Protocol of the Session on June 27, 2003

Die Bundesanstalt für Arbeit ist nicht in der Lage, diese Strukturen zu ersetzen, die wir vor Ort haben. Sie lässt - das hat sich auch schon gezeigt - die Langzeitarbeitslosen im Regen stehen. Das wollen wir auf keinen Fall.

Angesichts dieser praktischen Erfahrungen, die ich erwähnt habe, ist der Ansatz der Bundesregierung aus unserer Sicht eindeutig verfehlt. Wir unterstützen die Initiative der Landesregierung.

(Werner Buß [SPD]: Sowieso!)

- Ja, klar. - Dabei muss unbedingt eine Finanzquelle für die Erfüllung der Leistungen des künftigen Arbeitslosengeldes II geben. Die muss aus dem Steueraufkommen des Bundes gespeist und garantiert werden.

Als FDP wollen wir nun noch einen weiteren Schritt gehen. Wir wollen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern, indem wir den Abstand zwischen vorherigem Transfereinkommen und erzielbarem Arbeitsentgelt durch eine nur teilweise Anrechnung des Zuverdienstes ausbauen und damit erhöhte Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen. Modelle wie das Einstiegsgeld in neun Kommunen Baden-Württembergs oder ähnliche Anwendungen der Experimentierklausel des BSHG haben dazu bereits Erfolge in der praktischen Umsetzung gezeigt.

Wir wollen mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einen Weg beschreiten, der vor allem ein Ziel erreicht: Wir wollen mehr Menschen in Arbeit und Beschäftigung bringen, und zwar vorrangig auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dazu brauchen wir eine zielgenaue Arbeitsförderung, die nahe an den Menschen und nahe an den Problemen ist. Dazu dient auch dieser Antrag. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Harden hat sich jetzt zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen! Mit dem vorliegenden Antrag tun Sie der Landesregierung keinen Gefallen und dem Land auch nicht. Wir hatten gestern alle eine Einladung zum Parlamentarischen Abend des Städtetages. Da war natürlich dieser Tagesordnungspunkt durchaus Gesprächsgegenstand. Mir ist von den Vertretern des Städtetages gesagt worden, dass sie völlig anderer Ansicht sind als die Landesregierung und dass sie auch die Erfolge, die bei der Arbeitsvermittlung erzielt worden sein sollen, ganz und gar nicht als so erfolgreich ansehen, wie Herr Dr. Matthiesen es hier ausgeführt hat.

(Angelika Jahns [CDU]: Es gibt viele, die das positiv sehen!)

Da ist insgesamt in vielen Bereichen eine positive Arbeit geleistet worden, aber sie war nicht so erfolgreich und vor allen Dingen nicht flächendeckend so erfolgreich, wie Sie es hier dargestellt haben.

Ich frage Sie: Warum eigentlich müssen Sie die Landesregierung bei einem so diffizilen und differenzierten Vorhaben wie der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II so frühzeitig festlegen und damit auch noch die kommunalen Spitzenverbände spalten? Warum stellen Sie sich einseitig auf die Seite des Landkreistages?

Im Kern geht es darum - darüber müssten wir uns eigentlich einig sein -, drei Dinge zu erreichen. Das Erste ist: Der Bund bekennt sich zur ausschließlichen Zuständigkeit für die Arbeitsverwaltung und Arbeitsvermittlung. Sie haben das in Ihrem Antrag mit dem Satz „Der Bund finanziert aus Steuermitteln zusätzlich zur Arbeitslosenhilfe die bisherige Sozialhilfe für arbeitslose erwerbsfähige Sozialhilfebezieher“ richtig beschrieben. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Da sind wir uns auch mit dem Städtetag, dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag einig.

Zweitens. Ziel der Reform ist es, aus zwei kostenträchtigen Leistungssträngen einen einzigen Leistungsstrang zu machen und dabei die Kommunen zu entlasten.

Drittens. Ziel ist weiter, durch eine effektive Vermittlung durch Job-Manager in Job-Centern die Zahl der Hilfeempfänger deutlich zu reduzieren.

Die Absenkung der Leistungen und vor allem die Verminderung der Zahl der Leistungsempfänger müssen den Kommunen zugute kommen. Auch das ist weitgehend unstrittig. Keine Einigkeit besteht offenbar unter uns darüber, wie dieses Ziel am besten zu erreichen ist.

Es gibt zwei Varianten der Leistungsträgerschaft, nämlich entweder in der Leistungsträgerschaft der Kommunen und Durchführung in Selbstverwaltung, wobei Kommunen immer Kreise und kreisfreie Städte sind. Dieses Modell favorisiert der Deutsche Landkreistag. Dieses Modell favorisiert übrigens nicht der Landkreistag Nordrhein-Westfalen. Da ist die Front auch nicht so einheitlich. Mit diesem Modell ist der Deutsche Landkreistag allerdings in der Gemeindefinanzreformkommission in der Minderheit.

Das zweite Modell ist die Leistungsträgerschaft der Bundesanstalt für Arbeit, Durchführung im Auftrage des Bundes unter Beteiligung der bisherigen Träger der Sozialhilfe, sprich: Kreise und kreisfreie Städte. Dieses Modell wird von der Kommission mehrheitlich getragen. Es wird auch vom Städte- und Gemeindebund und vom Städtetag gedeckt.

Die erste Variante - das will ich Ihnen sagen - hat den hässlichen Nachteil, dass die Finanzierungszuständigkeit bei den Kommunen liegt. Das ist das, was wir jetzt schon haben und immer beklagt haben. Das heißt, man muss im Streit um die Verteilung der Mittel immer den Bund um Kompensation angehen. Glauben Sie, dass Sie eine Grundgesetzänderung dafür bekommen? - Ich glaube das nicht.

Die zweite Variante, die wir favorisieren, legt die Zuständigkeit und die Finanzierung beim Bund fest. Hier wird der Bund um Kompensation kämpfen. Es ist doch sonnenklar, warum Städtetag und Städte- und Gemeindebund für die Trägerschaft des Bundes sind: Sie zahlen die Sozialhilfe über die Umlagen mit. Das ist der eigentliche Grund für die seit 20 Jahren andauernde finanzielle Strukturschwäche der kommunalen Einheit.

Aus dieser Misere wollen die Kommunen natürlich heraus. Es ist übrigens bezeichnend - die Misere ist lange bekannt -, dass erst die jetzige Bundesregierung Schröder die Reform der Gemeindefinanzen anpackt, um die sich die Vorgängerregierung Kohl lange gedrückt hat.

(Beifall bei der SPD)

Es geht um enorme Summen, es geht um Leistungen in Höhe von bis zu 17,4 Milliarden Euro. Wenn die Kommunen die neuen Leistungen in Selbstverwaltung durchführen, entlastet das den Bund um bis zu 17,4 Milliarden Euro. Führt der Bund die Aufgabe in eigener Zuständigkeit durch, werden die Kommunen um bis zu 10,4 Milliarden Euro entlastet. Wir wollen die zweite Lösung, und zwar davon möglichst viel.

Es kommt also darauf an, ein möglichst geschlossenes Meinungsbild bei den Ländern und Kommunen zu ereichen. Sie tun mit Ihrer Festlegung gerade das Gegenteil. Sie schwächen die kommunale Position. Es kann nicht das alleinige Ziel sein, dem Bund möglichst viel Geld aus dem Kreuz zu leiern; sondern es geht darum, die Vermittlungen in Zahl und Nachhaltigkeit deutlich zu steigern. Deswegen kann und darf auf die Erfahrung von Kreisen und kreisfreien Städten bei der Hilfe zur Arbeit nicht verzichtet werden. Wir wollen die nicht außen vor lassen. Es darf keine falsche Differenz aufgebaut werden.

Ich warne allerdings vor dem Irrglauben, dass alle oder auch nur viele Kreise besonders erfolgreich bei ihrem Versuch gewesen wären, Sozialhilfe durch Arbeitseinkommen zu ersetzen. Ich glaube allerdings, dass der Ansatz, der in den Mozartprojekten, u. a. in Hoya und Göttingen, versucht wird, nämlich die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe, der richtige ist. Es gibt Aspekte der Zusammenarbeit, bei denen Kommunen die größere Kompetenz haben, nämlich z. B. Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Wohnungsfürsorge, soziale Infrastruktur, Wohnungsbauförderung. Deshalb muss die Zusammenarbeit institutionalisiert werden. Es muss auch einen finanziellen Anreiz für die Kommunen geben, sich daran zu beteiligen, wie immer der aussehen mag.

Es gibt gleichzeitig auch eine große Vermittlungskompetenz bei der Bundesanstalt, weil die Arbeitsförderung eben nicht an der Stadt-, Kreis- oder Landkreisgrenze oder Landesgrenze aufhört. Arbeitslose Akademiker z. B. zu vermitteln dürfte Landkreise regelmäßig überfordern. Es sind eben nicht alle so groß wie die Region Hannover, sondern es gibt sehr viel kleinere Landkreise.

Mir ist erst gestern gesagt worden: Stellen Sie sich vor, Blaupunkt im Landkreis Celle kommt in Schwierigkeiten. - 500 hoch qualifizierte Fachkräfte kommen dann schlagartig auf den Arbeitsmarkt. Versuchen Sie, die mal direkt vor Ort wie

der in Lohn und Brot zu bringen. Das können Sie in Niedersachsen unmöglich schaffen, das geht nur bundesweit; und auch das wird schwierig genug. Das gilt für viele Standorte mit großen Firmen, selbst für die Region Hannover.

Die Position des Landkreistages, die Sie mit Ihrem Antrag unterstützen, ist in der finanzpolitischen Auseinandersetzung die eindeutig schwächere und deswegen gefährlich. Ich weiß ja nicht, wie sich die Regierungsfraktionen ihre Meinung bilden. Ich kann nur davon abraten, auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Städtetag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund zu verzichten.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Das tun wir doch auch gar nicht!)

- Ihr Antrag sagt etwas anderes. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, und legen Sie die Landesregierung nicht voreilig fest, sondern helfen Sie mit, dass die Gemeindefinanzreform zu einem Erfolg für alle staatlichen Ebenen wird.

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin Dr. von der Leyen!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines haben wir in der Vergangenheit sicherlich gelernt: Es gibt keinen Königsweg zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Aber wir sollten uns auf diejenigen arbeitslosen Menschen konzentrieren, die besondere Probleme haben, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen: die Arbeitslosenhilfebezieher und die arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger. Sie sind bislang die am schwersten zu vermittelnde Gruppe. Ich bin davon überzeugt: Um in diesem Bereich die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen, müssen wir auf die Akteure vor Ort setzen.

(Zustimmung bei der CDU)

Dort gibt es bereits vielfältige Erfahrungen. In vielen deutschen Kommunen ist es bereits gelungen, tausenden von Sozialhilfeempfängern eine sinnvolle Beschäftigung zu geben, häufig mit der Perspektive auf den ersten Arbeitsmarkt. Doch das reicht nicht aus. Dasselbe muss uns auch bei den Empfängern von Arbeitslosenhilfe gelingen. Wir

alle wissen, die Trennung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ist sachlich längst überholt. Die Anreize zur Aufnahme von Arbeit im Rahmen der Sozial- und Arbeitslosenhilfe müssen angeglichen werden. Beide Bereiche müssen zu einem Instrument zusammengefasst werden.

Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit muss aus einer Hand erfolgen. Die Bundesregierung strebt an, dass die Bundesarbeitsverwaltung alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zentral wahrnimmt. Ich halte das für den falschen Weg. Natürlich muss die Bundesanstalt für den Bereich zuständig bleiben, der beitragsfinanziert ist. Aber für die besonders schwer vermittelbaren Gruppen müssen wir neue Wege gehen, die bereits in vielen Kommunen - das haben wir eben gehört - erfolgreich beschritten worden sind.

(Beifall bei der CDU)

Diese Aufgabe muss von den Kommunen wahrgenommen werden. Denn wirksame Hilfe kann nur dort gewährleistet werden, wo sich die sozialen und fiskalischen Probleme gleichzeitig niederschlagen. Die Instrumente sind auch vor Ort: Schuldnerberatung, Jugendhilfe, Wohnungsfürsorge, Suchtkrankenhilfe, aber auch Wirtschaftsförderung mit den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vor Ort.

Wenn man alles auf die Bundesanstalt übertragen würde, wären die Anstrengungen der Kommunen in den letzten Jahren, die Sozialhilfebezieher auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen, umsonst gewesen. Wie viel innovative Kraft, wie viel Erfahrungswissen, wie viel erfolgreiche Arbeit würden damit einfach zunichte gemacht!

Im Übrigen halte ich es für ein Scheinargument, dass die Kommunen in beträchtlicher Weise Kosten sparen könnten, wenn die Zuständigkeit zentral geregelt würde. Denn auch bei dieser Lösung erwartet der Bund die Mitwirkung der Kommunen. Aber er verschweigt, mit welchen Mitteln und mit welcher Zielsetzung die Kommunen dies tun sollen.

Diskutiert werden heute schon eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zugunsten des Bundes, eine Absenkung des bisherigen kommunalen Einkommensteueranteils, eine Revision der Umsatzsteuerbeteiligung, die letztlich ebenfalls zulasten der Kommunen geht. Überdies würden die Kommunen eine die Selbstverwaltung prägende Aufgabe ver

lieren, nur um dann bei ihrer Ausführung als Auftragnehmer, nicht aber als Gestalter von der Bundesanstalt herangezogen zu werden.

Die Landesregierung wird die Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes sowie des Städtetages und des Landkreistages bewerten. Ich weiß, dass innerhalb der genannten Spitzenverbände die Positionen nicht einheitlich sind und dass die Debatte bereits seit anderthalb Jahren heftig geführt wird. 323 Landkreise in Deutschland und viele Städte haben sich anders positioniert als ihr Spitzenverband. Bei den Bundesländern geht die Favorisierung der kommunalen Lösung quer durch alle Farben. Da ist das Bundesland Baden-Württemberg, da sind Bayern und Hessen, aber eben auch Schleswig-Holstein, die diese Haltung favorisieren. Das ist ein bundesweites Thema. Wir werden die Ausschussberatungen des Landtages abwarten.

Die Landesregierung vertritt eine klare Position. Wir nennen sie den „Niedersächsischen Weg“. Er baut auf den kommunalen Kräften und Kompetenzen auf. Er führt Handlungs- und Finanzverantwortung zusammen. Er weist den Arbeitslosen den Weg zu einer ortsnahen und sachkundigen Verwaltung, die eine individuelle und umfassende Beratung und Betreuung sicherstellt.

(Vizepräsidentin Silva Seeler über- nimmt den Vorsitz)

In anderen europäischen Ländern - nehmen Sie Dänemark, Irland, Großbritannien, die Niederlande - hat man längst die Erfahrung gemacht, dass man vor Ort am erfolgreichsten sein kann. Denn vor Ort kann man am ehesten die individuelle Situation des Arbeitslosen analysieren. Dort kann man individuelle Hilfen entwickeln, weil man dort die Situation auf dem lokalen Arbeitsmarkt am besten kennt. Ich bin davon überzeugt: Mit den JobCentern, in denen die Erfahrungen und Kompetenzen der Kommunen bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen mit dem Fachverstand der Arbeitsverwaltung zusammengeführt werden, gehen wir den erfolgreicheren Weg.

Ein letztes Wort zur Bundesanstalt für Arbeit: Sie ist einmal für 100 000 Arbeitslose gründet worden. Heute hat diese Bundesanstalt 90 000 Mitarbeiter.

(Monika Wörmer-Zimmermann [SPD]: Und Mitarbeiterinnen!)

- Sie haben Recht, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. - Meinen Sie wirklich, dass die Arbeit in die