Ich mache Ihnen aber mit dem neuen Gesetz ein Angebot, bzw. wir, das Parlament, machen Ihnen ein Angebot. Sie brauchen sich nämlich nach dem In-Kraft-Treten des Hochschulgesetzes nur in den Hochschulrat der Universität Hildesheim wählen zu lassen.
Das müssen Sie dadurch erreichen, dass Sie das Vertrauen der Hildesheimer gewinnen, sodass die Hildesheimer sagen: Jawohl, diese beiden Abgeordneten sind die richtigen, die uns im Hochschulrat unterstützen können. - Wie Sie es allerdings erreichen, dieses Vertrauen zu erwerben, wird Ihnen weder der Gesetzgeber noch sonst irgendjemand sagen. Ob Sie dort Bananen verteilen oder schlaue Sprüche klopfen, das müssen Sie selbst lernen.
Aber das, was Sie in der Presse kommuniziert haben, hat mit Hochschulautonomie nichts zu tun. Sie werden scheitern, wenn Sie meinen, dass Sie auf diese Weise nach wie vor die Hochschulen bevormunden können. Das ist nicht mehr die Zukunft der Hochschulen, die wir uns wünschen. Schönen Dank.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt - das möchte ich vorweg sagen, bevor ich Frau Trost das Wort erteile -, die Punkte 10, 11 und 12 vor der Rede des Bundestagspräsidenten zu beraten, weil wir sehr gut in der Zeit liegen. - Frau Trost hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier zu einem kurzen Vorschaltgesetz sehr lange Erklärungen gehört. Kurze Gesetze mit langen Erklärungsnöten scheinen gegenwärtig üblich zu sein, wenn es um Hochschulpolitik geht, um zu erklären, warum das Ganze überhaupt stattfindet. Das ist wie beim NHG. Auch damals sagte Herr Oppermann sehr populistisch: Hauptsache, es wird kurz. Aber jetzt gibt es die ganzen Querverweise auf das HRG, Durchführungsverordnungen etc.
Meine Damen und Herren, es ist klar - darin besteht Einmütigkeit -, dass eine Reform der Hochschulen nötig ist. So, wie es bisher gehandhabt wurde, kann es nicht weitergehen, wenn wir im Leistungsvergleich bundesweit mithalten wollen.
Wir stimmen dem Vorschaltgesetz auch deshalb zu, weil die Hochschulen - egal, wie es beim NHG ausgehen wird - planen müssen. Es ist ein Vorgriff auf das neue NHG; das ist uns schon klar. Trotz allem stimmen wir in diesem Fall zu, wenn wir auch unsere Probleme mit dem machtvoll ausgestatteten Präsidenten haben, die Herr Dr. Domröse eben genannt hat.
Meine Damen und Herren, Herr Oppermann hat es anscheinend doch geschafft, Sie so sehr in seinen Bann zu ziehen, was die Hochschulreform angeht, dass er Sie mit einer Geschwindigkeit über den Tisch gezogen hat, dass Sie doch tatsächlich auch noch glauben, dass die dabei entstandene Reibungswärme Nestwärme für Sie wäre.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie das eine oder andere noch überdenken, damit wir zu einem guten Hochschulgesetz kommen werden. Ich sagte bereits, dass dieses Vorschaltgesetz vonnöten ist. Wir stimmen dem zu. Trotz allem werden wir sehr intensiv mit Ihnen weiter beraten, um zu der besten Lösung zu kommen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Domröse, wir haben kein Problem mit den zukünftigen Präsidien der Universitäten und der Autonomie der Universitäten. Im Gegenteil: Wir erwarten von diesen Maßnahmen positive Entwicklungen.
Die SPD-Fraktion hatte am 9. Oktober einen zunächst völlig harmlos erscheinenden Entwurf zum Vorschaltgesetz eines neues Niedersächsischen Hochschulgesetzes in die Landtagsgremien eingebracht. Unsere Universitäten, so auch der Kollege Domröse heute Morgen, würden nach dem in den Beratungen befindlichen neuen NHG zukünftig von kollegialen Präsidien geleitet, die mit zusätzli
cher Kompetenz die Entwicklung der Hochschulen aktiver gestalten würden. Natürlich, so die Begründung weiter, müssten die Wirkungen dieser Reform von geeigneten Personen getragen werden, welche von der jeweiligen Hochschule und der Gesellschaft in einem neuen Verfahren eigens dafür legitimiert würden. Um diesen Prozess zu beschleunigen, müsse man mit einem Vorschaltgesetz ein wenig an den Amtszeiten der jetzigen Präsidien der Universitäten herumbasteln.
So weit, so gut. Dagegen hat niemand etwas, insbesondere auch deshalb nicht, weil die Gesellschaft einbezogen werden und legitimieren soll. Mit Gesellschaft - das hat der Kollege Domröse ausgeführt - ist die Findungskommission nach dem neuen Recht gemeint. Herausgenommen wird aber nach dem, was Sie eingebracht haben, die doppelte Legitimation, die bis jetzt durch das Ministerium und die jeweils wählende Universität stattfindet.
So begab es sich - das war der Ablauf -, dass der Kollege Domröse am 1. November auf die Idee kam - erst da ist ihm offensichtlich eingefallen, dass man auch das tun muss -, durch das Vorschaltgesetz das Ministerium als eine der legitimierenden Stellen auszuschalten. Flugs wurde die Änderung eingebracht und von den Vertretern der Fraktionen der SPD und der CDU beschlossen. An die Stelle des Ministeriums soll jedoch für die Übergangszeit bis zum neuen NHG nicht die Gesellschaft treten, sondern das Konzil der Universität soll allein, unbelastet durch die vielleicht manchmal störende Gesellschaft, entscheiden.
Was soll das? Was passiert eigentlich präsidentenmäßig in der Übergangszeit zwischen neuem und altem NHG? - Ausschließlich an der kleinen Universität Hildesheim passiert etwas. Dort amtiert noch die einzige Präsidentin, die zudem die Besonderheit aufweist, keine Professorin, sondern akademische Rätin und damit Angehörige des wissenschaftlichen Mittelbaus zu sein. Das ist ein Novum. Mitten im männlich dominierten Elfenbeinturm der Wissenschaften steht eine Frau, lediglich mit einem schlichten Doktor vor ihrem Namen, und die ist Chefin der altehrwürdigen Herren Professoren und hat ihnen richtig etwas zu sagen. Das kann doch kein Professor aushalten!
Die Hoffnung kommt aber für die Männerriege. Im nächsten Frühjahr läuft die erste Amtsperiode der Präsidentin aus, und ein Mann, der sich zudem Professor nennen darf, hat sich innerhalb der Uni mit langem Atem und sehr erfolgreich als poten
zieller Nachfolger angedient. Leider hatte die Sache einen Pferdefuß, denn dieser Mann erfüllt nicht die Voraussetzungen, die nach dem alten NHG, das ja bis heute noch gilt, vom Ministerium zu prüfen sind, damit er überhaupt als Bewerber zugelassen werden kann.
Nun kommt ein anderer Mann, nämlich unser Kollege Dr. Domröse, in das Männerspiel mit den gezinkten Karten. Das Vorschaltgesetz wird geändert, der Einfluss des Ministeriums wird beseitigt, die Frau wird beseitigt, der Weg für den Auserwählten ist frei.
Der Landtag wird heute ein Gesetz verabschieden, das nur dazu da ist, einer einzigen Person zu einer Führungsposition zu verhelfen. Dieser Mann wird in Niedersachsen der erste und letzte Präsident einer Universität sein, der nicht doppelt legitimiert ist. Nach dem neuen Gesetz müssen selbst Dekane über diese doppelte Legitimierung verfügen. Es ist ein schmieriges Verfahren, das hier gewählt worden ist. Ich frage mich, da der auserwählte Kandidat nicht über den sozialdemokratischen Stallgeruch verfügt, sondern die CDU-Farben trägt, an welche Stelle von wem welcher Preis gezahlt worden ist oder gezahlt werden wird. Von uns können Sie nicht erwarten,
dass wir dieses undemokratische Verfahren mitmachen. Wir unterstützen keine Gesetze für eine einzige Person in unserem Bundesland.
Herr Dr. Domröse hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Die noch zur Verfügung stehende Redezeit für die SPD-Fraktion beträgt bis zu einer Minute und 50 Sekunden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Litfin, was Sie hier unterstellen, grenzt wirklich an Unverschämtheit. Es wäre hilfreich gewesen, wenn Sie bei der fachlichen Beratung dieses Vorschaltgesetzes im Ausschuss dabei gewesen wären. Dann hätten wir darüber reden können.
Bei einem Punkt haben Sie Recht. Mit einem Vorschaltgesetz trifft man immer nur einen bestimmten Kreis. Dieser ist aber keineswegs auf Hildesheim begrenzt. Ich möchte Ihnen eine weitere Hochschule nennen, die ebenso davon betroffen ist. Wir wissen ja gar nicht, bei welcher Universität sonst noch Präsidentschaften auslaufen. Es handelt sich um die Universität in Osnabrück.
- Wenn ein Gesetz alle Hochschulen betrifft und an einer residiert eine akademische Rätin, dann ist sie natürlich auch mit betroffen. Sie können dann doch nicht von einem Lex specialis reden.
Mich hat überhaupt nicht interessiert - das hat auch niemanden bei der Beratung im Ausschuss interessiert; darüber hat es übrigens auch keine Verhandlungen zwischen den Parteien gegeben -, wer sich in Hildesheim beworben hat. Ich weiß aber, dass es noch mehr Männer gewesen sind.
- Es gibt einen Konkurrenzkampf. - Nun haben Sie das so dargestellt, als würden sich die Männer dort gegen eine Frau verschwören und die Professoren mit uns und der CDU eine Seilschaft bilden.
Herr Dr. Domröse, wie bewerten Sie die Tatsache, dass am 31. Mai dieses Jahres die Bewerbungsfrist um dieses Präsidentenamt abgelaufen ist, sich die Bewerber und Bewerberinnen nach dem alten NHG und dessen Voraussetzungen beworben haben, Sie hier und heute aber die Voraussetzungen ändern? Ändert das für Sie nicht die Rechtslage? Meinen Sie nicht, dass Sie die Bewerbungsfrist verlängern müssten, um auch anderen Personen, die die derzeitigen Voraussetzungen nicht erfüllen, die Gelegenheit zu geben, sich zu bewerben?
Frau Litfin, ich räume ein, dass das ein Problem ist. Auch im Ausschuss waren wir uns dessen bewusst, dass wir in Verfahren eingreifen, die zum Teil schon gelaufen sind. Deswegen will ich Ihnen offen und ehrlich Folgendes sagen: Wir haben auch an anderer Stelle den Gesetzentwurf der SPDFraktion geändert, und zwar dahin gehend, dass wir z. B. in Verfahren, in denen Personen schon gewählt, aber noch nicht ins Beamtenverhältnis berufen worden sind - Beispiel TiHo und Fachhochschule im Nordwesten unseres Landes -, nicht mehr eingreifen. Es gibt Universitäten, an denen wahrscheinlich neu ausgeschrieben wird. Es gibt andere Universitäten, die noch überlegen, wie sie sich verhalten. Auch von der Universität in Hildesheim habe ich gehört, dass noch überlegt wird, ob ein Grundsatzbeschluss gefasst werden soll. Weil die Verfahren zur Findung eines Präsidenten oder einer Präsidentin sehr lange dauern, hatten wir jedoch keine andere Chance, irgendwo eine Zäsur zu machen. Diese wird nun mit diesem Vorschaltgesetz gemacht.
- Herr Präsident, bitte gestatten Sie mir - ich bin sonst immer sehr pünktlich -, ein paar Sekunden zu überziehen, weil ich Frau Litfin noch eines sagen muss. Mir liegen schriftliche Stellungnahmen vor, und diese kennen Sie auch. Sowohl die Studierendenschaft - der komplette AStA hat sich an uns gewandt - als auch die Frauen der Universität Hildesheim - das ist wohl ganz entscheidend - haben uns mit Nachdruck in unserer Auffassung unterstützt, diese Hochschulautonomie so umzusetzen, wie wir es vorgeschlagen haben, und haben sich unisono gegen Ihre böswilligen Unterstellungen, mit denen Sie alle Hochschulmitglieder in Hildesheim beleidigen, gewandt.
(Beifall bei der SPD - Plaue [SPD]: Vielleicht gibt es eine persönliche Er- klärung mit einer Entschuldigung!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es geht vorrangig darum, vernünftige Übergangsregelungen zu treffen und handwerkliche Grundlagen zu liefern. Das wird mit Sicherheit nichts an der Art und Weise ändern, wie der Gesetzentwurf im Ausschuss weiter diskutiert wird.
Bezüglich der Übergangsregelungen ist die SPDFraktion sicherlich etwas spät aufgewacht. Gleichwohl muss man sich aber den Problemen stellen und konstruktiv dazu beitragen, die Probleme zu lösen. Unterstellungen, wie Sie, Frau Litfin, sie hier angebracht haben, sind jedenfalls wenig konstruktiv und tragen nicht zur Lösung der Probleme bei.