Weil wir wissen - darauf hat Herr Schwarz zu Recht hingewiesen -, dass Passivrauchen nachweislich sehr ungesund ist und gerade auch kindliche Organismen besonders stark schädigen kann, müssen wir genau dort eingreifen. Wir haben das als Niedersachsen schon getan, indem wir vor einiger Zeit Nichtrauchen in der Schule bereits zum Gebot erhoben haben. Da waren wir das erste Land.
Die Diskussion hat gezeigt, dass es wichtig ist, immer wieder die Abgrenzung zwischen privat und Staat vorzunehmen. Auch der Gesetzgebungsund Beratungsdienst hat deutlich gemacht, dass
Neuland beschritten wird und dass es wichtig ist, die Grundrechte gegen das abzuwägen, was wir gebotenermaßen regeln sollten.
Wir haben als Richtschnur für unser Handeln die Empfehlungen und Vereinbarungen der Gesundheitsministerkonferenz genommen. Das halte ich als Gesundheitspolitikerin für richtig. Es gilt also grundsätzlich ein Rauchverbot an öffentlichen Stätten, in öffentlichen Räumen. Das gilt in diesem Fall auch für Gaststätten. Es gibt auch für Gaststätten die Möglichkeit, Raucherräume in Nebenräumen einzurichten - das war durchaus ein strittiger Punkt -, wobei ein Nebenraum ein untergeordneter Raum ist. Natürlich wird ein untergeordneter Raum in der Regel ein kleinerer Raum sein. Es ist aber durchaus die Frage, ob im Einzelfall nicht auch andere Kriterien wie z. B. die Nutzungsfrequenz zur Definition des untergeordneten Raumes herangezogen werden können.
Man muss feststellen, dass der Nichtraucherschutz im öffentlichen Bereich greift und dass wir unverhältnismäßige Eingriffe in den privaten Bereich im Ausschuss zwar diskutiert haben, sie aber vermieden haben, was ich auch richtig finde. Es wurde darüber diskutiert, ob öffentlich geförderte Erwachsenenbildungsveranstaltungen, die in privaten Räumen stattfinden, mit einem Rauchverbot belegt werden müssen. Das ist abschlägig beschieden worden. Ich denke, das ist richtig so. Es ist auch darüber diskutiert worden, ob in Häusern, in denen sich neben privat genutzten auch gewerblich genutzte Räume befinden, dann, wenn die Außenstelle einer öffentlichen Einrichtung dort untergebracht ist, das gesamte Treppenhaus und der Fahrstuhl mit einem Rauchverbot belegt werden müssen. Auch da wurde festgestellt, dies sei ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre, und das ist abgelehnt worden.
Ebenso wurde diskutiert, ob man Kinder an Pflegeeltern geben darf, wenn die Eltern nicht von vornherein unterschreiben, nicht zu rauchen. Auch das ist als zu weitgehend abgelehnt worden.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf Folgendes hinweisen - das habe ich bis jetzt immer getan -: Es ist gut, dass wir das Nichtraucherschutzgesetz hier gemeinsam verabschieden. Es ist aber auch wichtig, dass wir nicht aufhören, parallel auf die Gefahren von Passivrauchen hinzuweisen, und alles tun, um Aufklärungsarbeit zu leisten; denn gerade, wenn wir Kinder vor dem Passivrauchen schützen wollen, ist es entschei
dend, an Eltern zu appellieren, die zu Hause in der Familie zum Teil keine Rücksicht auf ihre Kinder nehmen, sie über die Gefahren aufzuklären und deutlich zu machen, dass wir uns auch dort einen besseren Schutz wünschen.
Als Fazit kann ich feststellen: Wir werden ab dem 1. August bei uns in Niedersachsen ein Nichtraucherschutzgesetz haben. Es wird ab dem 1. August gelten; Frau Mundlos hat schon darauf hingewiesen. Es ist uns aber auch daran gelegen, eine Evaluation vorzusehen. Da wir Neuland beschreiten, ist es wichtig, dass wir bis Ende 2009 beobachten, wie die Auswirkungen sind, und prüfen, ob wir gegebenenfalls an irgendeiner Stelle nachjustieren müssen. Ich bitte Sie also, dem Gesetz zuzustimmen.
Abschließend noch kurz zu dem Entschließungsantrag der Grünen. Dieser Entschließungsantrag ist der Versuch, das, was bereits im Bundestag einvernehmlich abgelehnt worden ist, durch die Hintertür hier einzubringen. Ich denke, wir sollten uns genau so verhalten wie der Bundestag und diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jahrelanges Nichtstun in Sachen Nichtraucherschutz trotz erschreckenden Datenmaterials. Aber ich bin sehr froh, dass Bewegung in die Sache gekommen ist und dass der Schutz vor Passivrauchen jetzt wirklich auf den Weg gebracht wird.
Zur Erinnerung: Im Februar fand hier in Hannover die Konferenz der Landesgesundheitsminister statt. Dort wurden der Öffentlichkeit Eckpunkte zum Nichtraucherschutz bekannt gegeben. Es gab auch eine Fußnote des Herrn Ministerpräsidenten, der prüfen wollte, ob es nicht doch Ausnahmen von der Regel geben könnte und Gaststätten insgesamt zu Rauchergaststätten erklärt werden könnten. Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn er diese Fußnote nicht eingebracht hätte. Da hat ihn nämlich der politische Instinkt ganz schön verlassen. Das machte auch sehr deutlich, dass diese Landesregierung, die sich immer auf die Fahnen schrieb, dass sie die Bedürfnisse und die Wünsche
der Menschen in Niedersachsen so gut kennt, in Sachen Gesundheitsschutz und Schutz vor Passivrauchen die Bedürfnisse der Menschen in Niedersachsen nicht kannte.
Mit dem im April von uns vorgelegten Gesetzentwurf und natürlich auch mit Unterstützung der Öffentlichkeit, die über das Verhalten des Ministerpräsidenten entrüstet war, ist es jetzt gelungen, ein Nichtraucherschutzgesetz vorzulegen - dies soll heute verabschiedet werden -, das diesen Namen auch wirklich verdient.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist mit einem Gesetzentwurf in die Anhörung gegangen, der eher einem Torso glich. Aber wir sind inzwischen vom Bremser zum Vorreiter geworden.
Frau Mundlos und Frau Meißner haben in einer Presseerklärung angekündigt, dass diese Regierung einen Meilenstein in Sachen Nichtraucherschutz auf den Weg gebracht hat.
Frau Mundlos, Frau Meißner, wir freuen uns im Interesse der Gesundheit der Menschen in Niedersachsen, Ihnen die Siebenmeilenstiefel für den Meilenstein in Sachen Nichtraucherschutz verpasst zu haben.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Haben Sie wieder etwas mitgebracht? Gibt es jetzt vielleicht ein Paar grüne Söck- chen?)
Wir haben einen eigenständigen Gesetzentwurf eingebracht, der im April-Plenum von unserem Ministerpräsidenten lobend hervorgehoben wurde. Ich glaube, wir machen mit diesem Gesetzentwurf einen Schritt nach vorne.
Es bleiben aber noch Lücken. Ein Beispiel ist das Thema Pflegekinder. Es kann meines Erachtens nicht angehen, dass Kinder in Familien in Pflege geschickt werden,
wenn in diesen Familien geraucht wird. Denn letztendlich geht es doch darum, Kinder vor Rauch zu schützen. Auch Pflegekinder haben einen Anspruch darauf. In diesem Bereich geht mir das Privatrecht eindeutig zu weit, meine Damen und Herren.
Es wurde gesagt: Wir betreten damit juristisches Neuland. - So ist das nun einmal mit dem juristischen Neuland. Wir haben uns jedenfalls sehr viel Mühe gegeben. Und wenn ich mir den heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf anschaue, dann kann ich nur feststellen, dass wir im Vergleich zu anderen Bundesländern ein sehr, sehr gutes Gesetz auf den Weg bringen.
Ein dickes Dankeschön geht an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die rechtliche Beratung und Begleitung, die nicht ganz einfach war.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der CDU - David McAllister [CDU]: Und an die Landesregierung! Und an die Mehrheitsfraktionen!)
Ich will aber auch auf negative Punkte hinweisen. In der Beratung gab es plötzlich ein Rollback beim eigenen Vorschlag: Plötzlich gelten Ausnahmen vom Rauchverbot nicht nur in Nebenräumen von Gaststätten, sondern auch im Landtag, in Hochschulen, in kulturellen Einrichtungen und auf Flughäfen. Meine Damen und Herren, das ist letztendlich inkonsequent und zeigt die Zerrissenheit der schwarz-gelben Koalition beim Nichtraucherschutz. Wir tragen diese Passagen hier und heute mit, aber wir haben dabei doch Bauchschmerzen.
Wir sind aber zufrieden, dass unsere Anregungen und Vorstellungen zum Rauchen auf Spielplätzen in einem eigenständigen Paragrafen aufgenommen worden sind. § 4/1 verbietet das Rauchen auf Spielplätzen und schützt damit die Kinder, die sich auf Spielplätzen aufhalten. Mit dieser Regelung
soll deutlich werden, dass Eltern eine Vorbildfunktion haben: Es soll verhindert werden, dass Eltern, die mit ihren Kindern auf Spielplätze gehen, dort rauchen und die Kippe am besten noch im Sand ausdrücken.
Diese Vorbildfunktion gilt für uns alle. Ich bin froh, dass wir diesen Paragrafen in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.
Beim Thema Arbeitsschutz haben Sie die Ohren jedoch ganz schön auf Durchzug gestellt. In diesem Zusammenhang auf den Bund zu verweisen, ist nicht ganz korrekt. Denn am meisten betroffen sind doch die Menschen, die in der Gastronomie arbeiten. Bundesrecht hin oder her: Der Föderalismus lässt hier grüßen. Wir haben hier und heute die Möglichkeit, mit dem von uns vorgelegten Entschließungsantrag, zu dem ich gleich sofortige Abstimmung beantragen werde, deutlich zu machen, dass der Schutz der Gesundheit der Menschen, die in der Gastronomie tätig sind, für uns alle genauso im Vordergrund steht wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Wir müssen doch einmal ehrlich sein: Wenn wir das, was wir heute beschließen, ehrlich meinen, dann muss es für alle gelten. Wir müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen. Welche Arbeitnehmerin und welcher Arbeitnehmer, welche Servicekraft zieht denn letztendlich vor Gericht, um ein Recht einzuklagen? Was auf Bundesebene mit schwarz-rotem Segen verabschiedet worden ist, schützt die Menschen leider nicht.
Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen und Tagen sind einzelne Eingaben und Schreiben der wütenden Raucherlobby und der Gastronomie
eingegangen. Ich finde, das ist ein schlechter Stil. Die Gastronomie hat scheinbar nur den Umsatz im Kopf und nicht den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir als Politik haben Verantwortung zu übernehmen und sollten nicht zuschauen, wenn Menschen genötigt werden, im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen.