Protocol of the Session on June 27, 2003

Der Präsident des BfS hatte im Jahr 2000 dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport Überlegungen zur Änderung des Sicherungskonzepts für das Erkundungsbergwerk mitgeteilt. Danach sollten durch gezielte Sicherung der Schacht- und Förderturmzugänge gegen das Eindringen Unbefugter die Anforderungen an die Sicherung des gesamten Bergwerksgeländes verringert werden. Begründet wurden die Rückbaumaßnahmen als „Zeichen der Deeskalation“ mit der Hoffnung, dass sich durch die Atomkonsensvereinbarung und das Moratorium für die Erkundungsarbeiten die Gefährdungslage verbessert habe. Nach Einschätzung der Landespolizei war dagegen keine Verbesserung eingetreten.

Ungeachtet der polizeilichen Bedenken beauftragte das BfS die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) mit der Rücknahme des S-Drahtes und der Wasserarmaturen. Die DBE zeigte am 9. April 2002 dem für die Sicherheit des Bergbaubetriebes zuständigen Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld die vorgesehenen Maßnahmen an und führte sie im Zeitraum von Mitte Juni bis September 2002 durch.

Die Landespolizei ist weiterhin der Auffassung, dass keine Entspannung der Sicherheitslage, sondern eher eine Verfestigung des Protestes eingetreten sei. Die Protestszene lehnt den Atomkonsens als unzureichend ab und stellt zunehmend die Endlagerfrage Gorleben in den Vordergrund. Vom 31. Mai bis 1. Juni 2003 nahmen beispielsweise an einem so genannten „Endlagerspektakel“ vor dem Erkundungsbergwerk statt der erwarteten 1 500 etwa 4 000 Personen teil.

Die Entfernung von S-Draht und Wasserarmaturen verringert das Sicherungsniveau insoweit, als es Störern leichter möglich ist, die ca. 3,4 km lange Umschließung zu überwinden und auf das Bergwerksgelände zu gelangen.

Zu 2: Das Ministerium für Inneres und Sport hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Landesbergamt und dem BfS erklärt, dass die Polizei das geänderte Sicherungskonzept ablehne und das abgesenkte Sicherheitsniveau nicht durch eine Erhöhung der Polizeipräsenz ausgleichen könne. Das Landesbergamt hat in seinem Schreiben vom 21. Juni 2002 gegenüber dem BfS auf die Bedenken der Polizei hingewiesen und ausdrücklich klargestellt, dass das BfS die alleinige Verantwortung für die Folgen von etwaigen Störaktionen aufgrund der geänderten Anlagensicherung zu übernehmen habe.

Zu 3: Es besteht keine rechtliche Handhabe, den Bund zu einer Rücknahme der Maßnahmen zu bewegen. Die Sicherheit des vom Bund betriebenen Erkundungsbergwerks ist formal grundsätzlich nach Bergrecht zu beurteilen. Die vorhandene Sicherung geht noch über die Anforderungen an eine bergrechtliche Anlage hinaus. Da für den Rückbau keine Änderung des Sonderbetriebsplans notwendig war, konnte das Landesbergamt die Anzeige der DBE lediglich zur Kenntnis nehmen. Der dem ursprünglichen, einvernehmlich erstellten Sicherungskonzept zugrunde gelegte, nach Ansicht der Landesregierung weiterhin zutreffende Gedanke, der besonderen Bedeutung der Endlagererkundung durch erhöhte Sicherungsmaßnahmen Rechnung zu tragen, lässt sich nicht durchsetzen.

Die Änderung des Sicherungskonzepts hat das BfS ausdrücklich unter Inanspruchnahme seiner alleinigen Verantwortung als bergrechtlicher Unternehmer vorgenommen. Die damit verbundene Verantwortlichkeit und Risikotragung für Störaktionen nimmt das BfS wissentlich in Kauf. Diese Verantwortung gilt dann auch für eventuelle Sachbeschädigungen eingedrungener Störer auf dem Bergwerksgelände. Die Situation ist insoweit vergleichbar mit Aktionen auf einem Betriebsgelände, gegen die der private Eigentümer nicht entsprechend der polizeilichen Empfehlung vorgeht.

Sollte der Bund bei einer Verschlechterung der Gefährdungslage zur Rücknahme der Maßnahmen bereit sein, ist dem im Übrigen dadurch Rechnung getragen worden, dass das Landesbergamt das BfS aufgefordert hat, die 35 Wasserarmaturen einzulagern und mit den für einen Betrieb erforderlichen Einrichtungen funktionstüchtig zu erhalten.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 24 der Abg. Dörthe Weddige-Degenhard (SPD):

Zukunft von RAN und RABaZ

Durch das Landesprogramm RABaZ werden junge Menschen unter 25 Jahren bei ihrer Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle unterstützt. Ein Instrument dabei ist das Angebot von Ausbildungsförderung bzw. Lohnkostenzuschüssen (Integrationszuschüssen) für Arbeitgeber. Diese Integrationszuschüsse sind Landesmittel, die über die örtlichen Arbeitsämter beantragt und abgewickelt werden. Aufgrund der Haushaltssperre sind diese Mittel derzeit nicht einsetzbar. Dadurch besteht die Gefahr, dass Ausbildungs- und Arbeitsplätze nicht besetzt werden können.

Dazu ein praktisches Beispiel: Zu diesem Zeitpunkt sind in Wolfenbüttel fünf junge Menschen von dieser Situation betroffen. Alle sind bereits mindestens ein Jahr arbeitslos. Vier von ihnen haben einen Ausbildungsplatz angeboten bekommen (Zahnarzthelferin, Gar- ten- und Landschaftsbauer, Fachkraft für Ver- anstaltungstechnik, Steuerfachangestellte). Voraussetzung ist allerdings der Einsatz von RABaZ-Integrationszuschüssen. Die berufliche Perspektive dieser jungen Arbeitslosen, die nach vielen Misserfolgserlebnissen durch die von der Caritas betriebene RAN-Stelle neue Hoffnung und Motivation gefunden haben, wird durch die bestehende Haushaltssperre gefährdet.

Ausbildungsbeginn ist in der Regel der 1. August. Die Arbeitgeber entscheiden aber jetzt über die personelle Besetzung. Verbindliche Absprachen sind auf diese Weise nicht möglich. Außerdem können unter diesen Bedingungen keine weiteren Arbeits- und Ausbildungsplätze gewonnen werden.

Die Ministerin hat angekündigt, die bestehenden Landesprogramme in ein neues „ProAktiv-Konzept“ zu überführen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben die oben genannten jungen Leute eine Chance, trotz der Programmumstellungen die Integrationszuschüsse zu bekommen?

2. Was bedeutet „Pro Aktiv“ für RAN und RABaZ?

Das Landesprogramm RABaZ (Regionale Arbeits- und Bildungsangebote für die Zukunft arbeitsloser Jugendlicher) bietet seit Ende 1998 langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit be

drohten Jugendlichen Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung. Durch ein landesweites Netzwerk von 36 RABaZ-Stellen werden Jugendliche direkt angesprochen, beraten und betreut. Mit individuell abgestimmten Eingliederungsangeboten zur Ausbildung, Beschäftigung oder Qualifizierung wird ihnen ein Weg aus der Arbeitslosigkeit aufgezeigt. Ziel ist die berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

Neben der Beratungsstruktur werden mit dem RABaZ-Programm auch Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse durch Lohnkostenzuschüsse (Integrationszuschüsse) an Betriebe gefördert. Insbesondere langzeitarbeitslose und benachteiligte Jugendliche erhalten durch diese Landesförderung die Chance, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten.

Den Arbeitsämtern, die das Landesprogramm RABaZ im Auftrag des Landes umsetzen, stehen für 2003 insgesamt 400 000 Euro Barmittel sowie 1 050 000 Euro Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung, um die berufliche Eingliederung mit Integrationszuschüssen zu fördern. Haushaltssperren bestehen für diesen Bereich nicht mehr.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Bewährte Programmbausteine von RABaZ, wie z. B. die Gewährung von Integrationszuschüssen für betriebliche Ausbildungsverhältnisse, bleiben erhalten und werden auch zum Instrumentarium des Programms „Pro-Aktiv-Centren“ gehören.

Zu 2: Die bisherigen Jugendprogramme RAN, RABaZ, Jugendbüros und „Arbeit und Qualifizierung sofort – AQs“ bilden die Basiselemente für die Pro-Aktiv-Centren. Diese Einzelprogramme werden aufeinander abgestimmt, neu akzentuiert und zu einem einheitlichen Programm zusammengeführt. Pro-Aktiv-Centren bieten damit für am Arbeitsmarkt benachteiligte junge Menschen individuelle Unterstützung „aus einer Hand“.

Darüber hinaus soll durch eine einheitliche Förderrichtlinie bei den Zuwendungsempfängern eine Stärkung der Flexibilisierung und Verantwortlichkeit sowie eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erzielt werden.

Anlage 21

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 25 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE):

Lehrerkarussell nach Abschaffung der Orientierungsstufe - welche Lehrkräfte werden den Hauptschulen, den Realschulen und den Gymnasien in Stadt und Landkreis Göttingen im Schuljahr 2004/2005 für den Unterricht im 5. und 6. Jahrgang zur Verfügung stehen?

Nach den Vorgaben des geplanten neuen Schulgesetzes werden zum Schuljahr 2004/2005 die Hauptschulen, die Realschulen und die Gymnasien nach Auflösung der Orientierungsstufe den 5. und 6. Schuljahrgang neu einrichten müssen. Dazu werden ihnen Lehrkräfte zugewiesen werden müssen, die bislang an den Orientierungsstufen unterrichtet haben. Es wird jedoch schwierig werden, insbesondere den Gymnasien in ausreichender Zahl Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, die für den Unterricht an dieser Schulform ausgebildet worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrkräfte werden insgesamt in Niedersachsen ab dem Schuljahr 2004/2005 jeweils an den verschiedenen Schulformen für den Unterricht im 5. und 6. Jahrgang benötigt werden, und wie viele Lehrkräfte mit den verschiedenen Lehrämtern werden hierfür zur Verfügung stehen?

2. Wie viele Lehrkräfte werden in Stadt und Landkreis Göttingen ab dem Schuljahr 2004/2005 jeweils an den verschiedenen Schulformen für den Unterricht im 5. und 6. Jahrgang benötigt werden, und wie viele Lehrkräfte mit den verschiedenen Lehrämtern werden den Schulen der verschiedenen Schulformen hierfür voraussichtlich zur Verfügung stehen?

3. Welche Fortbildungen für den schulformspezifischen Unterricht im 5. und 6. Jahrgang und für die Umsetzung von besonderen Förderkonzepten in diesen Jahrgängen sind geplant, und wie viele der betroffenen Lehrkräfte in Stadt und Landkreis Göttingen werden daran teilnehmen können?

Die Befürchtungen des Fragestellers in Bezug auf die in den einzelnen Schulformen zum Schuljahresbeginn 2004/2005 benötigten Lehrkräfte teile ich nicht. Mit der Wiederbesetzung aller frei werdenden Lehrerstellen und mit den zusätzlichen 2 500 Lehrerstellen - davon allein 1 500 für die allgemein bildenden Schulen - zum Schuljahresbeginn 2003/2004 wird die Niedersächsische Landes

regierung dafür Sorge tragen können, dass in den in der Kleinen Anfrage genannten Schulformen Lehrkräfte im erforderlichen Maß vorhanden sein werden.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass alle an diesen Schulformen tätigen Lehrkräfte für den Unterricht im 5. und 6. Schuljahrgang eingesetzt werden können, da die Lehrerausbildung nicht auf bestimmte Schuljahrgänge einer Schulform bezogen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sein, welche Entscheidungen die Eltern im Hinblick auf die Anmeldung ihrer Kinder an den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2004/2005 treffen werden. Erste Hinweise über zu erwartenden Entscheidungen der Erziehungsberechtigten werden die Schulbehörden durch die Trendaussage und die Abfrage des Elternwunsches zur Schulformwahl für das Schuljahr 2004/2005 im Januar bzw. Februar 2004 erhalten. Deswegen können derzeit weder die sich voraussichtlich ergebenden Klassenzahlen noch die Anzahl der dann für die einzelnen Schulformen benötigten Lehrkräfte angegeben werden.

Zur Frage der im Schuljahr 2004/2005 zur Verfügung stehenden Lehrkräfte in den einzelnen Schulformen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Hier gilt das zu Frage 1 Gesagte entsprechend.

Zu 3: Die derzeit in den Orientierungsstufen tätigen Lehrkräfte werden künftig vor allem in den weiterführenden Schulen eingesetzt werden. Diese Lehrkräfte bringen ihre Fähigkeiten und Erfahrungen aus dem Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern der Orientierungsstufe in die Jahrgänge 5 und 6 ein. Im Übrigen gibt es in den weiterführenden Schulen derzeit bereits eine beachtliche Anzahl von Lehrkräften, die während der Zeit ihrer Abordnung an eine Orientierungsstufe Erfahrungen mit dem Unterricht in diesen beiden Schuljahrgängen erworben haben. Im differenzierenden Unterricht haben alle Lehrkräfte die Zielsetzung verfolgt, die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Darüber hinaus werden im Rahmen der regionalen und schulinternen Lehrerfortbildung fachbezogene Fortbildungsangebote vorgehalten werden. Entsprechende fachbezogene Hinweise (Empfehlun- gen) für den Unterricht in den Schuljahrgängen 5 und 6 werden den Schulen vom Niedersächsischen Kultusministerium Anfang 2004 zugeleitet. Diese Hinweise stellen dabei die Grundlage für die Fortbildung dar.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 26 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE) :

Zukunft des Vereines für Bildungsmaßnahmen im Arbeits- und Freizeitbereich

Der Verein BAF e. V., Volgersweg 4, 30175 Hannover, arbeitet seit 22 Jahren im ambulanten Bereich mit straffälligen jungen Menschen nach dem JGG und ist einer der erfahrensten, professionellsten und größten Anbieter in Niedersachsen.

Der Bedarf an ambulanten Maßnahmen nach dem JGG in der Stadt und der Region Hannover steigt kontinuierlich, u. a. da die Jugendkriminalität in spezifischen Sektoren steigt und die Gerichte vermehrt die so genannten neuen ambulanten Maßnahmen verordnen, weil sich diese als effektiv und nachhaltig bei Jugenddelinquenz erwiesen haben. Zudem sind sie deutlich günstiger als Jugendarreste oder Jugendstrafe. Finanziell gesehen kosten die ambulanten Maßnahmen pro Jugendlichen in der Woche ca. 20 Euro. Demgegenüber kostet ein Tagessatz im stationären Bereich 90 Euro.