1. Durch welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung vermeiden, dass es bei der Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung in der Polizei im Bereich der Hausmeisterdienste zu zeitlichen Verlusten, gegebenenfalls längeren Arbeitszeiten und Mehrkosten durch Anfahrten der Hausmeister zu den Dienststellen kommt?
2. Durch die Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen wird es zu einem erheblichen Sicherheitsverlust in den Polizeidienststellen kommen. Nach welchen Kriterien legt die Landesregierung Bereiche mit „besonderer Sicherheitsrelevanz“ fest, und wie will die Landesregierung vermeiden, dass Mitarbeiter von Fremdfirmen bei der Durchführung von Arbeiten beaufsichtigt werden müssen?
3. Wie viele Stellen will die Landesregierung durch die Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung in Niedersachsen bis zum Jahr 2015 jährlich einsparen?
Nachdem die Niedersächsische Landesregierung im Dezember vergangenen Jahres die liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen „Hausmeisterdienste“, „Gebäudereinigung“, „Wartung und Inspektion technischer Anlagen“ und „Pförtner- und Gebäudesicherheitsdienste“ dem Staatlichen Baumanagement Niedersachsen übertragen hat, hat dieses zu Beginn dieses Jahres mit der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses begonnen. Dazu erarbeitet die Landesbauabteilung der Oberfinanzdirektion Hannover zurzeit ein Feinkonzept.
Es ist vorgesehen, zunächst im Rahmen eines am 1. Juli 2007 beginnenden Pilotprojekts, das sich auf den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Baumanagement Braunschweig erstreckt, die organisatorischen Veränderungen im Einzelnen festzulegen und die Auswirkungen auf besondere Anforderungen des Dienstbetriebs zu untersuchen. Dabei wird insbesondere den sicherheitsrelevanten Aspekten nachgegangen. Das Pilotprojekt soll insbesondere Aufschluss geben darüber,
- wo durch organisatorische Maßnahmen auf die besonderen Verhältnisse des Dienstbetriebs Rücksicht zu nehmen ist.
Schon in der Vergangenheit wurden nicht alle liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen von eigenem Personal erledigt, da die Art der Leistungen oftmals entweder spezielle, in eigenen Reihen nicht vorhandene Fachkenntnisse erforderte oder aber der Leistungsumfang eine Vergabe an Externe gebot. In solchen Fällen werden selbstverständlich besondere Sicherheitsanforderungen beachtet. Insoweit wird es durch die Neuorganisation nicht zu einer Veränderung kommen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Herrn Professor Dr. Lennartz im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Im Rahmen des eingangs erwähnten Pilotprojekts wird u. a. untersucht, welche Maßnahmen im Einzelnen zur Optimierung der Hausmeisterdienste zu ergreifen sind. Die durchgeführte Untersuchung hat gezeigt, dass das neue Organisationsmodell auch trotz der notwendigen längeren Anfahrten der Hausmeister wirtschaftliche Vorteile bietet.
Zu 2: In welchem Umfang im Bereich der Polizei eigene Hausmeister durch Fremdpersonal ersetzt werden können, wird im Rahmen des Pilotprojektes untersucht. Da für die Eigenerledigung weiterhin ein Beschäftigungsvolumen von 312 Vollzeiteinheiten (VZE) vorgesehen ist, besteht ein ausreichender Handlungsspielraum, um im Einzelfall angepasste Lösungen zu finden.
Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung in Niedersachsen“ bis zum Jahr 2015 bis zu 590 VZE eingespart werden können.
Änderung der Verordnungen zur gymnasialen Oberstufe und zum Abitur - Chaotisiert das Kultusministerium die Arbeit der gymnasialen Oberstufe?
Obwohl die letzte Änderung erst im Jahr 2005 erfolgt ist, plant die Landesregierung erneut eine Überarbeitung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und das Abitur. Die Entwürfe für die Änderungen hat das Kultusministerium am 5. Januar 2007 in die Anhörung gegeben. Nach Ende der Anhörungsfrist am 22. Februar 2007 sind die Änderungen nochmals erheblich überarbeitet worden.
Die Schülerinnen und Schüler, die derzeit den 11. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe besuchen, befinden sich bereits im Entscheidungsprozess, welchen Schwerpunkt und welche Prüfungsfächer sie für die Qualifikationsphase der Oberstufe (12. und 13. Jahrgang) wählen wollen. Sie sind hierbei von den Schulen auf der Grundlage der alten, noch geltenden Regelungen beraten worden.
Mitten in diesem bereits laufenden Auswahlprozess ist den Gymnasien am 13. März 2007 mit Schreiben vom Kultusministerium mitgeteilt worden, dass „aufgrund des Ergebnisses des Anhörungsverfahrens“ entschieden worden sei, „die Neuregelungen zur gymnasialen Oberstufe und zur Abiturprüfung bereits zum 1. August 2007 in Kraft zu setzen“ und dass diese Änderungen auch diejenigen Schülerinnen und Schüler beträfen, die sich bereits im Auswahlprozess befinden, obwohl die endgültige Neufassung der genannten Verordnungen und ergänzenden Bestimmungen noch nicht vorliegt. Einzelne der geplanten Änderungen wurden den Schulen „im Vorgriff auf die noch ausstehende Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt sowie im Schulverwaltungsblatt“ mitgeteilt. Die übrigen geplanten Neuregelungen sind den Schulen bis heute nicht bekannt.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung, wie in den Entwürfen vorgesehen, die Regelungen zur Einbringung von Leistungen in den Oberstufenkursen in die Abiturprüfung weiter verschärften wird. Damit würde der Zugang zum Abitur weiter erschwert.
1. Welche zwingenden Gründe haben die Landesregierung veranlasst, die neuen Verordnungen zur gymnasialen Oberstufe und zum Abitur so in Kraft zu setzen, dass die Schülerinnen und Schüler des gegenwärtigen 11. Jahrgangs der gymnasialen Oberstufe die Wahl ihres Schwerpunktes und der Prüfungsfächer bereits auf der Grundlage der Neuregelung treffen müssen?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist es möglich, dass die Landesregierung die Schulen auffordert, die Auswahl des Schwerpunktes in der gymnasialen Oberstufe und der Prüfungsfächer auf der Grundlage von Bestimmungen vorzunehmen, die während dieses Auswahlverfahrens noch gar nicht rechtskräftig sind, und bis wann wird den Schulen ein zuverlässig funktionierendes Computerprogramm zur Umsetzung der neuen Regelungen zur Verfügung stehen, das die Einhaltung der Zulassungsbedingungen zum Abitur bereits zu Beginn des 12. Jahrganges zuverlässig überprüft?
3. Wie ist nach Auffassung der Landesregierung die erneut verschärfte Reglementierung der gymnasialen Oberstufe mit dem Ziel vereinbar, die Quote der Abiturientinnen und Abiturienten zu erhöhen und die vielfältigen Begabungen auszuschöpfen?
Die Fragestellerin hat sich leider nicht die Mühe gemacht, sich über das Ergebnis des Anhörungsverfahrens zu den neuen Oberstufen- und Abiturprüfungsregelungen zu informieren. Denn entgegen ihrer Aussage in der Kleinen Anfrage ist von vielen Seiten im Rahmen des Anhörungsverfahrens gefordert worden, die Neuregelungen bereits zum 1. August 2007 in Kraft treten zu lassen, um die Position der Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und in der Abiturprüfung zu verbessern. - Worum geht es im Einzelnen?
Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2006 ist die „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ geändert worden. Danach sind die Länder verpflichtet, die in der Vereinbarung enthaltenen Neuregelungen spätestens für diejenigen Schülerinnen und Schüler umzusetzen, die im Schuljahr 2011/2012 in die Qualifikationsphase eintreten. Sie können die Neuregelungen aber auch unmittelbar umsetzen.
Die niedersächsischen Oberstufen- und Abiturprüfungsbestimmungen entsprechen mit Ausnahme zweier Punkte der neuen KMK-Vereinbarung in vollem Umfang. Diese beiden Punkte sind:
beginnenden Fremdsprache zwei Schulhalbjahresergebnisse nicht nur - wie bisher - aus dem zweiten, sondern auch aus dem ersten Schuljahr der Qualifikationsphase berücksichtigt werden.
- Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation wird nur noch zwischen Block I (alle Schul- halbjahresergebnisse aus der Qualifikations- phase) und Block II (Abiturprüfungsergebnisse) unterschieden, und es müssen zwar - wie bisher - mindestens 32 Schulhalbjahresergebnisse, es können aber nach Entscheidung der Länder bis zu 40 Schulhalbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Beide KMK-Änderungen ermöglichen für Niedersachsen, einerseits den Übergang von Schülerinnen und Schülern aus Schulen anderer Schulformen in die gymnasiale Oberstufe durchlässiger zu gestalten, weil für sie die Bedingungen für eine neu zu erlernende zweite Fremdsprache erleichtert werden, und andererseits die Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase (im Durchschnitt sind 36 Kurse zu belegen) mit den Einbringungsverpflichtungen wieder deutlicher in Übereinstimmung zu bringen (bisher können nur 32 Schul- halbjahresergebnisse eingebracht werden).
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Neuregelungen, das bereits am 5. Januar 2007 eingeleitet worden ist, sind zu den Entwürfen zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, wobei sich die meisten Stellungnahmen von Schulen und Fachverbänden auf die Stellung der Fächer Erdkunde, Wirtschaftslehre, Pädagogik, Sport und Darstellendes Spiel in der gymnasialen Oberstufe und in der Abiturprüfung bezogen haben. Neben diesen ausschließlich fachbezogenen Stellungnahmen sind ferner u. a. eingegangen die Stellungnahmen des Landeselternrats, der Lehrerverbände, der evangelischen und katholischen Kirche, der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule, der Landesschulbehörde, des Niedersächsischen Landesamts für Lehrerbildung und Schulentwicklung, der Direktorenvereinigung im Philologenverband, des Verbandes der Elternräte an Gymnasien und des Schulleitungsverbandes, die sich vornehmlich zu der Fremdsprachenregelung und den Einbringungsverpflichtungen geäußert haben. Im Ergebnis lässt sich feststellen:
Die Erhöhung der Einbringungsverpflichtungen von 32 auf zukünftig 36 Schulhalbjahresergebnisse ist überwiegend begrüßt worden, da alle Schülerinnen und Schüler im Regelfall 36 Kurse belegen müssen, deren Ergebnisse sie nunmehr auch in die Berechnung für die Gesamtqualifikation (Abiturno- te) einbringen können. In den meisten Stellungnahmen wird auch hierin eine die Schülerinnen und Schüler begünstigende Regelung gesehen. Allerdings ist zugleich gefordert worden, durch Verordnung nicht alle der 36 einzubringenden Schulhalbjahresergebnisse festzulegen, damit die bisherigen Schülerwahlmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Diese Forderung ist aufgegriffen worden, sodass durch Verordnung nur 32 der 36 einzubringenden Schulhalbjahresergebnisse festgelegt werden. Im laufenden Schuljahr 2006/2007 bereits getroffene Wahlentscheidungen der Schülerinnen und Schüler des 11. Schuljahrgangs müssen somit nicht revidiert werden. Entgegen der Annahme der Fragestellerin muss keine Schülerin und kein Schüler die Abiturprüfungsfächer neu wählen.
Im Rahmen der Stellungnahmen ist besonders der Stellenwert der Fächer Erdkunde, Wirtschaftslehre, Pädagogik und Sport erörtert worden. Mit der nunmehr getroffenen Entscheidung, nur 32 der 36 Schulhalbjahresergebnisse durch Verordnung festzulegen und in den Bereichen Religion/Werte und Normen/Philosophie sowie dem neuen Seminarfach jeweils nur zwei Schulhalbjahresergebnisse als Einbringungsverpflichtung zu verlangen, wird der bisherige Stellenwert dieser Fächer nicht beeinträchtigt. Sie können weiterhin als Abiturprüfungsfächer angewählt werden.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde dafür plädiert, die Neuregelungen bereits zum 1. August 2007 wirksam werden zu lassen, obwohl im Anhörungsentwurf des Kultusministeriums erst der 1. August 2008 vorgesehen war. Für den 1. August 2007 haben sich beispielsweise der Landeselternrat, der Philologenverband, die Direktorenvereinigung im Philologenverband, die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschulen oder die beiden Kirchen ausgesprochen.
Noch vor der Veröffentlichung der Neuregelungen in den Amtsblättern hat das Kultusministerium die Schulen mit Datum vom 13. März 2007 frühzeitig über das Ergebnis und die Entscheidung hinsicht
lich des Anhörungsverfahrens in Kenntnis gesetzt und gebeten, die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 11. Schuljahrgangs dahin gehend zu informieren, dass sie ihre Wahlentscheidungen mit Blick auf die Abiturprüfungsfächer nicht revidieren müssen und die Ergebnisse in den von ihnen in der Qualifikationsphase zu belegenden Kursen nunmehr in der Regel auch einbringen können.
Ergänzend zu 2: Das vom Land den Schulen zur Verfügung gestellte Computerprogramm zur Anwendung der Oberstufen- und Abiturprüfungsregelungen wird zum 1. August 2007 auf der Grundlage der Neuregelungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Mit diesem Programm werden zum 1. August 2007 noch nicht die „Zulassungsbedingungen zum Abitur“ zu überprüfen sein, sondern lediglich die Unterrichtsverpflichtungen in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.
Ergänzend zu 3: Da es sich entgegen der Aussage der Fragestellerin um keine „erneut verschärfte Reglementierung der gymnasialen Oberstufe“ handelt, wird die Abiturientenquote in Niedersachsen nicht negativ beeinträchtigt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Hochschulzugangsberechtigtenquote in Niedersachsen zurzeit bereits bei ca. 40 % liegt.
des Kultusministeriums auf die Frage 18 der Abg. Ulrich Biel, Rosemarie Tinius und Ingrid Eckel (SPD)
Im vergangenen Jahr wurde der Antrag auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS in Peine von der Landesschulbehörde abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Erwartung von zu geringen Schülerzahlen für diese dreizügige Oberstufe. Der Prognose zugrunde gelegt wurde, dass von einem Jahrgang höchstens 30 % den erweiterten Sek-IAbschluss erreichen. Ebenso wurden die Oberstufen der anderen Gymnasien als gefährdet angesehen. Dies, obwohl alle Schulleitungen der Gymnasien befragt wurden und für ihre eigenen Oberstufen keine Gefährdung sahen.