In der Fragestunde des März-Plenums hat der Kollege Meihsies - dies können Sie im Protokoll nachlesen - zunächst von seinem Recht auf eine Einleitung einer Frage Gebrauch gemacht. Wir wissen ja alle, dass dieses Recht, das wir eingeräumt haben, damit die Fragestunden nicht immer mit dem Hinweis „Wann kommt die Frage?“ ablaufen, gerne auch dazu genutzt wird, nicht Fragen zu stellen, um eine Sachinformation zu bekommen, sondern um eigene politische Botschaften darzustellen. In diesem Zusammenhang ist er dann vom Präsidenten - es amtierte Herr Präsident Gansäuer - darauf aufmerksam gemacht worden, dass diese Zeit ausläuft und er dringend eine Frage zu stellen habe. Danach kamen in einem, wie ich mich erinnere, ebenfalls sehr aufgewühlten Zustand des Plenums die eben verlesenen Fragen zutage.
Ich kann für mich persönlich erklären, dass ich sie eher als eine politische Botschaft der Grünen verstanden habe. Dafür habe ich ja durchaus Verständnis; denn vielfach habe ich eher den Eindruck, dass Sie auf Fachinformationen von Herrn Minister Sander ohnehin nicht hören, weil Sie ihm nicht glauben. Von daher kann ich schon verstehen, dass man dies als eine rhetorische Darstellung angesehen hat.
Einen Tag, nachdem wir indirekt über die Presse erfahren haben, dass dies ein Missverständnis war und dass Herr Kollege Meihsies tatsächlich an einer Fachinformation interessiert ist,
ist von der Landesregierung eine Unterrichtung in dem als Nächstem tagenden Gremium, nämlich dem Plenum des Landtages, vorgenommen worden. Nach Meinung unserer Fraktion erfüllt dies den Tatbestand der Niedersächsischen Verfassung einer unverzüglichen Unterrichtung, sobald man weiß, dass eine Information erbeten wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Brief ist auf dem Weg und in der Post. In diesem Verfahren geht es um Artikel 24 Abs. 3 und die Unterrichtungspflicht der Landesregierung, die im Übrigen nicht nur den Umweltminister, sondern die gesamte Landesregierung betrifft. Offensichtlich hat man Ihnen, Herr Sander, geraten, zu versuchen, diese Sache zu unterlaufen, indem Sie hier am Abend noch eilfertig eine Erklärung abgeben. Sie hoffen, dass Sie das Problem damit aus der Welt bekommen. Wir sind gespannt, ob dem so ist. Wir kennen Ihre Art und Weise, hier im Plenum Fragen auszuweichen oder ganz andere Sachverhalte vorzutragen, die mit der Frage nichts zu tun haben. Man könnte dies als Schlitzohrigkeit bezeichnen; ich bezeichne es anders: Ich halte das schlichtweg nur noch für peinlich, wie es hier abläuft.
Herr Sander, Sie haben den Moment gewählt und diese Erklärung heute eingebracht. Aber aus meiner Sicht ist das eine Angelegenheit der gesamten Landesregierung; denn Herr Wulff hat in seiner Regierungserklärung Maßstäbe gesetzt, als er sagte, er wünsche sich einen anderen Umgang im Parlament.
Ich will nur daran erinnern, dass der Landtag hier beispielsweise vor Kurzem über den Verkauf eines Landeskrankenhauses abgestimmt hat, obwohl ihm vorher hätte bekannt sein müssen, dass es ein Gebot gab, das zu spät eingereicht wurde; auch in diesem Fall eine Information des Landtages, die in ihrer Konsequenz und dem, was daraus folgt, ihresgleichen sucht. Sie haben den Landtag nicht darüber informiert, dass die Vergabekammer vorher getagt hat. Bei Ihnen klemmt die Akteneinsicht zum Thema „Landeskrankenhäuser“ seit fünf Wochen. Und auch wenn der Chefplaner des größten Infrastrukturprojekts des Landes, des Tiefwasserhafens, entlassen wird, halten Sie es nicht für notwendig, den zuständigen Fachausschuss zu informieren. Meine Damen und Herren, ist das neuer Stil?
- Da ist Herr Sander das Symptom, und da ist die Landesregierung als Ganzes diejenige, die für ein Verfahren und für einen Umgang mit diesem Haus
Deshalb habe ich auch nur noch eine Frage. Herr Wulff, gilt Ihre Regierungserklärung noch? Treten Sie hier noch mit dem Anspruch an, einen neuen Stil zu pflegen, oder müssen wir uns damit abfinden, dass in Zukunft in diesem Haus der Stil von Herrn Sander gepflegt wird?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal feststellen, dass die erste Ministerin bzw. der erste Minister einer Landesregierung zumindest in dem Zeitraum, an den ich mich erinnern kann, die bzw. der vor dem Staatsgerichtshof verurteilt wurde, weil sie oder er das Parlament nicht umfassend unterrichtet hat, nicht von einer CDU-Landesregierung, sondern von einer SPD-Landesregierung stammt. Das war Monika Griefahn im Jahre 1996. Herr Jüttner, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Unruhe bei der SPD - Wolf- gang Jüttner [SPD]: Das ist der erste Ausfallschritt!)
Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung entscheidet der Staatsgerichtshof über die Auslegung unserer Verfassung bei Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Landesorgans oder anderer Beteiligter, in dem Fall auch der Abgeordneten. Für die CDU-Fraktion darf ich feststellen: Sofern die Presseberichterstattung der Tatsache entspricht, handelt es sich um ein schwebendes Verfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof zwischen den Verfahrensbeteiligten Abgeordneter Andreas Meihsies
gegen Umweltminister Sander. Alle anderen Mitglieder des Landtages sind in dieser Sache Außenstehende. Wir sollten uns deshalb hüten,
Erklärungen jedweder Art vor Abschluss des Verfahrens abzugeben. Das gebietet im Übrigen die Gewaltenteilung, die Sie offensichtlich gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Althusmann, wenn Sie auf diese Art und Weise eine Defensivlinie aufbauen wollen, frage ich Sie, ob das Parlament heute diesen Tagesordnungspunkt auf die Rednerliste gesetzt hat oder ob Herr Sander mit seinem Wortbeitrag sozusagen der Verursacher dieser Debatte ist?
Die Frage ist relativ einfach zu beantworten. Herr Sander hat versucht, dem Abgeordneten Meihsies deutlich zu machen, dass er jederzeit, Tag und Nacht, bereit ist, seine Fragen zu beantworten.
Dieses Signal, das Umweltminister Sander gegeben hat, hätten wir von Ihnen, Herr Aller, oder von Ihnen, Herr Jüttner, in der Vergangenheit gerne einmal gehabt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion ist jederzeit bereit, mit Ihnen eine inhaltliche Diskussion über die niedersächsische Umweltpolitik zu führen. Allerdings ist die Debatte darüber an dieser Stelle sicherlich ungeeignet. Ich kann mir vorstellen, dass Sie dazu morgen unter TOP 32 umfangreich Gelegenheit nehmen wollen.
Gemäß § 45 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung müssen Anfragen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Ich darf feststellen: Bei Sichtung des gesamten Protokolls zu dem hier vorliegenden Vorgang hat der Abgeordnete Meihsies ein einziges Mal, nämlich an sechster Stelle, eine Frage gestellt. Er hat zum damaligen Zeitpunkt in keiner Weise seine Fragerechte als Abgeordneter als eingeschränkt angesehen. Auch das gehört zur Wahrheit.
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas. Meine Damen und Herren, keine Fraktion, keine Mehrheit in diesem Hause hat in der Vergangenheit die Oppositionsrechte derart gestärkt, wie es diese Mehrheit auf unserer Seite des Hauses getan hat.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: So ist es! - Lachen und Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, wir haben die Geschäftsordnung verändert, wir haben uns trotz Mehrheit darauf verständigt, dass Abgeordnete dann, wenn sie ihre Anfragen stellen, noch eine Minute Zeit für die Themeneinleitung bekommen. Der Kollege Meihsies hat das zu einem Rundumschlag gegen die FDP in Sachen „Atomenergie“ genutzt. Er hat dieses Instrument eigentlich missbräuchlich verwendet. Auch das gehört zur Wahrheit in dieser Situation.
Meine Damen und Herren, Sie mögen es nicht gerne hören. Ich freue mich ja, dass Sie sich so erregen. Die Qualität Ihrer Fragen lag weit unter
dem, was man von einer Opposition zum damaligen Zeitpunkt erwarten darf. Die Qualität der Antworten korreliert in der Regel, normalerweise, mit den Fragen.
Bei einer sachlichen Beurteilung der Gesamtlage komme ich am Ende sehr deutlich zu der Feststellung, dass wir uns in dieses Verfahren keinesfalls einmischen werden und unserem Umweltminister dafür danken, dass er die Gelegenheit genutzt hat, hier heute - vielleicht nicht zu Ihrer vollsten Zufriedenheit - zumindest zur Sachaufklärung beizutragen.
Ich will aus der Ausgabe einer Zeitung vom 21. April zitieren, in der Folgendes berichtet wird: Aus Sicht der SPD gibt es für einen Regierungswechsel im nächsten Jahr angeblich viele gute Gründe. Herr Oppositionsführer Wolfgang Jüttner hatte sie bei der Delegiertenkonferenz der Wolfsburger Sozialdemokraten bereits allesamt lückenlos aufgezählt. Gerade rief er den Genossen die wichtigsten einmal ins Gedächtnis. In dem Moment - Herr Jüttner - fiel Ehrenmitglied Helmut Simon dem Redner freundlich, aber bestimmt ins Wort. Nun zitiere ich: Ich bin hier zwar nicht Versammlungsleiter, aber mit Abstand der Älteste, stellte der 90-Jährige fest. Und Du, lieber Wolfgang, hast Deine Redezeit bei Weitem überschritten. - Nicht nur Ihre Redezeit, auch als Kandidat, Herr Jüttner. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Jüttner, es sind immer Ermessensspielräume. Die, die ich Ihnen gestattet habe, habe ich auch den anderen zugebilligt. Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe damit den Besprechungspunkt.