eine Kernaufgabe ist, wenn nicht der hoheitliche Eingriff in Grundrechte, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Derzeit wird im Landtag darüber diskutiert, ob man eine Unternehmensbeteiligung eingehen will. Ich sage nicht, dass z. B. die Beteiligung an EADS kein großes Thema ist. Aber das ist definitiv keine Kernaufgabe des Staates. Wenn Sie auf der einen Seite die Landeskrankenhäuser und den Maßregelvollzug verkaufen und auf der anderen Seite ein Flugzeugwerk kaufen wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das ordnungspolitisch großer Unsinn.
(Die Präsidentin schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Norbert Böhlke [CDU]: Jedes Mal das Glei- che!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Briese, Sie wissen, dass sich gerade der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit diesem Thema befasst hat und dass wir gewohnt
sind, differenzierend zu prüfen und zu argumentieren. Deshalb ist es unzulässig, beide gesetzlichen Maßnahmen über einen Leisten zu scheren. Zutreffend ist allerdings, dass das PsychKG nur in wenigen Normen geändert worden ist. Ansonsten wird es so, wie es der Landtag am 16. Juni 1997 mit den Stimmen der SPD-Fraktion verabschiedet hat, fortbestehen.
Wir setzen nicht etwa etwas fort, was schon immer so war. Es gibt keinerlei ernst zu nehmende Kommentarmeinungen und Entscheidungen, die insoweit eine Abänderung dieses Gesetzes und nicht etwa der Praxis verlangt. Aus diesem Grunde bleibt das PsychKG so bestehen.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Das Erste ist beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, der erhebt sich bitte. - Wer dagegen stimmen will, erhebt sich bitte jetzt. - Das Erste war die Mehrheit, und das Gesetz ist damit beschlossen.
Artikel 1. - Auch hier müssen wir über die Änderungsempfehlung des Ausschusses beschließen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer dagegen stimmen möchte, den bitte ich jetzt, sich zu erheben. - Das Vorherige war die Mehrheit. Damit ist auch dieses Gesetz beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3335 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 15/3478
Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme. Berichterstatterin ist Frau Wiegel. Ich erteile ihr das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz über die Beratung zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im zuständigen Fachausschuss berichten.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien empfiehlt Ihnen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einvernehmlich, dem Gesetzentwurf der Landesregierung und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen.
Der Gesetzentwurf wurde in der öffentlichen Erörterung des Fachausschusses von einem Vertreter der Staatskanzlei eingebracht. Er hob drei Regelungsziele des Staatsvertrages hervor.
Vom Umfang her entfalle der größte Teil des Staatsvertrages darauf, den Mediendienste-Staatsvertrag abzulösen.
gelungen als Vorschriften über sogenannte Telemedien in einen neuen sechsten Teil des Rundfunkstaatsvertrages aufgenommen. Hierzu sei eine mündliche Anhörung auf Bundesebene durchgeführt worden; auch eine Beteiligung der Datenschutzbeauftragten sei erfolgt.
Ein zweiter wesentlicher Regelungsteil betreffe Artikel 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages. Damit sollten weitere finanzielle Anreize für Fusionen von Landesmedienanstalten gegeben werden, indem sie die dafür bereits vorgesehenen höheren Finanzzuweisungen für einen längeren Zeitraum beibehalten sollten; erst danach sollten sie abgebaut werden. Diese Regelung sei gerechtfertigt, weil sich Synergieeffekte regelmäßig erst in einem mittelfristigen Zeitraum ergäben. Sie seien nur für Fusionen innerhalb der nächsten fünf Jahre anwendbar, um die Anreizwirkung zu erhöhen.
Als dritten wichtigen Regelungsteil nannte der Vertreter der Staatskanzlei die Bestimmungen über die Auswahl der Veranstalter von sogenannten Drittsendezeiten. Dadurch sollten die Auswahlmöglichkeiten der Versammlungen der Landesmedienanstalten erweitert werden, um dem Ziel einer größeren Programmvielfalt näherzukommen.
Diese Regelungen des Staatsvertrages fanden in den Ausschussberatungen durchgängig Zustimmung. Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion erklärte allerdings, der Staatsvertrag löse nicht alle derzeit aktuellen Rechtsprobleme befriedigend. So seien die Befreiungstatbestände bezüglich der Rundfunkgebührenpflicht auch nach der vorgesehenen Ergänzung zu eng gefasst. Auch sei fraglich, ob die vorgesehene Verbesserung der Fusionsprämie ausreiche, um konkreten Fusionsvorhaben tatsächlich zum Erfolg zu verhelfen. Auch die grundsätzliche Regelung der künftigen Rundfunkfinanzierung bleibe offen.
Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion wies darauf hin, dass es bezüglich der Erfolgsaussichten für Fusionen von Landesmedienanstalten nicht nur Grund zur Skepsis, sondern auch ermutigende Beispiele gebe.
Mit diesen Ausführungen möchte ich meinen Bericht bereits schließen und Sie um Zustimmung bitten. Ich möchte gleich im Anschluss an den Bericht die kurze Redezeit für meine Fraktion in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört: Dieser Rundfunkstaatsvertrag ist eigentlich mehr technischen Anforderungen entgegengekommen. Wir alle stimmen diesem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in dem Bewusstsein zu, dass die Hauptaufgabe des nächsten Jahres, die künftige Regelung der Rundfunkgebühr, noch vor uns liegt und mit diesem Staatsvertrag noch nicht gelöst wird. Wir haben festgestellt, dass die Befreiungstatbestände, wie sie im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt worden sind, nicht ausreichen. Vor allem wissen wir: Wir brauchen eine neue Gesamtstruktur.
Auf unsere Anregung hin gab es im Fachausschuss eine Anhörung zu diesem Thema. Spätestens seit dieser Anhörung ist uns klar, dass es nicht einfach wird, eine Antwort auf die Frage nach einer künftigen gerechten, technikkompatiblen und vor allen Dingen akzeptablen Rundfunkgebühr zu finden.
Ich appelliere im Namen meiner Fraktion an Sie alle, die künftige Rundfunkstruktur nicht zu einem Verwaltungsakt zu machen. Wir müssen bei der Neuregelung, die wir uns für das kommende Jahr vorgenommen haben, in eine breite Debatte um die künftige Rundfunkgebühr einsteigen. Diese Debatte muss mitten in der Gesellschaft stattfinden; denn es geht darum, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin zu stärken. Niemandem von uns ist geholfen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer mehr ins Abseits gerät und wir uns der Qualität dieses Rundfunksystems nicht mehr sicher sind.
Darum mein Appell an alle: Lassen Sie uns das kommende Jahr nutzen und gemeinsam an diesem Thema arbeiten. Wir dürfen nicht nur die Rundfunkreferenten und die Ministerpräsidenten an diesem Thema arbeiten lassen, sondern wir alle gemeinsam sollten dieses Thema transportieren, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. - Ich danke Ihnen.