Protocol of the Session on December 8, 2006

In der Debatte zu dieser Beschlussempfehlung habe ich ausführlich dargelegt, wie wir unsere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen im Hinblick auf den Übergang in die Berufswelt wahrnehmen. Und ich habe auch klargestellt, dass die erfolgreiche Arbeit der Leitstellen mit finanzieller Unterstützung des Landes fortgesetzt werden wird. Wie von Frau Korter zutreffend dargestellt, habe ich betont, dass es sich hierbei um eine halbe Stelle pro Leitstelle zusätzlich handelt und diese halbe Stelle also nicht aus der Substanz der Schule kommt. Dabei sind wir von einem Gesamtvolumen von 500 000 bis 600 000 Euro pro Jahr ausgegangen.

Wie Ihnen bekannt ist, war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Landtages der Haushalt für das Jahr 2006 bereits verabschiedet. Zusätzliche Haushaltsmittel für die Leitstellen konnten also frühestens in den Entwurf für den Haushaltsplan des Jahres 2007 eingestellt werden. Dies ist unverzüglich geschehen:

Der Entwurf weist bei Kapitel 07 20 „Berufsbildende Schulen“ Titelgruppe 63 zur Fortsetzung des Programms „Region des Lernens“ Mittel in Höhe von 667 000 Euro und bei Kapitel 07 22 „Berufsbildende Schulen als regionale Kompetenzzentren“ Titel 42 513 Mittel in Höhe von 64 000 Euro, also insgesamt 731 000 Euro für das Programm aus. Wir haben damit dafür gesorgt, dass nicht nur die bereits bestehenden zehn Leitstellen ihre Arbeit fortsetzen können, sondern dass darüber hinaus die Möglichkeit besteht, weitere Leitstellen unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und der Interessen der jeweiligen Schulträger einzurichten. Insgesamt können künftig 46 Leitstellen im Umfang einer halben Stelle einer Fachpraxislehrkraft unterstützt werden.

Über die Beschlussfassung des Landtages und über die beabsichtigte finanzielle Unterstützung der Leitstellen ab dem Jahr 2007 ist die Landesschulbehörde in einer Dienstbesprechung im April diesen Jahres informiert worden mit der Bitte, die betroffenen Schulen entsprechend zu unterrichten. Den Schulen war also bekannt, dass zusätzliche Haushaltsmittel erst im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Dieses Vorgehen ist redlich. Es ist weiteres Beispiel für die Verlässlichkeit der Politik dieser Landesregierung. Auch in diesem Zusammenhang muss hier daran erinnert werden, dass die SPD-geführte Landesregierung kurz vor dem Regierungswechsel eine erhebliche Überschreitung des Personalkostenbudgets im Schulbereich, u. a. durch die ungedeckte Einstellung von 700 zusätzlichen Lehrkräften, bewusst in Kauf genommen hat. Durch die Einstellung wurden damals vollendete Tatsachen geschaffen und der dem Landtag vorbehaltenen Entscheidung über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel vorgegriffen. Ein beschämendes Kapitel der Landesgeschichte, meine Damen und Herren!

Eine Finanzierung bereits im Jahr 2006 wäre nur durch die Nichtbesetzung von Lehrerstellen möglich gewesen, was zu einer Verschlechterung der Unterrichtsversorgung geführt hätte. Aber gerade dies sollte ja ausgeschlossen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat den Beschluss des Landtages vom 25. Januar 2006 unverzüglich umgesetzt.

Zu 2: Die Landesregierung wird die Finanzierung ab 2007 übernehmen.

Zu 3: Finanzielle Lücken können den Schulen nicht entstanden sein, da ihnen für das Jahr 2006 keine Mittel in Aussicht gestellt wurden.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Isolde Saalmann, Christina Bührmann, Petra Emmerich-Kopatsch, Alice Graschtat, Axel Plaue, Dr. Gabriele Andretta und Wolfgang Wulf (SPD)

Warum verschenkt Wissenschaftsminister Stratmann Forschungsgeld des Bundes?

Am 23. Juni 2005 haben sich Bund und Länder auf den Pakt für Forschung und Innovation verständigt. Ziel des Paktes ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung durch eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale. Zum Erreichen dieses Ziels verpflichten sich Bund und Länder, die jährlichen Zuwendungen für die großen Forschungsorganisationen bis zum Jahre 2010 jeweils um mindestens 3 % zu steigern. Pro Jahr entspricht dies einem Plus von insgesamt 150 Millionen Euro.

Im Handelsblatt vom 30. Oktober 2006 beklagt der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft (WGL), dass sieben Bundesländer, darunter Niedersachsen, das Budget der WGL um nur 2,5 % aufstocken. Für 2007 sei eine Steigerung von sogar nur 2,3 % vorgesehen. Entsprechend geringer würden auch die Bundeszuschüsse ausfallen; denn im Fall der Leibniz-Gemeinschaft steuern Bund und das Sitzland der WGLEinrichtung je die Hälfte zu ihrem öffentlichen Budget bei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Warum hat Niedersachsen seine im Pakt für Forschung und Innovation getroffenen Zusagen nicht eingehalten?

2. Wie viel Forschungsgeld des Bundes geht Niedersachsen durch die Nichtausschöpfung der Bundeszuschüsse jeweils in den Jahren 2006 und 2007 verloren?

3. Wie wird der Beitrag Niedersachsens aussehen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen, in Deutschland die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2010 von heute 2,5 auf 3 % des BIP zu steigern?

Im Pakt für Forschung und Innovation haben sich der Bund und die Länder verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, den institutionell geförderten Wissenschafts- und Forschungsorganisationen finanzielle Planungssicherheit zu geben und die jährlichen finanziellen Zuwendungen bis 2010 um mindestens 3 % pro Jahr zu steigern. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) soll eine Steigerung ihrer jährlichen Zuwendungen um mindestens 3 % erhalten.“

Entsprechend einer von der Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) erstellten tabellarischen Übersicht haben sich Bund und Länder bei fast allen Wissenschafts-, Forschungs- und Forschungsförderungsorganisationen auf die verabredete Steigerungsrate für 2007 einigen können. Auch Niedersachsen hat für eine entsprechende Gegenfinanzierung vorgesorgt. Lediglich im Bereich der Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft beträgt die Steigerungsrate der Gesamtzuwendung für alle 84 gemeinsam von Bund und Ländern geförderten Institute von 2005 auf 2006 nur 2,6 % und von 2006 auf 2007 nur 2,3 %. Die Geschäftsstelle der BLK hat diese Steigerungsrate sehr genau daraufhin überprüft, worin die deutlich unter 3 % liegende Steigerungsrate begründet sein könnte. Diese Überprüfung hat Folgendes ergeben:

In 12 von 16 Ländern sind die Paktziele erreicht:

- In acht Ländern liegt die Steigerungsrate für die Leibniz-Institute deutlich über 3 %.

- In einem Land beträgt sie - ohne dass Wettbewerbsmittel eingeworben worden wären - genau 3 %.

- In drei weiteren Ländern beträgt die Steigerungsrate 2,6 bzw. 2,7 %, was unter Berücksichtigung des Erfolgs der Einrichtungen im Wettbewerb auch zu einem paktgemäßen Ergebnis führt.

- In einem Land beträgt die Steigerungsrate aufgrund des Fortfalls eines Sondertatbestandes nur 1,7 %.

In drei Ländern verringert sich die Summe der Zuwendungen gegenüber dem Vorjahr. Dies ist aber eindeutig durch Sondertatbestände wie

- das Ausscheiden aus der gemeinsamen Förderung,

den Fortfall von Ansätzen für große Baumaßnahmen,

- politisch gewollte Überrollung und

- durch Änderung des Bedarfs bedingt.

Weiterhin ist festzustellen, dass ganz wenige summenmäßig große „Ausreißer“ den Gesamtdurchschnitt dramatisch senken können, obwohl die große Mehrheit der Institute eine mindestens dreiprozentige Steigerung erfahren hat.

Wenn man - wie die Zuwendungsgeber, aber auch die Leibniz-Gemeinschaft selbst dies tut - nicht nach dem Gießkannenprinzip jedem Leibniz-Institut 3 % Zuwachsraten gewährt, sondern bedarfsund leistungsgerecht die Mittel zuweist, muss es zwangsläufig zu temporären Abweichungen vom Paktziel nach oben oder nach unten kommen.

Bei der Vielzahl der Finanzierungsbeteiligten und Institute, bei den dezentralen Haushaltsverhandlungen, bei den unterschiedlichen Finanzierungsschlüsseln - in Niedersachsen werden beispielsweise zwei Einrichtungen nicht hälftig von Bund und Ländern, sondern im Verhältnis 30 : 70 (Aka- demie für Raumforschung und Landesplanung und Technische Informationsbibliothek) finanziert - und bei extrem unterschiedlich hohen Grundzuwendungsbeträgen ist eine punktgenaue Steigerung der Gesamtzuwendung nicht möglich.

Aber selbst wenn für alle Leibniz-Einrichtungen eine dreiprozentige Steigerung der Gesamtzuwendung hätte vereinbart werden können, würde dies nicht bedeuten, dass auch jedes Land in dieser Größenordnung Berücksichtigung gefunden hätte. Denn Sondertatbestände oder auch einige im Wettbewerbsverfahren besonders erfolgreiche Anträge können in dem einen Land zu einer besonders hohen Steigerungsrate, in einem anderen Land aber zwangsläufig zu einer geringeren Steigerungsrate führen.

Selbst bei der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die eine dreiprozentige Steigerung ihrer globalen Zuwendung erhält, mit der sie nach ihren eigenen Notwendigkeiten und autonom den Mittelbedarf ihrer rund 80 Einrichtungen deckt, führt dies - wie

bei den Leibniz-Einrichtungen - nicht etwa dazu, dass jedes Max-Planck-Institut 3 % mehr als im Vorjahr erhält. Auch hier sind Sondertatbestände, vor allem Baumaßnahmen und Berufungen, sowie leistungsbezogene Bestandteile der Mittelvergabe dafür entscheidend, ob eine Einrichtung mehr oder weniger Mittel als im Vorjahr erhält. Deshalb ist auch hier nicht gewährleistet, dass alle Länder für die in ihrem eigenen Land gelegenen Max-PlanckInstitute auch tatsächlich 3 % mehr als im Vorjahr erhalten.

Bei den in Niedersachsen gelegenen Instituten beträgt die Steigerungsrate der Zuwendungen von 2006 auf 2007 insgesamt 2,6 %. Da die Verhandlungen mit dem Bund je Einrichtung dezentral und individuell geführt werden, fallen die Steigerungsraten auch jeweils sehr unterschiedlich aus:

- So sind für das Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben (GGA), Hannover, eine Steigerung um 16,3 % und bei der Technischen Informationsbibliothek (TIB), Hannover, um 4,3 % vorgesehen.

- Dass die Steigerungsrate beim Deutschen Primatenzentrum (DPZ), Göttingen, lediglich 2,5 % beträgt, beruht darauf, dass bei den Investitionen, insbesondere für die Sanierung des Tierhauses, nicht mehr so viele Mittel erforderlich werden, wie es noch in 2006 erforderlich war. Dagegen konnten die Zuwendungen für den Betrieb, d. h. für die Personal- und Sachkosten, um 6,6 % gesteigert werden.

- Auch bei der Deutschen Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen (DSMZ), Braunschweig, hängt der Rückgang von 6,7 % im Wesentlichen damit zusammen, dass in 2006 eine einmalige Geräte- und Laborinvestition für die Einrichtung einer neuen Arbeitsgruppe in Höhe von 500 000 Euro getätigt wurde. Deshalb betrug auch die Steigerung der Zuwendungen von 2005 auf 2006 insgesamt 10,6 %.

- Dass bei der IWF Wissen und Medien gGmbH (IWF) , Göttingen, die Zuwendungen in 2007 um 6,3 % niedriger angesetzt sind als in 2006, hängt damit zusammen, dass eine Baumaßnahme - die in den Jahren 2004 bis 2006 erfolgte Grundsanierung der Institutsgebäude - zum Abschluss gebracht werden konnte. Wegen der ungewissen Zukunft des Instituts, wurden keine neuen investiven Maßnahmen für 2007 vorgesehen.

- Bei der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL), Hannover, hat sich das zuständige Bundesressort, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, nicht bereit finden können, eine höhere Steigerungsrate als 1,4 % gegenzufinanzieren.

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die für die WGL-Einrichtungen angestrebte Steigerung der Gesamtzuwendung um 3 % zu etwa einem Drittel in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben wird. In diesem von der Leibniz-Gemeinschaft auf der Grundlage des Paktes für Forschung und Innovation durchgeführten Wettbewerb haben die niedersächsischen Institute nur einen sehr geringen Erfolg gehabt. Die im Wettbewerb von ihnen eingeworbenen Mittel, die im Idealfall mindestens 1 % ihrer Zuwendung umfasst hätte, betragen tatsächlich aber nur 0,05 % in 2006 und 0,56 % in 2007 der ihnen insgesamt gewährten Zuwendung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie bereits oben ausgeführt, weist Niedersachsen seinen Leibniz-Einrichtungen bedarfsund leistungsgerecht die erforderlichen Mittel zu. Dass es dabei zwangsläufig zu temporären Abweichungen vom Paktziel nach oben oder nach unten kommen kann, ist systemimmanent. Denn Sondertatbestände, insbesondere im investiven Bereich - wie oben beim DPZ, bei der DSMZ und der IWF dargestellt -, können zu geringeren, unter 3 % liegenden Aufwüchsen oder auch zu gewissen Kürzungen der Zuwendungen führen. Zudem ist jede Einrichtung selbst dafür verantwortlich, dass neben der Steigerung der „Grundförderung“ in Höhe von 2 % die im wettbewerblichen Verfahren gestellten Anträge auch vom Senat der LeibnizGemeinschaft zur Förderung empfohlen werden. MWK jedenfalls hält für die nächsten Jahre an der Absicht fest, den Einrichtungen einen Zuwachs entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation zu gewähren.

Zu 2: MWK hat dem von jeder einzelnen niedersächsischen Leibniz-Einrichtung angemeldeten Zuwendungsbedarf in vollem Umfang Rechnung getragen. Bei der ARL sah sich das zuständige Bundesressort nicht in der Lage, eine höhere Steigerungsrate gegenzufinanzieren. Es sind deshalb auch keine Bundeszuschüsse verloren gegangen.

Zu 3: Niedersachsen verfolgt weiterhin das Ziel, seine aktuellen Ausgaben für FuE von 2,86 %

(Stand 2004) bis zum Jahr 2010 auf rund 3 % des BIP zu steigern. Dieses gesamteuropäische Ziel ist zuletzt durch den Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2006 bekräftigt worden. Welche gesamtstaatlichen Maßnahmen daher bis 2010 zusätzlich zu ergreifen sind, ist zurzeit Gegenstand von Bund-Länder-Beratungen. Niedersachsen zeichnet sich bisher durch ein ausgewogenes Verhältnis von privaten zu öffentlichen Ausgaben im Bereich FuE aus: Insgesamt tragen in Niedersachsen private Unternehmen 72 % zu den FuE-Ausgaben bei; rund 28 % der Ausgaben für FuE stammen aus öffentlichen Mitteln. Dieses Verhältnis von öffentlichen zu privaten Aufwendungen entspricht den Zahlen wirtschaftlich erfolgreicher Länder in Skandinavien oder Ostasien. Dieses Ausgabenverhältnis gilt es daher zu verstetigen. Zusätzliche Mittel für FuE werden dann zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes Niedersachsen beitragen, wenn sie aus gleichen Anstrengungen privater wie öffentlicher Mittelgeber erwachsen. Um das 3-%-Ziel bis 2010 zu erreichen, sind in den vergangenen Jahren sowohl innerhalb Niedersachsens (z. B. Zukunftsvertrag, Neuausrichtung Niedersächsisches Vorab) als auch zusammen mit Bund und Ländern (z. B. Exzellenzinitiative, Hoch- schulpakt) wichtige Initiativen begonnen worden. Mit der Neuorientierung der Programmplanungen für die EU-Strukturfonds ab 2007 an den Zielen des Lissabon-Prozesses wird Niedersachsen zusätzliche Impulse erhalten, die auch zusätzliche Impulse zur Erreichung des 3-%-Ziels bringen.

Anlage 10

Antwort