Protocol of the Session on February 15, 2002

Ich möchte Ihnen eines sagen: Sie sollen erkennen, dass die von der Bundesregierung gewählte Lösung der Aufgabe, die ihr vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben wurde - ich gestehe ein: Als Vorsitzende der Frauen-Union hätte ich es lieber gesehen, wenn es damals nicht dazu gekommen wäre, sondern wenn unsere Politik das vorher geschafft hätte -, zu einem ganz enormen Nachteil für die Schwächsten in unserer Gesellschaft geführt hat. Es muss doch eine Möglichkeit und einen Weg geben, denen zu helfen. Es kann doch nicht sein, dass Sie jetzt versuchen, Ihre Politik auf dem Rücken der Benachteiligten, der Schwächsten zu betreiben.

(Zuruf von der SPD)

Ich finde, das ist unverantwortbar, vor allem, wenn Sie sich in dieser Form hier hinstellen und gerade als Frau noch dazwischen rufen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte um Nachsicht.

(Zuruf von der SPD: Was ist denn nun los?)

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich vorhin nicht formal die sofortige Abstimmung beantragt habe. Ich beantrage die sofortige Abstimmung.

Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, die Fraktion der CDU hat für ihren Antrag in der Drucksache 3119 sofortige Abstimmung beantragt.

Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist der Fall. Da die Ausschussüberweisung beantragt wurde, frage ich weiter, wer für die Ausschussüberweisung stimmen möchte. - Das ist die erforderliche Anzahl.

(Busemann [CDU]: Das waren 29 Stimmen! - Weitere Zurufe von der CDU)

Das waren mehr als 30 Stimmen.

Der Ältestenrat, meine Damen und Herren, schlägt vor, den Antrag zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Gleichberechtigung und Frauenfragen,

(Unruhe)

- meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe! für Jugend und Sport und für Sozial- und Gesundheitswesen zu überweisen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen, oder enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Der nächste, der 39. Tagungsabschnitt ist aufgrund der CeBIT vom 12. bis 14. März 2002, also von Dienstag bis Donnerstag, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Heimweg.

Schluss der Sitzung: 14.58 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 36:

Mündliche Anfragen - Drs. 14/3110

Anlage 1

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 4 der Abg. Frau Harms und Frau Stokar von Neuforn (GRÜ- NE):

Vorgehen der Polizei bei Einkesselungen und Freiheitsentziehungen während des CASTOR-Transportes nach Gorleben

Es gibt Berichte aus Aljarn bei Dahlenburg über Einkesselungen und Ingewahrsamnahmen am Dienstag, dem 13. November 2001. Dort wurden morgens um 7 Uhr Personen in Polizeigewahrsam genommen und bis in die Mittagsstunden bei eisiger Kälte in einem Polizeikessel festgehalten und erst zwischen 11 und 13 Uhr in Gefangenentransporter verbracht. Unter ihnen waren Schwerbeschädigte und Demonstrationsbeobachter. Danach wurden sie mit den Gefangenentransportern nach Neu Tramm verbracht und ohne richterliche Entscheidung weiter bis zum Abend festgehalten.

Alle Personen, die sich dem Festnahmeort aus welchem Grund auch immer - näherten, wurden ebenfalls dem Polizeikessel in 2 km Entfernung von der Transportstrecke zugeführt und in Gewahrsam genommen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Polizeieinheit/welcher Polizeieinsatzleiter ist für die Anordnung und Durchführung dieser Maßnahmen vor Ort, in der Gesamteinsatzleitung und in Neu Tramm verantwortlich?

2. Wie wird die Einkesselung und nachfolgende Freiheitsentziehung, die Freiheitsentziehung der Hinzukommenden, die Freiheitsentziehung der ausgewiesenen Demonstrationsbeobachter, die Dauer des Festhaltens vor Ort im Freien, im Kalten, mit ungenügenden sanitären Möglichkeiten und die weitere Verzögerung der richterlichen Entscheidung begründet?

Nach mir vorliegenden Berichten der Bezirksregierung Lüneburg stoppten am 13. November 2001 Vollzugskräfte einer Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft des Bundesgrenzschutzamtes Uelzen gegen 6.50 Uhr ca. 30 Personenkraftwagen

am nordöstlich gelegenen Ortsausgang Aljarn, von wo aus ein Feldweg zu den 1,7 km entfernten Gleisen und damit zum Versammlungsverbotkorridor führt. Dieser Autokonvoi war zuvor beobachtet worden, wie er mehrfach versucht hatte, in Richtung der Gleise zu gelangen und jeweils beim Erkennen von Polizeikräften abdrehte. Der Polizei lagen zu diesem Zeitpunkt Informationen darüber vor, dass sich eine größere Störergruppe aus dem Camp Köhlingen in der Ortschaft Groß Thondorf treffen wollte, um dort die Aktion „Schienenschrauben-Event“, d. h. das Lösen von Schrauben und Verbiegen von Schienenteilen, durchzuführen. Der gestoppte Autokonvoi kam aus dem Camp Köhlingen und versammelte sich zunächst in der Ortschaft Groß Thondorf.

Als der Konvoi gestoppt wurde, flüchteten zunächst ca. 15 Pkw-Insassen in ein nahegelegenes Waldstück sowie entlang des Feldweges in Richtung der Schienen. Die restlichen Störerinnen und Störer wurden festgehalten und umstellt. Zur Verhinderung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit wurden Personen in Gewahrsam genommen. Entsprechende Transportkapazitäten für das Verbringen der festgehaltenen Personen in die 40 km entfernt gelegene Gefangenensammelstelle Neu Tramm wurden unverzüglich angefordert. Gegen 9.10 Uhr trafen die ersten Transportkommandos ein und transportierten zunächst 55 Störerinnen und Störer ab. Mit dem Abtransport der letzten Störergruppe konnte erst gegen 11.55 Uhr begonnen werden. Die Verzögerung war durch die Auslastung der Transportkapazitäten, aber auch aufgrund von Behinderungen anlässlich des Demonstrationsgeschehens auf dem Weg nach Aljarn und zurück bedingt.

Nach der eigentlichen Aufnahme in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm sind regelmäßig weitere polizeiliche Routinemaßnahmen, wie die Auswertung von Beweis- und Dokumentationsmaterial, Zeugenaussagen, Aussagen der einsatzführenden Beamtinnen und Beamten, Feststellen der Personalien, ggf. Identitätsfeststellungen, ADV-Abfragen usw. erforderlich, um eine weitere Gefahrenprognose zu erstellen. Diese Ermittlungstätigkeiten nehmen gerade in einem solchen Großeinsatz mit einer Vielzahl von Ingewahrsamnahmen einige Zeit in Anspruch. Ohne die zuvor geschilderten Maßnahmen kann weder die Polizei noch das Amtsgericht eine sachgerechte Entscheidung über den weiteren Verbleib im Polizeigewahrsam treffen. Nachdem der Zug mit den CAS

TORen den Bahnhof in Dannenberg am Nachmittag desselben Tages erreicht hatte, ist zeitnah mit der Entlassung der in Rede stehenden Personengruppe begonnen worden.

Die in Aljarn festgehaltene Personengruppe wurde frühzeitig, d. h. auch schon vor dem Eintreffen des ersten Transportkommandos, mit Heißgetränken durch die Einsatzkräfte versorgt. Ein Polizeiarzt war vor Ort und hat mit der Gruppe Kontakt aufgenommen, um abzuklären, ob ärztliche Hilfe erforderlich ist. Das Hilfsangebot des Polizeiarztes wurde abgelehnt. Im Übrigen waren die Betroffenen entsprechend ihrer Absicht, sich für längere Zeit im Freien aufzuhalten, witterungsbedingt gekleidet. Sanitäre Möglichkeiten standen nicht zur Verfügung, die in Gewahrsam genommenen Personen hatten jedoch die Möglichkeit, die Gruppe zu verlassen und in einem nahegelegenen Waldstück ihrem Bedürfnis nachzukommen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Harms und Frau Stokar von Neuforn namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gesamtverantwortung für die Maßnahmen der Landespolizei Niedersachsen einschließlich der unterstellten Kräfte hatte der Gesamteinsatzleiter der Bezirksregierung Lüneburg. Für Maßnahmen, die der Bundesgrenzschutz in seinem Zuständigkeitsbereich getroffenen hat, ist der Gesamteinsatzleiter des Bundesgrenzschutzes verantwortlich.

Zu Frage 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Anlage 2

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 5 des Abg. Schröder (GRÜNE):

Gemeinsame Justizvollzugsanstalt Bremen/Niedersachsen

Das Land Bremen plant, gemeinsam mit Niedersachsen eine neue Justizvollzugsanstalt mit einer Haftplatzkapazität zwischen 500 und 800 Plätzen zu errichten. Sie soll ab dem Jahre 2004 Gefangene aus beiden Ländern aufnehmen. Bremen beabsichtigt gleichzeitig die Schließung mehrerer kleiner Anstalten und erhofft sich davon finanzielle und personelle Einsparungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich des Standortes und der Haftplatzkapazität der geplanten Anstalt sowie der Kostenverteilung hat die Landesregierung mit Bremen getroffen?

2. Welche Haftanstalten sollen in Niedersachsen geschlossen und wie viel Personal soll eingespart werden?

3. Welche Haftart soll in der neuen Haftanstalt in welchem Umfang vollzogen werden?

Der gesamte bremische Justizvollzug ist von der Unternehmensberatungsfirma Roland Berger hinsichtlich Effizienz und Effektivität überprüft worden. Im Ergebnis ist dringend ein Neubau für alle Gefangenen in Bremen und die Auflösung der verschiedenen kleinen Einrichtungen angeregt worden. Der Bremer Senat ist nunmehr dabei, die Vorgaben zu überprüfen und im weiteren Verlauf über eine Umsetzung zu entscheiden.

Im Zuge der Neuorganisation der niedersächsischen Vollzugseinrichtungen ist auch die Vollzugslandschaft in der Weser-Elbe-Region überprüft worden. Im Ergebnis sind die dort vorhandenen kleinen Einrichtungen in Achim, Cuxhaven, Verden und Stade eher unwirtschaftlich und entsprechen nicht mehr den aktuellen Vollzugs- und Sicherheitsansprüchen.