Protocol of the Session on October 26, 2001

Anlage 1

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 5 der Abg. Frau Wiegel (SPD):

Hochbegabtenförderung

Das Land Niedersachsen hat mit vielfältigen aufeinander abgestimmten Maßnamen einen zukunftorientierten Kurs in der Bildungspolitik eingeleitet. Ein Baustein der Bildungsoffensive ist die Begabtenförderung. Am 3. September hat die Kultusministerin Frau Renate Jürgens-Pieper eine Initiative zur Hochbegabtenförderung vorgestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sehen die Grundzüge der Initiative zur Begabtenförderung für das Flächenland Niedersachsen aus?

2. Inwieweit werden die Ergebnisse des seit dem Schuljahr 1997/98 erfolgreich und bundesweit einmaligen Schulversuchs an der Grundschule „ Beuthener Straße“ einfließen?

3. Wie viel Landesmittel sollen zukünftig zur Verfügung stehen?

Im Rahmen der „Bildungsoffensive für Niedersachsen“ ist die Verbesserung der Situation hoch begabter Schülerinnen und Schüler geplant. Bereits im Haushaltsplanentwurf für 2002/2003 sind dafür zusätzliche Lehrerstellen ausgebracht worden.

In den Grundsatzerlassen für die einzelnen Schulformen wird bereits ausgeführt, dass alle Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen angemessen zu fördern sind. Das schließt die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen ein. Es ist deshalb Aufgabe der Schule, frühzeitig Hochbegabung zu erkennen. Auch hoch begabte Schülerinnen und Schüler brauchen günstige Entwicklungsbedingungen, um ihr Begabungspotenzial entsprechend entfalten zu können.

Begabungsförderung kann und soll im Rahmen der allgemeinen schulischen Bildung und Erziehung wahrgenommen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Ab 1. August 2002 wird die allgemeine Förderung hoch begabter Schülerinnen und Schüler in Förderverbünden durch besondere schulische Angebote ergänzt und unterstützt, die an bestimmten Standorten des Landes eingerichtet werden sollen. Die daran beteiligten Schulen stellen durch verbindliche Kooperation untereinander sicher, dass die Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis in die Klasse 10 des Gymnasiums besonders gefördert und begleitet werden; die an einer solchen Kooperation beteiligten Schulen bilden einen „Förderverbund“. Ein Netz solcher Standorte wird in Niedersachsen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren landesweit eingerichtet.

Hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen über die Grenzen ihres Schulbezirks solche Schulen besuchen können.

Die Schulen des Förderverbundes sollen über entsprechende Kompetenzen zur Erkennung und Förderung von Begabungen verfügen, sie entwickeln geeignete Unterrichtsformen und Unterrichtsmethoden sowie ergänzende Angebote und bieten fachliche Beratung an.

Über das bestehende Angebot hinaus, wie das der früheren und flexibleren Einschulung und die Erleichterung des „Überspringens“ von Schuljahrgängen, sind geplant:

besondere Wahlangebote, wie z. B. Arbeitsgemeinschaften, Zusatzkurse, Schülerwettbewerbe - in Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Fachleuten

Teilnahme am Unterricht höherer Schuljahrgänge in einzelnen Fächern bzw. für begrenzte Phasen

Teilnahme an Veranstaltungen und Bildungsangeboten anderer Schulen, der Hochschulen und außerschulischer Träger, auch durch Freistellung von der Teilnahme am Schulunterricht

ergänzende schulische und außerschulische Angebote, wie z. B. Nachmittags- und Wochenendkurse, Sommerakademien, Exkursionen.

In den Jahrgängen 7 bis 10 sind außerdem möglich:

Klassen an Gymnasien und Gesamtschulen, die das „Abitur nach 12 Jahren“ erreichen können

frühzeitiger Erwerb von Teilqualifikationen, z. B. im Bereich der Fremdsprachen

Förderung von schulischen Auslandsaufenthalten und Auslandspraktika

Praktika, insbesondere Sozialpraktika, in Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

Erwerb des Abiturs ohne Verpflichtung zum Schulbesuch, wenn in Sonderfällen ein außerschulischer Bildungsweg anerkannt und durchlaufen wird, z. B. beim Frühstudium musikalisch hoch Begabter.

Ausgangspunkt und Grundlage für die Arbeit der „Förderverbünde“ sollte die Konzeption von

Schulentwicklungsvorhaben zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schülern durch die vor Ort beteiligten allgemein bildenden Schulen sein. Die Umsetzung des Konzepts soll durch zusätzliche Lehrerstunden, Beratung und Fortbildung unterstützt und das Beratungsangebot der Bezirksregierungen weiterentwickelt und flächendeckend ausgebaut werden. Durch die Einbeziehung außerschulischer Anbieter aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Zusammenarbeit mit Elterninitiativen und Verbänden werden Vielfalt und Professionalität sichergestellt.

Zu 2: Seit dem Schuljahr 1997/98 wird erfolgreich an der Grundschule „Beuthener Straße“ in Hannover mit Unterstützung der Karg-Stiftung ein bundesweit einmaliger Schulversuch zur integrativen Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen durchgeführt. Der Schulversuch hat eine Laufzeit von sieben Jahren und wird wissenschaftlich begleitet. Es liegen bereits drei Zwischenberichte der wissenschaftlichen Begleitung und zwei Berichte der Schule vor. Zudem ist ein Beirat eingerichtet worden, in dem auch das Kultusministerium vertreten ist.

Eine der entscheidenden Fragestellungen „Lassen sich intellektuell hoch begabte Kinder integrativ in normalen Klassen angemessen fördern?“ kann bereits zu diesem Zeitpunkt positiv beantwortet werden.

Die Ergebnisse des Schulversuchs sollen dazu beitragen, Hilfen für alle Lehrkräfte in Grundschulen für die Förderung von hoch begabten Schülerinnen und Schülern zu entwickeln.

Die Schule wird ihre Arbeit in einer Broschüre des Kultusministeriums darstellen. Daneben sind die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Schulversuch auch in das Konzept zur Förderung hoch begabter Schülerinnen und Schüler eingeflossen.

Zu 3: Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Bildungsoffensive für die Hochbegabtenförderung in den nächsten Schuljahren kumulativ jeweils zusätzlich 20 Lehrerstellen vorgesehen und hierfür im Entwurf des Haushaltsplans 2002/2003 und in der Mipla 2001 bis 2005 veranschlagt, nämlich

im Jahr 2002 0,39 Mio Euro

2003 1,33 Mio Euro

2004 2,27 Mio Euro

2005 3,21 Mio Euro

insgesamt zusätzlich 7,20 Mio Euro.

Anlage 2

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 6 des Abg. Voigtländer (SPD):

Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen

25 Mio. DM hat Niedersachsen aus dem vom Bund aufgelegten Programm „Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen“ erhalten. Landesweit konnten 140 Schulen und 49 anerkannte Ersatzschulen (Privatschulen) mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterstützt werden. Die Schulen haben die Mittel für die Ausstattung mit neuen Technologien und Medien erhalten. Für Berufsschulen, die in die Ausbildungsinitiative „LOVE-IT“ des Landes Niedersachsen zur Vergrößerung des Ausbildungsplatzes im IT-Bereich eingebunden sind, sind weitere Investitionen von rund 1 Mio. DM hinzugekommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche berufsbildenden Vorhaben sind die Mittel eingesetzt worden?

2. In welchem Maße hat das Land Niedersachsen die Bemühungen der Schulträger sinnvoll ergänzen können?

3. Welche Auswirkungen hat das Programm „Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen 2001 bis 2002“ auf die Arbeit der Lernortverbünde LOVE-IT gehabt?

Die Bundesregierung hat durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen Einnahmen erzielt, die zur Tilgung von Schulden des Bundes verwendet wurden. Die dadurch erzielten Zinseinsparungen wurden dankenswerterweise auch für das Finanzhilfeprogramm des Bundes „Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen“ (ZIBS) zur Ausstattung dieser Schulen mit modernen Technologien und Medien einschließlich von Computern, Servern und der zugehörigen Peripherie zur Verfügung gestellt. Eingebunden in derartige Beschaffungen sind Kosten für die informations- und kommunikationstechnische Vernetzung, die erforderliche Software einschließlich der Lernsoftware, die technische Infrastruktur für den Einsatz dieser neuen Technologien sowie die mit diesen Investitionen verbundenen Dienstleistungen, wie Installationen und Softwareadaptionen.

Dem Land Niedersachsen steht durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Haus

haltsjahr 2001 eine Finanzhilfe von 17,1 Millionen DM und im Jahr 2002 von weiteren 7,8 Millionen DM zur Verfügung.