit die Einladung angenommen wird, werden mit dieser Verbalnote auch die Namen der Delegationsmitglieder übermittelt.
Zu 2: Bei Sammelanhörungen werden der ausländischen Delegation zu dem jeweils vorgeführten Ausländer die der Ausländerbehörde bekannten
Unterlagen bzw. Erklärungen zur behaupteten Herkunft vorgelegt. Die Vertreter des vermuteten Herkunftsstaates führen mit den Ausländerinnen und Ausländern ausführliche Gespräche. Dabei sollen die - unter Umständen auch mit Dialekten eingefärbte - Sprache, die Art und Weise der Verständigung und die kulturellen, geografischen oder gesellschaftspolitischen Kenntnisse des Ausländers über den von ihm behaupteten Herkunftsstaat den Delegationsmitgliedern Aufschluss darüber geben, ob der Ausländer tatsächlich aus diesem Herkunftsstaat kommt.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 41 der Abg. Renate Geuter (SPD)
Gesundheitszentrum Barßel von Konkurs bedroht: Gibt es Planungen des Landes Niedersachsen für die Zukunft des ehemaligen Krankenhausgebäudes?
Das ehemalige Krankenhaus Barßel (St. Elisa- beth-Stift) musste - nachdem der Träger in eine akute finanzielle Notlage geraten war - aus wirtschaftlichen und strukturellen Gründen im Jahre 1997 geschlossen werden. In den vorhergehenden Jahren sind seit 1992 vom Land Niedersachsen aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm Mittel in einer Größenordnung von mehr als 5 Millionen Euro für die allgemeine Sanierung des Krankenhausgebäudes zur Verfügung gestellt worden. Auch wenn der Krankenhausbetrieb aufgegeben werden musste, ist es seinerzeit gelungen, das Krankenhausgebäude als Gesundheitszentrum Barßel weiterzunutzen. Wesentliche Voraussetzung dafür war die Unterbringung der Fachintensivpflege (FIP) in einem Teil des Krankenhausgebäudes.
Noch im Jahre 2007 wird die Fachintensivpflege eigene neue Räume beziehen, dem St. Elisabeth-Stift als Träger des Gesundheitszentrums Barßel fehlen damit wesentliche Einnahmen, um das Gebäude weiterhin kostendeckend betreiben zu können. Der voraussichtliche Mietausfall von 90 000 Euro jährlich könne nicht aufgefangen werden, der Konkurs sei daher nicht mehr abzuwenden, haben die Vertreter des Trägers öffentlich erklärt. In diesem Zusammenhang wird auch der Vorschlag unterbreitet, das ehemalige Krankenhausgebäude dem Land Niedersachsen zu überlassen, weil noch finanzielle Verbindlichkeiten der Krankenhausstiftung gegenüber dem Land Niedersachsen bestehen sollen. Zur Aufrechterhaltung ortsnaher Versorgungsangebote ist daher ein
neues wirtschaftlich zukunftsfähiges Nutzungskonzept für das ehemalige Krankenhausgebäude von großer Bedeutung.
1. Gibt es Pläne der Landesregierung, nach dem Vorschlag des Trägers das Krankenhausgebäude selbst zu übernehmen oder konkrete Hilfen für die Abwendung eines Konkurses zu gewähren?
2. Welche finanziellen Verpflichtungen (Grund- schulden, Bürgschaften o. Ä.) der St. ElisabethStiftung bestehen noch gegenüber dem Land Niedersachsen?
3. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Landesregierung hinsichtlich eines zukünftigen Nutzungskonzeptes erfüllt sein, um eine Unterstützung des Landes Niedersachsen - z. B. durch Verzicht auf frühere finanzielle Ansprüche - in Anspruch nehmen zu können?
Das ehemalige Krankenhaus St. Elisabeth-Stift in Barßel ist mit Wirkung vom 30. Juni 1997 einvernehmlich aus dem Niedersächsischen Krankenhausplan ausgeschieden. Dem Träger wurden für die Umstellung auf andere Aufgaben (Gesund- heitszentrum) Ausgleichszahlungen in Höhe von 1,5 Millionen DM bewilligt. Hiervon flossen 450 000 DM in den Sozialplan und 1 050 000 DM in Umstrukturierungsmaßnahmen. Damit sind alle Ansprüche nach § 7 Nds. KHG abgegolten.
Zu 2: Vor Auszahlung der Ausgleichsmittel hat der Bevollmächtigte des St. Elisabeth-Stiftes Barßel zugunsten des Landes Niedersachsen die Bestellung einer brieflosen Grundschuld über 7 Millionen DM veranlasst. Mit Schreiben vom 24. Mai 2007 hat die Caritas Barßel-Saterland gGmbH einen Antrag auf Löschung der Verbindlichkeiten im Grundbuch gestellt. Derzeit wird geprüft, ob eine teilweise oder vollständige Löschungsbewilligung erteilt werden kann.
des Ministeriums Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 42 der Abg. Michael Albers, Christa Elsner-Solar, Ulla Groskurt, Uwe
Kinderschutz als Showeffekt? Lässt die Landesregierung die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ finanziell ausbluten?
Angesichts der andauernden Fälle von Kindesmisshandlungen und -verwahrlosung wird bereits seit geraumer Zeit auch in Niedersachsen sowohl von Experten und Praktikern als auch in der breiten Öffentlichkeit über möglichst wirksame Maßnahmen zur Verhinderung solcher Fälle diskutiert. Unstreitig ist mittlerweile, dass u. a. möglichst niedrigschwellige Hilfs- und Unterstützungsangebote gute Erfolge bringen. Dazu gehört das von der früheren SPD-geführten Landesregierung initiierte Modellprojekt der Familienhebammen, das von der jetzigen Landesregierung nur durch einen geringen Zuschuss an die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ unterstützt wird. Unklar ist, ob dieser wiederholten Ankündigung auch Taten gefolgt sind, zumal ansonsten die Umsetzung und Finanzierung ausschließlich auf die Kommunen verlagert worden sind.
1. In welchem Umfang hat die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ in der Vergangenheit Gelder des Landes erhalten, und in welchem Umfang wird die Stiftung im Jahre 2007 mit Finanzmitteln des Landes unterstützt?
2. Sind die für das Jahr 2007 vorgesehenen Gelder für die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ bereits in Form eines Förderbescheides freigegeben, sodass die Stiftung mit den Geldern arbeiten kann, und, falls nein, wann ist mit dem Förderbescheid zu rechnen?
3. In welchem finanziellen Umfang unterstützt das Land ferner die Stiftung „Pro Kind“, die offenbar im Rahmen eines Modellprojektes die gemeinsame Arbeit von Familienhebammen und Familienhelferinnen evaluieren soll?
Unter der Trägerschaft der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ ist das Projekt „Aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter - Netzwerk Familienhebammen“ als Modellvorhaben des Landes Niedersachsen bis 2006 an vier Standorten (Osnabrück, Braunschweig, Hannover, Leer - Landkreis und Stadt) durchgeführt worden. Die Zielsetzung des Projektes besteht darin, schwangere Frauen und Mütter von Neugeborenen und Säuglingen in belasteten Lebenslagen und/oder mit medizinischen Risiken möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft, spätestens jedoch sobald wie möglich nach der Entbindung zu erreichen, um ausgehend von der Gesundheitsversorgung der Mutter Hilfe anbieten zu können. Die Zielgruppe umfasst Schwangere und Mütter in schwierigen materiellen
Die aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter von Hebammen und sozialpädagogischen Fachkräften wird bereits in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt des Kindes begonnen. Die Evaluation des Modellprojektes hat gezeigt, dass Hebammen erfolgreich Zugang zu der skizzierten Zielgruppe finden.
Nach Beendigung des Modellprojektes Ende 2006 wird der bewährte Einsatz von Familienhebammen weiter ausgebaut. Mit dem Ziel, baldmöglichst ein flächendeckendes Angebot bereitstellen zu können, sind in Fortbildungskursen bis Ende 2006 60 und in 2007 bisher 52 Personen zu Familienhebammen ausgebildet worden. Ein weiterer Fortbildungskurs wird im September 2007 mit voraussichtlich 40 Personen beginnen. Im Jahresverlauf 2007 werden voraussichtlich etwa 30 Kommunen in Niedersachsen Familienhebammen zur Unterstützung der genannten Zielgruppe und damit zur Prävention gegen Kindeswohlgefährdung beschäftigen.
Ab dem Haushaltsjahr 2007 sind über die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ die Fortführung der Ausbildung zur Familienhebamme sichergestellt und auch die Einführung eines Qualitätsmanagements realisiert worden.
Zu 1: Die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ wurde in den Jahren 2001 bis 2006 mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 570 400,00 Euro gefördert. Darüber hinaus hat die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ im Jahr 2006 30 000 Euro erhalten, die sie für die Durchführung der zertifizierten Fortbildung zur Familienhebamme nutzte. Im Jahr 2007 wird sie mit Finanzmitteln des Landes in Höhe von 110 000,00 Euro unterstützt.