Protocol of the Session on June 27, 2003

Zu 2: Eltern sind zu keiner Zeit bevormundet worden, da es sich nicht um eine von den Eltern initiierte Veranstaltung gehandelt hat. Natürlich können Eltern jederzeit über die Neugründung von Gesamtschulen diskutieren.

Zu 3: Die Antwort zu Frage 3 ergibt sich aus dem Dargestellten.

Anlage 17

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 21 der Abg. Hans-Joachim Janßen und Dorothea Steiner (GRÜNE) :

Ausweisung von „Natura 2000“-Gebieten im Bereich des Dollart und der Unterems

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des offiziellen Bewertungstreffens zur Bewertung der Meldungen von Gebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für die atlantische biogeographische Region vom 11. bis zum 13. Juni 2002 in Den Haag eine erhebliche Ausweitung des bisherigen Gebietsvorschlages im Bereich der Unterems angemahnt. Die Umweltverbände haben in ihrer FFH-Vorschlagsliste ein Gebiet „Dollart und Ems von Emden bis in Höhe Eemshaven“ in der Größe von 12 957 ha abgegrenzt. Die Ems von Emden bis Leer erfüllt nach Auffassung der Umweltverbände auf einer Fläche von 2 209 ha die Anforderungen aus den Anhängen der FFH-Richtlinie.

In ihrem ergänzenden Mahnschreiben an die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie vom April 2003 fordert die Europäische Kommission u. a., den Bereich Rysumer Nacken nach der EUVogelschutzrichtlinie nachzumelden, da dieses Gebiet internationale Bedeutung als Vogelrastgebiet hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird sie weitere Flächen zur Ausweisung als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Bereich der Unterems gegenüber der Europäischen Kommission vorschlagen? Wenn ja, in welchem Umfang?

2. Wie beurteilt sie die Forderung der Europäischen Kommission, Flächen im Bereich des Rysumer Nacken wegen ihrer Bedeutung als Rastgebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie an die Europäische Kommission nachzumelden?

3. Hält sie eine Vertiefung der Unterems nach derzeitigem Kenntnisstand für verträglich im Sinne der FFH- und Vogelschutzrichtlinie?

Die Anfrage nimmt Bezug auf die wissenschaftlichen Seminare zur Bewertung der Vollständigkeit der FFH-Meldungen der Mitgliedstaaten, die die Europäische Kommission durchgeführt hat. Über die Ergebnisse der Seminare hat die Kommission Protokolle verfasst, in denen sie die aus ihrer Sicht bestehenden Meldedefizite für Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie und für Lebensräume von FFH-Arten des Anhangs II benennt. Forderungen, bestimmte Gebiete oder Gebietserweiterungen seien nachzumelden, sind jedoch nicht gestellt worden.

Mit Beschluss vom 29. April 2003 hat die Landesregierung das Umweltministerium beauftragt, diese Protokolle in Bezug auf Handlungsbedarf in enger Abstimmung mit dem Bund fachlich auszuwerten. Wenn sich ein Handlungsbedarf ergeben sollte, wird das Umweltministerium entsprechende, die bisherige FFH-Meldung ergänzende Gebietsvorschläge nach Durchführung eines regionalen Beteiligungsverfahrens der Landesregierung zur Entscheidung vorlegen. Im gegebenen Fall ist mit der Einleitung dieses Verfahrens nicht vor Ende 2003 zu rechnen.

Die Anfrage spricht ferner das laufende Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der EG-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland an. Mit einem „ergänzenden Aufforderungsschreiben“ vom 3. April 2003 hat die Europäische Kommission länderspezifisch dargelegt, warum sie der Auffassung ist, dass Deutschland seinen Verpflichtungen zur Ausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten nicht ausreichend nachgekommen ist und hat den Bund hierzu um Stellungnahme gebeten.

Das Aufforderungsschreiben der Kommission setzt sich zum einen mit den Gebietsauswahlkriterien der Länder auseinander und erwähnt zum anderen beispielhaft einzelne Gebiete in den Ländern, von denen die Kommission meint, dass sie als Europäische Vogelschutzgebiete auszuweisen seien. Ein solches Niedersachsen betreffendes Beispiel soll nach Einschätzung der Kommission die außendeichs gelegene Fläche des Rysumer Nackens sein. Diese Außendeichsbereiche sind von der internationalen Vogelschutzorganisation Bird Life International als sog. Important Bird Area (= IBA-Gebiet) bezeichnet worden.

Nun zu den Fragen im einzelnen.

Zu 1: Wie bereits dargelegt, liegen noch keine Erkenntnisse darüber vor, ob und, wenn ja, in welchem Umfang Handlungsbedarf für Niedersachsen besteht.

Zu 2: Die Forderung der Kommission, die Außendeichsflächen des Rysumer Nacken als Europäisches Vogelschutzgebiet auszuweisen, ist hinfällig. Die den Kriterien der EG-Vogelschutzrichtlinie entsprechenden Teile des eingangs erwähnten IBA-Gebietes sind Bestandteil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und damit bereits rechtsgültig als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Zu 3: Die erforderlichen Untersuchungen zur Umweltrisikoeinschätzung der Vertiefung der Unterems stehen noch bevor. Die Frage der Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen mit den Erhaltungszielen von Natura 2000 kann erst beantwortet werden, wenn diese Untersuchungen abgeschlossen sind.

Anlage 18

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 22 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE):

FÖJ anstelle Zivildienst

Nach der neuesten Gesetzgebung des Bundes im Hinblick auf Freiwilligendienste wird anerkannten Kriegsdienstverweigerern die Möglichkeit eingeräumt, anstelle eines Zivildienstes u. a. ein Freiwilliges Ökologisches Jahr abzuleisten. Eine erhebliche Anzahl junger Männer hat in den letzten Monaten diese Möglichkeit bereits beim Träger des niedersächsischen FÖJ, dem NLÖ, nachgefragt.

Das Land Niedersachsen gewährt den betreffenden jungen Männern keine Gelegenheit, in diesem Rahmen ein FÖJ abzuleisten, weil die entstehenden Kosten nicht komplett vom Bund übernommen werden. Vielmehr wird vom NLÖ von allen männlichen Bewerbern eine schriftliche Erklärung verlangt, dass sie ein abzuleistendes FÖJ nicht als Ersatz für den Zivildienst einreichen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass junge Männer, die bei der Bewerbung zum FÖJ in Niedersachsen bekunden, dass sie das FÖJ anstelle eines Zivildienstes ableisten wollen, vom NLÖ abgewiesen werden, die jungen Männer hingegen, die erst später diesen Wunsch äußern und nach dem FÖJ die entsprechende Teilnahmebestätigung beim Bundesamt für

Zivildienst einreichen, das FÖJ als Ersatz für den Zivildienst anerkannt bekommen?

2. Wie beurteilt sie vor dem Hintergrund des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes die Tatsache, dass junge Männer bei der Bewerbung zum FÖJ eine Erklärung unterzeichnen müssen, dass sie nicht beabsichtigen, das FÖJ als Ersatz für einen Zivildienst anerkennen zu lassen, junge Frauen hingegen einen freien Zutritt zum Bewerbungsverfahren haben?

3. Wie und in welchem Zeitraum gedenkt sie ein Einvernehmen mit der Bundesregierung herzustellen, damit junge Männer auch in Niedersachsen das FÖJ anstelle des Zivildienstes ableisten können und damit der Finanzierungsstreit zwischen Bund und Land nicht weiterhin auf dem Rücken der jungen Leute ausgetragen wird?

Zu 1: Mit Änderung des Zivildienstgesetzes § 14 c mit Wirkung vom 1. August 2002 können Jugendliche, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, ihren Zivildienst dadurch ableisten, dass sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolvieren. Träger, die solche jungen Männer beschäftigen, erhalten vom Bundesamt für Zivildienst einen Zuschuss von bis zu 421,50 Euro monatlich (je nach Status des Platzes: Unterkunft und Verpflegung, nur Unterkunft, nur Verpflegung, ohne Unterkunft und Verpflegung).

Voraussetzung zur Erstattung der Kosten ist die Bereitstellung (Schaffung) neuer Plätze für die Zivildienstleistenden. Die tatsächlichen Kosten pro Teilnehmer sind für den Träger und die Einsatzstellen wesentlich höher als der Zuschuss des Bundesamtes für Zivildienst (die Differenz beträgt für den Träger durchschnittlich 95 Euro/Monat).Diese Mehrkosten würden zulasten des NLÖ als Träger des FÖJ und somit zulasten des Landes Niedersachsen gehen.

Bewerber, die vor Beginn des FÖJ ihre Absicht darlegen, das FÖJ anstelle des Zivildienstes abzuleisten, müssen daher abgelehnt werden.

Diejenigen Bewerber, die ihre Absicht nicht offen darlegen, können dagegen einen FÖJ-Platz erhalten und im Nachhinein vom Bundesamt für Zivildienst anerkannt werden. In diesen Fällen erstattet das Bundesamt für Zivildienst allerdings überhaupt keine Kosten an den Träger.

Die Organisation und Finanzierung des Zivildienstes ist eine ausschließliche Aufgabe des Bun

des. Eine Mitfinanzierung durch das Land kommt daher nicht in Betracht.

Um eine Gleichstellung aller Bewerber zu erreichen, die das FÖJ als Zivildienst anerkannt haben möchten, wird das NLÖ als Träger des FÖJ in Niedersachsen ab dem Jahrgang 2003/2004 eine schriftliche Erklärung von den männlichen Teilnehmern verlangen, mit der sie bestätigen, dass das FÖJ nicht anstelle des Zivildienstes abgeleistet wird.

Zu 2: Die unter Nr. 1 dargestellte Vorgehensweise ist Ausfluss der Tatsache, dass nach der Verfassung die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes und damit auch die Möglichkeit der Ableistung des Zivildienstes nur für Männer besteht.

Zu 3: Das Thema ist seit Verabschiedung der Gesetzesnovelle ständig Gegenstand von Gesprächen zwischen den Vertretern der Bundesländer und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Verhandlungen haben bisher zu keinem konstruktiven Ergebnis geführt.

Anlage 19

Antwort

des Ministerium für Inneres und Sport auf die Frage 23 des Abg. Bernd Althusmann (CDU):

Teure Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz gefährdet Polizeieinsatz in Gorleben

Nach mir vorliegenden Informationen wurden in den vergangenen Wochen auf Anweisung des Bundesamtes für Strahlenschutz die so genannten S-Drahtrollen auf den das Erkundungsbergwerk Gorleben umgebenden Mauern beseitigt. Dies wird nach Aussagen von Polizeifachleuten zu einem erheblichen Mehrbedarf an Einsatzkräften führen, um das Gelände vor unberechtigtem Eindringen von Störern zu schützen. Angeblich sei auch geplant, die dortige Mauer und entsprechende Zäune gänzlich zu entfernen. Dies wird trotz des Moratoriums für die Erkundungsarbeiten zu Gefährdungen sowohl für die dort nach wie vor eingesetzten Mitarbeiter als auch Sicherheitskräfte führen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Entfernung z. B. der S-Drahtrollen unter Sicherheitsaspekten für das Erkundungsbergwerk Gorleben?

2. Zu welchem erhöhten Personalbedarf aufseiten der Polizei führt dies, und wer trägt die Kosten?

3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zur Beseitigung dieses Zustandes zu unternehmen?

Zu 1: Das Sicherungsniveau für das Erkundungsbergwerk Gorleben hat sich durch den vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veranlassten Rückbau des S-Drahtes und der 35 Wasserarmaturen (Wasserwerfer) an der Umschließungsmauer verringert. Die Maßnahmen sind entgegen polizeifachlicher Bedenken durchgeführt worden.

Der Präsident des BfS hatte im Jahr 2000 dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport Überlegungen zur Änderung des Sicherungskonzepts für das Erkundungsbergwerk mitgeteilt. Danach sollten durch gezielte Sicherung der Schacht- und Förderturmzugänge gegen das Eindringen Unbefugter die Anforderungen an die Sicherung des gesamten Bergwerksgeländes verringert werden. Begründet wurden die Rückbaumaßnahmen als „Zeichen der Deeskalation“ mit der Hoffnung, dass sich durch die Atomkonsensvereinbarung und das Moratorium für die Erkundungsarbeiten die Gefährdungslage verbessert habe. Nach Einschätzung der Landespolizei war dagegen keine Verbesserung eingetreten.