Protocol of the Session on October 26, 2001

haltsjahr 2001 eine Finanzhilfe von 17,1 Millionen DM und im Jahr 2002 von weiteren 7,8 Millionen DM zur Verfügung.

Zur Verteilung der Mittel wurden durch das Kultusministerium Förderrichtlinien erarbeitet und allen öffentlichen berufsbildenden Schulen sowie allen anerkannten Ersatzschulen die Möglichkeit gegeben, Zuwendungen für entsprechende Projekte anzumelden.

Dieses vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die gewährten Zuwendungen verteilen sich auf folgende Vorhaben:

Vernetzung von Schulen 8,5 Millionen DM

Einrichtung von PC-Klassen und PC-Fachräumen 5,9 Millionen DM

Einsatz von Unternehmens-software/Computersteuerungen 0,6 Millionen DM

Schulversuche/Innovationsvorhaben 0,2 Millionen DM

Einrichtung von Multimedia -Lerninseln 0,7 Millionen DM

Hinzu kommen weitere Investitionen von rund einer Million Mark für die technische Aufrüstung und Ausstattung von 13 Berufsschulen, in denen Labore zur Vermittlung von Kenntnissen der Netzwerktechnik (Netzwerklabore) installiert werden sollen.

Zu 2: Von den 146 öffentlichen berufsbildenden Schulen haben allein 140 Schulen - d. h. 95 % aller Berufsschulen – Förderanträge eingereicht.

In der Vergangenheit wurden von den Schulträgern bereits beträchtliche Investitionen zur Beschaffung von Computern, Servern und der zugehörigen Peripherie getätigt. Mit der Gewährung der anteilmäßig hohen Zuwendungen in Höhe von 8,5 Mio. DM für die Vernetzung der Schulen wurden diese vorhandenen Einrichtungen sinnvoll miteinander verknüpft. Darüber hinaus ergänzen die Zuwendungen für die weiteren Vorhaben im Rahmen des Programms die Investitionen der Schulträger.

Zu 3: Die Netzwerklabore sollen in denjenigen Berufsschulen installiert werden, die in die Ausbildungsplatzinitiative „LOVE-IT“ des Landes Nie

dersachsen eingebunden sind. Mit der Netzwerklabortechnik und einem darauf speziell zugeschnittenen Curriculum sollen in diesen berufsbildenden Schulen Kurse zur Ausbildung von Netzwerkassistentinnen bzw. Netzwerkassistenten durchgeführt werden.

Damit ist eines der Ziele des Modellversuchs, die Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung, abgedeckt. Es ist damit auch davon auszugehen, dass Auszubildende in den neuen IT-Berufen mit einem derartigen Zusatzzertifikat noch bessere Chancen haben, auf dem Arbeitsmarkt einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 7 des Abg. Meinold (SPD):

Verlässliche Grundschulen in Niedersachsen

Niedersachsen strebt an, Grundschulen flächendeckend in Verlässliche Grundschulen umzuwandeln. Presseberichten zufolge starteten mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 507 Grundschulen in Niedersachsen als „Verlässliche“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Grundschulen arbeiten insgesamt mit verlässlichen Zeiten, und wie viele haben bereits einen Antrag auf Umwandlung gestellt?

2. Wie viele Neueinstellungen, Abordnungen und Versetzungen waren aufgrund der Umwandlung notwendig?

3. Wie stellt sich Niedersachsen mit dieser Erfolgsstory im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Einführung von Verlässlichen Grundschulen dar?

Als die Landesregierung am 18. Mai 1999 beschloss, die flächendeckende Umwandlung aller niedersächsischen Grundschulen in Verlässliche Grundschulen innerhalb von fünf Jahren anzustreben, konnte sie nach den teilweise hitzigen Diskussionen in der vorgeschalteten Dialogphase nicht davon ausgehen, dass die Verlässliche Grundschule sich zu einem Erfolgsmodell entwickeln würde. Im laufenden Schuljahr gibt es bereits 1 100 Verlässliche Grundschulen. Zählt man die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Anträge der Schulträger für die nächsten beiden Schuljahre hinzu, werden zum Ende des angestrebten Fünfjah

reszeitraums 83 % der niedersächsischen Grundschulen bereits verlässlich sein. Das bedeutet:

diese Grundschulen bieten eine tägliche Schulzeit von mindestens fünf Zeitstunden an,

die Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahr haben mindestens 20 Stunden, im 3. und 4. Schuljahr 26 Stunden Unterricht pro Woche,

alle Schülerinnen und Schüler in den 3. und 4. Klassen lernen Englisch, einige sogar noch eine weitere Fremdsprache ( in der Regel als Arbeitsgemeinschaft),

für alle Kinder in den 1. und 2. Klassen gibt es ein täglich einstündiges Betreuungsangebot,

jede Verlässliche Grundschule hat ein Budget für die Beschäftigung von Vertretungs- und Betreuungskräften.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Im laufenden Schuljahr arbeiten insgesamt 1 100 Grundschulen als Verlässliche Grundschulen. Für insgesamt 450 weitere Grundschulen ist der Antrag auf Umwandlung in eine Verlässliche Grundschule gestellt.

Die Verteilung auf die Bezirksregierungen ist unterschiedlich. Im Bezirk Weser-Ems liegen für 94 % der Schulen Anträge auf Einrichtung der Verlässlichen Grundschule vor, im Bezirk Hannover für 89 %, im Bezirk Braunschweig für 83 % und im Bezirk Lüneburg für 62 %.

Es gibt viele Landkreise und Städte, in denen die Verlässliche Grundschule flächendeckend eingeführt ist.

Zu 2: Die Einführung der Verlässlichen Grundschulen ist mit zusätzlichen Stellen und Mitteln für Vertretungs- und Betreuungskräfte sichergestellt worden. Für den Mehrbedarf an Lehrerstunden der zum Schuljahresbeginn 2001/02 neu eingerichteten Verlässlichen Grundschulen wurden 300 zusätzliche Lehrerstellen bereitgestellt. Diese zusätzlichen Stellen ermöglichten die Einstellung von 375 Grundschullehrkräften. Daneben sind mit dem Haushalt 2001 für Betreuungs- und Vertretungskräfte 26,2 Millionen DM sowie aus dem Programm „Mittel im Umfang von 1 000 Stellen“ 7,9 Millionen DM eingeplant.

An einigen Standorten kann es dennoch z. B. sinnvoll sein, den Mehrbedarf einer Verlässlichen Grundschule durch eine Versetzung abzudecken und die Neueinstellung an einer anderen Schule vorzunehmen. Über die Anzahl solcher Versetzungen und Abordnungen liegen keine Zahlen vor.

Zu 3: Grundschulen mit festen Öffnungszeiten sind Bestandteil von Grundschulentwicklung in allen Bundesländern. Dabei lassen sich grundsätzlich zwei Konzepte unterscheiden:

additive Modelle mit fakultativen Betreuungsangeboten vor und/oder nach dem Unterricht und

integrative Modelle mit obligatorischen Schulzeiten für alle Kinder der Schule.

Integrative Modelle gibt es in Hamburg, in Rheinland-Pfalz für das 1. und 2. Schuljahr allerdings nur von 8 bis 12 Uhr und in Sachsen-Anhalt, hier aber auch unter Einbeziehung von nichtlehrendem Personal. Alle anderen Bundesländer haben sich für Modelle entschieden, in denen additive Betreuungsangebote mit den Schulangeboten mehr oder weniger organisatorisch und inhaltlich vernetzt werden. Dabei sind allerdings nur in Niedersachsen und Bremen die Betreuungszeiten Teil des Schulangebotes, d. h. nur in diesen beiden Ländern wird das Betreuungsangebot von der Schule organisiert und das Personal vom Land bezahlt. In den anderen Bundesländern werden Initiativen vor Ort finanziell unterstützt. Es gibt in diesen Ländern also nur dort ein Betreuungsangebot, wo sich ein Träger dafür findet. Die Unterstützung des Landes erfolgt in der Regel über einen finanziellen Zuschuss pro Betreuungsgruppe, die Eltern werden an den Kosten beteiligt. Es gibt in diesen Ländern kein Betreuungsangebot, wenn die Mindestgruppengröße nicht erreicht wird, die Eltern den finanziellen Beitrag nicht leisten können oder sich kein Träger für die Organisation eines solchen Betreuungsangebotes findet.

Die Namen für die Modelle in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich, z. B.

in Hamburg Verlässliche Halbtagsgrundschule

in NRW Schule von acht bis eins

im Saarland Betreuende Nachbarschaftsschule

in Rheinland-Pfalz Volle Halbtagsgrundschule

in Bayern Kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule

in Sachsen-Anhalt Grundschule mit festen Öffnungszeiten.

Bremen, Baden-Württemberg und Hessen haben sich inzwischen auch für den Namen „Verlässliche Grundschule“ entschieden, der allerdings für unterschiedliche Modelle steht.

Ein flächendeckendes, für die Erziehungsberechtigten kostenloses verlässliches Schulangebot für alle Grundschulkinder von Klasse 1 bis 4, wie in Niedersachsen, gibt es nur in Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt.

Anlage 4