dung erworben. Nach unserer Vorstellung umfasst die Ausbildung mindestens 150 Zeitstunden, die sich, um es einfach auszudrücken, in 120 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis unterteilen.
Inhalt der Ausbildung zum Mediator werden der Verfahrensablauf der Mediation, die Methoden und Phasen, die Kommunikation, die Anwendungsgebiete, die Konfliktanalyse und Konflikttheorie, die Rolle des Rechts in der Mediation sowie Selbsterfahrung und Selbstreflexion des zukünftigen Mediators sein. Am Ende der Ausbildung steht ein Abschluss mit mindestens zwei schriftlich dokumentierten Mediationsfällen und einer mündlichen Prüfung.
Bei den dargelegten Anforderungen an eine Ausbildung handelt es sich bewusst um Mindestanforderungen. Die Ausbildung wird nicht in allen Einzelheiten vorgeschrieben, um die Entwicklung und Weiterentwicklung der Mediation zu fördern. Mit diesem Gesetz legen wir nur die Rahmenbedingungen fest, unter denen Mediation in Niedersachsen ausgeübt werden kann.
Schon bei der Richterausbildung im Rahmen des Projekts „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ wurde festgestellt, dass ein fortdauernder Lernprozess wichtig ist. Deshalb haben sich anerkannte Mediatorinnen und Mediatoren angemessen fortzubilden. Das muss mindestens im Umfang von 50 Stunden innerhalb von fünf Jahren erfolgen und ist der für die Anerkennung zuständigen Behörde unaufgefordert nachzuweisen. Damit stellen wir sicher, dass die Qualität der Mediation auch zukünftig auf einem hohen Niveau bleibt.
Die Aufgabe der Anerkennung von Mediatorinnen und Mediatoren wird dem Oberlandesgericht Braunschweig zugewiesen. Das OLG wird die Aufgabe haben, die Anerkennung sowie die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung als Mediatorin oder Mediator zu überwachen. Darüber hinaus führt das OLG Braunschweig eine Liste, in die die staatlich anerkannten Mediatorinnen und Mediatoren eingetragen werden. Obwohl der Eintrag in eine Liste keine Voraussetzung für die Berufsausübung als Mediator ist, wird sich nach meiner festen Überzeugung über kurz oder lang die Auswahl von Mediatoren auf der Basis dieser Liste vollziehen. Bürgerinnen und Bürger können sich mithilfe dieser Liste zukünftig schnell und einfach über das Internet über Mediatoren in ihrer Umgebung informieren. Über fachliche Tätigkeitsschwerpunkte von Mediatorinnen und Mediatoren,
die ebenfalls in diese Liste eingetragen werden, können sich Bürgerinnen und Bürger den Mediator nach Maß suchen.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird zusätzlich die Anerkennung von Gütestellen nach der Zivilprozessordnung geregelt. Die Details finden Sie in kurzer und prägnanter Form in unserem Gesetzentwurf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heutige Tag wird als ein erster Meilenstein in die Geschichte der Mediation in Niedersachsen eingehen, als ein erster Meilenstein deshalb, weil im Rahmen der Verabschiedung dieses Gesetzes in wenigen Monaten ein weiterer Meilenstein folgen wird.
Dieser erste Meilenstein erfüllt uns schon deshalb mit Stolz, weil wir bundesweit als erstes Land einen großen Schritt in Sachen außergerichtlicher Mediation gehen. Damit bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in diesem Land zukünftig einen qualitativ äußerst hochwertigen Weg, um Konflikte zu klären. Die Mediation kann einen großen Beitrag dazu leisten, die Gerichte zu entlasten.
Lassen Sie uns den vorliegenden Gesetzentwurf in den kommenden Wochen in den Ausschüssen beraten und in der zweiten Lesung dann hier im Landtag verabschieden. Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, lade ich Sie heute schon ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der griechische Dichter und Tragödienschreiber Euripides hat einmal gesagt: Wenn zwei sich streiten, ist der, der dem Zornigen widerspricht, der Weisere. - Er wird sich selbst daran gehalten haben; denn er ist, obwohl er vor Christi Geburt gelebt hat, knapp 80 Jahre alt geworden. Ich weiß nicht, ob Euripides Formen unserer heutigen Mediation schon gekannt hat. Ich glaube es nicht. In einer Atmosphäre von Zorn kann Mediation nicht gedeihen. Mediation braucht für ein gutes Ergebnis eine professionelle Unterstützung, aber auch den festen Willen der Konfliktparteien, gemeinsam nach Lösungen für den Konflikt oder Streit zu suchen. Das Schönste am Streit ist aber nach wie vor die Versöhnung. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Entwurf zur Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes sowie die damit verbundenen Änderungen anderer Gesetze. Dieser Gesetzentwurf orientiert sich an Folgendem - hier möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus der Begründung in der vorliegenden Drucksache zitieren -:
„Auf Konsens und Konfliktüberwindung ausgerichtete Verfahren sind in vielen Fällen besser zur dauerhaften und interessengerechten Beendigung eines Streits geeignet.“
Der Verfasser hat mit diesem Satz vollkommen recht. Hier wird eine alte Weisheit umschrieben, die bereits unsere Großeltern kannten. Diese Weisheit kann politisch weder der einen noch der anderen Seite widerstreben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich diesen Gesetzentwurf das erste Mal gesehen habe, habe ich mich gefragt, weshalb die Regierungsfraktionen und nicht die Landesregierung selbst diesen Entwurf vorgelegt hat. Will die Landesregierung somit die nötige Verbandsanhörung umgehen?
Die mögliche zeitliche Beschleunigung kann jedenfalls nicht der Grund sein. Zum Handeln hat die Landesregierung doch schließlich vier Jahre lang Zeit gehabt. Es waren vier lange Jahre, in denen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, sehr viel Geduld mit Ihrer Regierung gehabt haben.
Das Thema Mediation und die nachhaltige Befriedung der Gesellschaft liegen uns Sozialdemokraten sehr am Herzen. Deshalb werden wir dieses Thema intensiv mit den Experten beraten.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute möchte ich inhaltlich auf zwei Punkte eingehen. Zum einen wird mit diesem Entwurf ein Berufsbild völlig neu definiert. Innerhalb der EU kann jede Bürgerin und jeder Bürger den Ort der Berufsausübung frei wählen. Wie gehen wir dann mit Menschen um, die eine andere Mediationsausbildung haben, die sich nicht nach den niedersächsischen Vorgaben richtet? Wir können dieses Detail auch auf Deutschland begrenzen: Wie kann sichergestellt werden, dass ein in Bayern ausgebildeter Mediator die gleichen Kriterien erfüllt wie ein in Niedersachsen ausgebildeter Mediator?
Der zweite Punkt, den ich heute anspreche, wird Sie nicht verwundern. Bereits im Juli letzten Jahres habe ich über die erfolgreiche gerichtsnahe Mediation gesprochen. Dieser Part fehlt völlig in Ihrem Gesetzentwurf.
Dabei ist es die gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen, die bundesweit führend und anerkannt ist. Der Erfolgsschlager gerichtsnahe Mediation wurde in der letzten Legislaturperiode von der SPD-Landesregierung eingeführt. Wollen Sie diesen wichtigen Teil aus ideologischen Gründen nicht im Gesetzestext haben?
Oder ist es mehr die gekränkte Eitelkeit Ihrer Justizministerin angesichts des Erfolgs der Arbeit ihres Vorgängers? - Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt noch viele Fragen zu klären. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz so pompös wie Herr Kollege Bäumer aus dem Rechtsausschuss werde ich es sicherlich nicht machen.
Es geht heute nicht um einen neuen Meilenstein. Die Mediation gibt es in Niedersachsen schon länger; die Kollegin von der SPD hat dazu einiges an Richtigem gesagt. Gleichwohl sind wir rechtspolitisch etwas versöhnt, wie ich ehrlich zugeben will. Wir finden im Großen und Ganzen ganz vernünftig, was hier heute auf den Tisch gelegt worden ist. Es ist die erste gute rechtspolitische Tat in dieser Legislaturperiode. Nach einer gescheiterten großen Justizreform - das muss man auch sagen; von ihr hören wir gar nichts mehr, auch wenn sie sehr laut angekündigt war -, nach einem fragwürdigen Strafvollzugsgesetz, das wir in der nächsten Woche auch diskutieren werden, und nach kleineren Justizpossen halten wir das, was heute auf den Tisch gelegt worden ist, für sehr vernünftig.
Sehr schade ist - auch dies hat die Kollegin von der SPD zu Recht angemerkt -, dass sich überhaupt kein Beitrag zur gerichtsinternen Mediation in diesem Gesetzesvorschlag findet.
Wir haben dazu eine gute Anhörung im Rechtsausschuss gehabt. Alle dort anwesenden Richter und Experten haben gesagt, die gerichtsinterne Mediation solle man auf jeden Fall weiter ausbauen. Dies ist in Niedersachsen, wie man ebenfalls ehrlicherweise zugeben muss, noch ungeklärt; dies gehört auch zur Wahrheit, lieber Kollege Nacke. Im MJ weiß man nicht ganz genau, wie man künftig mit der gerichtsinternen Mediation umgehen soll. Bezeichnenderweise kommt dieser Gesetzentwurf auch von den Fraktionen und nicht aus dem Hause Heister-Neumann.
Dennoch weise ich darauf hin, dass die Mediation eine der interessantesten rechtspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre darstellt. Der Konfliktschlichtungsprozess wird quasi um eine neue Dimension erweitert, nämlich um eine psychologische und eine kommunikative Komponente. Aus vielen Rechtsstreitigkeiten wissen wir, dass dem Konflikt vor Gericht vielfach eine ganz andere Ursache zugrunde liegt. Dies wird von den Parteien vor Gericht nicht aufgearbeitet werden können, auch wenn die Richterinnen und Richter sicherlich mittlerweile schon einigermaßen psychologisch bewandert sind. Dennoch kann ein formales Gerichtsverfahren oftmals die tieferen Gründe für einen Streit nicht wirklich offenlegen - dazu ist es auch gar nicht gedacht -, sondern in einem solchen Verfahren werden mit klarer Rechtslogik der
Tatbestand und die Rechtsfolge ausgearbeitet. Trotzdem bleiben die Streitparteien vielfach sehr unbefriedigt zurück, wie wir alle wissen. Dann geht es entweder in die Berufung bzw. die Revision, oder ein nerviger Kläger sucht einen weiteren Streitpunkt, und dann wird das nächste Gerichtsverfahren anberaumt.
In diesem Bereich kann die Mediation tatsächlich Großes leisten, nämlich zu einem sogenannten nachhaltigen Rechtsfrieden beitragen. Das Ganze ist auch kein esoterischer Schabernack, selbst wenn der Name nicht so glücklich ist. Mediation sagt den meisten Bürgerinnen und Bürgern nichts. Viele denken dann an Meditation und irgendetwas Religiös-Esoterisches. Damit hat Mediation gar nichts zu tun. Sie wird in vielen Ländern mittlerweile sehr erfolgreich praktiziert. Die USA sind hier Vorreiter; dort ist die Mediation schon sehr weit in der Bevölkerung verbreitet und trägt tatsächlich dazu bei, dass die Gerichte entlastet werden.
Nun noch wenige Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf selbst. Über die Ausbildungsdauer können wir in der Fachberatung sicherlich noch diskutieren. Den Richtwert von 150 Stunden halte ich erst einmal für nicht schlecht. Auch über die Ausbildungsinhalte müssen wir noch einmal reden. Für nicht ganz so gut halte ich das Juristenprivileg in dem Gesetzentwurf. Mit gleicher Argumentation könnte man sagen, dass Psychologen, Pädagogen oder Sozialwissenschaftler auch eine Ausbildungsverkürzung in Anspruch nehmen können. Dieses Privileg kann ich, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehen. Diskutieren müssen wir sicherlich noch über das Vergütungsprinzip, auch wenn ich es nicht als schlecht empfinde, dass der Markt die Honorierung regeln muss. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Mediation für die Klienten wirklich billiger wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben gemerkt, dass wir diesen Gesetzentwurf im Großen und Ganzen begrüßen. Über die fachlichen Details müssen wir in den Ausschussberatungen sicherlich noch einmal reden. Wenn wir jetzt auf anderen Feldern der außergerichtlichen Streitschlichtung in Niedersachsen auch noch einen großen Satz nach vorne machen - Stichwort Täter-Opfer-Ausgleich, wo Abbau, zumindest aber Stagnation zu verzeichnen ist -, dann bin ich rechtspolitisch wenigstens wieder etwas versöhnt. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn zwei sich streiten, dann ist es hierzulande gewissermaßen Tradition, dass jeder das sucht, was er für sein gutes Recht hält, und wenn es nicht anders geht, dann auch vor Gericht. Dort bekommt man zumeist ein Urteil. Mindestens bei der unterliegenden Partei bleibt oft so etwas wie Bitterkeit zurück. Aber auch der juristische Gewinner bekommt oft nicht das, was er sich im Grunde gewünscht hat, etwa eine Entschuldigung oder auch nur einen Augenblick menschlicher Anerkennung. Das Klima zwischen zwei Menschen, die sich oft später wieder begegnen oder begegnen müssen, ist dann dauerhaft vergiftet.
Die Ablösung von Streitkultur durch Versöhnungskultur, der faire Ausgleich im allseitigen Einvernehmen, das ist es, was Mediation im besten Sinne leisten soll. Früher, als das Leben noch einfach war, war dies eine Aufgabe des Gemeindepfarrers oder des Dorfältesten. In unserer komplizierten Welt hat sich auch in diesem Bereich eine Art Spezialisierung der Streitschlichtung herausgebildet. Das Berufsbild des Mediators oder der Mediatorin ist noch im Entstehen begriffen, jedenfalls bei uns in Deutschland, wo die Tradition der Streitschlichtung vielleicht weniger stark als in anderen Ländern ausgebildet ist.
Andererseits zeigt die große allgemeine Akzeptanz, die das niedersächsische Modellprojekt der gerichtsnahen Mediation gefunden hat - eigentlich wäre präziser von gerichtsinterner Mediation zu sprechen -, dass ein erheblicher Bedarf an sorgfältiger und fachlich fundierter Mediation besteht. Hohe Erfolgsquote und hohe Zufriedenheit bei allen Beteiligten, gerade auch bei den zu Anfang zerstrittenen Parteien, sind durch begleitende juristische und soziologische Studien belegt. Auch die Gerichte selbst, die sich an dem Modellprojekt beteiligt haben, begrüßen unisono dieses zusätzliche Verfahrensangebot. Allerdings war das Modellprojekt so angelegt, dass die Parteien schon gegeneinander vor Gericht stehen mussten, ehe ihnen das Gericht in geeigneten Fällen die Möglichkeit
einer Konfliktlösung durch Mediation unter Leitung eines anderen Richters anbot. Eigentlich soll die Mediation aber Streit schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung beilegen. Der Weg der innergerichtlichen Mediation ist damit in keiner Weise überflüssig; er bedarf jedoch keiner gesonderten gesetzlichen Normierung. - So viel zu Frau Grote.
Bei der klassischen, nämlich außergerichtlichen Mediation ist es allerdings im Interesse der Hilfe suchenden Streitparteien in der Tat wünschenswert, wenn ein minimaler Rahmen für Qualifikation und Tätigkeit von Mediatorinnen und Mediatoren vorgegeben wird. Das will dieser Gesetzentwurf, nicht mehr. Es bedarf keiner ausgefeilten Mediationsprozessordnung, die mit Bürokratie und überflüssigen Vorschriften überladen wäre. Es gilt, einem möglichen Wildwuchs zu begegnen. Alles Weitere sollte sich durch Angebot und Nachfrage am Mediationsmarkt von selbst regeln.
So ist der Gesetzentwurf im Hinblick auf die Berufsgruppen, deren Angehörige als Mediatoren tätig werden dürfen, bewusst offengehalten. Im Vordergrund der Tätigkeit eines Mediators stehen kommunikative und interdisziplinäre Fähigkeiten eher als Spezialkenntnisse gleich welcher Art.
Selbstverständlich sind wir als eine der einbringenden Fraktionen offen für zusätzliche Anregungen, von denen es im Rahmen einer Expertenanhörung sicherlich viele geben wird. Immerhin ist dies eine bisher völlig ungeregelte Materie. So habe ich am Wochenende beispielsweise eine Anregung aus der Anwaltschaft erhalten, indem gefragt wurde, ob es wirklich angemessen sein könne, bei den Voraussetzungen zur Anerkennung als Gütestelle nach § 794 ZPO auf jegliche explizite Betonung juristischer Vorbildung zu verzichten; schließlich könnten Gütestellen vollstreckbare Titel in beliebiger Höhe ausstellen. Darüber werden wir reden müssen.