- Wenn man parallel denkt und parallel handelt, dann kommen entsprechend gute Ergebnisse dabei heraus.
Genau zu dem Thema Gesundheitserziehung - gerade auch in Ganztagsschulen, gerade zu den Ernährungsfragen, wie Mensen betrieben werden, mit welchem Anspruch das Essen zubereitet werden muss - läuft derzeit eine Informationsaktion - der Begriff „Fortbildungsaktion“ wäre vielleicht etwas zu hoch gegriffen - seitens der Landesschulbehörde. Das ist ein Angebot an alle Schulen, gerade auch die Ganztagsschulen, die Mensabetrieb machen, um sich kundig zu machen.
Frau Korter, ich schulde Ihnen noch eine Antwort zu dem Thema Gesundheitserziehung. Es ist völlig klar, und zwar mehr denn je: Wir müssen das Thema Gesundheitserziehung an den Schulen - auch schon in den Kitas - fächerübergreifend mehr beachten und im Unterricht mehr herüberbringen. Ganztagsschulen sind ja hier besonders gefordert, da sie Freiräume im Nachmittagsprogramm haben. Ich kann nur sagen: Auch Externe, auch die karitativen Organisationen, sind als unsere Vertragspartner als außerschulische Partner mit im Schulbetrieb. Das ist genau der richtige Verbund, wie wir dieses Thema gemeinsam weiter befördern können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Klare, ich finde es schon einigermaßen empörend, wie sich Teile des Hauses über solche berechtigten Anforderungen und über das Problem der Kinderarmut lustig machen und dass Sie dieses Thema herunterspielen wollen.
Das ist ein riesiges Problem an unseren Schulen. Aus den Grundschulen müssten Sie längst wissen, dass viele Kinder ohne Essen in die Schule kommen. Das muss ich hier nicht erläutern.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Es geht um Ihre Fragestellung! Sie können nicht viermal dieselbe Frage stellen!)
In Rheinland-Pfalz gibt es ein unbürokratisches Modell. Dort hat man geschätzt - diese Schätzung würde für uns auch zutreffen können -, dass 10 % der Kinder aus Familien kommen, die sich das Essen nicht leisten können. Sie müssen wissen: Der Regelsatz für 13-Jährige beträgt knapp 70 Euro im Monat für Essen und Trinken. Wie sollen sie 50 Euro nur für das Mittagessen bezahlen? Das erzählen Sie mir einmal. Es geht überhaupt nicht um Diffamierung von Sozialhilfeempfängern, sondern es geht darum, dass wir ihre Probleme ernst nehmen.
In Rheinland-Pfalz zahlen die Familien, die Sozialhilfe bekommen, 1 Euro pro Essen dazu, der Schulträger zahlt ein Drittel, das Land aus einem Sozialfonds zwei Drittel. Wir haben beim Sozialfonds, den wir in unserem Kultushaushalt haben, die für unser Schulbuchmietmodell vorgesehenen 5 Millionen Euro nicht ausgenutzt. Wir haben 800 000 Euro übrig behalten. Warum können wir diese nicht in einen Sozialfonds einstellen und sagen „Das ist der Grundstock für unseren Härtefonds für Mittagessen.“? Dieser Grundstock kann durch Spenden und durch die Kommunen ergänzt werden. Dann täten wir etwas für Kinder in Armut; denn am Tag etwas zu essen zu haben, ist das
Frau Präsidentin! Frau Kollegin Korter, ich habe schon auf die Zuständigkeit hingewiesen. Ich habe auch keinen Zweifel, dass die Schulträger und Schulen das Problem sehen und entsprechende regionale, vor Ort konzipierte flexible Lösungsmodelle anbieten. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das sich für einen Sozialfonds entschieden hat. Ob das Land das Geld seinen Kommunen beim kommunalen Finanzausgleich wieder abzieht, wollen wir mal offenlassen; denn die wissen ja auch alle voneinander.
Unbürokratisch läuft das nach meinem Eindruck nicht. Wenn die Kommune vor Ort merkt, dass Kinder kein Essengeld haben oder die Finanzierung nicht geregelt ist, tritt sie zunächst ein. Ob die Kommune ihre Leistung dann mit bürokratischem Aufwand wieder von der Sozialhilfe oder von was auch immer abzieht, will ich einmal offenlassen.
Die Kommune muss dann - da geht die Bürokratie los - einen formellen Antrag beim Sozialfonds der Landesregierung stellen, um von dort die ZweiDrittel-Beteiligung auf das verauslagte Essengeld zu bekommen. Für mich ist das mehr Bürokratie als vernünftige Lösung; das sage ich einmal unabhängig von der Frage des Geldes.
Sie verweisen auf die Schulbuchausleihe, ein funktionierendes System. Ich kann heute nicht unterschreiben, dass wir da möglicherweise etwa 800 000 Euro übrig behalten. Das Jahr ist ja noch gar nicht zu Ende.
Aber selbst wenn es so sein sollte, können Sie als hier verantwortliche Fraktion - wir sind alle dem Steuerzahler und unserem Etat verpflichtet - nicht einfach sagen: Wir haben irgendwo ein bisschen
Geld übrig behalten, weil wir beispielsweise einen Lehrer für Mathe nicht gefunden und deshalb ein Gehalt eingespart haben, also geben wir es für andere, wenn auch noch so gut gemeinte Zwecke, für die wir gar nicht zuständig sind, einfach in ein anderes Töpfchen und machen vor der Öffentlichkeit einen guten Eindruck. - So einfach geht das nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im deutschen Fußball reißt die Serie der durch gewalttätige Anhänger provozierten Zwischenfälle nicht ab. Am Freitagabend - ich füge jetzt hinzu: die Anfrage ist etwas älter; es ist also nicht der letzte Freitag gewesen - kam es sowohl beim Spiel der 2. Bundesliga zwischen dem FC Augsburg und 1860 München als auch bei der Regionalligapartie der zweiten Mannschaft von Hertha BSC Berlin gegen Dynamo Dresden zu massiven Ausschreitungen. Hunderte Hooligans von Dynamo Dresden hatten Sitze aus der Verankerung gerissen und Polizisten attackiert. Die Polizei war mit 500 Einsatzkräften und Wasserwerfern im Einsatz - das sind mehr als bei jedem Bundesligaspiel. Bei den Krawallen wurden 23 Polizisten verletzt. Die Polizei nahm in der Nacht mehr als 20 Hooligans vorübergehend fest. Beim Spiel Augsburg gegen die „Münchner Löwen“ randalierten etwa 150 Anhänger der „Löwen“ im Fanblock.
Nach Ansicht der zentralen Informationsstelle Sporteinsätze in Düsseldorf seien Krawalle wie die in Augsburg und Berlin keine außergewöhnliche Erscheinung und auch keine Trendwende.
Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Dr. Theo Zwanziger, sieht in einem Interview in der Tageszeitung Die Welt am 31. Oktober 2006 auch die Länder in der Verantwortung. Die Einbringung in Fanprojekte sei verbesserungswürdig.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert anlässlich der zunehmenden Gewalt in Fußballstadien von den niederklassigen Vereinen stärkere Sicherheitsvorkehrungen. Auch in den unteren Ligen sollte es so hohe Sicherheitsstandards geben wie in der Bundesliga. Die Vereine trügen die Verantwortung für die Sicherheit in Stadien.
1. Welche Erkenntnisse hat sie über gewalttätige Ausschreitungen in niedersächsischen Stadien bzw. über die Aktivitäten niedersächsischer Hooligans?
2. Wie bewertet sie die Einschätzung, wonach die aktuellen Ereignisse keine außergewöhnliche Erscheinung darstellen?
3. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen entgegenzuwirken?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gewalttätige Ausschreitungen von Hooligans im Zusammenhang mit Fußballspielen sind nicht neu. Bereits Ende der 80er-Jahre traten anlässlich von Sportveranstaltungen, insbesondere bei Spielbegegnungen des bezahlten Fußballs, gewaltbereite oder gewalttätige Gruppierungen in Erscheinung, die die Sicherheit der Veranstaltungen erheblich beeinträchtigten.
Auf Veranlassung der Innenministerkonferenz ist daraufhin unter Beteiligung des Deutschen Fußball-Bundes, des Deutschen Sportbundes, des Deutschen Städtetages, des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums für Frauen und Jugend sowie der Konferenzen der Innen-, Sportund Jugendminister ein Nationales Konzept Sport
und Sicherheit entwickelt worden, das seit 1993 in Kraft ist. Unter Benennung konkreter Maßnahmen umfasst dieses die Handlungsfelder Fanbetreuung, Stadionordnungen, Stadionverbote, Stadionsicherheit und Ordnerdienste sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten auf der Ebene der Fußballbundesund -regionalligen. Gegenstand des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit ist u. a. die Einrichtung von Fanprojekten, vorrangig am Standort der Fußballvereine der 1. und 2. Bundesliga.
Die beiden niedersächsischen Fanprojekte in Hannover und Wolfsburg werden entsprechend den Abreden im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit in Höhe von jährlich 61 400 Euro durch das Land unterstützt. Die finanzielle Unterstützung der beiden Fanprojekte soll auch für die Zukunft gesichert werden. Mit diesem Konzept und konsequenten polizeilichen Maßnahmen kann dem Hooliganismus wirkungsvoll begegnet werden, was insbesondere die Fußballweltmeisterschaft in diesem Jahr deutlich gemacht hat.
Damit ist das Hooliganismusproblem aber nicht beseitigt. Da, wo sich Aktionsmöglichkeiten bieten, werden sie von gewaltbereiten Problemfans offensichtlich auch genutzt. Insofern stellen die in der Vorbemerkung dargestellten Sachverhalte keine neue Entwicklung dar. Außergewöhnlich sind derartige Vorkommnisse aber in jedem Fall. Deshalb müssen alle Beteiligten diesem Problem weiterhin mit aller Kraft entgegentreten. Für die Polizei bedeutet dieses allerdings auch, dass sie insbesondere bei Spielen der Bundesligen und bei anderen entsprechend eingestuften Begegnungen einen erheblichen Aufwand zur Gewährleistung der Sicherheit betreiben muss.
Seit geraumer Zeit stellen wir darüber hinaus fest, dass zunehmend auch bei Spielen in nachrangigen Fußballligen gewaltbereite Fans anwesend sind und teilweise gewalttätiges Fanverhalten herrscht. Auch bei solchen Spielen ist die Polizei mehr und mehr gefordert, um die Sicherheit der Veranstaltungen zu gewährleisten. Ob es sich hier schon um eine generelle Trendwende oder um eine Verdrängung von den gut gesicherten Spielen der höchsten Fußballligen handelt, ist zu analysieren und zu beurteilen. Ein institutionalisiertes polizeiliches Lagebild wie in den Bundes- und Regionalligen existiert für diesen Bereich allerdings bislang nicht.
Deutsche Fußball Bund und die Deutsche Fußball Liga GmbH die Situation im Rahmen eines Grundsatzgesprächs am 31. Oktober dieses Jahres erörtert und eine 21-köpfige Task Force zur Erarbeitung langfristig entgegenwirkender Maßnahmen gebildet sowie die Berufung von Integrations- und Sicherheitsbeauftragten geplant, bzw. sie haben schon jemand dafür eingestellt. In der Task Force sind die Polizeien von Bund und Ländern durch einen Vertreter der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze beim Landeskriminalamt Düsseldorf vertreten.
Der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit hat das Thema „Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen insbesondere im Bereich der Regional- und Oberligen“ in seiner Sitzung am 8. November 2006 behandelt. In diesem Ausschuss sind alle Beteiligten am „Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ vertreten. Die Geschäftsführung hat der Leiter der Projektgruppe, die das polizeiliche Rahmenkonzept Fußball-WM 2006 erarbeitet hat.