- Die sind von Bedeutung, Frau Pawelski. Das will ich gar nicht unter den Tisch kehren. Aber wir haben eben Verantwortung für ganz Niedersachsen. Und da muss man eben ein bisschen differenzierter vorgehen.
Meine Damen und Herren, der Wohnungsmangel, der 1999 bestand, konnte in Niedersachsen aufgrund der starken Bautätigkeit, einer sehr hohen Förderleistung des Landes und einer umfangreichen Baulandbereitstellung durch die Kommunen früher, als wir alle es zu Anfang der 90er-Jahre erwartet haben, behoben werden. Rund 600 000 Wohnungen sind seit 1990 in Niedersachsen neu errichtet worden. Rund 100 000 Wohnungen sind mit rund 7,1 Milliarden DM aus der Wohnungsbauförderung neu gebaut oder modernisiert worden.
Wir haben in Niedersachsen heute eine zufrieden stellende, teilweise sogar eine gute Wohnungsversorgung. Wie Sie wissen - darauf ist hingewiesen worden -, sind aber die regionalen und sektoralen Unterschiede groß. Bei preiswerten Wohnungen gibt es aber nach wie vor Engpässe. Wir dürfen deswegen nicht den Fehler der 80er-Jahre wiederholen und auf neue Knappheitssymptome zu spät reagieren.
Deswegen ist es wichtig, den Wohnungsmarkt genau zu beobachten. Die Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen führt daher mit dem Institut für Strukturentwicklung und Standortforschung seit 1996 für das Land die Wohnungsmarktbeobachtung erfolgreich durch. Mit ihren Informationen zur aktuellen Situation und zur weiteren Entwicklung hilft die Wohnungsmarktbeobachtung der Politik, die richtigen Strategien zu formulieren.
Meine Damen und Herren, da Ihnen die Antwort der Landesregierung schriftlich vorliegt, möchte ich mich nur auf einige, aus meiner Sicht wesentliche Gesichtspunkte beschränken. Wichtige Schwerpunkte unserer Politik sind die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum, durch die Eigenheimförderung und die Förderung des Mietwohnungsbaus, die Baulandpolitik und die Städtebauförderung. Niedersachsen besitzt - Herr Harden hat darauf hingewiesen - im Bundesvergleich eine weit überdurchschnittliche Eigentumsquote. Fast die Hälfte der Haushalte lebt in den eigenen vier Wänden. Ich halte diese Wohnform insbesondere für Haushalte mit Kindern für ideal. Im Jahre 2001 sind in der Wohnungsbauförderung 1 045 Eigenheime gefördert worden. Hinzu kommt noch die finanzielle Beteiligung des Landes an den rund 420 000 Eigenheimen in Niedersachsen, die seit 1995 mit einem Fördervolumen von rund 2,2 Milliarden DM durch die Eigenheimzulage gefördert worden sind.
Meine Damen und Herren, bei der Eigenheimförderung müssen wir allerdings die Funktionsfähigkeit der Städte im Auge behalten. In der letzten Woche habe ich sehr aufmerksam den Bericht in der Hannoverschen Zeitung über die Gründe gelesen, die Bürger Hannovers bewegen, ihren Wohnsitz außerhalb der Stadtgrenzen zu nehmen. In vielen städtischen Wohnvierteln der 50er- und 60er-Jahre steht jetzt ein Generationenwechsel an. Es wäre wünschenswert, dass junge Familien ihre Häuser hier erwerben, statt auf dem Land neu zu bauen. Deswegen wollen wir in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau in der Wohnraumförderung Modernisierungsmaßnahmen für solche neu erworbenen Wohnungen fördern.
Auch bei der Förderung von Mietwohnungen wird es einen neuen Förderansatz geben. In Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft ist vereinbart worden, dass wir die Modernisierung von Wohnungen för
dern und dafür zehn Jahre Besetzungsrechte, d. h. namentliche Belegungsrechte an Wohnungen, erhalten. Dabei muss nicht unbedingt die geförderte Wohnung von den Mietern bezogen werden, die die Gemeinde benannt hat. Wenn sich das Wohnungsunternehmen und die Gemeinde einig sind, können auch andere Wohnungen gebunden werden. Damit hat es das Wohnungsunternehmen in der Hand, die Unterbringungswünsche der Gemeinde so zu erfüllen, dass stabile Hausgemeinschaften entstehen; gleichzeitig trägt das Land mit dazu bei, den Wohnungsbestand den heutigen Anforderungen anzupassen.
Auch die Baulandpolitik wird weiterhin die besondere Aufmerksamkeit der Landesregierung erfahren. Die Wohnbaulandumfragen, die wir alle zwei Jahre in den Städten und Gemeinden durchführen, belegen, dass sich die Ausweisung von Wohnbauland durch die Kommunen inzwischen landesweit auf einem hohen Niveau stabilisiert hat. Die Landesregierung unterstützt auch weiterhin eine vorausschauende, langfristige kommunale Wohnungspolitik, wobei sie verstärkt ihre Aktivitäten auf die Umsetzung von Brachflächen setzt. Diese Flächen, die früher gewerblich-industriell, militärisch oder durch Bahn und Post genutzt wurden, sind ein erhebliches Potenzial für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Städte.
Ein weiteres wichtiges Instrument für die Landesregierung, um die Funktionsfähigkeit der Innenstädte zu erhalten, ist die Städtebauförderung. Mit ihr, insbesondere mit der Programmkomponente „Soziale Stadt“, sollen die Wohnsituation und die sozialen Rahmenbedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessert werden. Dies stärkt den Zusammenhang in problematischen Gebieten und vermeidet Fehlentwicklungen. Die Bundesregierung hat nicht nur im Jahr 2001 die Bundesfinanzhilfen gegenüber dem Jahr 2000 erhöht, sondern für das Jahr 2002 erfreulicherweise noch eine weitere Erhöhung vorgenommen.
Die Verwaltungsvereinbarung für die Städtebauförderung für das Jahr 2002 liegt uns inzwischen vor. Wir haben, wie Sie wissen, die Erhöhung für 2001 mit Landesmitteln gegenfinanziert. Ich kann Ihnen heute sagen, dass inzwischen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind, auch die Erhöhung 2002 voll gegenfinanzieren zu können.
Meine Damen und Herren, abschließend darf ich feststellen, dass mit der Städtebauförderung wie mit der Wohnraumförderung Bauinvestitionen angestoßen werden, deren Finanzvolumen ein Mehrfaches der eingesetzten Fördermittel umfasst. Dies schafft Beschäftigung im Baubereich, insbesondere im mittelständischen Baugewerbe, wobei ich mir über die Probleme unserer Bauwirtschaft durchaus im Klaren bin. Wir werden allein mit unserer Wohnungsbaupolitik das Bauhandwerk nicht zu 100 % beschäftigen können. - Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Großen Anfrage vor. Ich stelle fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.
Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung: Behandlungsvollzug in der JVA Vechta/Frauen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/3030
Zur Einbringung hat sich Frau Kollegin Müller gemeldet. Ich gehe davon aus, Frau Müller, dass Sie den Antrag einbringen und die Redezeit für Ihre Fraktion mit in Anspruch nehmen. Sie haben das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Behandlungsvollzug in der JVA für Frauen/Vechta ist unser Thema. Ich glaube, Sie wissen, dass die Frauen von den Gefangenen in Niedersachsen nur den kleinsten Anteil stellen. Etwa 4,5 % aller Gefangenen sind Frauen. Konkret in Zahlen ausgedrückt sind es etwa 300, davon allein 200 in der JVA in Vechta.
Mit unserem heutigen Antrag fordern wir für diese JVA und mit dieser JVA gemeinsam die Entwicklung eines neuen, umfassenden Behandlungskonzeptes, das an den sozialpädagogischen Bedürfnissen der inhaftierten Frauen orientiert ist.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht, will ich noch einmal darauf hinweisen, dass es natürlich auch bisher schon Behandlungskonzepte für diese JVA gegeben hat. Sie ist seit 1991 selbständig und hat seitdem bestimmte Konzepte verfolgt. Aber in den letzten zehn Jahren konnten wir feststellen, dass sich eine Menge verändert hat, z. B. bei der Population der Gefangenen. Sie hat in den letzten zehn Jahren um etwa ein Drittel zugenommen. Wir haben in den letzten zehn Jahren auch festgestellt, dass die Frauen, die dort einsitzen müssen, immer jünger werden.
Für die Kolleginnen und Kollegen, die sich sehr damit beschäftigen, ist es nichts Neues, dass in Vechta eine Reihe von Frauen sitzt, die ihre Kinder mit im Vollzug haben. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass für Mütter mit Kindern im Vollzug besondere Konzepte dafür benötigt werden, wie man mit ihnen umgeht. Ich muss sicherlich auch niemandem sagen, dass wir diesen Frauen, die mit ihren Kindern dort einsitzen, besondere Hilfen geben wollen, damit sie in Zukunft straffrei leben können und das an ihre Kinder weitergeben können, damit wir nicht später die zweite Generation ebenfalls wieder in Vechta finden.
Wir wissen, dass es beispielsweise in Alfeld eine sozialtherapeutische Anstalt für Frauen gibt. Sie hat aber nur elf Plätze; das ist ein sehr kleiner Anteil. Frauen, die sich aus dem Vollzug dorthin verlegen lassen wollen, müssen besondere Bedingungen erfüllen. Für Frauen mit Kindern ist das in Alfeld nicht machbar. Deshalb möchten wir, dass insbesondere in der Frauenanstalt Vechta ein etwas niederschwelligeres Angebot, als es in Alfeld besteht, vorgehalten wird, angepasst an die Bedarfe der Frauen. Dieses Konzept soll eine ganze Reihe von Dingen umfassen. Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre Selbständigkeit sollen mit verarbeitet werden. Das Konzept soll sich an der gestiegenen Zahl der Gefangenen, an veränderten Gegebenheiten, an der veränderten Gefangenenpopulation, an den speziellen Bedürfnissen der Mütter mit Kindern - das habe ich bereits gesagt - und insbesondere auch an den sehr jungen Frauen orientieren.
Wir sind der Meinung, dass insbesondere für die sehr jungen Frauen Bildung, Ausbildung und Qualifizierung im Vollzug einen besonderen Stellenwert haben. Jede Art von Qualifizierung ist ein Baustein auf dem Weg in eine Zukunft, ohne dass man dem Strafvollzug wieder begegnen muss.
Ich hoffe, wir werden im Rechtsausschuss und im Unterausschuss eine gute und sehr fachliche Diskussion führen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Frauenanstalt in Vechta eine der Anstalten ist, die seit Jahren das Spritzenaustauschprogramm durchführt. Das ist eine Maßnahme der Gesundheitsprophylaxe; darüber sind wir uns einig. Es ist auch sehr erfolgreich gewesen. Es hat in all den Jahren keine anstaltsbedingten ansteckenden Infektionskrankheiten wie AIDS und Hepatitis B gegeben. Wir wollen das Programm auf jeden Fall weiterführen.
Denjenigen, die sich häufiger mit Vollzug befassen, ist nicht unbekannt, dass mehr als 50 % der Frauen wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder wegen Beschaffungskriminalität einsitzen. Wir wissen, dass bei den sehr jungen Frauen in der Jugendstation bis zu 90 % aus diesen Gründen dort sind. Deswegen sagen wir ganz deutlich: Bei einer Überarbeitung und Neufassung der Behandlungskonzepte für Vechta ist das Spritzenaustauschprogramm ein Programm, das wir auf jeden Fall beibehalten und weiterhin so durchführen wollen.
Wir freuen uns auf eine angenehme und fachlich sehr gute Diskussion. Ich möchte für meine Fraktion noch beantragen, diesen Antrag zusätzlich zur Mitberatung auch an den Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen zu überweisen. - Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion spricht sich, wie schon in der Vergangenheit, für einen ordnungsgemäßen, qualitativ angemessenen Behandlungsvollzug, insbesondere für junge Gefangene und für die in den Mutter-Kind-Einrichtungen untergebrachten Frau
Dieser Antrag wird in der vorliegenden Fassung allerdings im zuständigen Rechtsausschuss und auch im Unterausschuss zu besprechen sein. Dafür werden wir Zeit brauchen, weil in Ihrem Antrag einiges argumentativ nicht so schlüssig ist, wie es erforderlich wäre. Ich will nur kurz auf einige Punkte eingehen, weil wir im Rechtsausschuss mit Sicherheit eine angemessene und sachlich fundierte Diskussion führen werden.
In der Antragsbegründung ist unseres Erachtens nicht hinreichend dargelegt, warum wir für die JVA Vechta/Frauen zusätzliche Angebote, Ausstattungs- und Kostenstandards brauchen. Ich beziehe mich dabei auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der geschätzten Kolleginnen Müller und Schuster-Barkau vom Oktober 2001. Daraus geht unzweideutig hervor, dass die personelle und materielle Ausstattung in der JVA Vechta/Frauen offensichtlich ausreichend ist.
So ist im Jahr 2001 gemäß der Antwort der Landesregierung eine Stabilisierung der Gefangenenzahl festzustellen. Der Mutter-Kind-Bereich ist gemäß der Antwort auf die Anfrage personell ausreichend besetzt. So stehen für acht Inhaftierte zehn Personen zur Verfügung. Von zehn Plätzen im offenen Mutter-Kind-Heim sind acht Plätze tatsächlich besetzt, und von 200 inhaftierten Frauen gehen 140 Personen einer Beschäftigung nach. Zudem werden, meine Damen und Herren, sozialpädagogische Pflichtveranstaltungen wie Babyturnen, Musikschule, Schwimmen sowie Diätberatung und psychologische Beratung angeboten.
Damit bestehen für die Inhaftierten und gerade für die Mütter mit kleinen Kindern und für die sehr jungen Frauen Angebote, die nach Qualität und Umfang oft über das hinausgehen, was Frauen außerhalb des Strafvollzugs zur Verfügung haben. Dies ist leider - ich bedauere das außerordentlich sehr häufig der Fall. Das ist leider Realität. Ich meine, Frau Kollegin Müller, auch diesen Dissens werden wir aufzuklären haben.
Im Übrigen darf ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass seitens der Leitung und der Mitarbeiter der JVA Vechta/Frauen eine anerkannt gute und auf Vertrauen gegründete Arbeit geleistet wird. Ich glaube, das wird auch von keiner Seite bestritten.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass zurzeit im Justizministerium Konzepte erarbeitet werden, um zukünftig die Frauen aus dem Frauenvollzug der JVA Hannover in der JVA Hildesheim unterzubringen. Das ist sinnvoll und wird, glaube ich, auch unterstützt. Aber auch diese Konzepte und die Auswirkungen des dort beabsichtigten Behandlungsvollzugs müssen in die Beratungen einfließen.
Wir sind mit Ihnen völlig darüber einig, dass Behandlung im Vollzug Prävention und damit zugleich auch Opferschutz ist. Aber klargestellt werden muss auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ein ausschließlich - ich sage ganz bewusst: ausschließlich - auf die Resozialisierung gerichtetes Vorgehen dem Strafvollzugsgesetz nicht gerecht wird, da es neben der Resozialisierung auch das Ziel festlegt, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe auch und gerade dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen muss, insbesondere wenn es sich um junge Frauen handelt, die sich am Anfang ihres Lebensweges befinden.
Diese Punkte müssen auch im Behandlungsvollzug in der JVA Vechta/Frauen Berücksichtigung finden. Alle diese genannten Punkte sollten in dem zuständigen Ausschuss konkret und umfassend behandelt werden. Daraus wird sich für uns ergeben, ob die Notwendigkeit für ein neues Behandlungskonzept in der JVA Vechta/Frauen besteht. Ich freue mich auf eine sehr gute, faire und sachliche Diskussion im zuständigen Ausschuss. Diesen Ausschuss hat immer ausgezeichnet, dass wir das dort gemeinsam sehr gut hinbekommen haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Müller, Sie werden uns natürlich an Ihrer Seite finden, wenn es darum geht, die Haftbedingungen junger Frauen zu verbessern, wenn es darum geht, ihnen bessere Chancen für ein Leben in Freiheit und ohne Straftaten zu ermöglichen.
In Ihrem Antrag fordern Sie ein umfassendes Behandlungskonzept, das auf die sozialpädagogischen und therapeutischen Bedürfnisse von Müt
tern und jungen Frauen in Haft abgestimmt ist. Sie begründen das mit den Erfahrungen der letzten zehn Jahre.