Ich meine, Sie haben den Professor Tangermann sicherlich richtig zitiert. Ich könnte Ihnen jetzt aber zehn andere Professoren nennen, die genau das Gegenteil behaupten und sagen: In Niedersachsen werft ihr den Landwirten und den Menschen, die für die Ernährung zuständig sind, laufend neue Knüppel zwischen die Beine. Ich sage nur eines: Wir sind für Dokumentation und Qualitätssicherung. Es kann aber nicht angehen, dass der Beipackzettel zu einer Scheibe Wurst größer ist als die Wurst selbst. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 2879 ab. Falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. - Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer möchte dagegen stimmen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.
Wir stimmen jetzt über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ab. Wir stimmen auch hier zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2879 ab, und falls dieser abgelehnt wird, dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD hierzu zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.
schlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 2827 zustimmen und damit die Anträge der Fraktion der CDU in den Drucksachen 2046, 2158, 2159 und 2229 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 4 der Beschlussempfehlung. Wer Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 2827 zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass die Eingabe damit für erledigt erklärt worden ist.
Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Gesundheitsschutz durch Verzicht auf Hormonpräparate und Antibiotika in der Tierhaltung - 'Niedersächsischen Tiergesundheitsplan' vorlegen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2224 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/2829 Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2880
Der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2224 wurde in der 72. Sitzung am 23. Februar 2001 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist Herr Kollege Peters. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Peters!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2829 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion, den
Meine Damen und Herren, da dieses Thema hochbrisant ist, dürfen wir auf die Ausführungen der Fraktionen gespannt sein. Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
Der Vertreter der SPD-Fraktion erläuterte zu Beginn der Ausschussberatungen zunächst die Zielsetzung des Entschließungsantrages seiner Fraktion. Danach solle künftig auf Hormonpräparate und Antibiotika als Futterzusatzstoffe in der Tierhaltung verzichtet werden. Im Rahmen eines „Niedersächsischen Tiergesundheitsplanes“ sollten die Ursachen für die Mängel in der Tiergesundheit beschrieben und ein Veränderungsbedarf in den bundesrechtlichen Regelungen sowie denen der Europäischen Union dargelegt werden. Als weiteren Punkt solle der Plan ein so genanntes Überwachungskonzept für die Einhaltung der Tiergesundheitsvorschriften enthalten.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass er im Wesentlichen mit den Ansätzen des Entschließungsantrages der SPDFraktion übereinstimme. Er führte weiter aus, dass für ihn auch ein wichtiger Kernpunkt die Haltungsbedingungen von Tieren sei. So müsse eine artgerechte Haltung angestrebt werden, in der ein Krankheitsfall die Ausnahme darstelle. Ein weiterer wichtiger Punkt sei für ihn die Kontrolle und Ahndung von Fehlverhalten im Bereich des Gesundheitsschutzes in der Tierhaltung.
Der Vertreter der Fraktion der CDU führte aus, dass seine Fraktion es für notwendig erachte, den Einsatz der noch verbliebenen Antibiotikaprodukte sowohl in der Prophylaxe als auch in Form eines antibiotischen Leistungsförderers möglichst europaweit zu untersagen. Seine Fraktion unterstütze hierbei insbesondere eine Ausweitung der staatlichen Kontrollmechanismen in allen gesetzesrelevanten Bereichen der Ernährungswirtschaft.
Daran anschließend hat sich der federführende Ausschuss die Standpunkte zu dieser Thematik durch die Vertreter der Tierärztlichen Hochschule, der Medizinischen Hochschule, der Bezirksregierung Weser-Ems und des Vereins zur Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft vortragen lassen.
Im Zuge der Mitberatung des Unterausschusses „Verbraucherschutz“ ist seitens der SPD-Fraktion dann eine aktualisierte Fassung des Entschließungstextes eingebracht worden. Der Unterausschuss hat diese gegenüber dem Ursprungsantrag nur geringfügig geänderte Fassung dem federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion zur Annahme empfohlen.
Diese Beschlussempfehlung ist nachfolgend Beratungsgrundlage des federführenden Ausschusses gewesen. Auch der im Rahmen dieser Beratungen vorgelegte Änderungstext der CDU-Fraktion, der die zwischenzeitlichen Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion zwar aufgreift, den Schwerpunkt jedoch im Gegensatz dazu auf EU-weite Maßnahmen legt und nicht nur als nationale Maßnahme ansieht, hat zu keinem abschließenden Konsens zwischen den Fraktionen der SPD und der CDU geführt.
Der mitberatende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen schloss sich der Beschlussempfehlung ohne weitere Diskussion bei gleichem Abstimmungsverhalten an.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet Sie abschließend, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 2829 zuzustimmen.
Schönen Dank, Herr Kollege Peters. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Herr Kollege Stolze. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön, Herr Stolze!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verbote von Hormonpräparaten und Antibiotika in der Tierhaltung sind seit 1995 ein Thema hier im Landtag. Wiederholter Missbrauch bringt aber immer wieder neue Dynamik in die Debatte. Dieser stellt auf Grund der gesundheitlichen Gefahren für den Menschen ein erhebliches Risiko dar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, den Gesundheitsschutz durch Verzicht auf Hormonpräpa
rate und Antibiotika in der Tierhaltung zu gewährleisten, wurde von der CDU-Fraktion - wie in der Vergangenheit eigentlich immer - abgelehnt. Hierdurch wird, wie auch in der Vergangenheit schon, deutlich, dass sich die CDU den Erkenntnissen aus Forschung, Landwirtschaft und den vernünftigen Erwägungen eines effektiven Verbraucherschutzes verschließt.
Die CDU hält dabei an ihrer alten Linie fest, Veränderungen von den Landwirten fern zu halten. Herr Ehlen, wenn Sie sagen, der Unterausschuss „Verbraucherschutz“ sei ein Verhinderungsausschuss, dann kann ich Ihnen nur entgegenhalten, dass Sie scheinbar immer noch nicht begriffen haben, dass wir uns an den Interessen des Verbraucherschutzes orientieren und die Interessen des Verbrauchers sicherlich sehr hoch ansiedeln müssen. Herr Ehlen, auch hier müssen Sie noch ein bisschen hinzu lernen.
Die niedersächsische Regierungskommission „Zukunft der Landwirtschaft - Verbraucherorientierung“ ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es zu einer Verminderung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung kommen muss.
In dieser Kommission waren alle Interessengruppen vertreten, auch die der Landwirtschaft. Dieses Ergebnis wurde von allen Beteiligten mitgetragen. Meine Damen und Herren - Herr Oestmann, das sage ich ganz besonders auch an Ihre Adresse -: Von allen Beteiligten wurde dieses Ergebnis mitgetragen. „Verminderung“ heißt im Grunde genommen: Im ersten Schritt eine Verminderung, im zweiten Schritt der Ausstieg.
Der Bericht verdeutlicht, dass eine Reform der Landwirtschaftspolitik längst überfällig ist. Agrarwende hin, Agrarwende her, wir brauchen eine Reform. Bei dieser Neuausrichtung dürfen Tierhaltungsformen mit Medikamenteneinsatz allerdings nicht das erklärte Ziel sein, sondern vielmehr solche, die ohne den Einsatz von Medikamenten auskommen und eine verbraucher- und tierschutzorientierte Entwicklung gewährleisten.
Nicht nur Antibiotika, sondern auch Futterzusatzstoffe mit antibiotischer Wirkung stehen dabei im Mittelpunkt der Diskussion. Leistungsförderer gelten nicht als Arzneimittel, sondern als Futterzu
satzstoffe, die vom Landwirt ohne tierärztliche Verschreibung mit dem Futtermittel direkt bezogen werden können. Gerade bei der Fütterung werden die Aspekte der Verbraucher- und Tiergesundheit in keiner Weise berücksichtigt. Vorbehalte gegenüber der Anwendung von antibakteriellen Leistungsförderern bestehen aus mikrobiologischer und pharmakologischer Sicht vor allem auf Grund einer möglichen resistenzfördernden Wirkung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 11 % mehr Antibiotika wurden im Jahr 2000 im Vergleich zum Jahr 1997 in der Tierzucht angewendet. Ich will dabei allerdings nicht verschweigen, dass der Einsatz von Leistungsförderern leicht rückläufig ist.
Die durch den Einsatz von Antibiotika bewirkten Resistenzen von Krankheitserregern gegen Arzneimittelstoffe im humanmedizinischen Bereich sind keine theoretische Spekulation mehr. Mit Lebensmitteln können resistent pathogene Keime übertragen werden, deren Therapie durch Antibiotikaresistenz erschwert wird. In den letzten Jahren konnte auch hier eine Zunahme der Mehrfachresistenzen festgestellt werden.
Jeder Einsatz von Antibiotika - ob im Rahmen einer Einstallungsprophylaxe, einer Metaphylaxe oder aber als leistungsfördernde Zusatzstoffe im Futter - kann zur Entwicklung von resistenten, pathogenen Bakterienstämmen führen. Nur ein Absenken des Antibiotikaeinsatzes führt zu einer Verminderung von bakteriellen Antibiotikaresistenzen. Es muss daher zu einem generellen Verzicht auf Antibiotika in der Tiermast kommen. Meine Damen und Herren, Schritt für Schritt bemüht sich die Landesregierung, diesen Weg zu gehen. Der Verzicht auf den routinemäßigen metabzw. prophylaktischen Einsatz von Antibiotika und der Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer erfordern im Mastbetrieb bestimmte Voraussetzungen. Sie betreffen die Qualifikation des Mästers, die Haltungsformen sowie Aspekte stallbaulicher Art. Wegen der großen Bedeutung der Tiermast in Niedersachsen unterstützt die Landesregierung Entwicklungen dieser Art. Sie hat in diesen Bereichen bereits umfängliche Maßnahmen eingeleitet.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zur CDU verschließt sich die Landesregierung nicht den jüngsten Erkenntnissen in diesem Bereich, sondern hat begonnen, diese umzusetzen. Die Argumentation, die landwirtschaftliche Produktion könne aus
ökonomischen Gründen - gerade in Niedersachsen - ein Verbot keinesfalls verkraften, ist langfristig falsch. Der volkswirtschaftliche Schaden durch den Einsatz von Medikamenten in der Tierhaltung kann aufgrund gesundheitlicher Schäden beim Menschen einen wesentlich größeren Faktor darstellen.
Wer dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erreichen will, um damit langfristig seine Existenz zu sichern, muss zweifelsfrei, meine Damen und Herren, auf Qualität setzen. Tierzucht und -mast dürfen sich keinesfalls an kurzfristigen Gewinninteressen orientieren und dabei die eigene Existenzgrundlage gefährden.
Nur durch den Verzicht auf den Einsatz von Antibiotika und Futtermittelzusatzstoffen mit antimikrobieller Wirkung werden dauerhaft die Tiergesundheit verbessert, die Fleischqualität angehoben und eine Gefährdung des Menschen ausgeschlossen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu gibt es keine Alternative.
Im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes wäre es begrüßenswert, wenn die niedersächsischen Mastbetriebe bis zu dem angestrebten vollständigen Verbot durch die EU im Jahre 2005 zunächst freiwillig auf den Einsatz von Antibiotika im Futter verzichteten. Frau Künast möchte schon bis zum Jahre 2003 darauf verzichten.
Hierdurch würde das Vertrauen der Verbraucher in Fleisch und Fleischprodukte gestärkt, was sich als Wettbewerbsvorteil erweisen könnte.
Meine Damen und Herren, auch ein freiwilliger Verzicht der Hersteller auf Produktion und Vertrieb zahlreicher Antibiotikakombinationspräparate erscheint sinnvoll. Es gibt andere Wege, den Tierbestand gesund zu halten, wie es der Ökolandbau seit langem mit großem Erfolg praktiziert.
Es sind vielfältige Maßnahmen möglich, die den Tierschutz sowie die Leistung der Tiere verbessern und den Medikamenteneinsatz reduzieren können. Stallbau, Stallklima, Besatzdichte und Fütterungsumstellung sind die Kriterien, die im Rahmen eines