Übrigens sollten Sie, Herr Wenzel, vielleicht einmal mit Ihren grünen Freunden darüber nachdenken, woran es liegen könnte, dass die Grünen in allen 16 Bundesländern in der Opposition sind und auch im Bund keine Verantwortung tragen. Zu seriöser
Liebe Meta Janssen-Kucz, absoluter Schwerpunkt Ihrer Reden war immer das Thema „Kinder und Familien“. Das tragen Sie jedes Mal hier vor. Sie müssen sich allerdings schon die Frage gefallen lassen, wie die finanzpolitischen Schwerpunkte, die Sie setzen, mit dem in Einklang zu bringen sind, was die Grünen jetzt fordern, nämlich den Neubau des Niedersächsischen Landtages. Da muss ich schon sagen: Wir setzen unser Geld lieber für frühkindliche Erziehung und Bildung und auch für Familien ein.
Bei der Rede von Frau Janssen-Kucz haben auch viele Sozialdemokraten mitgeklatscht. Ich habe einmal hinübergeschaut: Es waren ganz überwiegend Abgeordnete, die erst in dieser Wahlperiode dazu gekommen sind. Insofern können sie es möglicherweise nicht anders wissen. Aber nach dem Wortbeitrag von Frau Eckel muss ich noch einmal auf die Landtagsdebatte am 23. Oktober 2002 zurückkommen. Ich kann mich noch gut an diese Debatte erinnern, weil ein Wechsel bereits in der Luft lag: weg von der SPD in Richtung CDU. Ich möchte einen Wortbeitrag wörtlich zitieren, der wichtig ist, damit wir das einordnen können. Damals hat ein Abgeordneter gesagt:
„... die platte Forderung ‚Lasst uns mal in den Wahlkampf gehen und den Eltern versprechen, dass sie keine Gebühren mehr zahlen müssen‘. Jeder weiß doch, dass das in den nächsten Jahren nicht zu bezahlen ist, meine Damen und Herren...“
Jetzt hat sich zu einer Kurzintervention Frau Janssen-Kucz gemeldet. Frau Janssen-Kucz, Sie haben anderthalb Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr McAllister, es ist schon ziemlich schräg, wenn Sie hier und heute das erste Mal in die Bütt gehen, eine Rede zur frühkindlichen Bildung halten und dann eine Verbindung zu unserer Forderung nach einem Neubau des Landtages herstellen.
Ich glaube, wir als Grüne-Fraktion haben immer sehr deutlich gemacht, woher wir welches Geld holen. Der Fraktionsvorsitzende, Stefan Wenzel, hat auch deutlich gemacht, dass wir gerade im Bereich der frühkindlichen Bildung auf ein Dreisäulenmodell setzen.
Es ist mir heute hier egal, wer sich was auf die Fahne schreibt. Herr McAllister, wir beide haben seit 1998 im Ausschuss für Jugend und Sport zusammengearbeitet, bis Sie dann Fraktionsvorsitzender wurden. Aber es ist doch erfreulich, dass in der gesamten Debatte das Stiefkind „frühkindliche Bildung“
einen richtig hohen Stellenwert in der politischen und in der gesamtgesellschaftlichen Debatte bekommen hat.
Lassen Sie uns doch gemeinsam diesen Aufwind nutzen und das gemeinsam anpacken! Sie haben den richtigen ersten Schritt getan. Wir begleiten Sie weiter, wenn die Schritte richtig sind.
Wer diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung dem Kultusausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie dem Ausschuss für Inneres und Sport überweisen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes sowie zur Änderung anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3708
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein deutsches Sprichwort sagt: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. - Dieses Sprichwort sagt uns nicht, wer der Dritte ist. Aber jeder von uns hat da garantiert seine ganz persönliche Vorstellung. Der eine meint den Richter, der nächste den Staatsanwalt, und mancher denkt auch an den Rechtsanwalt.
Heute freut sich auch die Politik in Niedersachsen. Wir tun das nicht, weil Menschen sich streiten. Natürlich wäre es schöner, wenn sie das nicht täten. Aber Menschen haben in der Vergangenheit gestritten, und sie werden das vermutlich auch in der Zukunft tun. Deshalb freuen wir uns und ganz besonders ich mich, dass heute das Gesetz über die Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes in den Landtag eingebracht wird. Wenn es dann in wenigen Monaten endgültig vom Landtag beschlossen wird, dann wird es das bislang erste und einzige Mediationsgesetz in ganz Deutschland sein. Darauf sind wir in aller Bescheidenheit ganz mächtig stolz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist auch sehr schlank. Es braucht nur zehn Paragrafen, um Mediatorinnen und Mediatoren anzuerkennen. Weitere elf Paragrafen regeln die Anerkennung von Gütestellen sowie das Erlöschen, die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung als Mediator oder Gütestelle.
Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? - Über die gerichtliche Mediation haben wir in den vergangenen Jahren schon sehr viel Gutes gehört. Wir wollen mit diesem Gesetz die außergerichtliche Streitbeilegung und die Streitkultur in der Gesellschaft nachhaltig fördern. Wenn Konfliktparteien zum Gericht gehen, dann erhalten sie am Ende der Verhandlung in der Regel ein Urteil, mit dem die beiden Parteien mehr oder weniger gut leben können. Die Mediation als Verfahren, das auf Konsens und Konfliktüberwindung angelegt ist, kann aber in vielen Fällen besser zu einer dauerhaften und interessengerechten Beendigung des Streites führen.
Die Mediation - das ist Lateinisch und bedeutet „Vermittlung“ - ist eine gute Methode, Konflikte zu bearbeiten. Sie basiert auf dem freiwilligen Entschluss der Konfliktparteien, miteinander zu kooperieren und mit professioneller Unterstützung einer Mediatorin oder eines Mediators Lösungen für ihre Probleme zu finden. Statt auf Positionen zu beharren, sollen die Konfliktparteien miteinander reden und sich auf Interessen besinnen.
Ein Bürger aus meinem Wahlkreis hat das gestern Abend so formuliert: Bei Problemen gilt für jeden, offen über alles zu reden. - In meinem früheren Beruf pflegte meine Chefin sich die Argumente von
miteinander streitenden Kollegen anzuhören, bis sie dann nach einiger Zeit ihre Hand unter ihren Schreibtisch streckte, einen farbigen Zettel hervorholte und uns dann vorlas, was auf diesem Zettel stand. Dort stand: Wir diskutieren hier nicht über Probleme, sondern über Lösungen. - Nach einiger Zeit musste meine Chefin ihren Zettel gar nicht mehr herausholen, weil sich die Streitkultur in der Abteilung geändert hatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so könnte sich das auch bei der Mediation in Niedersachsen entwickeln. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf leisten wir einen entscheidenden Beitrag dazu, die Mediation landesweit bekannt zu machen, und weisen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes darauf hin, dass Konflikte auf diesem Weg schneller und kostengünstiger abgewickelt werden können.
Der Erfolg der außergerichtlichen Streitbeilegung steht und fällt aber mit der Qualität der Mediation. Unser Gesetzentwurf legt daher Standards für den Rahmen und die Qualität der Mediation in Niedersachsen fest.
Bislang stehen die Bürgerinnen und Bürger der Mediation leider abwartend und skeptisch gegenüber. Über Grundlagen, Anwendungsfelder und Abläufe von Mediation sind sie nur unzureichend informiert. Ohne Information kann aber auf der anderen Seite auch der Eindruck entstehen, dass die Mediation in der Lage sei, wahre Wunderdinge zu bewirken. Deshalb schützt der Ihnen jetzt vorliegende Gesetzentwurf die potenziellen Parteien einer Mediation und gewährleistet gleichzeitig den freien und fairen Wettbewerb unter Mediatorinnen und Mediatoren.
Mediatorinnen und Mediatoren, die fachlich qualifiziert sind, die Mediation als dauerhafte Tätigkeit ausüben, die eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Vermögensschäden abschließen und die ihren ständigen Berufssitz in Niedersachsen haben, können zukünftig auf Antrag die Bezeichnung „Staatlich anerkannte Mediatorin“ oder „Staatlich anerkannter Mediator“ führen. Die fachliche Qualifikation wird dabei über ein abgeschlossenes Studium, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation sowie zusätzlich eine entsprechende Mediationsausbil
dung erworben. Nach unserer Vorstellung umfasst die Ausbildung mindestens 150 Zeitstunden, die sich, um es einfach auszudrücken, in 120 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis unterteilen.