Durch die ablehnende Empfehlung wird auch vermieden, dass die Landwirtschaft einseitig belastet wird; denn ähnliche Anforderungen an andere Sektoren waren in beiden Anträgen letztendlich nicht vorgesehen.
Meine Damen und Herren, auf der europäischen Ebene haben sich die Dinge in Sachen Transparenz bezüglich der EU-Zahlungen inzwischen weiterentwickelt. Ich habe am 4. Juli, also in der letzten Woche, mit dem Vizekanzler im Kabinett von Frau Fischer Boel, Herrn Professor Borchardt, ein längeres Gespräch über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik geführt.
Auch hier ist in der Tat eine Veränderung eingetreten. Auch die Europäische Union treibt dies nicht mehr ganz so sehr auf die Spitze; denn sie hat gemerkt, dass die einzelnen Nationalstaaten in dieser Hinsicht Vorbehalte haben. Ich habe ein bisschen den Eindruck - -
Herr Minister, warten Sie bitte einen Augenblick. Ich bitte sehr, die Nebengespräche, die Herr Klare führt, die dort hinten bei der SPD, bei den Grünen und sonst wo geführt werden, einzustellen.
Hier ergab sich der Eindruck, dass wir auf der niedersächsischen Ebene - typisch deutsch - wieder einmal eins draufsatteln wollten, einmal richtig etwas bewegen wollten.
Meine Damen und Herren, die Transparenzoffensive der EU soll und wird sich nicht nur auf die Landwirtschaft beziehen - darauf sollten sich die Grünen und die SPD einstellen -, sondern auf alle Empfänger von EU-Fördermitteln.
Meine Damen und Herren, führen wir uns noch einmal die hier angesprochene Neiddiskussion vor Augen. Wir stellen fest: Wir bekommen etwa 40 % des EU-Haushaltes in den Bereich der Landwirtschaft und der Agrarpolitik zurück. Wenn wir alle Segmente der Haushalte der Europäischen Union so vereuropäisieren würden, wie das bei der Landwirtschaft bereits geschehen ist, dann würde dieser Anteil nicht mehr 40 % betragen, sondern nur noch 1 %. Dann weiß man, worüber wir reden, dann wäre der Neidfaktor meiner Meinung nach ratzfatz weg.
Meine Damen und Herren, wir haben diese Diskussion geführt. Ich glaube, dass im Zuge der Umsetzung - mir persönlich geht das etwas gegen den Strich, aber wir müssen es letztendlich durchführen, da bin ich ja ehrlich - noch zu klären ist, welche Ebene denn diese Zahlen veröffentlichen soll. Die Europäische Union hätte die Möglichkeit dazu. Dann hätte sie die Zahlen für die ganze EU. Außerdem könnte sie dann die Zahlen für alle Länder
gleichzeitig und gleichmäßig vorlegen. Die zweite Ebene ist die Bundesrepublik Deutschland. Ich meine, dass diese Aufgabe von der Bundesebene - also über das BMELV oder welche Institution auch immer - wahrgenommen werden sollte, damit die hiervon wesentlich betroffenen Bundesländer einheitlich handeln, zumal auf der Bundesebene auch die Kerndaten, die wir selbst nicht so selbst zur Verfügung haben - z. B. über Exporterstattungen usw. -, mit eingeschlossen werden können.
Also, meine Damen und Herren, ich finde es angesichts der Aussagekraft, die mit den Daten verbunden ist, eigentlich schade, dass wir uns dieser Sache hingeben müssen. Ich glaube, wir hätten gut daran getan, wenn wir auf dieses bewährte Segment der Agrarförderung - auf der Ebene auch der Förderung ländlicher Räume und auch der Förderung anderer Segmente in der Europäischen Union - verzichtet hätten. Das bringt uns nicht wirklich weiter. Das ist etwas für Leute, die neugierig sind, die wissen wollen, wie viele Beihilfen der Nachbar oder wer auch immer erhält. Im Kern geht es um den Neidfaktor. Ich glaube, dass das mit die Antriebsfeder für die Grünen war, überhaupt diesen Landtag einzubringen. Ich freue mich, dass wir diese Anträge zumindest hier im Hause ablehnen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die beiden Anträge ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 32: Zweite Beratung: Für eine innovative Förderung des ländlichen Raumes statt „the same procedure as every year“! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3176 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/3895
Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war wieder die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 35: Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Osnabrück - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/3872 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/3939
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Ihnen vorliegenden Landtagsdrucksache erbittet die Landesregierung Ihre Zustimmung zur Veräußerung des Landeskrankenhauses in Osnabrück, d. h. zur Veräußerung des siebten von insgesamt acht Landeskrankenhäusern, die im Mai 2006 in das Transaktionsverfahren gegeben wurden.
Mit Beschluss vom 7. März dieses Jahres hat der Landtag bereits der Veräußerung von sechs Landeskrankenhäusern zugestimmt. Für das jetzt infrage stehende Landeskrankenhaus Osnabrück war zu diesem Zeitpunkt noch ein Verfahren zu
einem Nachprüfungsantrag des damals unterlegenen Bieters anhängig. Dieses Nachprüfungsverfahren ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle vom 7. Juni dieses Jahres beendet worden. Dabei wurde uns obergerichtlich bestätigt, dass das Verfahren unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Regeln nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz durchgeführt worden ist. Das Oberlandesgericht Celle hat ausdrücklich festgestellt, dass das Land als Auftraggeber das Verfahren fehlerfrei durchgeführt hat, insbesondere was die Wiederaufnahme der Verhandlungen angeht, nachdem zunächst eine Zurückstellung erfolgt war. Die Bewertung des medizinischen Konzeptes und des Personalkonzeptes sei insoweit nicht zu beanstanden.
Meine Damen und Herren, uns ist wichtig, den niedersächsischen Landeskrankenhäusern eine gesicherte Zukunft zu gewährleisten. Die neuen Träger der sieben Landeskrankenhäuser, für die der Zuschlag bereits erteilt wurde, haben Investitionszusagen in Höhe von 48,2 Millionen Euro gemacht.
Sie wissen, dass das Landeskrankenhaus in Wunstorf nur wegen der Auflagen der Kartellbehörde noch nicht übertragen werden kann. Diese Auflagen werden aber umgesetzt, und dann werden wir auch über dieses Landeskrankenhaus entscheiden können.
Diese Investitionen hätten die Landeskrankenhäuser bzw. das Land Niedersachsen aus Haushaltsmitteln aus eigener Kraft nicht tätigen können. Diese Investitionszusagen sind zugleich ein Beweis dafür, dass die neuen Träger ein Interesse daran haben, die erworbenen Krankenhäuser für die Zukunft gut aufzustellen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Landeskrankenhaus Wehnen am 1. Juli als erstes Landeskrankenhaus vollständig auf den neuen Träger, den Psychiatrieverbund Oldenburger Land, übertragen worden. Von den rund 780 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben nur drei Beschäftigte dem Betriebsübergang widersprochen. Auch das ist eine Bestätigung für die Vorgehensweise der Landesregierung in diesem Verfahren. Der zwischen uns und den Gewerkschaften geschlossene Personalüberleitungstarifvertrag war eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen.
Es ist erstens deutlich geworden, dass die Veräußerung die richtige Entscheidung im Sinne der Zukunft der Krankenhäuser war. Zweitens ist das von der Landesregierung durchgeführte Verfahren vom OLG Celle am Beispiel des Landeskrankenhauses Osnabrück eindrucksvoll bestätigt worden. Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Landesregierung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Möllring, Frau Ross-Luttmann, selten ist ein Projekt der Landesregierung so dilettantisch abgewickelt worden.
Ich möchte dazu fünf Fragen formulieren. Herr Bode, Sie können selbst überlegen, wie Sie sie beantworten würden.
Wird der Verkauf der Landeskrankenhäuser den Landeshaushalt dauerhaft entlasten? - Meines Erachtens nein.
Zweitens. Hat die Landesregierung ihre Chance zu einer echten psychiatriepolitischen Strukturreform im stationären Versorgungssektor - das haben wir beispielsweise in unserem damaligen Entschließungsantrag entsprechend formuliert - genutzt?
Drittens. Hat die Landesregierung bei der Auswahl ihrer Beraterfirmen die notwendige Sorgfalt bezüglich Qualität walten lassen?
Viertens. Hat die Landesregierung bei der Abfassung der Verträge mit den einzelnen neuen Eigentümern Schaden vom Land abwenden können, z. B. bei den Ausgaben für die Finanzierung der zusätzlichen forensischen Plätze?
Fünftens. Hat sich die Landesregierung um eine stärkere Ausgliederung von seelisch Behinderten aus den Kliniken und Langzeiteinrichtungen hin zur Verselbstständigung und gegebenenfalls um die Einrichtung einer ambulanten Betreuung intensiv bemüht?