Protocol of the Session on July 12, 2007

Zu 1: Die von der Vorgängerregierung hinterlassene angespannte Haushaltslage und die deshalb erforderlichen intensiven Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung ließen die Gegenfinanzierung der beginnend mit dem Programmjahr 2004 vom Bund neu aufgelegten Programmkomponente „Stadtumbau West“ bisher nicht zu.

Von den in den Jahren 2004 bis 2007 hierfür vom Bund bereitgestellten Bundesfinanzhilfen in Höhe von 28,879 Millionen Euro wurde im Jahr 2007 entsprechend der in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern eröffneten Möglichkeit ein Anteil in Höhe von 0,887 Millionen Euro zur Verstärkung der Programmkomponenten „Normalprogramm“ und „Soziale Stadt“ eingesetzt. In den o. a. Jahren sind daher Bundesfinanzmittel in Gesamthöhe von 27,992 Millionen Euro nicht vom Land Niedersachsen gegenfinanziert worden.

Zu 2: Das Land Niedersachsen nimmt seit dem bundesweiten Start der Gemeinschaftsinitiative

„Soziale Stadt“ im Jahr 1999 an dieser Programmkomponente teil. Auf die Ausnahmesituation im Haushaltsjahr 2005 wurde bereits in den Vorbemerkungen eingegangen.

Seit dem Programmjahr 2006 besteht zudem die Möglichkeit, Fördermittel aufgrund einer vom Bund im Jahr 2006 erstmals aufgenommenen Modellförderung in der „Sozialen Stadt“ zu beziehen. Hierfür wurde vom Bund zugelassen, dass die Haushaltsmittel auch für nichtinvestive Zwecke wie Spracherwerb, Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit sowie im Bereich der lokalen Ökonomie wie Gründerzentren eingesetzt werden können. Auf Niedersachsen entfallen hiervon auf das Programmjahr 2006 Bundesfinanzhilfen in Höhe von 3,7 Millionen Euro und auf das Programmjahr 2007 3,225 Millionen Euro. Diese Bundesmittel in Höhe von insgesamt 6,925 Millionen Euro konnten aufgrund der o. g. Haushaltssituation landesseitig bisher nicht gegenfinanziert werden. Den Kommunen ist jedoch die Möglichkeit eröffnet worden, die Landesmittel zu ersetzen und damit die Bundesmittel in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist das Programm mit einer Fristsetzung zum 1. Juni 2007 im Niedersächsischen Ministerialblatt ausgeschrieben worden. Bundesmittel wurden aus diesem Grunde bisher weder für 2006 noch 2007 an den Bund zurückgemeldet. Den Regierungsvertretungen liegen hierzu inzwischen insgesamt 26 Anmeldungen von Kommunen auf Teilnahme an der Modellförderung mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 10,9 Millionen Euro vor. Da die Prüfung der Anmeldungen in den Regierungsvertretungen noch nicht abgeschlossen ist, ist zurzeit noch nicht bezifferbar, wie viele Bundesmittel tatsächlich benötigt und abgefordert werden.

Zu 3: Niedersachsen hat bereits mit den Programmkomponenten „Normalprogramm“ und „Soziale Stadt“ viel erreicht. Diese Förderungsmöglichkeiten werden auch in 2008 in vollem Umfang genutzt. Bereits damit wird ein erheblicher finanzieller Beitrag zu dem im Hinblick auf die demografischen Entwicklungen notwendigen Umstrukturierungsprozess im Bereich des Städtebaus geleistet. Für den ab 2008 vom Bund vorgesehenen Programmbereich „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hat das Sozialministerium im Rahmen der Haushaltsaufstellung Mittel angemeldet.

Des Weiteren werden im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung ab 2007 im Rahmen des europaweiten Querschnittszieles der nachhaltigen Stadt

entwicklung Fördermittel in erheblichem Umfang für die Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete bereitgestellt. Hierbei kommt dem Aspekt der Berücksichtigung der Folgen der demographischen Entwicklung besondere Bedeutung zu.

Die Landesregierung ist sich der zunehmenden Bedeutung des Stadtumbaus bewusst. Das Sozialministerium hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2008 Mittel zur Gegenfinanzierung der Bundesfinanzhilfen zur Programmkomponente „Stadtumbau West“ angemeldet.

Unabhängig davon ist den niedersächsischen Kommunen bereits für das Programmjahr 2007 die Möglichkeit eröffnet worden, den Landesanteil zu ersetzen und damit die Bundesfinanzhilfen für den Programmteil „Stadtumbau West“ in Anspruch zu nehmen. Es ist beabsichtigt, diese Kommunen gegebenenfalls bei Vorliegen eines entsprechenden Wachstums- und Entwicklungskonzeptes durch den zusätzlichen Einsatz von EUFördermitteln im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Förderperiode 2007 bis 2013 finanziell zu unterstützen.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 23 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Katastrophenschutz auf der Unterelbe

Die Unterelbe zwischen Cuxhaven und dem Hamburger Hafen gehört zu den meistbefahrenen Wasserstraßen der Welt. Die lange Revierfahrt auf der Elbe ist nautisch anspruchsvoll. Hohe Strömungsgeschwindigkeiten und Geschwindigkeitsbeschränkungen erschweren die Navigation. Diese Situation wird sich durch die geplante Vertiefung des Elbefahrwassers weiter verschärfen.

Damit wird sich auch das bereits heute hohe Risiko von Schiffshavarien weiter erhöhen. Die transportierten Ladungen enthalten ein erhebliches Gefahrgutpotenzial, das durch die Containerisierung kaum einschätzbar ist. Darüber hinaus bildet jedes Schiff mit seiner Masse und seinem Treibstoffvorrat ein großes Gefahrenmoment für Verschmutzung und Zerstörung. Dieses Gefahrenmoment wächst mit der Größe der Schiffe. Eine ernsthafte Havarie z. B. zwischen einem 8 000-TEU-Frachter und einem Großtanker im engen Elbefahrwasser nahe der Deichlinie könnte schnell komplexe und katastrophale Ausmaße annehmen.

In den letzten Jahren hat sich der rechtliche und organisatorische Rahmen für den Katastrophenschutz in Niedersachsen z. B. durch den Aufbau des Havariekommandos und die Verwaltungsreform erheblich verändert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie funktioniert das vorbeugende Sicherheitssystem, um Schiffshavarien im Elberevier zu verhindern?

2. Wie sehen die Katastrophenschutzpläne für den Fall einer Großschadenslage auf der Unterelbe aus, und welche Szenarien liegen ihnen zugrunde?

3. Wann erfolgte die letzte Überarbeitung der Pläne, und wie ist ihre Fortschreibung als Reaktion auf veränderte Verhältnisse geregelt?

Für die vorbeugende Sicherheit des Schiffsverkehrs auf der Bundeswasserstraße Elbe ist der Bund (Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen) zuständig. Die Abwehr von Gefahren bei Schiffsunfällen obliegt aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung dem Bund und den Ländern.

Aus den Erfahrungen mit der Havarie der „Pallas“ haben der Bund und die fünf Küstenländer Konsequenzen gezogen. Aufgrund einer Vereinbarung wurde für das Seeunfallmanagement das Havariekommando in Cuxhaven eingerichtet. Seit dem 1. Januar 2003 ist bei komplexen Schadenslagen und Schadstoffunfällen der Leiter des Havariekommandos für die Havariebekämpfung zuständig. Mithilfe eines Havariestabes kann er alle erdenklichen Maßnahmen umsetzen, soweit das nationale und internationale Recht dies zulassen. Bund und Küstenländer haben hierfür alle erforderlichen Ressourcen (Einsatzmittel und Personen) zur Verfügung zu stellen und bedarfsgerecht zu unterstellen. Das Havariekommando verfügt über ein Maritimes Lagezentrum, das durchgehend 24 Stunden täglich die Nord- und Ostsee und die Wasserstraßen überwacht, damit unverzüglich die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Sicherheit auf See und den Wasserstraßen wird durch eine Vielzahl internationaler Übereinkommen gewährleistet und ständig weiter verbessert. Es gilt das Flaggenstaatprinzip. Danach erfolgen Kontrolle und Ausstellung international anerkannter Zeugnisse durch den Staat, dessen Flagge das Schiff führt. Wesentliche internationale

Vereinbarungen und Vorschriften bestehen zu folgenden Bereichen:

- Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) ,

- Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW),

- Verhütung und Bekämpfung von Umweltverschmutzungen (MARPOL),

- Anforderungen an Gefahrguttransporte und Öltanker.

Dieses System implementiert international geltende Verkehrsvorschriften und Befahrensregelungen.

Zusätzlich wird die Einhaltung der Bestimmungen zu Sicherheit und Umweltschutz durch intensive Überwachung von Schiffen unter ausländischer Flagge (Hafenstaatkontrolle) in den Häfen gewährleistet.

An den deutschen Küsten wird die Sicherheit darüber hinaus vor allem durch vier Maßnahmen gewährleistet:

- Einrichtung eines Schiffswegesystems und von Verkehrstrennungsgebieten zur Verringerung der Kollisionsgefahr,

- Vorhaltung eines leistungsfähigen Seelotswesens, in der Regel Lotsenannahmepflicht,

- Einrichtung von Verkehrszentralen an den wichtigsten Seeschifffahrtsstraßen, von denen die Schifffahrt mit Verkehrsinformationen versorgt, Verkehrsunterstützung gewährt und von denen aus der Verkehr schifffahrtspolizeilich überwacht und gegebenenfalls geregelt wird,

- Vorhaltung von leistungsfähigen Notfallschleppern.

Die heute im Bereich der inneren Deutschen Bucht und den angrenzenden Seeschifffahrtsstraßen betriebenen Verkehrszentralen bilden weltweit das größte zusammenhängende Verkehrssicherungssystem. Ergänzt wird die Unterstützung der die deutschen Häfen anlaufenden Schiffe durch den nautischen Warn- und Nachrichtendienst.

Zu 2: Katastrophenschutzsonderpläne für den Fall einer Großschadenslage im Bereich der Unterelbe werden von den Katastrophenschutzbehörden nicht aufgestellt. Großschadenslagen auf der Elbe

werden in aller Regel durch das Havariekommando bewältigt, worauf die Katastrophenschutzpläne verweisen.

Mögliche Szenarien an Land, wie z. B. Deichbruch oder Ölverschmutzung, werden im Rahmen der allgemeinen Katastrophenbewältigung abgearbeitet.

Die Bekämpfung von Schiffsbränden und die Hilfeleistung auf Schiffen an der Elbe ist vom Land durch Vereinbarungen kommunalen Feuerwehren zugewiesen worden. Der dafür bestehende Einsatzplan ist auch auf die Einsatzkonzeption des Havariekommandos abgestimmt, sodass eine Zusammenarbeit sowie die Einsatzbearbeitung in komplexen Schadenslagen unter Leitung des Havariekommandos gewährleistet sind.

Zu 3: Die Katastrophenschutzpläne werden gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ständig aktualisiert.

Anlage 23

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 24 des Abg. Uwe Harden (SPD)

Lücken in der Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen - Will die Landesregierung einen verbesserten Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung?

Eine Serie von bislang mindestens 15 Fällen frühkindlicher Leukämie in der Umgebung des Kernkraftwerks Krümmel und des Kernforschungszentrums der GKSS in Geesthacht zwischen 1990 und 2006 hat zu umfangreichen Untersuchungen auf Umweltnoxen geführt. Dabei wurde wegen der bekannten Leukämierelevanz ionisierender Strahlung die Umgebungsüberwachung des Kernkraftwerks intensiv überprüft. Es ergaben sich schon bei der Online-Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) zahlreiche Hinweise auf Unplausibilitäten, die mit „Gerätestörung“ oder anderen Erkenntnissen erklärt wurden. Angeblich unerklärliche Kurven wurden von Beamten der Kieler Atomaufsicht nachträglich verändert, sodass die Werte weniger gravierend aussahen.

Die KFÜ misst allerdings nur die Gammastrahlung, weil sie zur Früherkennung von größeren Unfällen ausgelegt ist. Daneben werden Messungen durch den Betreiber und ein drittes Institut durchgeführt, die Erkenntnisse zu Langzeitimmissionen sammeln oder Momentaufnahmen ergeben. Diese Messungen erfolgen nicht systematisch und umfassend. Erkenntnisse, die sich darauf stützen, sind eher zufälliger Natur.

Explosion und Brand des Transformators des KKW Krümmel am 28. Juni 2007 bewirkten eine Notabschaltung des Reaktors, was jedoch mit der erhöhten Abgabe radioaktiver Strahlung verbunden ist. Trotzdem behauptet der Betreiber, Strahlung sei nicht freigesetzt worden. Gemeint ist damit offensichtlich, Strahlung in ungenehmigter Höhe sei nicht freigesetzt worden. Wie groß die tatsächliche Belastung der Menschen und der Umwelt mit ionisierender Strahlung infolge der Notabschaltung war, wird gar nicht festgestellt, kann wegen mangelhafter Umgebungsüberwachung nicht einmal festgestellt werden.

Die Ursachenforschung der Leukämiefälle in der Elbmarsch hat zahlreiche Hinweise auf chronische radioaktive Belastungen der Umgebung durch bisher ungeklärte Emissionen und Immissionen ergeben. Die Auswertung der amtlichen Umgebungsüberwachung wie auch veröffentlichte Betreiberuntersuchungen und die dritter Stellen durch Mitglieder der Leukämiekommissionen und der Bürgerinitiative gegen Leukämie in der Elbmarsch gaben an zahlreichen Stellen Hinweise auf verschiedene, vorwiegend Alpha- und Betastrahlung aussendende Nuklide in der Umwelt. Nach diesen Nukliden wie Plutonium, Neptunium, Thorium, Tritium (nur im Abwasser) oder Americium wird nicht systematisch gesucht, weil ihre Abgabe in die Umwelt nicht vermutet wird.