Meine Damen und Herren, worum geht es? - Es ist doch falsch, dass wir uns gerade in diesem Bereich abschotten, dass wir alles daransetzen, dass wir Hochschulabsolventen aus dem Ausland hier eben nicht einsetzen können. Es ist doch klar: Wenn hierfür ein Einstiegsgehalt von mindestens 80 000 Euro vorgesehen ist, hat man kaum eine Möglichkeit, Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Es ist doch kein Wunder, dass im letzten Jahr überhaupt nur 900 hier nach Deutschland gekommen sind. Das müssen wir insgesamt ändern.
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Es liegt auch am ausländerfeindlichen Klima drum herum! Dazu tragen Sie nicht unwesentlich bei!)
- Herr Bachmann, dazu möchte ich Ihnen nur eines sagen: Der Einzige, der sich in diesem Bereich querstellt, auch im Bereich der Großen Koalition, ist der Bundesarbeitsminister, also Herr Müntefering, der all die Bemühungen, die wir haben, auch bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, konterkariert hat.
Er hat selbst gesagt: Wir dürfen die hoch Qualifizierten in der Form nicht in unser Land lassen. Das ist Fakt, Herr Bachmann. Darüber sollten Sie auch nicht hinwegreden.
Ich möchte Ihnen aber noch Folgendes deutlich machen - dabei haben Sie recht -: Zum 1. Januar 2005 ist ein neues Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dabei haben wir uns auch als CDU/CSU - ich selbst war in der Kommission - davon leiten lassen, dass wir in der Vergangenheit fast ausschließlich Zuwanderung in die Sozialsysteme gehabt haben. Deshalb mussten wir aufpassen. Dabei kritisiere ich auch, dass die Beschlüsse der Großen Koalition zumindest nicht dafür sorgen, dass dies in Zukunft nicht weniger geschieht. Auf diesem Gebiet sollten wir aufpassen; denn die Ausländerpolitik, die Zuwanderungspolitik muss schon einen Dreiklang haben: Diejenigen, die politisch verfolgt werden, müssen hier uneinge
schränkt ein Aufenthaltsrecht bekommen, das ist doch völlig klar. Im Falle derjenigen, die zu uns kommen, aber ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können - dabei rede ich nicht von hoch Qualifizierten -, muss klar sein, dass sie unser Land wieder verlassen müssen. Das ist klar. Ansonsten müsste man ihnen die Möglichkeit geben, ihren Lebensunterhalt hier selbst zu bestreiten. Da wundere ich mich wieder. Wer verhindert dies denn? - Es ist wieder der Bundesarbeitsminister. Wir haben im Bundesrat einen Antrag gestellt, in dem wir Folgendes gefordert haben: Diejenigen, die zu uns kommen, sollen sich nach einem Jahr der Duldung uneingeschränkt auf dem Arbeitsmarkt bewegen können. Meine Damen und Herren, mir ist es doch wichtiger, auch wenn es im Niedriglohnsektor ist, dass sie arbeiten, dass sie hier selbst in die Sozialversicherungssysteme einzahlen, als dass wir ihnen Sozialhilfe zahlen. Das verhindert der Bundesarbeitsminister, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, und das müssen wir hier deutlich sagen.
Worum geht es denn hierbei? - Es geht darum, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Bundesarbeitsminister liegt völlig falsch, wenn er sagt, wir würden Arbeitsplätze gefährden, wenn wir hoch Qualifizierte aus dem Ausland holen, weil es in diesem Bereich noch Arbeitslose gebe. - Völlig falsch! Hier geht es darum, die besten Köpfe im Wettbewerb zu haben. Hierbei dürfen wir uns nicht abschotten. Deshalb haben wir diesen Vorschlag gemacht.
Ich habe gerade gestern an einer Schaltkonferenz mit den B-Innenministern teilgenommen. Sie werden den Bundesratsantrag der hiesigen Landesregierung uneingeschränkt unterstützen. Auch der FDP-Innenminister hat dies dargelegt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat erklärt, dass sie dies unterstützt. Wir haben hier in Hannover die Bundeskanzlerin erlebt, die genau dies gefordert hat.
Meine Damen und Herren, wenn ich alles zusammenrechne, brauchen wir nur noch diesen Teil des Hauses. Sie müssen sich auch in Berlin, im Bun
desrat durchsetzen, dass wir diese Abschottung bei hoch Qualifizierten beenden und dass wir auch hier die Einkommensgrenze zunächst auf das Eineinhalbfache - ich gebe Herrn Bode recht: sinnigerweise auf den einfachen Satz - herabsetzen. Wenn wir das schaffen, sind wir meiner Ansicht nach insgesamt auf dem richtigen Weg.
Wir müssen alles daransetzen, dass es keine Zuwanderung in die Sozialsysteme gibt. Aber in dem Bereich, in dem es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen, dürfen wir uns nicht abschotten. Denn dann dürfen wir hier nicht sagen, dass wir ein weltoffenes Land sind. Wir sind nämlich weltoffen. Ich meine, dass die Beschlüsse, die wir im Bundesrat herbeiführen, dafür sorgen, dass wir einen ganz wichtigen Beitrag leisten.
Die Redezeiten von den Fraktionen sind aufgebraucht. Damit stelle ich fest, dass die Aktuelle Stunde beendet ist.
Tagesordnungspunkt 2: 44. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/3720 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3754
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 27. April 2007, zu beraten.
Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 44. Eingabenübersicht in der Drucksache 3720 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer zustimmen möchte,
den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist.
Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Niedersächsischen Fischereigesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3245 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/3721 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3760
Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Grünen bezieht sich ausschließlich auf Artikel 1 des Gesetzentwurfes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Umweltausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Niedersächsischen Fischereigesetzes mit den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Inneres und Sport, für Haushalt und Finanzen, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben sich der Empfehlung mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Die Schwerpunkte der Diskussion werde ich jetzt nur kurz aufzählen. Ich werde nicht weiter Stellung beziehen; denn ich gehe davon aus, dass in den Reden noch grundlegend darauf eingegangen wird. Schwerpunkte sind zum Beispiel das Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz, das Verrechnungsmodell, das diskutiert worden ist, sowie
in großem Umfang die Erweiterung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der rahmenrechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zum Hochwasserschutz.
Inzwischen liegt Ihnen auch der schriftliche Bericht vor; Sie alle können ihn einsehen. Damit schließe ich den mündlichen Bericht. Stimmen Sie richtig ab!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute Vormittag eine Novelle zum Niedersächsischen Wassergesetz und zum Niedersächsischen Fischereigesetz. Hintergrund sind unter anderem neue gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene, aber wir haben das Niedersächsische Wassergesetz auch grundsätzlich überarbeitet,
Ich nenne die aus unserer Sicht wichtigsten drei Punkte: Wir haben mit diesem Gesetz Verbesserungen beim Bürokratieabbau und bei der Verschlankung der Strukturen erreicht, wir haben Verbesserungen für die Unterhaltungsverbände zur Gewässerunterhaltung in Niedersachsen erreicht, und wir haben Verbesserungen im Hochwasserschutz erzielt.
Meine Damen und Herren, dem vorliegenden Gesetzentwurf sind ausgesprochen intensive Beratungen vorausgegangen. Bereits im Herbst wurden alle betroffenen Verbände und Institutionen schriftlich angehört. Im Dezember haben wir eine eintägige Anhörung durchgeführt und bei dieser Anhö
rung bereits einen Entwurf für die Verordnung zur Kooperation im Bereich des Trinkwasserschutzes vorgelegt.
Nach der Anhörung haben noch interne Besprechungen mit betroffenen Verbänden stattgefunden, zum Beispiel mit dem Wasserverbandstag, aber auch mit dem Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft und eben auch mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband.