Protocol of the Session on February 13, 2002

Besonders möchte ich noch auf Nr. 4 des Entschließungstextes eingehen: Es soll angestrebt werden, das bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aktuell vorliegende Datenmaterial über Standorte und Sendeanlagen der Landesregierung zugänglich zu machen. Damit soll dann für die interessierten Kommunen auch die Möglichkeit verbunden sein, die für ihren örtlichen Bereich entsprechenden Daten bei der jeweiligen Bezirksregierung auf Nachfrage zu erhalten.

Soweit es um Datenmaterial über militärische Sendeanlagen geht, war sich der federführende Ausschuss durchaus im Klaren darüber, dass es rechtliche Grenzen für die Freigabe entsprechender Informationen geben kann. Der Ausschuss geht aber davon aus, dass die Landesregierung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten jedoch versuchen wird, Datenmaterial über Sendeanlagen möglichst jeglicher Art zu erhalten.

Fast alle der in der Entschließung genannten Ziele setzen in besonderer Weise auf die Kooperationsbereitschaft und die Kooperationsfähigkeit der Mobilfunknetzbetreiber. Insofern wird auch ein beträchtlicher Vertrauensvorschuss gewährt. Sollten die Kooperationsbemühungen jedoch nicht den gewünschten Erfolg zeigen, wird auf entsprechende baurechtliche oder immissionsschutzrechtliche Regelungen hinzuwirken sein. Der federführende Ausschuss hat deshalb auch die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung mobilfunkbezogener Regelungen in der Niedersächsischen Bauordnung bis Mitte des Jahres zurückgestellt.

Zum Schluss danke ich den mitberatenden Ausschüssen für die intensive Zuarbeit und meinen Kolleginnen und Kollegen im federführenden Ausschuss für die jederzeit konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit.

Kollege Hagenah!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gemeinsame Entschließung der Fraktionen dokumentiert die breite Sorge um ein verantwortliches Handeln bei dem Reizthema Mobilfunk. Erst seit der UMTS-Diskussion ist in der Öffentlichkeit bewusst geworden, an wie vielen Stellen bei uns gesendet wird, wie nahe an der Wohnbevölkerung, an Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern schon heute Mobilfunksendeanlagen sind. Uns als Politikern ist durch die öffentliche Debatte klar geworden, wie viele Sendeanlagen durch die UMTS-Entscheidung vor eineinhalb Jahren noch zusätzlich entstehen werden und wie viel Sorge damit noch zusätzlich produziert wird.

Insofern ist es natürlich gerechtfertigt, dass sich der Landtag mit einer sehr differenzierten Entschließung zu diesem Thema äußert, die Sorgen der Bevölkerung aufgreift und auch ein Stück weit Klarheit schafft. Durch die politische Beratung hat er, so meine ich, aber auch einiges angestoßen, wodurch in den letzten zwölf Monaten neue Errungenschaften hinzugekommen sind. Für die Bürgerinnen und Bürger sind neue Rechte entstanden, und für die Kommunen sind Möglichkeiten entstanden, die es vorher gar nicht gab. Mobilfunksendeanlagen waren genehmigungsfrei. Selbst die Stadt, in der eine Sendeanlage neu entstand, wusste in der Regel nicht, wie viele Sendeanlagen auf ihrem Gebiet waren und wo überhaupt solche Anlagen neu entstehen sollten. Das waren rein privatrechtliche Verfahren. Da wurde von einzelnen Hausbesitzern oder Unternehmern zusätzliches Geld verdient, ohne dass irgendjemand darüber eine Übersicht hatte.

Durch das politische Engagement des letzten Jahres ist in Richtung Gesundheitsvorsorge und Transparenz im Mobilfunkbereich für die Bürgerinnen und Bürger einiges neu entstanden und neu positiv entwickelt worden. Der Bundesumweltminister Trittin z. B. hat die Forschungsmittel für die

Abschätzung gesundheitlicher Gefahren verdoppelt. Es gibt die Vereinbarung zum Informationsaustausch und zur Zusicherung der Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Funknetze zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

In einer Selbstverpflichtung gegenüber dem Bund haben die Netzbetreiber zugesichert, dass sie in den Bereichen Verbraucher- und Gesundheitsschutz wirksame und nachprüfbare Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Situation herbeiführen. Ich will sie jetzt nicht alle aufführen; sie sind zum Teil in der gemeinsamen Entschließung erwähnt.

Ich will aber deutlich machen, dass in der vorliegenden Fassung einige Wünsche der GrünenFraktion nicht erfüllt worden sind, die nach unserer Meinung in der zukünftigen Bearbeitung des Themas noch nachgebessert werden müssen, wenn sie durch die bisherigen freiwilligen Vereinbarungen nicht erfüllt werden. Das ist z. B. die Offenlegung der sich addierenden Strahlung, nicht nur der aus dem UMTS-Netz und privaten Funknetzen, sondern eben auch der militärischen Funknetze, die wir bisher nicht haben durchsetzen können. Die Gesamtaddition macht doch die eigentliche Gesundheitsgefahr für den Einzelnen aus. Auch das Militär muss die Zahlen offen legen.

(Zuruf von Dr. Stratmann [CDU])

- Ich würde jetzt nicht scherzen und einen solchen Zwischenruf mit dem Hinweis auf „Mikrowelle“ machen. Sie wissen sehr genau, dass wir, was die militärischen Strahlen angeht, in der Vergangenheit schwere Fehler gemacht haben, dass heute der Bund in der Verpflichtung ist, dem Betreuungspersonal aus den 60er- und 70er-Jahren möglicherweise Schadenersatz in Millionenhöhe zu zahlen, soweit er das jedenfalls noch kann.

Was die noch nicht endgültig erforschten Strahlen wie etwa diese Mikrowellen, die über UMTS in die Umgebung gelangen, angeht, sollten wir uns nicht voreilig auf den Standpunkt stellen: Da wir alle die Dinger benutzen, werden sie schon kein Risiko darstellen. Letztlich ist das, was da stattfindet, mittlerweile ein milliardenfacher Selbstversuch der Menschheit.

Wir brauchen also eine konkrete Übersicht über alle Strahlenbelastungen. Wir müssen die höheren

Vorsorgegrenzwerte aus der Schweiz und Italien in der Bundesrepublik einführen, zumindest für die Gefährdungsbereiche um Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser herum. Wir sind der Meinung, dass auch die generelle Bauantragspflicht für diese Sendeanlagen eingeführt werden sollte.

Das alles werden wir aber erst dann wieder vehement ins Parlament einbringen, wenn wir den Bericht von der Landesregierung erhalten haben und dann wissen, ob die freiwilligen Vereinbarungen mit den Betreibern schon hinreichend Erfolge gezeitigt haben oder ob wir politisch nachbessern müssen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kollege Harden!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Dilemma der Diskussion um die Mobilfunksendeanlagen ist Folgendes: Handys sind weithin völlig akzeptiert, und sichtbare Sendeanlagen gelten bei vielen Menschen als Anschlag auf die Volksgesundheit. Diese beiden extremen Standpunkte waren Ausgangspunkt für den Antrag der SPD-Fraktion, den wir im Januar letzten Jahres eingebracht haben. Die Beratung hat dazu geführt, dass es einen veränderten Antrag gibt, der in der Sache zwischen den Fraktionen weithin unstrittig ist.

Die Problempunkte dabei sind - ich will sie kurz erwähnen -: Wie gefährlich ist elektromagnetische Strahlung? Reichen die Vorsorgegrenzwerte aus? Welche Abstände müssen eingehalten werden, um völlig unbesorgt leben zu können, was die Einwirkungen elektromagnetischer Strahlung angeht?

Ungeklärt ist bislang die tatsächliche Verbreitung der Sendeanlagen. Zum Teil wissen nicht einmal die Kommunalverwaltungen - das hat auch Herr Kollege Hagenah gesagt -, wo in ihrem Bereich sich solche Anlagen befinden. Ärger gibt es meistens dann, wenn Sendeanlagen sichtbar aufgebaut werden sollen. Was man sieht, ist eine Bedrohung. Der Ärger richtet sich dann immer gegen die Kommunalpolitiker vor Ort - ob berechtigt oder nicht. Die Sorge in der Bevölkerung in vielen Gemeinden war der Ausgangspunkt für den Antrag.

In dem Jahr Diskussion ist vieles klarer geworden, Wichtiges ist vereinbart worden, z. B. die Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden, aber ein völlig befriedigender oder gar befriedeter Zustand ist natürlich nicht erreicht worden.

Mit den Gegebenheiten haben wir uns intensiv befasst. Weil es eine bundesweite Diskussion war, hat sie auch zu Ergebnissen geführt. Der Antrag wurde deutlich verändert. Eine Zielrichtung ist aber geblieben: Nach wie vor soll die Landesregierung gebeten werden, sich gegenüber der Bundesregierung für einen hohen Standard des vorbeugenden Verbraucher- und Anwohnerschutzes einzusetzen. Dass sich der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Herr König, in seiner Haut nicht ganz wohl fühlt, kann man daraus entnehmen, dass er sagt, dass weiter geforscht wird - er ist ja ein Grüner -, gleichzeitig aber darauf hinweist, dass die Gefahr durch die exzessive Verwendung von Handys größer sein könnte, weil die Handys direkt am Ohr, direkt am Kopf sind.

(Frau Trost [CDU]: Gefahren vor der Mikrowelle!)

- Erfahrungen aus der Küche kann ich nicht beisteuern. - Eines wissen wir auf jeden Fall: Der Schutz vor den thermischen Einwirkungen von Sendeanlagen ist perfekt. Das ist schon durch das bisherige Genehmigungsverfahren geregelt. Es gibt auch keinen Beweis dafür, dass Sendeanlagen eine Gesundheitsgefahr darstellen. So wird auf Folgendes verwiesen: Sendeanlagen strahlen ähnlich wie Leuchttürme geradeaus. Direkt darunter ist die Beeinflussung gering. In geringer Entfernung, in einer Entfernung von wenigen Metern, erkennen selbst Skeptiker keine Gefährdung mehr. Je größer die Skepsis ist, desto größer ist die relevante Entfernung. Ich sage einmal: In etwa 150 m Entfernung ist eigentlich nichts mehr zu befürchten. Man sieht aber den Mast und meint, damit sei die Gefährdung gegeben.

Es gibt aber nach wie vor zu wenig eindeutige Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet. Deswegen legen wir Wert darauf, dass Projekte wie das Vorhaben des Bremer Instituts für Präventionsund Suchtforschung durch die Landesregierung unterstützt werden.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich betone dabei: Dazu gehört auch das Landesgesundheitsamt. In dieser Studie geht es darum,

mögliche Schlafbeeinträchtigungen durch neue Technik zu registrieren. Dazu müssten die Mobilfunkbetreiber des Nachts die Sendeanlagen ab und an einmal abschalten. An der Bereitschaft dazu hapert es bislang. An dieser Stelle muss die Landesregierung helfen, und auch die Mobilfunkbetreiber müssen ihren Ankündigungen Taten folgen lassen. Wie schon gesagt wurde, haben sie sich in anderer Hinsicht bewegt. Es gibt eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und über die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

Der Landtag erwartet deshalb, dass die Landesregierung alle Daten über die Standorte von Sendeanlagen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erhält und den Kommunen im Lande zugänglich macht. Das beinhaltet keine Bringschuld seitens der Landesregierung, aber eine Auskunftspflicht bei Anfragen der Kommunen.

Zu wünschen ist auch - darauf hat der Kollege Hagenah schon hingewiesen -, dass den Kommunen Informationen über andere zivile und militärische Sendeanlagen jeglicher Art zugänglich gemacht werden, damit sie bei der Standortdiskussion alle notwendigen Informationen haben, die sie brauchen. Das ist in dem Antrag nicht ausdrücklich erwähnt; deswegen spreche ich es an dieser Stelle an.

Bis zum Beweis des Gegenteils gehen die Fraktionen davon aus, dass die Mobilfunkbetreiber den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden ergeben.

Aufgrund der Erfahrungen, die wir hierzulande gemacht haben, wissen wir, dass die Netzbetreiber durchaus unterschiedlich kooperativ sind. Wir wollen feststellen, wie gewissenhaft sie sich in Konkurrenzsituationen an die Vereinbarung halten. Deshalb soll die Landesregierung dem Fachausschuss bereits Ende Mai über den Stand der Entwicklung im Mobilfunkbereich berichten. Wir alle wünschen, dass die Vereinbarung hält, was sie verspricht. Langfristig könnte damit den Auseinandersetzungen im Lande so manche Spitze genommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Schwarz!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

„Fast jeder von uns nutzt Mobilfunk. Ich persönlich kann es mir ohne fast schon nicht mehr vorstellen. Manchmal fragt man sich auch, wie das Regierungsgeschäft ohne Handys jemals hat funktionieren können.“

(Möllring [CDU]: Das war früher aber besser!)

Das ist ein Zitat der Parlamentarischen Staatssekretärin aus dem Bundesumweltministerium, Frau Simone Probst. Man mag sich jetzt Gedanken darüber machen, wie erfolgreich die Geschicke des Regierungsgeschäfts sind oder nicht. Aber darüber möchte ich mich jetzt nicht im Einzelnen auslassen. Es zeigt trotzdem sehr deutlich, dass viele gerade auch im beruflichen Umfeld das Handy sehr wohl zu schätzen wissen und es für unentbehrlich halten. Entsprechend ist auch die wirtschaftliche und damit die arbeitsmarktpolitische Bedeutung des Mobilfunks. Ich will die Daten dazu nicht im Einzelnen aufführen; sie sind im Rahmen der ersten Beratung sehr wohl genannt worden. Die Bedeutung des Mobilfunks darf aber nicht dazu führen, dass gesundheitliche Belange eventuell hinten anstehen. Vielmehr sind beide Seiten gegeneinander abzuwägen, um eine einseitige Betrachtung zu vermeiden.

Im Rahmen der Proteste, die landauf, landab nicht nur in Niedersachsen vonseiten der Bürger erhoben wurden, hat es im Frühjahr letzten Jahres wohlfeile Ankündigungen des Bundesumweltministers hinsichtlich der entsprechenden Verordnung, die aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezüglich der Strahlung von Mobilfunkanlagen erlassen worden sind, gegeben, nämlich dass in diesem Bereich eine Novellierung angedacht wird.

Ich finde es verblüffend, welche Entwicklung die Tatsache nach sich gezogen hat, dass zuerst eine Ankündigung gemacht worden ist und dass im August letzten Jahres eine Prüfung in Aussicht gestellt worden ist. Im Dezember letzten Jahres wird dies dann mehr nach dem Motto gefeiert, die Selbstverpflichtung stärke vorsorgenden Umweltund Gesundheitsschutz, weil die Mobilfunkbetreiber eine entsprechende Verpflichtung eingegangen seien. Man kennt es normalerweise von Umweltminister Trittin - von seinem Selbstverständnis her - gar nicht, dass er anderen die Verantwortung

überträgt. Aber ich meine, das kann auch einmal ein Zeichen dafür sein, dass er bereit ist, der Wirtschaft ein Stück entgegenzukommen.

Wenn sich ein Umweltminister im Februar dieses Jahres in einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Öko-Label als Orientierungshilfe beim Handy-Kauf“ feiern lässt, dann möchte ich dazu bemerken, dass ich das Umweltministerium nicht mit der „Stiftung Warentest“ gleichsetzen würde. Ich bin der Meinung, dass man den Mobilfunkbetreibern die Möglichkeit der Eigenwerbung offen halten kann.

Dass die Mobilfunkbetreiber sehr wohl bereit sind, selbst in die Öffentlichkeitsarbeit zu investieren, wird daran deutlich, dass sie 1,5 Millionen Euro bereitstellen, um eine kontinuierliche Überprüfung der elektromagnetischen Felder im Bundesgebiet durch feste und mobile Messstationen vorzunehmen, um fundiertes Material an die Hand zu bekommen. Im Grunde genommen ist es auch die Krux des Umweltministers, dass er kein belastbares Material in der Hand hat. Das hat letztendlich auch die Strahlenschutzkommission deutlich gemacht, die allerdings auch darauf hingewiesen hat, dass weitere Untersuchungen zu erfolgen haben.

Im Grunde genommen haben sich die Kommunen, die das größte Problem bei sich vor Ort haben, ein Stück weit selbst geholfen, indem sie die Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern im Juli letzten Jahres bewirken konnten. Zusätzlich sind die Mobilfunkbetreiber im Dezember letzten Jahres eine Selbstverpflichtung eingegangen. Ich meine, das ist vorteilhafter und vor allem auch wegweisender, als wenn man dem Bundesumweltministerium vertrauen würde.

In einem Antwortschreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Gila Altmann an einen Bundestagsabgeordneten der CDU aus Niedersachsen war bezüglich seiner Frage zu den baurechtlichen Voraussetzungen Folgendes zu lesen:

„Bei der Errichtung von MobilfunkSendemasten kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben, da die Beantwortung dieser Fragen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen liegt.“

Ich frage mich manchmal, warum sich der Bundesumweltminister überhaupt noch um den Be

reich Mobilfunk kümmert, wenn er - so zumindest die Auskunft seiner Staatssekretärin - sowieso keine Kompetenz dafür hat. Für die Kommunen ist eine Broschüre des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der sich Aussagen bezüglich der baurechtlichen Genehmigung entnehmen lassen, wesentlich auskunftsfähiger, wenn diese Diskussionen anstehen.