Gebietsfachärztinnen und Gebietsfachärzten auch Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärztinnen und Ärzte und hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten als in der Psychiatrie erfahren.
Es ist Angelegenheit der Verwaltungsbehörde, dass entsprechende Ärztinnen und Ärzte im Falle einer notwendig erscheinenden Einweisung zur Verfügung stehen. Sofern niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte im Rahmen des vertragsärztlichen Notdienstes ein ärztliches Zeugnis erstellen, erhalten sie dafür seitens der für das Zwangseinweisungsverfahren zuständigen Kommune ein Honorar.
Zu 1: Nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg hat das Gesundheitsamt Cuxhaven bisher keinen Nacht- und Wochenenddienst vorgehalten. Eingestellt wurde zum 1. Oktober 2001 die ärztliche Rufbereitschaft.
Zu 2: Die Kommune hat sich mit der Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung dahin gehend verständigt, dass diese im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages über den vertragsärztlichen Notdienst dafür Sorge trägt, dass auch an Wochenenden und nachts entsprechende ärztliche Zeugnisse erstellt werden können.
Zu 3: Die Durchführung von Zwangseinweisungsverfahren obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises und nicht den niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Die am Verfahren beteiligten Ärztinnen und Ärzte erstellen lediglich das als Voraussetzung für die Durchführung des Zwangseinweisungsverfahrens erforderliche ärztliche Zeugnis.
Gefährdete Unterrichtsversorgung an der „Verlässlichen Grundschule“ in Bad Bederkesa (Landkreis Cuxhaven)
Der Schulelternrat der Verlässlichen Grundschule Bederkesa macht auf die gefährdete Unterrichtsversorgung an dieser „Verlässlichen Grundschule“ aufmerksam.
Zwar habe die Schule Verträge über insgesamt 577 Stunden mit Vertretungslehrkräften abgeschlossen, doch diese Stunden seien bis auf 140 Stunden bereits verbraucht, obwohl sie für das gesamte Schuljahr vorgesehen waren. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass weder Springer- noch Feuerwehrlehrkräfte zur Verfügung gestellt wurden, obwohl zwei Lehrkräfte langfristig ausgefallen sind. Der sich für einen längerfristigen Zeitraum abzeichnende Ausfall der ersten Lehrkraft wurde rechtzeitig der Bezirksregierung bekannt gegeben, dennoch mussten die Vertretungsmittel für den längerfristigen Ausfall aus dem Schulbudget bestritten werden. Laut Aussage der zuständigen Außenstelle der Bezirksregierung Lüneburg weiß diese nicht, woher sie noch Springer- oder Feuerwehrlehrkräfte hernehmen soll. Jetzt droht an dieser „Verlässlichen Grundschule“ Unterrichtsausfall.
1. Warum musste die Schule trotz krankheitsbedingten längerfristigen Ausfalls zunächst einer Lehrkraft diesen Unterrichtsausfall vollständig aus dem Vertretungsbudget bestreiten?
2. Warum stehen trotz längerfristigen Ausfalls nunmehr zweier Lehrkräfte weder Springernoch Feuerwehrlehrkräfte bereit?
3. Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an der „Verlässlichen Grundschule“ Bederkesa wird die Landesregierung wann und wo ergreifen, oder will sie billigend in Kauf nehmen, dass trotz angeblicher „Verlässlichkeit“ Unterrichtsausfall entsteht?
Die Grundschule Bad Bederkesa ist im laufenden Schuljahr mit 410 Lehrer-Ist-Stunden bei einem Bedarf von 393 Lehrer-Soll-Stunden zu 104,3 % versorgt. Damit stehen der Schule 63 Stunden mehr zur Verfügung, als sie für den Unterricht nach Stundentafel benötigt.
In den Hinweisen zur Durchführung des Schulversuchs Verlässliche Grundschule ist beschrieben, was bei Ausfall von Lehrkräften zu tun ist. Bei kurzfristigen Ausfällen sind schulorganisatorische Maßnahmen, wie das Zusammenlegen von Klassen, die Aufteilung einer Klasse oder die Beaufsichtigung durch eine geeignete Person, zu ergreifen. Es ist auch zu prüfen, ob der Vertretungsunterricht durch Mehrarbeit von Lehrkräften des Stammkollegiums erfolgen kann. Darüber hinaus haben die Verlässlichen Grundschulen die Möglichkeit, Vertretungskräfte im Rahmen des Budgets zu beschäftigen.
Wenn zu Beginn der Erkrankung feststeht, dass die Lehrkraft für mehr als zwei bis drei Wochen ausfällt, soll eine Springer- bzw. Feuerwehrlehrkraft eingesetzt oder eine Lehrkraft von einer anderen Schule abgeordnet werden.
Sowohl die schulorganisatorischen Maßnahmen als auch der Einsatz von Vertretungskräften verlangen, dass die Schule auf den Ausfall von Lehrkräften vorbereitet ist, also ein Vertretungskonzept erarbeitet hat.
Zu 1: Der Schule lag zunächst eine Krankschreibung für den Zeitraum vom 25. Oktober bis zum 2. November 2001 vor, die dann bis zum 17. November 2001 und noch einmal bis zum 30. November 2001 verlängert wurde. Erst danach erfolgte eine langfristige Krankschreibung.
Da der Zeitraum der Krankschreibungen zunächst nie mehr als zwei Wochen betrug, musste eine Vertretungskraft aus dem Vertretungsbudget eingesetzt werden.
Zu 2: Nachdem feststand, dass es längerfristige Erkrankungen gibt, hat die Bezirksregierung den Einsatz einer Springerlehrkraft an der Schule veranlasst. Darüber hinaus ist eine Lehrkraft aus der benachbarten Grundschule mit 15 Stunden an die Grundschule Bad Bederkesa abgeordnet worden.
Zu 3: Die Bezirksregierung Lüneburg hat bestätigt, dass es bisher keinen Unterrichtsausfall gegeben hat. Die Regelungen der Landesregierung gewährleisten zudem, dass auch zukünftig mit den in den Vorbemerkungen beschriebenen Maßnahmen die Vertretung bei Ausfall von Lehrkräften sichergestellt ist.
Mit einem Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes beabsichtigt die Bundesregierung, die vertragliche Stellung freiberuflicher Künstler, Journalistinnen, Schriftsteller, Musikerinnen, Designer und Schauspielerinnen in Deutschland zu stärken.
Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist es, Urhebern und ausübenden Künstlern einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung einzuräumen, wie sie bisher leider nicht in allen Bereichen von Kunst und Medien gezahlt wird: Nach Ermittlung der Künstlersozialkasse lag das durchschnittliche Jahreseinkommen der rund 110 000 bei ihr versicherten hauptberuflichen Künstler und Publizisten im Jahre 1999 bei gerade 21 852 DM mit sinkender Tendenz.
Nach intensiven Beratungen mit den betroffenen Verwerter- und Urheberverbänden, die von lautstarker öffentlicher Kritik insbesondere der Filmwirtschaft, der Zeitschriftenverleger, der Rundfunkanstalten und der Buchverlage begleitet war, liegt nunmehr ein korrigierter Gesetzentwurf vor. Er greift die Kritik der Verwerterverbände auf und wird von der großen Mehrheit der Verwerter- und der Urheberverbände akzeptiert. Damit bietet dieser Entwurf die seltene Chance, für einen Großteil der kreativen Köpfe in Deutschland die Arbeits- und Einkommensbedingungen einvernehmlich und nachhaltig zu verbessern. Wie aus Kreisen der Bundesregierung zu hören war, droht nun jedoch die Niedersächsische Landesregierung, dieses Einvernehmen zu sprengen.
1. Wie bewertet sie das Ziel der Bundesregierung, auch freiberuflichen Urhebern und ausübenden Künstlern Anspruch auf eine angemessene Vergütung zu sichern?
2. Wie steht sie zu der Auffassung, dass ein Jahreseinkommen von 21 852 DM für hauptberufliche Künstler und Publizisten nicht als angemessen bezeichnet werden kann?
3. Trifft es zu, dass sie beabsichtigt, dem „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ im Bundesrat nicht zuzustimmen?
Die Landesregierung unterstützt das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, dazu beizutragen, dass die Urheber und ausübenden Künstler an dem wirtschaftlichen Ertrag ihrer Arbeit, ihrer Werke und ihrer Darbietungen angemessen beteiligt werden. Dies entspricht der kulturellen Bedeutung der Arbeit der Kreativen für das Gemeinwesen. Niedersachsen hat deshalb im Bundesrat - ebenso wie die anderen Länder – nicht etwa den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern abgelehnt, sondern hat sich um eine Verbesserung des Ausgestaltung der Regelungen im Einzelnen bemüht. Die Landesregierung hat sich, seitdem der Regierungsentwurf vorliegt, für
eine Lösung eingesetzt, die praktisch gut handhabbar ist, die die Gerichte nicht vor unlösbare Aufgaben stellt und die sowohl für die Urheber und ausübenden Künstler als auch für die Verwerter und ihre Verbände akzeptabel ist.
Die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag sind noch nicht abgeschlossen. Nach der Anhörung von Sachverständigen in den Bundestagsausschüssen, nach Berichterstattergesprächen und nach zahlreichen Erörterungen, die insbesondere das Bundesjustizministerium in den letzten Monaten mit den Verbänden beider Seiten und mit den Ländern geführt hat, zeichnet sich ab, dass ganz wesentliche Verbesserungen des Entwurfs erreicht werden konnten, die es den Urhebern und den Verwertern sowie ihren jeweiligen Verbänden möglich machen müssten, die konkrete Ausgestaltung des Anspruchs auf angemessene Vergütung zu akzeptieren. Die Landesregierung begrüßt dies nachdrücklich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Urheberverbände mit Nutzerverbänden oder einzelnen Nutzern gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen. Die Landesregierung sieht solche gemeinsam aufgestellten Regeln als gut geeignet an, um die Angemessenheit der Vergütung zu ermitteln. Sie hält es allerdings für geboten, dass solche Regeln nur durch freiwillige Entscheidung der Beteiligten zustande kommen; anderenfalls könnten sie ihre Funktion nicht erfüllen. Die Landesregierung rechnet darauf, dass sich das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Entscheidung des Bundestages noch vollständig durchsetzen wird.
Zu 1: Die Landesregierung begrüßt, wie dargestellt, die Absicht, Urhebern und ausübenden Künstlern einen Anspruch auf die angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu geben.
Zu 2: Mit dem Gesetzesentwurf ist beabsichtigt, eine angemessene Vergütung der einzelnen Leistungen der Urheber sicherzustellen. Er zielt nicht darauf ab, den Urhebern ein angemessenes Jahreseinkommen zu gewährleisten.
Zu 3: Das vorgesehene Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Frage, ob dem Gesetz die Zustimmung versagt werden sollte, stellt sich deshalb nicht. Darüber, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll, ist erst nach
Auf der Veranstaltung der Steuerberaterkammer am 27. November 2001 in Hannover hat sich Herr Staatssekretär Lemme in seinem Grußwort, das er namens der Landesregierung gehalten hat, darüber beschwert, dass sich der Bund, insbesondere die Bundesregierung, zunehmend unfreundlich gegenüber den Ländern verhalten würde. Als Beispiel hat Staatssekretär Lemme angeführt, dass zwar die Länder den Steuererhöhungen, die unmittelbar dem Bund zustehen, wie Tabaksteuer und Versicherungssteuer, im Bundesrat zugestimmt hätten, umgekehrt der Bund aber nicht bereit gewesen sei, eine Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes in den Bundestag einzubringen. Darüber hinaus habe sich die Bundesregierung geweigert, ein neues Bewertungsgesetz in den Bundestag einzubringen, obwohl das derzeitige Bewertungsgesetz zum 31. Dezember 2001 auslaufe. Hierdurch würden dem Land - aber insbesondere den Kommunen - erhebliche finanzielle Schäden drohen.