Protocol of the Session on November 16, 2001

wirkungen der Steuergesetzgebung beklagt. Die Befreiung der Unternehmen von der Gewerbesteuer bei Dividenden habe im ersten Halbjahr 2001 bereits zu Gewerbesteuereinbrüchen von 25 % gegenüber dem Vorjahr geführt.

Parallel zu der steuerrechtlichen Entwicklung zulasten der Kommunen hat sich nun zusätzlich noch eine konjunkturelle Schwäche eingestellt, die in wichtigen Branchen zu Gewinnwarnungen und auch schon zur Ankündigung von massivem Arbeitsplatzabbau geführt hat. Diese Rahmenbedingungen erfordern dringend aktualisierte Einschätzungen der Landesregierung zu den Auswirkungen auf die Haushalte von Land und Kommunen in Niedersachsen, um vor diesem Hintergrund mit Nachdruck für Maßnahmen zur Abwendung dieser Entwicklungen im Bund und in der Landespolitik einzutreten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie weit sind nach ihrer Ansicht durch den Wegfall der bisher eingerechneten branchenspezifischen AfA-Tabellen neue Grundlagen vonseiten des Bundesfinanzministers geschaffen worden, die eine neue Gesamtbewertung des Lasten- und Vorteilsausgleiches im Zuge der Steuerreform erforderlich machen?

2. Welche Auswirkungen auf die Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen und den Landeshaushalt erwartet die Landesregierung aufgrund der aktuellen Steuerschätzung für 2002?

3. Welcher Änderungsbedarf ergibt sich durch die neue Steuerschätzung für den Orientierungsdatenerlass des Innenministers, der am 25. September dieses Jahres für 2002 noch eine zehnprozentige Zunahme der Gewerbesteuereinnahmen angenommen hatte?

Auch die Landesregierung betrachtet mit Sorge die Entwicklung der Steuereinnahmen bei den niedersächsische Kommunen, wie im Übrigen auch bei allen anderen Gebietskörperschaften.

Trotz der in nicht vermutetem Ausmaß wegbrechenden Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte vertritt die Landesregierung nach wie vor die Auffassung, dass ihre Zustimmung zu den außerordentlich ausfallwirksamen Steuerentlastungsund Steuersenkungsgesetzen des Bundes geboten war, um dringend erforderliche Entlastungen für die deutsche Wirtschaft umzusetzen und so den Standort Deutschland nicht nur zu sichern, sondern wieder attraktiver zu machen. Insoweit verweist die Landesregierung auch auf die Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 23 des Abg. Rolfes (CDU) aus dem September-Plenum dieses Jahres.

Dass sich die Landesregierung bei der Beratung dieser Steuergesetze im Bundesrat nicht nur ihrer Verantwortung für den Landeshaushalt, sondern auch ihrer Verantwortung für die Haushalte der Kommunen bewusst war und bei den noch anstehenden Beratungen sein wird, hat sie durch die Vielzahl der zur Vermeidung noch höherer Steuerausfälle im Bundesrat gestellten Anträge – insbesondere auch im Interesse der Kommunen – bewiesen. Die Landesregierung verweist wegen der Einzelheiten auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage Nr. 14 des Abg. Hagenah zur „Haltung des Landes zum weiteren Gewerbesteuereinbruch bei den Kommunen aufgrund der nächsten Stufe der Steuerreform zum 1. Januar 2002“ (siehe auch aktuelle Fragestellung).

Welche Bedeutung die Landesregierung den in diesem gesamten Komplex aufgeworfenen Fragen zumisst, wird auch dadurch deutlich, dass ich am 5. November 2001 in einem Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden in einen intensiven Dialog zu diesem Thema getreten bin. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass die von der Bundesregierung vorgelegten und noch zur Beratung anstehenden Steuerreformgesetze nach Auffassung der Landesregierung nur in Kraft treten könnten, wenn dies nicht zu nichtfinanzierbaren Einnahmenausfällen bei Ländern und Kommunen führen würde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Die durch die bisher nicht erfolgte Inkraftsetzung der AfA-Tabellen eingetretenen Steuerausfälle betreffen die drei staatlichen Ebenen entsprechend ihrem Anteilsverhältnis an der jeweiligen Steuerart. Hinsichtlich der Gesamtbewertung der finanziellen Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes ist zu beachten, dass auch die finanzierenden Maßnahmen in ihrer Gesamtheit zu bewerten sind und nicht isoliert auf Einzelmaßnahmen abzustellen ist.

Zu 2: Wie erwartet müssen Bund, Länder und Kommunen aufgrund der November-Steuerschätzung mit erheblichen Steuermindereinnahmen rechnen. Für das Land ergeben sich Steuermindereinnahmen für das Jahr 2002 in Höhe von 293 Millionen Euro. Bedauerlicherweise sind die Befürchtungen der Kommunen bezüglich überproportionaler Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer eingetroffen. Sie müssen für das Jahre 2002 mit Steuereinnahmeausfällen in Höhe von

329 Millionen Euro rechnen (jeweils brutto vor KFA).

Zu 3: Der Orientierungsdatenerlass vom 25. September 2001 weist ausdrücklich darauf hin, dass die darin enthaltenen Annahmen zu den Steuereinnahmen der Kommunen auf der MaiSteuerschätzung beruhen. Der Orientierungsdatenerlass dient den Kommunen gem. § 24 Abs. 3 GemHVO bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplans, der nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO Anlage zum Haushaltsplan ist.

Die jährliche Haushaltsplanaufstellung beginnt in den Kommunen in der Regel spätestens nach den Sommerferien. Es ist deshalb Bestreben der Landesregierung, in Zukunft den Orientierungsdatenerlass zu einem deutlich früheren Zeitpunkt zu veröffentlichen. Hierüber haben die zuständigen Ressorts MI und MF auch bereits Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt. Dabei wurde vereinbart, dass das Land den Kommunen zukünftig aktualisierte Informationen über zeitnah erfolgende Veröffentlichungen des NLS zu den Berechnungsgrundbeträgen des KFA sowie über die Bekanntgabe der NovemberSteuerschätzung zur Verfügung stellt.

So soll bereits mit den Ergebnissen der jetzt vorliegenden November-Steuerschätzung umgegangen werden. Eine förmliche Änderung des Orientierungsdatenerlasses erübrigt sich daher.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 12 des Abg. Coenen (CDU):

Anstieg der Verwaltungskosten bei den gesetzlichen Krankenkassen

Laut Presseberichten betrugen die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2000 insgesamt 14,3 Mrd. DM. Allein im ersten Halbjahr 2001 stiegen die Verwaltungsausgaben um weitere 4,8 %.

Nach Auffassung des Präsidenten des Deutschen Industrieund Handelskammertages (DIHK) , Ludwig Georg Braun, ist gerade bei den Verwaltungskosten ein erhebliches Einsparpotential vorhanden, um die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammerta

ges, Herrn Ludwig Georg Braun, dass in den Verwaltungskosten ein erhebliches Einsparpotential vorhanden ist, und konkret wo?

2. Welchen Einfluss nimmt sie über den Bundesrat, um die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen drastisch zu senken?

3. Was unternimmt sie in Niedersachsen, um bei den gesetzlichen Krankenkassen die Verwaltungskosten zu senken?

Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind gem. § 29 SGB IV rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie unterliegen gem. § 87 SGB IV staatlicher Aufsicht. Diese erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für den Versicherungsträger maßgebend ist.

Die Versicherungsträger sind sowohl in Organisationsentscheidungen als auch in der Haushaltsaufstellung und –ausführung autonom. Sie dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden (§ 30 SGB IV).

Bestandteil der Verwaltungskosten sind die Personalkosten der Versicherungsträger. Sie stehen in einer nicht unerheblichen Wechselbeziehung zwischen Gesamtverwaltungsaufwand und Leistungsausgaben der einzelnen Versicherungsträger. Eine angemessene Personalausstattung garantiert eine umfassende Auskunfts- und Beratungskapazität sowohl der Versicherten als auch der übrigen Partner im Gesundheitssystem, wie sie das Sozialgesetzbuch I fordert. Regionale Strukturen und örtliche Beratungskapazitäten sind im Interesse einer „Kundennähe“ auch im Hinblick auf die wettbewerbliche Stellung der Versicherungsträger zueinander nachvollziehbar.

In den Jahren 1994 bis 1999 entwickelten sich die Verwaltungsausgaben von 5,11 v.H. über 4,95 v.H., 5,12 v.H., 5,15 v.H., 5,35 v.H. auf 5,43 v.H. im Jahr 1999; die kumulierten Jahresrechnungsergebnisse 2000 werden in Kürze erwartet.

Im Zusammenhang mit den fortlaufenden Kostenentwicklungen widmen sich Krankenversicherungsträger heute verstärkt Aufgaben im Finanzmanagement, wie z. B. zur Aufdeckung von Abrechnungsmanipulationen, zu Unrecht in Anspruch genommener Leistungen und Kostenmanagements in ambulanten und stationären Leistungssektoren. Dies führt zwangsläufig dazu, dass nicht allein aus

der Höhe der Entwicklung der Verwaltungsausgaben die Effektivität und Wirtschaftlichkeit des kostenbewussten Handelns einer Krankenkasse beurteilt werden kann.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen:

Im Rahmen des föderativen Staatsaufbaus ist das MFAS Rechtsaufsichtsbehörde über die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Die großen Ersatzkassen sowie eine Vielzahl von Betriebsund Innungskrankenkassen sind aufgrund ihrer Zuständigkeit über drei Länder hinaus bundesunmittelbar und deshalb der Bundesaufsicht unterstellt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Für diese Auffassung hat die Landesregierung keine Hinweise.

Zu 2: Aus den vorgenannten Gründen sieht die Landesregierung hierfür keinen Anlass.

Zu 3: Die Landesregierung hat sowohl bei der Vorlage der Haushaltspläne als auch im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht ein Augenmerk auf die Entwicklung der Verwaltungsausgaben der landesunmittelbaren Krankenkassen. Daraus ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Intervention der Landesregierung.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 13 des Abg. Busemann (CDU) :

Wortbruch des Ministerpräsidenten: Aus für niedersächsische Transrapidinteressen; Wirtschaftsministerin Dr. Knorre am 25. Oktober 2001 im Landtag: „Für eine andere Strecke außer denen in Bayern und Nordrhein-Westfalen hat der Bund im Augenblick kein Geld zur Verfügung gestellt.“

Noch bis Mitte dieses Jahres wurden der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel und der Europaminister Senff nicht müde zu erklären, Niedersachsen stehe im Wettbewerb mit Bayern und Nordrhein-Westfalen um die deutsche Referenzstrecke für den Transrapid. Sowohl der Ministerpräsident als auch der Europaminister stellten immer wieder klar, dass die SPD-Landesregierung sich mit aller Kraft dafür einsetze und weckten damit die Hoffnung, dass Niedersachsen den Wettstreit gegen Bayern und Nordrhein-Westfalen gewinnen könne.

Nunmehr hat die Niedersächsische Wirtschaftsministerin Dr. Knorre erklärt, dass das Land Niedersachsen nicht mehr an dem Wettbewerb um die deutsche TransrapidAnwendungsstrecke teilnehme. Sie hat im Niedersächsischen Landtag am 25. Oktober 2001 wörtlich erklärt: „Für eine andere Strecke außer denen in Bayern und Nordrhein-Westfalen hat der Bund im Augenblick kein Geld zur Verfügung gestellt.“

Damit hat die Wirtschaftsministerin deutlich gemacht, dass die SPD-Landesregierung - entgegen ihren Aussagen - sich nicht mehr um den Zuschlag für die deutsche Anwendungsstrecke bemüht und für weitere Strecken Bundesmittel nicht zur Verfügung stehen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei der o. g. Aussage der Wirtschaftsministerin um eine Einzelmeinung oder die Festlegung der Niedersächsischen Landesregierung?

2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung verschwiegen, dass sie - entgegen ihren Aussagen - keine Anstrengungen unternimmt, um am Wettstreit mit Bayern und NordrheinWestfalen um die deutsche Anwendungsstrecke und die Bundesmittel teilzunehmen?

3. Welche Realisierungschancen sieht die Landesregierung für die von Niedersachsen vorgeschlagene Transrapid-Referenzstrecke Hamburg - Groningen ohne den Einsatz von Bundesmitteln?