Sie tun mir leid, wenn Ihnen zu diesem Thema nichts Besseres einfällt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie an den Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Wer möchte so verfahren? - Gibt es
Ich gebe jetzt einige Änderungen und Verschiebungen in der Tagesordnung bekannt. Dies betrifft den heutigen und den morgigen Tag.
Die Tagesordnungspunkte 33 und 34 werden auf den morgigen Donnerstag verschoben und nach Tagesordnungspunkt 49 aufgerufen.
Die Tagesordnungspunkte 40, 43, 48 und 50 sollen direkt an die Ausschüsse überwiesen werden. Dazu kommen wir unmittelbar im Anschluss.
Tagesordnungspunkt 40: Mehr Gerechtigkeit durch stärkere Besteuerung von Millionen-Nachlässen - Erbschaftsteuer verfassungskonform neu gestalten - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3576
Dieser Antrag soll federführend im Ausschuss für Haushalt und Finanzen und mitberatend im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen behandelt werden. Wer möchte so verfahren? - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist so entschieden.
Tagesordnungspunkt 43: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP - Drs. 15/3596
Dieser Antrag soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. Wer
Tagesordnungspunkt 48: Präsenz der Wasserschutzpolizei erhalten! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3573
- Ich nehme an, dass darüber Einstimmigkeit besteht. - Es geht also darum, dass dieser Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung an den Umweltausschuss sowie den Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überwiesen werden soll. Wer möchte so entscheiden? - Gegenstimmen? Das ist auch hier so entschieden worden.
Tagesordnungspunkt 50: Frühförderung stärken statt Sparen auf Kosten behinderter Kinder - Keine Privatisierung der Kindergärten in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3582
Dieser Antrag soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden. Wer möchte so verfahren? - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist so entschieden worden.
Tagesordnungspunkt 30: Zweite Beratung: Förderung und Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3476 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/3597
Inzwischen liegen mir Wortmeldungen vor. Ich erteile jetzt Herrn Hiebing von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Hiebing!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend Folgendes in Erinnerung rufen: Wir, d. h. die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der CDU und der FDP, haben eine erfolgreiche Verwaltungsreform auf den Weg gebracht.
Wir haben die Bezirksregierungen abgeschafft, wir haben Verwaltungsebenen verschlankt und Bürokratie abgebaut, und wir haben Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert, und zwar - das ist mir wichtig - einschließlich der dazugehörigen finanziellen Mittel.
Meine Damen und Herren, viele staatliche Aufgaben sind so näher an die Bürgerinnen und Bürger herangebracht worden - dorthin, wohin sie gehören. Wir haben entsprechend dem einhelligen Beschluss des Niedersächsischen Landtages mit der Aufnahme der entsprechenden Vorschrift in die Verfassung für Konnexität gesorgt. Das gibt den Kommunen Sicherheit in der Frage, welche Aufgaben sie zusätzlich zu erfüllen haben. Das haben Sie in den 13 Jahren Ihrer Regierungstätigkeit nicht geschafft.
Statt einer Kreis- oder Gebietsreform das Wort zu reden, setzen die Fraktionen der CDU und der FDP auf interkommunale Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit wurde in der Vergangenheit begonnen. Ihre Möglichkeiten sind meines Erachtens aber noch längst nicht ausgeschöpft.
Ich darf die Anfänge in Erinnerung rufen: Als sich die Landesregierung vor zwei Jahren entschloss, im Rahmen der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung interkommunale Zusammenarbeit anzuregen, war das Interesse durchaus wenig intensiv ausgeprägt. Inzwischen wird interkommunale Zusammenarbeit von den Kommunen mehr als bisher als wichtiges Thema begriffen. Für die Notwendigkeit, Aufgaben künftig mit anderen Kommunen gemeinsam zu erfüllen, sprechen meines Erachtens mehrere Gründe. Kommunen suchen eine Zusammenarbeit aus der häufig vorhandenen Finanznot und einer deswegen notwendigen Kostenreduzierung. Personelle und finanzielle Ressourcen sollen effektiver und effizienter eingesetzt werden. Darüber hinaus eröffnet meines Erachtens der technologische Wandel organisatorische Möglichkeiten, die vor wenigen Jahren noch als undenkbar erschienen. Diese Beispiele reichen von der Ausweisung gemeinsamer Gewerbegebiete über den gemeinsamen Zweckverband zur Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung und die gemeinsame Organisation des Brandschutzes bis hin zu Projekten im Bereich des Tourismus oder des Regionalmarketings. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die effiziente Leistungserbringung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Diese Zusammenarbeit ist als Prozess zu verstehen, immer auf freiwilliger Basis und ohne staatliche Gängelung. Diese Möglichkeiten sind aber wohl auch längst nicht ausgereizt. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig und auch in Zukunft zu forcieren. Deshalb sehen zahlreiche Städte und Gemeinden eine zunehmende Bedeutung der interkommunale Zusammenarbeit, z. B. bei internen Servicebereichen wie dem gemeinsamen Einkauf und den Personaldienstleistungen. Das sind aber nur wenige Beispiele.
Meine Damen und Herren, meines Erachtens gibt es im Lande Niedersachsen inzwischen eine Reihe von guten kommunalen und interkommunalen Formen der Zusammenarbeit. Ich darf an den Landkreis Nienburg an der Weser, an die Samtgemeinde Liebenau, an die Gemeinden Hermannsburg und Bergen sowie an den Landkreis Lüchow-Dannenberg erinnern. Es gibt im Landkreis Soltau-Fallingbostel gute Beispiele für eine meiner Ansicht nach gut anlaufende interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis Osnabrück vermerkt durchaus deutlich, dass diese interkommunale Zusammenarbeit zielführend ist und dazu beiträgt, dass sich kommunale Aufgaben kostengünstiger wahrnehmen lassen. Der Landkreis Os
nabrück spricht immerhin von einer Summe von rund 650 000 Euro, die pro Jahr eingespart worden sind. Das Beispiel ist ein Beleg für die Einsparungsmöglichkeiten durch interkommunale Zusammenarbeit.
Ich habe bereits gesagt, dass das ein Prozess ist und es in Niedersachsen viele gute Ansätze gibt. Ich sage aber auch sehr deutlich, dass die Rahmenbedingungen stimmen müssen. Darum ist das Land Niedersachsen gefordert, auf der europäischen Ebene dafür zu sorgen, dass die Kommunen Sicherheit darin haben, dass sich die interkommunale Zusammenarbeit steuerlich nicht zu ihren Lasten entwickelt.
Meine Damen und Herren, die interkommunale Zusammenarbeit wird bereits heute von vielen niedersächsischen Kommunen in vielfältiger Form betrieben.
Wir sind uns wohl darüber einig, dass die Potenziale noch nicht ausgeschöpft werden können. Ich meine gleichwohl, dass die interkommunale Zusammenarbeit ein richtiger Weg ist. Insbesondere der demografische Wandel wird uns allen noch enorme Anstrengungen abverlangen. Die Regionen Niedersachsens sind von den demografischen Entwicklungen zwar durchaus auf unterschiedliche Art und Weise betroffen. Mit einer durch das Land unterstützten und geförderten kommunalen Zusammenarbeit fällt es den Kommunen meines Erachtens aber leichter, diesen Auswirkungen begegnen zu können. Im Rahmen einer Zusammenarbeit können Lösungen angedacht und realisiert werden, die sonst nicht leistbar wären. Dies führt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die wir alle befürworten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird alles tun, um auf freiwilliger Basis Kommunen bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Hierbei sind die vier Regierungsvertretungen gefordert. Darüber hinaus ist ein intensiver Erfahrungsaustausch zwischen dem Land und den Kommunen notwendig. Ich halte es für wichtig, dass das immer auf gleicher Augenhöhe geschieht.
Ich habe bereits im Januar-Plenum gesagt, dass sich die kommunalen Strukturen seit der Kreis- und Gebietsreform der 70er-Jahre zu erfolgreichen
örtlichen Gemeinschaften entwickelt haben, die man nicht ohne Not zerschlagen sollte, weil insbesondere die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Heimat einen Wert an sich darstellt, der nicht hoch genug angesiedelt werden kann und dem wir alle uns verpflichtet fühlen sollten. - Herzlichen Dank.