Zu 3: Im Bereich „Kommunaler Sportstättenbau“ hat das Land Niedersachsen im Jahr 2001 in der Stadt Osnabrück die Sanierung der Sportanlage Schölerberg mit 54 700 DM gefördert. Ferner haben der Osnabrücker Sport Club mit 14 000 DM und der Osnabrücker Turner Bund mit 22 817 DM Zuwendungen aus Landesmitteln erhalten.
Für vereinseigene Maßnahmen hat der LSB im Jahre 2001 die Förderung von neun Maßnahmen im Bereich des SSB Osnabrück bewilligt. Insgesamt handelt es sich um einen Zuschussbetrag von DM 13 8673.
Die Auszahlung der Gelder erfolgt im Jahr 2002, die Auszahlung für die Maßnahme 5. erfolgt abweichend im Jahr 2003.
des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 18 der Abg. Frau Pawelski und Dr. Winn (CDU):
Die vom Gewerbeaufsichtsamt beanstandeten untragbaren Arbeitsbedingungen der Ärzte im Klinikum Hannover und an der Medizinischen Hochschule (MHH) sind weder für die Ärzte noch für die Patienten zumutbar.
Eine Umfrage unter jungen Ärzten ergab: Nur 8 % halten die gesetzliche Arbeitszeit (38,5 Stunden) ein. 29 % der Befragten gaben an, bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. 38 % nannten sogar eine wöchentliche Arbeitsbelastung von mehr als 60 Stunden.
47 % der Befragten gaben an, sie fühlten sich nicht oder nur eingeschränkt für ihre Arbeit ausgebildet. 37 % meinten, sie hätten nicht genügend Zeit für ihre Patienten.
Da die staatlichen Prüfer bei kommunalen und landeseigenen Kliniken nur auf dem Wege der Amtshilfe tätig werden können, ist für eine mögliche Ahndung der Gesetzesverstöße die Bezirksregierung bzw. im Fall der MHH das Wissenschaftsministerium zuständig. Das Ministerium hat nach eigener Aussage noch kein Verfahren gegen die Medizinische Hochschule eröffnet.
2. Wie hoch schätzt sie die jährliche Anzahl der Überstunden und den Wert in Mark an niedersächsischen Krankenhäusern ein?
3. Was gedenkt sie zu unternehmen, um die gesetzliche Arbeitszeit der Ärzte auch zum Wohle der Patienten zu garantieren?
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Patientinnen- und Patientenschutz sind wichtige Aufgaben der Gesundheitsund Sozialpolitik. Bei Einzelprüfungen der Gewerbeaufsichtsämter sind in der Vergangenheit Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in Krankenhäusern festgestellt worden. Aus diesem Grund haben sich die zehn Niedersächsischen Gewerbeaufsichtsämter vorgenommen, die Arbeitzeiten des ärztlichen Personals in Krankenhäusern im Rah
men des Jahresarbeitsprogramm zu überprüfen. Zunächst fand eine intensive Vorbereitungsphase unter Einbindung insbesondere der Ärztekammer, der Krankenhausgesellschaft und des Marburger Bundes statt. In einer Pilotphase im Jahr 2000 wurden die Erhebungen bei zehn Krankenhäusern erprobt. Anfang April 2001 wurde dann mit der auf zwei Jahre angelegten Schwerpunktaktion begonnen.
Die Medizinische Hochschule Hannover wurde im Wege der Amtshilfe für das Ministerium für Wissenschaft und Kultur durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover kontrolliert. Die vorliegenden Ergebnisse werden ausgewertet, weitere Maßnahmen einschließlich der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren sind zu prüfen.
Zu 1: Die Bezirksregierungen waren aufgefordert, auf Basis der Berichte der Gewerbeaufsichtsämter zum 1. Dezember 2001 die ersten Zwischenergebnisse der Schwerpunktaktion beim Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales vorzulegen. Somit verfügt das Ministerium seit 3. Dezember 2001 über diese Zwischenergebnisse, die zurzeit ausgewertet werden.
Zu 2: Zur jährlichen Anzahl der Überstunden und zu deren Wert in DM kann keine Schätzung vorgenommen werden, da die Aktion auf einer 10 %-Stichprobe pro Krankenhaus basiert und aufgrund der teilweise unvollständigen Dokumentation eine Aussage nicht möglich ist.
Zu 3: Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes obliegt den Trägern der Krankenhäuser. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter werden im Rahmen der Schwerpunktaktion weiterhin verstärkt durch Kontrolle und Beratung zu rechtskonformem Verhalten und soweit erforderlich durch Anordnung sowie Eröffnung von Bußgeldverfahren auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Krankenhäusern hinwirken.
Ferner wird die Krankenhausgesellschaft bei der Information der Träger der Krankenhäuser über die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung durch das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales unterstützt.
Der Länderausschuss für Arbeitschutz und Sicherheitstechnik ist darüber hinaus von der Arbeitsund Sozialministerkonferenz auf ihrer Tagung am
7. und 8. November 2001 in Potsdam gebeten worden, kurzfristig eine Auswertung der vorhandenen Arbeitzeitmodelle in Krankenhäusern vorzunehmen und praktikable Handlungshilfen vorzulegen.
Auch diese Ergebnisse werden den Gewerbeaufsichtsämtern, der Krankenhausgesellschaft und den Trägern der Krankenhäuser als Hilfe zur Verfügung gestellt.
Übertragung von Zwangseinweisungen nach Niedersächsischem PsychKG sowie weiterer amtsärztlicher Aufgaben auf die niedergelassene Vertragsärzteschaft
Das Gesundheitsamt Cuxhaven beabsichtigte zum 1. Oktober 2001, seinen kompletten Nacht- und Wochenenddienst einzustellen und die gesamten damit verbundenen hoheitlichen Aufgaben auf die niedergelassene Vertragsärzteschaft zwangsweise zu übertragen.
Sämtliche der KVN-Bezirksstelle Stade angeschlossenen Vertragsärzte sind nicht über diese Verhandlungen und Maßnahmen informiert worden. Offensichtlich sollen durch diese Maßnahmen Arztstellen beim Gesundheitsamt eingespart werden.
1. Trifft es zu, dass das Gesundheitsamt Cuxhaven zum 1. Oktober 2001 seinen kompletten Nacht- und Wochenenddienst eingestellt hat?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage können die niedergelassenen Vertragsärzte für die Durchführung der Zwangseinweisungen nach dem Niedersächsischen PsychKG zwangsverpflichtet werden?
Die vorläufige Einweisung gemäß § 18 NPsychKG sieht als Voraussetzung das Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses einer Ärztin oder eines Arztes mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie vor. Um Klarheit über den infrage kommenden Personenkreis zu verschaffen hatte das MFAS in Abstimmung mit der Ärztekammer Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen den für die Zwangseinweisungen zuständigen Kommunen auf dem Erlasswege diesen Personenkreis definiert. Danach gelten neben den einschlägigen
Gebietsfachärztinnen und Gebietsfachärzten auch Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärztinnen und Ärzte und hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten als in der Psychiatrie erfahren.