Protocol of the Session on October 26, 2001

Ich möchte nur auf die sehr moderate Stellungnahme des Landvolkverbandes hinweisen und kurz daraus zitieren:

„Das Landvolk kündigte an, in enger Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden und den Landkreisen die bei der Umsetzung auftretenden problematischen Aspekte des Gesetzes zusammenzutragen und erneut mit Abgeordneten und Gesetzgeber zu diskutieren und gegebenenfalls Korrekturen anzumahnen.“

Der Landvolkverband scheint das also bei weitem nicht so schwarz zu sehen wie Sie.

(Plaue [SPD]: Hört, hört! - Zuruf von der CDU: Wir sind doch dabei! Hier, das sind die Korrekturen!)

Meine Damen und Herren, angesichts der fortgeschrittenen Stunde möchte ich nicht zur Verlängerung der Debatte beitragen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Klein, Sie sind der nächste Redner.

(Zuruf von der SPD: Der Klein schafft das nicht!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Debatte war für mich einmal wieder Anlass, mich zu fragen, was die CDU eigentlich will. Am liebsten wäre der CDU natürlich keine Agrarwende. Aber noch lieber ist der CDU eine Agrarwende, die angekündigt wird und bei der nichts passiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann kann man nämlich genau darüber schimpfen und streiten, dass sich nichts tut. Das war jedenfalls die Hauptkritik der CDU im ersten Halbjahr des neuen grünen Verbraucherministeriums. Jetzt, wo die Neuorientierung immer sichtbarer wird, ist es Ihnen auch nicht recht.

Meine Damen und Herren, bevor Sie weiter im Akkord Anti-Künast-Anträge produzieren, sollten Sie einfach einmal ein paar Kreativsitzungen einschieben, in denen Sie sich Gedanken darüber machen, welches zukunftsfähige Landwirtschaftsund Verbraucherschutzkonzept Sie denn anzubieten haben. Diese Information sind Sie uns nämlich seit zehn Monaten schuldig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie wissen immer nur, was Sie nicht wollen, aber Sie sagen nicht, was Sie wollen. Das Einzige, was mir aus dieser Zeit einfällt ist: Geld, Geld, Geld für die Not leidende Landwirtschaft! Mehr fällt Ihnen nicht ein. Das ist stumpfsinnig, meine Damen und Herren!

Was wir wollen, ist klar. Unser Ziel ist eine multifunktionale Landwirtschaft in Deutschland und in der Europäischen Union. Wir wollen, orientiert an den Verbraucherwünschen, Lebensmittelsicherheit, Qualität, artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Erzeugung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum in den Mittelpunkt stellen.

(Zurufe von der CDU: Dann fangt mal in Europa an und nicht nur in Nieder- sachsen!)

In diesem Zusammenhang ist die Behauptung, die neuen Anforderungen seien geradezu mit den atomgesetzlichen Bestimmungen zu vergleichen, keine sinnvolle Zuspitzung, sondern ist - insofern bleibe ich bei meinem Zwischenruf - schlicht Quatsch.

Wer so tut, als wenn mit dieser Regelung jeder kleine Hof betroffen wäre, der liegt auch völlig falsch. Es sind die größeren Betriebe, und es sind die Betriebe mit gewerblichem Charakter, die mit diesen neuen Bestimmungen ins Auge gefasst werden.

Wenn Sie die Rinderhaltung ansprechen, dann geht es in diesem Bereich bei der Vorprüfung um 250 Rinder bzw. bei BImSch-Geschichten um 350 Rinder. Wenn Sie sich die letzten Pressemitteilung des Landvolks ansehen, werden Sie feststellen, dass die durchschnittliche Bestandsgröße der niedersächsischen Höfe bei 36 Kühen liegt. Wo ist also das Problem?, frage ich Sie.

(Zurufe von der CDU: Man darf sich doch nicht nur am Durchschnitt ori- entieren!)

Die neuen Bestimmungen machen die Tierproduktion umweltschonender. Sie begrenzen Schadstoffeinträge und sorgen dafür - darüber haben wir heute morgen lang und breit diskutiert -, dass es zu einem ausgewogenen Verhältnis von Fläche und Tierzahl kommt, indem eine grundsätzliche Genehmigungspflicht ab 50 Großvieheinheiten eingeführt wird, wenn die Flächenbelastung über zwei

Großvieheinheiten pro Hektar liegt. Die neuen Bestimmungen sorgen dafür, dass es in Zukunft Mindestabstände zur Wohnbebauung geben wird. Diese Notwendigkeit zur Umsteuerung wird doch wohl von niemandem bestritten werden. Man kann doch nicht so tun, als gäbe es in dieser Frage kein Problem.

Die Anzeigepflicht, die bis zum 3. November läuft und die sich auf bestehende Anlagen bezieht, stellt auch kein Problem dar; denn überall dort, wo baurechtliche Genehmigungen vorliegen, wird es einen Bestandsschutz im Sinne der derzeitigen Nutzung geben. Meine Damen und Herren, Schwarzbauten werden Sie doch sicherlich auch nicht bevorzugen wollen!

(Plaue [SPD]: Doch, schwarze Kof- fer!)

Mein Fazit ist jedenfalls folgendes: So schlimm, wie Herr Kethorn gemeint hat, können die Bestimmungen gar nicht sein. Wenn es im Moment einen Investitionsstau gibt, wenn also so viele Anträge vorliegen, dann frage ich mich, worin die abschreckende Wirkung dieser neuen Bestimmung liegen soll.

Ich vermute, es geht den Antragstellern weniger um die Belastung durch das Artikelgesetz, sondern vielmehr darum, die Förderrichtlinien, die zum Ende des Jahres verändert werden, zu umgehen. Das heißt, sie wollen nach den alten Richtlinien gefördert werden. Sie wollen nicht nach den neuen Richtlinien gefördert werden, die in der Weise ausgerichtet sind, dass eine umwelt- und artgerechtere Tierhaltung erreicht wird. Meine Damen und Herren, wer das will, darf nicht auf unsere Unterstützung hoffen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein letzter Hinweis. Wir beantragen, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der federführenden Beratung zu beauftragen und den Umweltausschuss mitberaten zu lassen.

Herr Kollege Kethorn hat noch einmal ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Kethorn!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Jüttner, ich würde mit dem

Vorwurf, wir hätten unseren Entschließungsantrag nicht sorgfältig vorbereitet, sehr vorsichtig umgehen. Wer vor einigen Monaten einen Gesetzentwurf vorlegt und nach der Beschlussempfehlung die Landkarte trotz eines solchen Stabes im Ministerium nicht richtig eingezeichnet hat,

(Beifall bei der CDU - Dinkla [CDU]: So ist das!)

der sollte uns nicht den Vorwurf machen, wir würden nicht sorgfältig vorbereiten. Im Übrigen stimmt dieser Vorwurf noch nicht einmal. Der Antrag ist durchaus sorgfältig vorbereitet. Alles, was in diesem Entschließungsantrag steht, stimmt mit dem überein, was ich vorgetragen habe. Es stimmt nicht, dass wir der Bundesregierung vorgeworfen hätten, der Gesetzentwurf würde im Bundestag in einem Schnellverfahren durchgezockt werden.

(Schurreit [SPD]: Was genau habt ihr gesagt?)

- Ja, hören Sie zu, Herr Schurreit! - Die Situation war Folgende: Der Gesetzentwurf ist schon vor eineinhalb Jahren im Bundestag eingebracht worden. Es hat eine ordnungsgemäße Anhörung stattgefunden. Die Verbände konnten beteiligt werden. Allerdings haben Sie nach dem Aufkommen der BSE-Affäre die 1 : 1-Umsetzung, die ursprünglich in dem Gesetzentwurf festgezurrt worden war, ohne Anhörung der Verbände wieder geändert und dann in einem Hauruckverfahren durch den Bundestag gezogen. Das haben wir moniert, und nichts anderes!

(Beifall bei der CDU)

Es hat keine Anhörung stattgefunden, sodass sich die Verbände nicht beteiligen konnten. Sie hatten daher auch nicht die Möglichkeit, ihre Kritik an dieser Änderung des Entwurfs vorzubringen.

Unser Vorwurf richtet sich also darauf, dass Sie den Gesetzentwurf mit dieser Änderung im Schnellverfahren durchgezogen haben, mit den fatalen Auswirkungen für den ländlichen Raum und für die Landwirtschaft, wie ich sie eben aufgezeigt habe.

Eine zweite Bemerkung, meine Damen und Herren. Auch wir wollen, wie wir in verschiedenen Entschließungsanträgen deutlich gemacht haben, eine umweltverträgliche Landwirtschaft durchsetzen. Wir wollen eine umweltverträgliche Land

wirtschaft so durchsetzen, wie sie auch in anderen EU-Staaten entsprechend den EU-Richtlinien durchgeführt wird. Aber was hier geschieht, ist doch eine Lex Künast. Sie will wesentlich schärfere Schwellenwerte einführen, um den Anschein zu erwecken, damit würde es umweltverträglicher werden. Das Gegenteil ist der Fall. Nur noch große Betriebe haben dann die Möglichkeit, diese Auflagen zu erfüllen, aber nicht die bäuerlich orientierte Landwirtschaft, für die wir kämpfen und an deren Seite wir dann auch stehen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Wenn nun gesagt wird, Herr Klein, es seien nicht viele Betriebe davon betroffen, so ist dies doch schlichtweg falsch. Im Landkreis Grafschaft Bentheim hatten wir vor dem 3. August 50 BImSchBetriebe. Nach dem 3. August haben wir 1 000 BImSch-Betriebe. All die kleineren Betriebe dort sind jetzt betroffen und müssen diese Vorprüfungen durchlaufen, müssen bei Neubauten die entsprechenden Auflagen, die kostenträchtig sind, erfüllen. Dazu sind sie nicht in der Lage. Unser Vorwurf an Sie, Herr Klein, ist, dass Sie dieses durchziehen, ohne die Interessen der bäuerlichen Landwirtschaft zu berücksichtigen.

Meine dritte Bemerkung betrifft das Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Herr Jüttner wollte uns dazu Nachhilfe erteilen. Ich glaube, er selbst hat in diesem Punkt Nachhilfeunterricht nötig.

(Beifall bei der CDU)

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Verfahrenspraxis bei Anträgen nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm geändert. Noch vor wenigen Monaten war es möglich, zuerst einen Antrag auf Förderung zu stellen und dann die Bauanträge einzureichen. Heute ist es umgekehrt. Zuerst wird der Bauantrag eingereicht, und erst dann, wenn die Genehmigung vorliegt, hat der Investor die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung von Fördermitteln zu stellen. Auf diese Weise wird die Frist verwirkt, sodass er nicht mehr die Möglichkeit hat, die Förderung, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Investitionsvorhabens notwendig ist, durchzuziehen.

Herr Minister Jüttner, wir haben es also hier durchaus richtig formuliert. Sie haben sich im Landwirtschaftsministerium nicht richtig informiert oder haben etwas abgelesen, was nicht der Wirklichkeit entspricht.

Meine Damen und Herren, wir stehen an der Seite der bäuerlich orientierten Landwirtschaft und werden das auch in Zukunft tun. Sie tun mit der Umsetzung und der Verschärfung der Bestimmungen der EU-Richtlinien für den ländlichen Raum und für die bäuerliche Landwirtschaft genau das Gegenteil. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Bartels hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gilt hier etwas richtig zu stellen. Herr Kethorn, ich habe Ihnen eben am Tisch schon gesagt, dass es nicht so ist, wie Sie es darstellen. Tatsache ist, dass die bearbeitende Stelle den Antrag entgegennimmt. Zu diesem Zeitpunkt muss die Baugenehmigung noch nicht vorliegen. Wir haben aber gesagt: Bei der Bewilligung muss die Baugenehmigung vorliegen. Insofern hat Herr Kollege Jüttner hier richtig dargelegt, wie das Verfahren abläuft.

Ich kann Ihnen dazu ergänzend sagen, dass wir im Jahre 2001 80 Millionen DM an Fördermitteln zur Verfügung hatten und bereits 90 % dieser Fördermittel gebunden sind, nach diesem Verfahren bereits bewilligt worden sind. Herr Kethorn, ich bitte Sie wirklich, dass Sie sich richtig informieren.