Machen wir einmal einen Ausblick. In zwei Jahre kann es uns dann noch passieren, dass Sie ankommen und sagen, das sei eine üble Abgabe, die die Investoren belaste, man müsse diese Abgabe sprich: die Kompensationszahlung - auf die Hälfte reduzieren. Damit landen Sie dann endgültig bei einem Almosen als Ausgleich für Naturzerstörung. Dies - das sage ich Ihnen - werden wir im Ausschuss nicht mitmachen! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Thema wird zu später Stunde behandelt, aber das kann sicherlich kein Grund dafür sein, dass die Diskussion schlechter würde.
Der offensichtlich mit ziemlich heißer Nadel gestrickte Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ich hatte die Drucksache wohlgemerkt erst Montag in meinem Fach, was bei diesem Thema doch ein bisschen überraschend ist - enthält unserer Meinung nach neben erheblichen handwerklichen
Zunächst zum Hintergrund: Die seit 1976 geltende naturschutzrechtliche Eingriffsregelung hat sich als eines der für die Praxis meiner Meinung nach wichtigsten Instrumente des Umweltschutzes erwiesen. Auch wenn seit Einführung der Eingriffsregelung in Bundes- und Landesrecht eine Vielzahl von Änderungen vorgenommen worden ist - zuletzt durch die umfassende Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahre 2002 -, bleibt doch das wesentliche Grundelement erhalten: das Verursacherprinzip. Wichtig dabei ist, dass die Eingriffsregelung nicht die Rechte Einzelner schützt, sondern die ökologischen Kollektivgüter der natürlichen Lebensgrundlagen.
Auch wenn unbestritten ist, dass Eingriffe in Natur und Landschaft - ich meine, dass das auch in diesem Hause unbestritten ist - in der Regel nicht gleichartig ausgeglichen werden können, so sind sie doch zumindest gleichwertig auszugleichen. Die Einführung von so genannten Kompensationszahlungen in das Niedersächsische Naturschutzgesetz verfolgt unserer Auffassung nach deshalb durchaus einen positiven Ansatz, der sich bereits in anderen Bundesländern - Sie kennen die Gesetze bewährt hat, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eingriffsregelung den Funktionswandel von einem Instrument des Substanzschutzes zu einem Instrument der planerischen Ressourcenvorsorge vollzogen hat.
Gerade die Chancen einer derartigen Regelung werden von den Regierungsfraktionen meiner Auffassung nach mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in das Gegenteil verkehrt. Am Ende bleibt - hierzu zitiere ich gern Ministerpräsidenten Wulff -: Zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich auf die Fahnen geschrieben haben, besonders investorenfreundlich agieren zu wollen, ist hinlänglich bekannt. Aber die Einführung einer Deckelung der Kompensationszahlungen auf 7 % schlägt dem Fass den Boden aus. Hier verkehren Sie Sinn und Zweck der Eingriffsregelung in das Gegenteil. Statt eine angemessene, also zumindest gleichwertige Kompensation eines Eingriffs als Berechnungsgrundlage für die Kompensationszahlung anzulegen, wird bei Ihnen die finanzielle Belastbarkeit des Verursachers als Maßstab aller Dinge genommen.
Die Kompensationszahlung darf maximal 7 % der Investitionssumme betragen, wobei - auch das muss hier bemerkt werden; jedenfalls habe ich es nicht anders gefunden - der Grundstückserwerb für das Vorhaben nicht eingerechnet ist. Sie können von Glück sagen, wenn die unteren Naturschutzbehörden in Zukunft noch ein paar Bäume pflanzen können.
So etwas heißt bei Ihnen, Umweltpolitik in Niedersachsen nach vorn zu bringen? Das heißt bei Ihnen, Naturschutz zu stärken, die natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu schützen?
Meine Damen und Herren, auch rechtlich - um zu der anderen Seite zu kommen - ist anzuzweifeln, ob diese Regelung mit den rahmenrechtlichen Vorgaben der §§ 18 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes vereinbar ist. Eine derartige Deckelung bei den Ersatzzahlungen ist mir aus anderen Ländern nicht bekannt. Ist Ihnen Derartiges bekannt? Dann hätten Sie es nennen können. Das sollte meiner Meinung nach der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einmal genau prüfen.
Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf fehlt der ausdrückliche Vorrang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor der Kompensationszahlung. Da muss sich doch der Geruch eines Freikaufens aufdrängen,
wenn nämlich schon im Vorfeld versucht wird, Kompensationszahlungen zu leisten. Man könnte sogar von modernem Ablasshandel im Naturschutzrecht sprechen.
Es gibt in dem Gesetzentwurf noch zahlreiche weitere Punkte, Frau Zachow, auf die ich in der ersten Beratung nicht ausführlich eingehen möchte. Wir werden dazu im Ausschuss reichlich Gelegenheit haben. Aber lassen Sie mich kurz einige Stichworte skizzieren, die für die weitere Diskussion schon wichtig sind.
nicht nachvollziehbar, dass keine zusätzlichen Stellen- insbesondere bei den unteren Naturschutzbehörden oder im Ministerium - für die Organisation und Abwicklung der Kompensationszahlungen notwendig seien.
Insbesondere dann, wenn die untere Naturschutzbehörde quasi als Dienstleister, was ein guter Ansatz sein kann, für die Verursacher auftritt und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen selbst durchführt oder in Auftrag gibt, bedeutet dies meiner Auffassung nach eine erhebliche Mehrbelastung und erfordert zusätzliches Personal.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, eine weitere Frage: Gilt hier das Konnexitätsprinzip, oder werden für die Bearbeitung – natürlich unabhängig von der Kompensationszahlung – gegenüber dem Verursacher zusätzliche Gebühren erhoben, die auch wieder nicht mehr als 7 % der Investitionssumme ausmachen dürfen? Hier besteht wirklich noch Klärungsbedarf.
Bemerkenswert ist - ich weise ausdrücklich auch an dieser Stelle darauf hin -, dass mit der Gesetzesänderung bereits Fakten zur Abschaffung der Bezirksregierungen geschaffen werden,
da in diesem Gesetzentwurf als zuständige Behörden nur die untere und die oberste Naturschutzbehörde genannt sind. Die sinnvollerweise zuständige obere Naturschutzbehörde, also die Behörde mit einem regionalen Bezug, d. h. die Bezirksregierung alten Schlages, findet schon nicht mehr statt. Selbst die geplanten Ämter für Regionalentwicklung - oder welchen Namen Sie diesen Einrichtungen einmal geben werden - bekommen hier keine Zuständigkeit - wahrscheinlich weil der Landesregierung - das vermute ich jedenfalls - noch nicht einmal im Ansatz klar ist, wie die Aufgaben zukünftig bewältigt werden sollen. Das an dieser Stelle nur zum Thema Verwaltungsreform.
Mein vorläufiges Fazit kann nur sein: Ein absoluter Schnellschuss der Regierungsfraktionen. Man hätte
- da gebe ich ausdrücklich Frau Steiner Recht eine große Novelle mit etwas mehr Zeit und etwas mehr Ruhe in Angriff nehmen müssen. Das wäre für den Naturschutz am Schluss sehr viel besser.
Die Beratungen im Fachausschuss versprechen unter diesen Voraussetzungen allerdings mehr als spannend zu werden. Vielleicht sollte man - das sollten wir in der Tat ernst nehmen - Rat aus anderen Bundesländern in Form von Anhörungen holen. Bekanntermaßen gibt es in einigen Bundesländern - ob schwarz oder rot regiert - durchaus gute Modelle, auf die wir zurückgreifen können. Man muss nicht jeden Fehler selbst machen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Vorfeld hat es in der Presse Äußerungen der Opposition zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP gegeben. So sprechen die Grünen etwa davon, dass die geplante Regelung übertrieben investitionsfreundlich sei. Nachzulesen ist das im rundblick von heute.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass diese neue Landesregierung in Niedersachsen ein Klima schaffen möchte, das zu mehr Investitionen und zu mehr Arbeitsplätzen führt, haben wir Ihnen bereits im Wahlkampf versprochen. Es erschreckt Sie wahrscheinlich, dass wir nun das tun, was wir versprochen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wer angesichts von - hoffentlich nicht, aber es ist so prognostiziert - bald fünf Millionen Arbeitslosen in Deutschland von übertrieben investitionsfreundlicher Politik spricht, der hat die Not der Stunde ganz sicher nicht verstanden.
Was soll mit dieser Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes erreicht werden? - Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein Eingriff in die Natur auch durch eine Geldzahlung kompensiert werden kann. Dieses Geld soll dann zielgerichtet dem Naturschutz zugute kommen. Die Neuregelung dient dazu, den berechtigten Belangen des Naturschutzes bei Investitionsmaßnahmen auch wirklich Geltung zu verleihen. Wir alle kennen doch die Pflanzung - Herr Kollege Miesner hat es vorhin gesagt - von Bäumen am Straßenrand, von Bäumen, die nach einer Saison oftmals wieder eingehen. Das hat nichts mit effektiver Kompensation von Eingriffen in die Natur zu tun, sondern das ist lediglich eine in der Sache sinnlose Erfüllung von Paragrafen.
Das Bundesnaturschutzgesetz räumt den Ländern nun ausdrücklich die Möglichkeit ein, dass unter bestimmten Bedingungen auch Kompensationszahlungen möglich sind. Um für stattfindende Eingriffe einen effektiven Ausgleich zu schaffen, ist es eben nötig, dass man in bestimmten Fällen auch den monetären Ausgleich zulässt. Das Geld soll, wie bereits gesagt, an die untere Naturschutzbehörde gehen und dann vor Ort effektiv eingesetzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine gute Umweltpolitik hat eben auch etwas mit Effektivität zu tun. Nicht viele kleine Maßnahmen, sondern eben auch die Zusammenführung der Mittel in den Landkreisen und kreisfreien Städten macht oftmals mehr Sinn. Das Geld soll dann dort vor Ort zweckgebunden eingesetzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch etwas zu den Unternehmen sagen, die in Niedersachsen investieren wollen und Arbeitsplätze schaffen. Ein Unternehmer hat mit gutem Recht zuallererst seine Firma im Blickpunkt. Er konzentriert sich darauf, klug zu investieren und ein gutes Produkt anzubieten. Damit trägt er gemeinsam mit seinen Beschäftigten zum Wohlstand bei. Unternehmer, die investieren, wollen sich nicht primär mit Ausgleichsmaßnahmen beschäftigen, sondern konzentrieren sich auf ihre unternehmerische Tätigkeit. Gleichzeitig aber wollen sie ihrer Verantwortung für die Umwelt in effektiver Weise gerecht werden. Sie wollen, dass das, was sie durch finanziellen Aufwand dazu beitragen, auch tatsächlich der Umwelt zugute kommt. Der
vorliegende Gesetzentwurf von FDP und CDU ist ein sehr wichtiger Schritt dahin, dass dies in Zukunft auch passieren kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der von Rot-Grün konstruierte und ständig wiederholte Gegensatz zwischen Wirtschaft und Umwelt fällt gerade auch durch die Politik der neuen Mehrheit im Landtag langsam, aber sicher wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
- Nein, das Gegenteil ist der Fall. Für effektive Umweltpolitik, Herr Haase! Wir machen eine Politik für die Umwelt und gleichzeitig für mehr Arbeitsplätze in Niedersachsen. Falls Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, es noch nicht mitbekommen haben: Wir zeigen Ihnen gerade, wie das geht.