Protocol of the Session on November 10, 2006

des Kultusministeriums auf die Frage 6 der Abg. Heidrun Merk, Rosemarie Tinius, Axel Plaue, Ingolf Viereck, Bernadette Schuster-Barkau und Amei Wiegel (SPD)

EU-Projekttag in deutschen Schulen anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007

In einer Besprechung am 22. Juni 2006 haben die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin folgenden Beschluss gefasst:

„Um das Interesse und Verständnis der Schülerinnen und Schüler an der Europäischen Union zu wecken und zu vertiefen, werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am 22. Januar 2007 einen EU-Projekttag an deutschen Schulen durchführen.

Einzelheiten zur inhaltlichen Gestaltung des EU-Projekttages werden zwischen der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung sowie den Landeszentralen für politische Bildung abgestimmt.“

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Ist es dem Herrn Ministerpräsidenten Wulff, der den Beschluss zum EU-Projekttag mitgefasst hat, entgangen, dass seine Landesregierung die Landeszentrale für politische Bildung gegen allen fachlichen Rat und erheblichen Widerstand der Oppositionsfraktionen im Landtag aufgelöst hat, weshalb sich die Frage stellt, wie und mit welcher Institution das Land Niedersachsen die inhaltliche Gestaltung des EUProjekttages vorbereiten wird?

2. Wie sieht das Konzept für einen EU-Projekttag in Niedersachsen aus, und welche Mittel stellt das Land den Schulen hierfür zur Verfügung?

3. Welche Schulformen sollen daran teilnehmen, und wann und in welcher Form ist der Beschluss der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin den Schulen übermittelt worden?

Für die Landesregierung sind die Behandlung von europäischen Themen im Unterricht sowie die Ausgestaltung förderlicher Rahmenbedingungen für die internationale Zusammenarbeit eine Selbstverständlichkeit in Zeiten eines zusammenwachsenden Europas und weltweiter internationaler Verflechtungen in allen Lebensbereichen. Dies wird auch deutlich an der Einrichtung eines auf Europathemen spezialisierten Zentrums - des Europäischen Informationszentrums (EIZ) - und seine Anbindung an die Staatskanzlei.

Europa hat nicht das wünschenswerte gute „Image“: Die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen ist gering. Vielen Bürgerinnen und Bürgern erscheinen die Verfahren, mit denen in Brüssel Entscheidungen getroffen werden, undurchsichtig und kompliziert. Es wird bemängelt, dass es zuviel „Europa“ gebe und die Belange der einzelnen Staaten nicht mehr genügend berücksichtigt würden. Dass die Europäische Union viele positive Wirkungen für die europäischen Bürger bewirkt, wird oft übersehen; denn die angenehmen Errungenschaften der europäischen Einigung sind schon ganz selbstver

ständlich geworden. Die Möglichkeit, in einem seit 60 Jahren friedlichen Raum ohne Grenzkontrollen - und in weiten Teilen Europas mit nur einer Währung in der Tasche - zu reisen, sich themenbezogen mit Schulen aus europäischen Partnerregionen zusammen- und auseinanderzusetzen oder ohne große Probleme ein Studium in einem anderen europäischen Land aufzunehmen, ist heute keineswegs mehr so spektakulär wie etwa zu Zeiten der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags 1963.

An diese Entwicklungen zu erinnern und Schüler und Schülerinnen darauf vorzubereiten, Europa künftig mitzugestalten, ist nicht nur Thema des Projekttages im Januar 2007, sondern alltägliche Aufgabe unserer Schulen. Durch die Beachtung der europäischen Dimension im Unterricht soll ihnen immer wieder Gelegenheit gegeben werden, sich Rechenschaft darüber abzulegen, was der europäische Einigungsprozess für sie und ihr Leben konkret bedeutet.

Von daher ist der Beschluss, den die Bundeskanzlerin zusammen mit den Regierungschefs der Länder gefasst hat, eine Bestätigung und Verstärkung unseres ständigen Bemühens, das Interesse an der Europäischen Union bei jeder Schülergeneration neu zu wecken und im Lauf der Schulzeit und Berufsausbildung zu vertiefen.

Ich habe in diesem Hause schon häufiger über die zum Alltagsgeschäft der Schulen gehörenden Aktivitäten zur Internationalisierung der Bildung berichtet und verweise deshalb statt weiterer Ausführungen auf die Stellungnahme des MK zum Beschluss des Landtages „Niedersächsische Jugendpolitik neu ausrichten“ von 2005.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 3: An dem Projekttag sollen sich alle Schulen beteiligen, da die europäischen Entwicklungen sehr konkret das Leben aller Bürgerinnen und Bürger betreffen. Anfang Oktober 2006 wurden die Abteilungen der Landesschulbehörde über den EU-Projekttag informiert. Die Information der Schulen über den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs wurde und wird von meinem Haus zeitlich gestaffelt und über verschiedene Medien durchgeführt, um stets die neuesten Informationen auf Bundes- und Europa-Ebene mit einarbeiten zu können:

- im Oktober 2006 durch eine Informationsmail an alle Schulen,

- im November 2006 mit der textgleichen Ausschreibung im Schulverwaltungsblatt,

- Ende November 2006 durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im „Newsletter“ des MK,

- Anfang Januar 2007 durch einen Hinweis auf der Homepage des MK.

Zu 2: Die Schulen haben eigenständig bei der Gestaltung des jährlichen deutsch-französischen Tags am 22. Januar immer wieder unter Beweis gestellt, wie gut sie diese Herausforderungen meistern. Deshalb haben wir darauf verzichtet, für 2007 zusätzlich zu den in der Ausschreibung und im Folgenden genannten Hinweisen und Fundstellen ein weiteres eigenes niedersächsisches Konzept und entsprechende Fortbildungsveranstaltungen zu entwickeln.

Durch die Ausschreibung sind die Schulen aufgerufen worden, den EU-Projekttag zusammen mit dem deutsch-französischen Tag eigenverantwortlich zu gestalten und dabei, in Anknüpfung an bisherige oder laufende Aktivitäten, schulform- sowie altersgemäß europäische Themen aufzugreifen und den Dialog mit Partnern bzw. Partnerschulen in Europa zu intensivieren.

Als Anregung für die Gestaltung der schuleigenen Konzeption können die Schulen auf die Projektvorschläge, Hintergrundmaterialien und Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung und des Europäischen Informationszentrums Niedersachsen (EIZ) zurückgreifen. Darüber hinaus stehen das EIZ Niedersachsen und die Europabüros der Regierungsvertretungen den Schulen unterstützend zur Verfügung.

Alle deutschen Kommissionsbeamten stehen grundsätzlich für Besuche in den Schulen zur Verfügung. Außerdem wurden alle deutschen Europaabgeordneten eingeladen, als Gäste die Schulen am Projekttag zu besuchen.

Schulbesuche von Mitgliedern der Landesregierung stehen bisher für den Herrn Ministerpräsidenten und für mich fest. Das MK ist darüber hinaus jedem Mitglied des Landtags und der Landesregierung behilflich, eine Schule zu finden, die aus diesem Anlass besucht werden kann.

Weil die Einbeziehung der europäischen Dimension im Unterricht ständige Aufgabe der Schulen ist, sind zusätzliche Mittel dafür nicht erforderlich.

Anlage 4

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 7 der Abg. Andreas Meihsies und Ursula Helmhold (GRÜNE)

Welche Sicherheit schaffen Nebelwerfer am AKW Grohnde?

Im September 2005 wurde Zeitungsberichten zufolge zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Land Niedersachsen vereinbart, am Atomkraftwerk Grohnde ein Pilotvorhaben für ein neues, bundesweites Abwehrsystem gegen gezielte terroristische Flugzeugangriffe zu starten. Es sollte Vernebelungsanlagen sowie Störsender zur Beeinflussung des Navigationssystems GPS umfassen. Die Betreiberin des AKW Grohnde verwies damals auf den fortgeschrittenen Verfahrensstand und kündigte eine zügige Inbetriebnahme an. Für Ende 2005 wurde der Abschluss des vom Bund durchgesetzten Genehmigungsverfahrens erwartet.

Ein Jahr später liegt die Genehmigung immer noch nicht vor, aber die Presse meldete, dass die Nebelwerfer des bekannten Rüstungskonzerns Rheinmetall bereits rund um den Reaktor installiert seien. Die zusätzliche Installation von Störsendern sei „nicht mehr aktuell“ (Deister- Weser-Zeitung vom 13. Oktober 2006).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Gründe (technischer, administrativer oder sonstiger Art) haben dazu geführt, dass die Genehmigung des Tarnkonzepts so lange dauert?

2. Wie hoch ist derzeit bei dem Versuch eines gezielten Flugzeugabsturzes auf ein Atomkraftwerk die bedingte Wahrscheinlichkeit eines Treffers, und wie hoch liegt diese Wahrscheinlichkeit nach Einführung des Tarnkonzeptes?

3. In welcher Weise werden die Wirksamkeit des Tarnkonzepts und die Übertragbarkeit auf die anderen bundesdeutschen Atomkraftwerke geprüft, und an welchen Maßstäben wird die Wirksamkeit gemessen?

Vorbemerkungen:

Es ist erfreulich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun offensichtlich für eine zügige Genehmigung der von den Betreiberinnen des Kernkraftwerks Grohnde beantragten freiwilligen Maßnahmen eintritt, mit denen die Unternehmen die umfassenden Maßnahmen des Staates gegen einen terroristischen Flugzeugabsturz im Rahmen des

staatlichen Gesamtkonzeptes unterstützen wollen. Die Niedersächsische Landesregierung sieht sich in den eigenen, im Landtag mehrfach erläuterten Anstrengungen unterstützt, das Tarnkonzept gegen vielfältige Widerstände, insbesondere aus dem Bundesumweltministerium, umzusetzen.

Auch die Niedersächsische Landesregierung hat sich eine schnellere Umsetzung des Konzepts vorstellen können und auch gewünscht. Aber dieses war aufgrund von Widerständen und Verzögerungen durch das Bundesumweltministerium bedauerlicherweise nicht möglich. Die Niedersächsische Landesregierung hat angesichts der bestehenden Randbedingungen das Mögliche erreicht. Das Pilotvorhaben in Grohnde steht in Deutschland und weltweit einzigartig dar. Damit wurde Neuland betreten. Die Genehmigung wurde jetzt, nach Abschluss sorgfältiger Prüfungen, erteilt.

Die Niedersächsische Landesregierung hat über die Maßnahmen im Einzelnen wegen deren besonderer Geheimhaltungsbedürftigkeit in vertraulichen Sitzungen des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landtages berichtet. Neuere Erkenntnisse liegen nicht vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit dem Gesamtkonzept wurde Neuland betreten. Die notwendigen Klärungen der bundesweiten Grundlagen für das Vorgehen der Länderbehörden waren in diesem Fall sehr zeitaufwändig. In dem auf dieser Grundlage dann ergebnisoffen zu führenden Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Grohnde war insbesondere zu prüfen, ob die vorgesehenen Maßnahmen keine nachteilige Rückwirkung auf den sicheren Betrieb des Kernkraftwerks und die Umgebung haben. Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, für das keine Muster existieren, waren diese Prüfungen besonders zeitintensiv. Im Oktober 2006 wurden die abschließenden Gutachten der hinzugezogenen Sachverständigen vorgelegt. Die Genehmigung wurde inzwischen erteilt.

Zu 2: Das Tarnkonzept ist im Sinne der gesteckten Ziele wirksam. Das ist das Ergebnis anlagenübergreifender Untersuchungen, die im Auftrage des Bundesumweltministeriums durchgeführt wurden. Weitere Angaben können aus Gründen der Geheimhaltungsbedürftigkeit der Maßnahmen öffentlich nicht gemacht werden.

Zu 3: Grundlagen für die Beurteilung von konkreten Maßnamen sind die anlagenübergreifenden, im Auftrage des Bundesumweltministeriums durchgeführten Untersuchungen. Das Niedersächsische Umweltministerium wird die im Rahmen des Pilotvorhabens Grohnde gewonnenen Erkenntnisse zur Umsetzung der Konzepte bei weiteren Anlagen den Behörden und Betreibern zur Verfügung stellen. Das weitere Vorgehen in den anderen Ländern ist dann Angelegenheit der dort zuständigen Behörden. Weitere Angaben können aus Gründen der Geheimhaltungsbedürftigkeit der Maßnahmen öffentlich nicht gemacht werden.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 8 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)

Verwendung der Modulationsmittel in der neuen EU-Förderperiode 2007 bis 2013

Die Konzeption der Förderprogramme für die neue EU-Förderperiode 2007 bis 2013 für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes nach der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik ist auf Landesebene abgeschlossen. Das Konzept muss noch der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) steht dem Land Niedersachsen gemeinsam mit Bremen eine Fördersumme von 815 Millionen Euro zur Verfügung.