Wir haben in den vergangenen Jahr zahlreiche Vorschläge zur Verstetigung der Investitionsmittel in der Bauwirtschaft, aber auch im steuerlichen Bereich und in anderen Bereichen erarbeitet. Alle guten Vorschläge haben Sie in den Wind geschlagen, meine Damen und Herren. Deswegen ist die Situation derzeit in der Baubranche auch so, wie sie ist. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Decker, einiges von dem, was Sie gerade ausgeführt haben, ist ein wenig gerade zu rücken. Die Situation in der Bauwirtschaft ist zwar so, wie sie ist,
aber es war nicht nur böse Absicht, die dorthin geführt hat, sondern es ist ein Kapazitätsproblem, das sich mit der deutschen Einheit ergeben hat. Es gibt auch ein weiteres Problem, und zwar die fortlaufende illegale Beschäftigung, die der Staat offenbar nicht in den Griff bekommt. Aber auch das ist nicht allein Landesangelegenheit. Wir haben bereits über das Vergabegesetz gesprochen, mit dem versucht werden soll, etwas Ordnung zu schaffen.
Wobei Sie schief liegen, ist das, was die Anstrengung des Landes in der Städtebauförderung angeht. Die Mittel sind in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr erheblich erhöht worden. Wie Sie wissen, ist auch das Bundesprogramm erheblich aufgestockt worden. Wir halten das auch für richtig. Sie haben zutreffend gesagt, dass die Städtebauförderung ein Programm ist, das die siebenfache Menge der eingesetzten Landesmittel an Investitionsmitteln bringt. Das ist auch richtig so; das wissen wir auch. Wir wollen aber nicht vergessen, dass man in früheren Jahren gemeint hatte, man hätte mit der Städtebauförderung inzwischen alles in Ordnung gebracht. Ich bin vorhin darauf hingewiesen worden, dass Herr Gansäuer, der seinerzeit Fraktionsvorsitzender im Landtag war, gesagt hat, es sei nicht nötig, dass es in jeder Wohnung in jeder Stadt goldene Wasserhähne gebe.
Als die Förderabgabe noch geflossen ist, hat man bei der Städtebauförderung und Dorferneuerung in den Städten, die ich die Freude hatte zu bereisen,
Was die „Soziale Stadt“ angeht, bin ich ernsthaft anderer Ansicht, Herr Decker. Wir haben es nicht nur mit den Problemen der Architektur zu tun, sondern vielmehr mit den Problemen nicht geglückter, ja nicht einmal versuchter Integration.
Wir haben morgen noch zwei Anträge der CDU-Fraktion zu diskutieren, die ich von der Zielrichtung her für schändlich halte, weil sie das Ziel haben, dass das Zuwanderungsgesetz im Bundestag nicht verabschiedet wird. Dabei ist gerade dies das grundsätzliche und das gravierendste soziale Problem der letzten zehn Jahre - eigentlich sogar schon länger - gewesen. Wir haben es nicht geschafft, die Zuwanderung vernünftig zu regeln und die Zugewanderten vernünftig zu integrieren. Es gibt diverse Konzepte, wie man es machen könnte - Otto Schily hat sie in ein Gesetzeswerk gepackt -, und jetzt wird aus Wahlkampfgründen versucht, dieses Gesetzeswerk zu Fall zu bringen. Das kann nicht sein. Wir wissen, dass die Integration Bestandteil der Einwanderung sein muss. Nur dann können wir die großen Probleme lösen.
Das, was Sie im Bereich „Soziale Stadt“ beklagt haben, ist hauptsächlich die Folge nicht geglückter und nicht versuchter Integration. Das ist eigentlich nicht nur ein Problem der Architektur. Das wollte ich damit gesagt haben.
Danke schön, Herr Kollege Harden. - Meine Damen und Herren, jetzt hat der Kollege Stratmann um das Wort gebeten. Es geht um den Bereich Justiz. - Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Justiz befindet sich leider, Herr Minister, in keiner besonders guten Verfassung.
Die Menschen in unserem Land müssen immer häufiger erleben, nicht mehr zeitgerecht zu ihrem Recht zu gelangen. Das ist eine Entwicklung, die uns große Sorgen bereiten muss, weil dadurch das Vertrauen in den Rechtsstaat zunehmend schwin
det. Das Hauptproblem für den Bereich der Rechtsprechung, also bei unseren Gerichten, liegt bei der Arbeitsbelastung der so genannten Folgedienste. Meine Damen und Herren, was nützt das beste Urteil - die Verkündungszeiten sind zugegebenermaßen noch gut, weil wir sehr engagierte und qualifizierte Richter haben, die sich trotz großer Belastung bemühen, zu schnellen Verkündungszeiten zu kommen -, wenn es nicht zeitgerecht vollstreckt werden kann?
Was nützt ein potenzieller Anspruch, den man zwar hat, aber angemahnt werden muss, wenn der Antrag in der Mahnabteilung des Gerichtes nicht zeitgerecht bearbeitet werden kann? Was nützt Eigentum, z. B. an einer Immobilie, wenn der Nachweis dafür nicht zeitgerecht im Grundbuch eingetragen werden kann, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort völlig überlastet sind?
Meine Damen und Herren, wir müssen heute leider feststellen, dass die Belastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz noch nie so hoch war, wie das zurzeit der Fall ist. Abnehmende Motivation und zunehmender Krankenstand sind natürlich die Folgen. Viele fühlen sich überfordert und beginnen zu resignieren. Nach einjähriger Amtszeit, Herr Minister Pfeiffer, kann dieser Tatbestand Ihnen noch nicht zur Last gelegt werden. Wir wissen, dass Sie Altlasten übernommen haben, und wir erkennen, dass Sie im Rahmen der Haushaltsberatung - das will ich Ihnen durchaus zugestehen - im Vergleich zu Ihren Kabinettskollegen nicht die schlechteste Figur gemacht haben; dies allerdings auch deshalb, weil Sie - das sage ich an dieser Stelle mit Nachdruck - über ausgezeichnete Mitarbeiter im Ministerium verfügen, die Ihnen dabei geholfen haben.
Dennoch wird der Haushaltsplanentwurf, der uns heute zum Bereich Justiz vorgelegt worden ist, den Problemen nicht gerecht. Bis heute fehlt offensichtlich der Landesregierung die Erkenntnis, dass die Sicherstellung einer ordentlich funktionierenden Justiz und eines ordentlich funktionierenden Strafvollzuges zu den Kernaufgaben eines Landes gehört und daher vorrangig, vor allen freiwilligen Aufgaben, zu behandeln ist.
Ich möchte jetzt auf den Haushaltsplanentwurf eingehen. Es ist richtig, dass Sie 160 Stellenhebungen bei den so genannten Serviceeinheiten vornehmen wollen. Der Zustand, den wir in diesem Bereich zurzeit vorfinden, kann so nicht hingenommen werden. Wir brauchen diese Hebungen. Falsch, meine Damen und Herren, und geradezu paradox ist es aber, diese 160 Stellenhebungen dadurch finanzieren zu wollen, dass Sie bei den Referendarstellen Streichungen vornehmen. Das kann wirklich niemand verstehen,
vor allem deshalb nicht, weil wir noch vor kurzer Zeit, als es um die Reform der Juristenausbildung ging, darüber Einigkeit erzielt hatten, dass wir kürzere Ausbildungszeiten brauchen. Wenn Sie Referendarstellen streichen, Herr Minister, werden Sie die Wartezeiten verlängern und damit zu längeren Ausbildungszeiten kommen. Das geht nicht. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, von diesen Streichungen abzusehen.
Es ist auch richtig, dass in Anbetracht der enormen Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher zusätzlich elf Stellen geschaffen werden sollen. Doch diese elf Stellen reichen bei weitem nicht aus. Wir haben deshalb beantragt, auf 30 Stellen auszuweiten. Das ist auch nicht viel, aber es ist mehr als das, was Sie wollen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass der Beruf des Gerichtsvollziehers attraktiver gemacht werden muss, weil es Nachwuchsprobleme gibt. Die Leute wollen diesen Beruf wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen der schlechten Bezahlung nicht mehr ergreifen. An dieses Problem müssen wir herangehen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass wir bei den Gerichtsvollziehern bis heute keine Kompensation dafür erreichen konnten, dass sie die eidesstattliche Versicherung abzunehmen haben. Das war ja früher eine Aufgabe der Rechtspfleger. Das machen heute die Gerichtsvollzieher. Dafür haben sie bis jetzt - trotz Versprechungen - keine Kompensation erhalten.
Es ist auch richtig, dass Sie im Bereich des Strafvollzuges weitere Stellenhebungen vornehmen wollen. Diese werden jedoch nicht ausreichen. Von daher beantragen wir, die von Ihnen vorgeschlagenen 47 Hebungen auf 100 zu erhöhen. Es gibt übrigens in unserem Änderungsantrag einen kleinen Fehler. Ich bitte, diesen zu korrigieren. Wir meinen natürlich Hebungen im gehobenen Dienst. Im Be
reich des mittleren Dienstes ist in letzter Zeit einiges gemacht worden. Es ist aber nach wie vor unerträglich, meine Damen und Herren, dass Beamte des mittleren Dienstes immer noch mit dem Risiko leben müssen, sozusagen unter Sozialhilfeniveau in die Pension geschickt zu werden.
Endlich kommen Sie, Herr Minister, unserer seit vielen Jahren formulierten Forderung nach, etwas hinsichtlich des Opferschutzes zu tun. Dies begrüßen wir. Wir möchten aber, dass Sie für diesen Bereich kraftvoll zugreifen können, und sind deshalb der Meinung, dass die für den Opferschutz veranschlagten Mittel von 0,5 Millionen Euro verdoppelt werden müssen. Dazu haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt.
Ich möchte nun kurz auf unseren seriösen Finanzierungsvorschlag eingehen. Ich weiß, dass meine Redezeit begrenzt ist; es ist bei diesen Debatten nun einmal so, dass den Letzten die Hunde beißen. Wir möchten die Finanzierung dadurch sicherstellen, dass die Mittel für den Bereich des Betreuungsrechts reduziert werden. Hierfür haben Sie 33 Millionen DM veranschlagt. Sie haben eingeräumt, dass die Kommission, die Sie zum Betreuungsrecht eingestellt haben, Vorschläge unterbreitet hat, die zu einer zehnprozentigen Kürzung führen könnten. Der Landesrechnungshof hat gesagt, dass wir, wenn frühpensionierte Beamte im Betreuungsrecht eingesetzt würden, zu Einsparungen kommen könnten. Wir möchten, dass die Einsparung, die Sie nur sehr marginal vorgenommen haben, nämlich in Höhe von 1,5 Millionen Euro, mindestens 3 Millionen Euro beträgt. Damit wären unsere Vorschläge finanziert.
Ich bekomme heftigste Zeichen meiner Kolleginnen und Kollegen. Ich hätte gerne noch Vieles zur Justiz gesagt. Es gibt noch viel zu sagen, denn es gibt viele Probleme, die wir gemeinsam lösen müssen. Ich möchte aber sozusagen aus Solidarität zu meinen Nachrednern an dieser Stelle schließen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Stratmann hat gesagt: „Den Letzten beißen die Hunde“. Ich sage: „Hunde, die bellen, beißen nicht“. Dieses möchte ich auf Ihre Vorschläge zur Justiz beziehen. Sie haben bei Ihren Haushaltskonsolidierungsvorschlägen nicht einen einzigen zusätzlichen Richter, nicht einen einzigen zusätzlichen Mitarbeiter für die Gerichte gefordert. Sie haben also eine ganze Menge Luftblasen von sich gegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahlen dieses Justizhaushaltes belegen: In Niedersachsen wird weiterhin rechtspolitisch durchgestartet, der Strafvollzug bleibt sicher und human, und der Durchbruch zu einer Hilfe von Verbrechensopfern, die auch Sie begrüßen, Herr Kollege Stratmann, wird mit dem vorliegenden Zahlenwerk auf einen sicheren Weg gebracht. Prävention und damit Verbrechensvermeidung ist keine Worthülse in Niedersachsen. Wir untermauern diese Vorsorge in diesem Haushalt mit handfesten Zahlen. Der Personalbestand wird trotz Sparzwang aufgestockt, das Neubauprogramm läuft weiter, und die technische Ausstattung, insbesondere die des elektronischen Grundbuchs, kann sich sicherlich im Vergleich zu anderen Ländern sehen lassen.
Es wäre jedoch zu einfach, Debatten zu Haushaltseinzelplänen auf ein numerisches Zahlenwerk zu begrenzen; denn die hier eingesetzten Zahlen sind Ausdruck politischen Handelns unter Berücksichtigung der tatsächlichen finanziellen Landessituation. Dafür haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, zumindest in den Fachausschüssen Ihre Anerkennung zum Ausdruck gebracht. Von der Kritik, die Sie heute vorgebracht haben, haben wir in den Fachausschüssen nicht viel gehört. Dafür gibt es auch einen Grund, denn dieser Haushalt garantiert einen justizpolitischen Fortschritt und stellt keinen Stillstand dar.
Weil dieser neue Justizhaushalt von der Opposition unisono im Großen und Ganzen gelobt wird, gestatten Sie mir bitte, auf Ihre einzelnen Haushaltsverbesserungsvorschläge einzugehen. Die Veränderungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegen, wie es gute parlamentarische Sitte ist, schon seit längerer Zeit bei den fachinternen Beratungen vor. Von der CDU-Fraktion haben wir sozusagen im Last-minute-Verfahren Konsolidierungsvorschläge erhalten.
Die Vorschläge der CDU-Fraktion beinhalten auf den ersten Blick nichts Auffälliges. Herr Stratmann ist eben auf den Vorschlag eingegangen, die Entschädigungskosten nach dem Betreuungsgesetz von 33 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro zu reduzieren. Opposition und Regierungsfraktion sind sich in diesem Punkt einig. Hier liegt ein dramatischer Anstieg vor, den wir stoppen wollen, aber auch stoppen müssen. Nur wir haben dem Anstieg mit aktuellen Haushaltszahlen Einhalt geboten, und folgende beispielhafte Maßnahmen sind angelaufen und werden auch umgesetzt: Wir verfolgen das ehrgeizige Ziel, den Mittelansatz um 5 % zu reduzieren. Zur Überprüfung dieses Sachverhaltes ist eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Richtern und Rechtspflegern, eingesetzt worden. Diese Profis beschäftigen sich intensiv mit dieser Thematik und werden geeignete Sparpotenziale herausfiltern. Erste Zeichen deuten darauf hin, dass zwischen 3 und 4 Millionen Euro eingespart werden können. Weitere Konsolidierungsideen - z. B. der Modellversuch in Jever, der 98 % aller Betreuungen an Ehrenamtliche überträgt, oder das Projekt, Freiberufler einem Betreuungsverein anzugliedern, bei dem sie vielleicht angestellt sind - bringen immerhin ein Einsparpotenzial von 30 %. Diese und andere Maßnahmen haben die Zielrichtung, den abenteuerlichen Anstieg der Betreuungskosten auf der Stelle zu stoppen.
Nun, Herr Kollege Stratmann, wende ich mich dem Vorschlag des Landesrechnungshofes zu. Der Landesrechnungshof sieht allerdings unsere hier aufgezeigten Einsparpotenziale - entgegen Ihrer Auffassung - sehr, sehr kritisch. Ausweislich der Niederschriften über die Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen werden die im Haushalt ausgewiesenen 33 Millionen Euro als zu niedrig angesehen. Der Landesrechnungshof weist entgegen Ihrer Auffassung auf eine Deckungslücke in Höhe von 11 Millionen Euro hin, die wir allerdings durch intelligentes Sparen schließen wollen. Nun kommen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, und wollen die Betreuung von Kranken und Alten in Niedersachsen einem finanziellen Würgegriff unterziehen, indem Sie die Betreuungskosten noch weiter herunterschrauben wollen. Das ist nicht seriös.
von 11 Millionen Euro bei den Betreuungskosten angemahnt hat. Es tut mir Leid; aber das habe ich schwarz auf weiß. Wir können diese Meinungsverschiedenheit gerne nach dieser Debatte klären.