sollte allen an der Diskussion Beteiligten eine etwas distanziertere, mehr analytische, sachliche und weniger aufgeregte Herangehensweise ermöglichen. Genau dazu eignen sich im Sinne einer Basis die Antworten auf die 33 Einzelfragen der Großen Anfrage der SPD. Wenn diese Antworten im Einzelnen und als Gesamtkomplex verinnerlicht werden, wird das zur Relativierung der pauschalen Kritik führen.
Die Antworten belegen die allgemein gute Qualität und innovative Zukunftsausrichtung der Lebensmittelkontrolle in Niedersachsen. Speziell verdeutlichen sie aber auch, dass die niedersächsischen Behörden bei den relevanten Fällen schnell, angemessen und vor allem auch zukunftsorientiert gehandelt haben. Bereits im Jahre 2005 sind, wie Sie aus der Antwort auf Frage 33 entnehmen können, die aktuellen Erkenntnisse in detaillierte Regelungen für die Überwachung von Lagereinrichtungen für Fleisch umgesetzt und dann in die allgemeine Verwaltungspraxis integriert worden. Diese niedersächsischen Regelungen werden als anerkannt gute Grundlage für die Arbeit in einer von den Ländern eingesetzten Projektgruppe verwendet, die einheitliche Ausführungshinweise für die Überwachung der Fleischlagerung erarbeiten soll.
Unter allgemeinen Gesichtspunkten ist auch auf die Antwort auf Frage 31 hinzuweisen, die sich auf den im Frühjahr 2006 konzipierten Aktionsplan „Sichere Lebensmittel“ bezieht. Dort sind die wesentlichen Elemente und der Entwicklungsstand des ganzheitlichen Überwachungssystems in Niedersachsen beschrieben. Es geht dabei erstens um die Einrichtung und Anwendung eines einheitlichen Qualitätsmanagementsystems bei allen beteiligten Behörden, zweitens um die Sicherung eines schnellen und sicheren Informationsaustausches unter Einsatz einer einheitlichen Software und eines zentralen Landesservers im Rahmen des gemeinschaftlichen Verbraucherschutzinformationssystems in Niedersachsen für alle beteiligten Dienststellen inklusive der Fachstaatsanwaltschaft in Oldenburg, drittens um eine Einordnung der Lebensmittelbetriebe in Risikokategorien und eine daran ausgerichtete risikobasierte Gestaltung der Betriebskontrollen, viertens um die Bewertung der Produkte anhand der möglicherweise mit ihnen verbundenen Risiken und eine entsprechende Gestaltung der Probenahme und fünftens um die Festlegung der strategischen Zielsetzungen für die amtlichen Kontrollen in einem mehrjährigen Kontrollplan.
Dies zeigt exemplarisch, dass in Niedersachsen keineswegs - wie von den Kritikern prognostiziert nach Abklingen des akuten Geschehens schlicht zur Tagesordnung übergegangen wurde. Das gilt im Übrigen allgemein für den Umgang aller Bundesländer mit der betreffenden Problematik.
Meine Kolleginnen und Kollegen, Bundesminister Seehofer und ich haben uns auf Sondersitzungen der Verbraucherschutzministerkonferenz über die erforderlichen Konsequenzen aus dem negativen Fleischhandelsgeschehen verständigt und auch entsprechende Festlegungen getroffen. Die Notwendigkeit der gemeinsamen und einvernehmlichen Wahrnehmung der erforderlichen Aufgabenumsetzung durch die Länder und den Bund wird dabei besonders betont - und dies eindeutig auf der Basis der in der Verfassung geregelten Zuständigkeiten.
Die Aktivitäten der Länderarbeitsgemeinschaft „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“, die mit Nachdruck eine Vereinheitlichung der Kontrollmaßnahmen auf höherem Niveau vorantreibt, wurden dabei besonders positiv hervorgehoben. Verwiesen wurde aber auch auf die Verantwortlichkeit der Lebensmittelunternehmer und das dringende Erfordernis, die Einrichtung tragfähiger betrieblicher Eigenkontrollsysteme vollständig durchzusetzen. Damit korrespondiert letztendlich auch meine erfolgreiche Anregung bei der Fleischwarenindustrie, dem Fleischerhandwerk und dem Hotel- und Gaststättenverband in Niedersachsen, Belieferungen mit nicht verkehrsfähigem Fleisch bei den Behörden zu melden. An meine diesbezügliche Initiative zur entsprechenden Ergänzung des EURechts darf ich in diesem Zusammenhang erinnern. Niedersachsen ist und bleibt hier Vorreiter. Dies gilt auch für unsere Initiative, die farbliche Kennzeichnung von Kategorie-3-Material europarechtlich zu lösen.
Insgesamt machen die Beantwortung der Großen Anfrage und meine ergänzenden Ausführungen eindeutig klar, dass die Sicherung des hohen Qualitätsstandards der Lebensmittelkontrollen von der Landesregierung als Primäraufgabe verstanden wird. Unsere Zusammenstellung der Zahlen, die wir bei den Landkreisen erhoben haben, zeigt - Frau Stief-Kreihe, vielleicht haben Sie dies übersehen -, dass wir fast 86 000 Kontrollen durchgeführt haben. Wenn die Zahlen, die sich von Jahr zu Jahr verändern, eventuell sogar niedriger werden und wir feststellen können, dass Betriebe ihre Eigenkontrollen auf ein sehr hohes Niveau gebracht
haben, sodass wir ihnen vertrauen können, kann eine Verringerung der Kontrollen in Betracht gezogen werden.
Die jüngsten Entscheidungen zur Personalaufstockung bei Tierärzten für Kontrollaufgaben - dies haben wir im Haushalt dokumentiert - sind ein greifbarer Beleg. Wir benötigen dieses Personal in kritischen Situationen, wenn kreis- oder länderübergreifende Fälle anstehen. Wenn Sie uns vorwerfen, dass wir die Zahlen nicht richtig zusammengestellt hätten, Frau Kollegin Stief-Kreihe, dann verweise ich darauf, dass zu den 1 100 Veterinären und Lebensmittelkontrolleuren noch gut 250 Verwaltungskräfte hinzukommen. Danach haben Sie zwar nicht gefragt. Insgesamt erreichen wir damit aber die Zahl, von der wir vorher gesprochen haben.
Unsere Verantwortung für die Konsumenten und die Produzenten von Nahrungsmitteln ist in Niedersachsen gleichermaßen hoch. Wir spüren diese Verantwortung jeden Tag, wir stellen uns dieser Verantwortung, und wir werden ihr gerecht. Niedersachsen ist im vorbeugenden Verbraucherschutz nachhaltig, innovativ und im Bundesvergleich führend aktiv. Das war so, das ist so, und das wird bei dieser Landesregierung auch so bleiben. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das in Deutschland zur Umsetzung der EU-Vorgaben praktizierte Kontrollsystem aus betrieblicher Eigenkontrolle und amtlicher Überwachung ist ein Erfolg versprechendes System des Verbraucherschutzes. Zunächst einmal steht der Lebensmittelunternehmer selbst in der Verantwortung. Er muss für die einwandfreie Qualität der Produkte sorgen, die er herstellt und in den Verkehr bringt. Hierfür sind zwingend Eigenkontrollmaßnahmen erforderlich. Unverzichtbar ist darüber hinaus die amtliche Kontrolle. Sie hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Einhaltung der Eigenkontrollen zu überprüfen, Möglichkeiten der Optimierung aufzuzeigen, aber auch bei Verstößen gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften ein
Genau hier, meine Damen und Herren, bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung, gehört Niedersachsen zu den Vorreitern in Deutschland. Dies resultiert daraus, dass der Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit höchste Priorität in Niedersachsen genießen. Die Lebensmittelüberwachung konzentriert sich bei der Auswahl der Betriebe und Proben auf Fälle, von denen erhöhte Risiken für den Verbraucher ausgehen können. Diese risikoorientierte Auswahl wird von der EU gefordert und erfolgt seit 2006 EU-weit nach einheitlichen Grundsätzen. Darüber hinaus erfolgen die Kontrollen grundsätzlich unangemeldet, was nach EU-Recht vorgeschrieben ist. In wenigen Fällen erfolgen - ebenfalls rechtskonform - angemeldete Kontrollen. Dies gilt in erster Linie für die Überprüfung von Qualitätssicherungssystemen und Zulassungen.
Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte führen die Betriebskontrollen vor Ort durch und entnehmen Proben zur Untersuchung. Dabei haben die Landkreise die Personal- und Organisationshoheit. Frau Stief-Kreihe, es ist keine besonders sachkompetente Analyse der Antwort auf eine Große Anfrage, wenn Sie Zahlen von nahezu 50 Gebietskörperschaften beliebig und willkürlich zusammensuchen. Sie müssen hinterfragen, welche Gründe dazu geführt haben, welche Betriebe untersucht worden sind und wie diese Betriebe strukturiert sind. Das, was Sie gemacht haben, war willkürlich und beliebig.
Im Rahmen der Gammelfleischskandale wurde immer wieder eine Rotation der Lebensmittelkontrolleure gefordert. Diese erfolgt bei den niedersächsischen kommunalen Behörden schon seit längerer Zeit. Niedersachsen ist damit ein Vorbild für andere Bundesländer. Frau Stief-Kreihe, hier gibt es nichts zu suggerieren, nichts, was diese Landesregierung mit ihrem Handeln dem Verbraucher oder Bürger an Handeln suggerieren müsste. Hier wird gehandelt, und zwar überzeugend.
Die Behörden wachen darüber, dass alle Vorschriften für die Zusammensetzung, die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die richtige Kenn
zeichnung erfüllt sind. Auch die hygienischen Verhältnisse und andere Aspekte der Lebensmittelsicherheit sowie die Eigenkontrollsysteme der Betriebe werden überprüft. Die Fachaufsicht wird durch das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angemessen wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, die SPD hat mit dieser Großen Anfrage viele Fragen gestellt, die vom Minister überzeugend beantwortet werden. Mit der Beantwortung dieser Fragen wird aber das ganze Spektrum der getroffenen Maßnahmen und Initiativen dieser Landesregierung zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit noch nicht ausreichend deutlich. Ich denke hier vor allem an den Aktionsplan „Sichere Lebensmittel“. Unter der Verantwortung von Herrn Minister Ehlen wurden ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem mit unabhängigen Audits initiiert, die risikoorientierte Probenahme auf den Weg gebracht, risikobasierte Betriebskontrollen eingeführt und der mehrjährige Kontrollplan, gekoppelt mit einem Jahresbericht, eingeführt. Dies alles fließt in den Aktionsplan „Sichere Lebensmittel“ ein, der fortlaufend fortgeschrieben werden soll.
Aber nicht nur in Niedersachsen sind viele Initiativen auf den Weg gebracht worden. Auch auf Bundes- und EU-Ebene hat sich diese Landesregierung eingebracht und Zeichen gesetzt. Dazu nenne ich zwei Beispiele:
Erstens. Niedersachsen plädiert für eine Erweiterung der Meldepflicht nach der EG-LebensmittelBasisverordnung. Danach soll es eine Verpflichtung zur Meldung bei der Belieferung mit nicht verkehrsfähigem Fleisch geben.
Zweitens. Niedersachsen kämpft für praxisgerechte Lösungen bei der Überwachbarkeit des sogenannten Kategorie-3-Materials, also Schlachtabfällen und Stichfleisch. Auch dies ist eine besondere Initiative Niedersachsens, die der Minister angesprochen hat.
Besonders begrüßenswert finde ich die Initialisierung eines Ad-hoc-Aktionsstabs, der bei landkreisübergreifenden Ereignissen als Instrument des Krisenmanagements tätig wird. Dazu kommen Vertreter der betroffenen Landkreise, des LAVES, der Zentralstelle für landwirtschaftliche Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg und das ML zusammen. Aktuelle Sachverhalte können dann zügig unter Einbeziehung aller fachlichen, juristi
schen und untersuchungstechnischen Aspekte aufgearbeitet werden. Die vielfach geforderte Errichtung einer Task Force als Dauereinrichtung ist demgegenüber nicht zielführend, sondern überflüssig.
Meine Damen und Herren, in der öffentlichen Diskussion und auch hier im Landtag wird gefordert, man brauche in Deutschland einheitliche Standards in der Lebensmittelkontrolle. Die haben wir in Deutschland aber längst. Wir haben Standards in der Lebensmittelüberwachung durch die EUVerordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts und durch die EU-Verordnung zur speziellen Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Darüber hinaus dienen allgemeine Verwaltungsvorschriften als Basisinstrumente. Sie befassen sich mit der Durchführung der allgemeinen Überwachung und enthalten eine Vielzahl von Regelungen über Anforderungen an die Überwachungsbehörden. Betroffen sind hier Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen, damit Mindeststandards geregelt sowie die Inspektionshäufigkeit und ein einheitliches Verfahren beim Informationsaustausch festgelegt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf etwas hinweisen, Frau Stief-Kreihe, das ebenfalls sehr wichtig ist. Ich möchte deutlich machen, dass die CDU-Fraktion in den letzten Wochen nicht nur in einem Dialog mit Lebensmittelkontrolleuren gestanden hat, um nach neuen Wegen zu suchen, sondern auch bei der Gestaltung des Haushaltsplans 2007 tätig geworden ist. Trotz engster Kassenlage, trotz Erwirtschaftens einer globalen Minderausgabe sind zusätzliche Mittel für die Lebensmittelsicherheit und die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Größenordnung von insgesamt 566 000 Euro freigesetzt worden. Dieser Betrag ist aufgeteilt in 466 000 Euro für bis zu acht neue Stellen zur personellen Stärkung im Bereich der Lebensmittelüberwachung für die Geschäftsprüfung bei den kommunalen Überwachungsbehörden und den Ausbau der regelmäßigen Überprüfungen der Einhaltung der Voraussetzungen in EU-zugelassenen Betrieben sowie in 100 000 Euro für die Konsolidierung des Qualitätsmanagementsystems.
tel“ möglich, den eben auch schon der Minister in seiner Antwort beschrieben hat. Die Landesregierung hat diese zusätzlichen Mittel meines Erachtens konstruktiv und effizient im Sinne von Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz eingesetzt. Daran wird deutlich, dass die Landesregierung, aber auch die Regierungsfraktionen den Verbraucherschutz sehr ernst nehmen. Wir wünschen uns gemeinsam mit den anderen Fraktionen hier im Landtag, eine fachkompetente und ernste Analyse des Handelns und der Notwendigkeiten zu führen. Es sollte nicht nur mit der Lupe nach Fehlern und danach gesucht werden, wie man dem einen oder dem anderen Handelnden etwas am Zeug flicken kann.
Dass der Minister, Frau Stief-Kreihe, nur dann handelt, wenn mal wieder eine Lebensmittelkrise ansteht, er also handlungsunfähig wäre, ist ein Zerrbild, ein Wunschbild der SPD, hat aber mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Die Realität ist die, dass wir als CDU-Landtagsfraktion allen Grund haben, dem Landwirtschaftsminister in diesen Wochen und Monaten für sein tatkräftiges und kompetentes Handeln zu danken. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Große Anfrage und die Antwort darauf stellen sicherlich eine nützliche quantitative Istaufnahme in der Stunde null dar. Ich sage „Stunde null“, weil wir die Zeitrechnung der Lebensmittelkontrollen zukünftig wahrscheinlich in die Zeit vor den Gammelfleischskandalen und in die hoffentlich neue Zeit danach teilen müssen. Wie in unserer Zeitrechnung in der Stunde null die Verkündung Christi Geburt stand, findet sich auch in der Antwort der Landesregierung viel Verkündung. Dazu aber später mehr.
Nur begrenzte Auskunft gibt die Antwort der Landesregierung meiner Meinung nach über die Qualität der niedersächsischen Lebensmittelkontrolle. Es lässt sich nicht wirklich einschätzen, ob ausreichend Personal vorhanden ist, ob ausreichende Kontrollen stattfinden und ob wirksame Verfahren
angewandt werden. Dazu wären ein sehr viel tieferer Einblick und eine weitere Detaillierung z. B. nach Art und Struktur der Betriebe und ihre Einteilung in Risikogruppen erforderlich.
Dass die Verhältnisse in der Vergangenheit - sage ich einmal vorsichtig - nicht optimal waren, dokumentiert diese Antwort dann aber doch mehr als deutlich, und zwar dadurch, dass sie ein beachtliches Bündel an neu eingeleiteten Maßnahmen und an kurzfristig geplanten Initiativen dokumentiert. Sicher: Zum großen Teil ist das noch Verkündung. Ich sage aber ausdrücklich: Alle diese Maßnahmen begrüßen wir ausdrücklich; denn sie werden die Lebensmittelsicherheit in diesem Land deutlich verbessern. Wenn ich das bei aller Bescheidenheit hinzufügen kann: Diese Maßnahmen entsprechen weitgehend den konstruktiven und sinnvollen Vorschlägen, die wir von Anfang an gemacht haben.
Ich kann damit leben, meine Damen und Herren, dass die wesentlichen Aufgaben, die wir einer Task Force zuweisen wollten, jetzt von Ad-hocAktionsstäben und von Auditteams erledigt werden. Da sage noch einmal einer: Opposition bringt nichts.
Erinnern Sie sich an die ersten Gammelfleischskandale! Seinerzeit wurde uns hier erzählt, dass alles in Ordnung ist und überhaupt kein Handlungsbedarf besteht. Vor dem Hintergrund dieser Antwort können wir diese Aussage inzwischen getrost als eine unvorsichtige, etwas vorschnelle Fehleinschätzung einsortieren. Ich bin auch geneigt, zu sagen: Schwamm drüber. - Aber, Herr Minister, nicht ganz bedingungslos. Ich gehe davon aus, dass das, was Sie angekündigt haben, zeitnah umgesetzt wird. Wir werden zu gegebener Zeit sicherlich nachfragen.
Ich gehe ferner davon aus, dass unverzüglich auch die noch offenen Baustellen bearbeitet werden. Auch mir gefällt die Antwort zur Rotation nicht. Dabei zeigen sich deutliche Aufweichungstendenzen unter Verweis auf die Personalfluktuation oder Spezialisierung. Ich meine, die können Rotation - wenn es denn Not tut: dann auch kreisgrenzenübergreifend - nicht ersetzen.
Ferner haben Sie die Kennzeichnung des K-3-Materials angesprochen. Auch dazu war die schriftliche Antwort schwammiger als das, was Sie hier am Redepult vorgetragen haben. Meines Erachtens ist es wichtig, dass hier eine Kennzeich
nung vorgenommen wird; denn nur dann können wir Stichfleisch und Schlachtabfälle so behandeln, dass sie mit Sicherheit nicht auf unseren Tellern landen.
Handlungsbedarf besteht auch noch im Hinblick auf die Auszeichnung von gelagertem Fleisch. Für diesen Bereich gibt es entgegen landläufiger Meinung keine Regeln und Haltbarkeitsdaten. Hierfür müssen wir neue elektronische Kennzeichnungsmöglichkeiten nutzen, die mindestens das Schlachtdatum enthalten sollen.
Auf der größten Baustelle ist die Landesregierung bislang noch den Beweis dafür schuldig geblieben, ob sie dazugelernt hat. Das ist der Bereich der Transparenz und der unverzüglichen Information der Verbraucher. Hier liegt der wichtigste Schlüssel für eine qualitative Verbesserung unserer Lebensmittelsicherheit und für ein grundsätzliches Umdenken in der Branche. Gerade nachdem das völlig unzureichende Bundesgesetz zur Verbraucherinformation auf Eis liegt, kommt es darauf an, die bestehenden Möglichkeiten des Lebensmittelrechts offensiv zu nutzen.
Es geht auch darum, den Verbrauchern die Ergebnisse der laufenden Kontrollen zeitnah und betriebsbezogen zur Verfügung zu stellen. Warum bedarf es immer erst einer Untersuchung und einer Veröffentlichung von Greenpeace, um die Menschen über hoch belastete Paprika und Weintrauben zu informieren? - Der jährliche Bericht des LAVES ist zwar eine dicke und schön bunte Zusammenstellung, er erfüllt unseren Anspruch an Verbrauchertransparenz aber nicht. Wenn sich auf Bundesebene weiter nichts rührt, werden wir auch darüber nachdenken müssen, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und ein eigenes Verbraucherinformationsgesetz zu erlassen. Wir haben aber überlegt, dass wir damit vielleicht noch ein bisschen warten und es erst im nächsten Jahr nach der Landtagswahl selber machen sollten. Schönen Dank, meine Damen und Herren.