sondern sie mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, hier bei uns lösen. Wir können sie lösen - das zeigen die Vereinbarungen -, indem wir gemeinsam mit ihnen leistbare Schritte und gangbare Wege gehen.
Der Weg ist erfolgreich. Die Fraktion wird ihn weiter gehen. Ich bedanke mich für die Unterstützung und nehme an, dass wir darüber im Ausschuss noch eine ganze Menge an Informationen austauschen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich verstehe wirklich nicht, wie Sie Ihre Position bezüglich der Legehennenhaltungsverordnung verteidigt haben. Sie haben doch erleben müssen, dass die Regierung in dieser Angelegenheit eine Kehrtwendung um 180 Grad gemacht hat.
Diese Kehrtwendung haben Sie in keiner Weise begründen können. Sie sind mir auch die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, warum wir jetzt,
mit den Stimmen Niedersachsens im Bundesrat auf den Weg gebracht, nur noch eine Übergangszeit bis 2006 und nicht, wie auf Antrag Bayerns im Bundesrat verabschiedet, bis 2009 bekommen sollen.
Wenn Sie sich hier hingestellt und gesagt hätten, dass Sie eine klare Position gehabt hätten, die von betroffenen Betrieben, von der CDU und anderen im Lande geteilt worden sei, wenn Sie eingeräumt hätten, dass Sie diese Position politisch nicht hätten durchsetzen können und wenn Sie Ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht hätten, wären wir einverstanden gewesen. Sie liegen aber falsch, wenn Sie jetzt so tun, als sei diese Entscheidung glaubwürdig und hätte etwas mit Ihrer Politik zu tun hätte. Damit tun Sie der Sache keinen guten Dienst. - Danke.
Frau Präsidentin, eine kurze Erklärung, und ich hoffe, dass es dann verstanden wird. Herr Biestmann, eine Verlängerung über 2006 hinaus war nie Antrag Niedersachsens. Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass es mein Ziel ist, die Tierschutzanforderungen in dieser Vorschrift zu verbessern. Wir haben diesen Punkt nicht zu unserem Antrag erhoben, sondern nur die Verbesserung.
weil wir in den neuen Bundesländern und in den südlichen Bundesländern Verbündete haben wollten. Dieses Paket beinhaltete unsere Verbesserungsvorschläge einschließlich der Verlängerung auf 2009. Aber da Bayern und Baden-Württemberg dieses Paket niedergestimmt hatten, haben wir dann natürlich nur unsere Ziele verfolgt. Das ist eindeutig.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich bitte Sie, diesen Antrag federführend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und mitberatend an den Unterausschuss „Verbraucherschutz“, den Ausschuss für Umweltfragen und den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zu überweisen. Wenn Sie dem folgen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Vielen Dank. Sie wollen das.
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Selbsthilfe-Förderung: Transparenz herstellen, Zusammenarbeit der Krankenkassen fördern und Poolfinanzierung einführen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2763
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Selbsthilfe leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von kranken und behinderten Menschen. Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung und umfassende Information verhelfen Betroffenen zur besseren individuellen Krankheitsbewältigung. Immer mehr chronisch Kranke und behinderte Menschen wehren sich zudem dagegen, als Objekte eines professionellen Versorgungssystems betrachtet zu werden, dessen Repräsentanten über ihre Köpfe hinweg bestimmen dürfen, was zu geschehen hat. Sie stellen zunehmend die berechtigte Forderung, als Experten in eigener Sache in die Planung und Durchführung aller sie betreffenden Maßnahmen einbezogen zu werden.
Die Selbsthilfe ist Plattform für eine stärkere Demokratisierung der bestehenden Strukturen im Gesundheitsbereich. Selbsthilfe und Organisationen geben aber auch wichtige Hinweise auf Lücken und notwendige Verbesserungen der medizinischen Versorgung. Sie tragen damit erheblich zur
Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems bei. Das sollen Gründe genug sein, um die Selbsthilfe stärker als bisher in das Gesundheitswesen zu integrieren.
Die Krankenkassen haben im Hinblick auf die gesundheitsbezogenen Leistungen der Selbsthilfe auch in diesem Angebotsbereich eine eigene Verantwortung. Ich verweise ausdrücklich darauf: eine eigene Verantwortung! Mit der Gesundheitsreform 2000 wurden deshalb die Rechtsgrundlagen der Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen konkreter und verlässlicher als bis dahin gestaltet.
Aus dem bisherigen Ermessen und der Freiwilligkeit bei der Förderung, was von den Krankenkassen sehr unterschiedlich und zum Teil unzulänglich gehandhabt wurde,
wurde eine deutlich weitergehende Sollverpflichtung gemacht. Für die Förderung der Selbsthilfe wurde dabei ein Ausgabevolumen von 1 DM pro Versicherten und Jahr vorgesehen. Eine Dynamisierung, eine Anpassung in den Folgejahren wurde ebenfalls vorgesehen. Damit wurden die Krankenkassen verpflichtet, einen angemessenen Teil ihrer Ausgaben für die Förderung der Selbsthilfe zu verwenden.
Auf diese verstärkte Möglichkeit der finanziellen Förderung nach der Neufassung des § 20 Fünftes Sozialgesetzbuch hatten die Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen große Hoffnungen gesetzt. Seit Jahren arbeiteten sie auf der Grundlage öffentlicher Förderung und sehr wenig, meist an Projekte gebunden, mit finanzieller Unterstützung der Krankenkassen. In Niedersachsen können wir davon ausgehen, dass es etwa 5 000 bis 7 000 Selbsthilfegruppen mit ca. 350 000 Mitgliedern gibt.
Die Hoffnung und Erwartung, die sich mit der gesetzlichen Regelung ergeben haben, haben sich - so muss man leider sagen - nicht erfüllt. Es gab Probleme sowohl bei der Übersicht als auch bei der Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten.
Die Niedersächsische Landesregierung hat im Oktober 2000 die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen angeschrieben, um einen Überblick über die Selbsthilfeförderung zu bekommen. Die
vorliegenden Ergebnisse - so wissen wir aus einer Anfrage - belegten, dass verbandsseitig, also im Rahmen der Krankenkassen, zum Teil Schwierigkeiten bestanden, die Fragen ordentlich zu beantworten. Der Ersatzkassenverband VdAK, der auf Bundesebene und auf Landesebene organisiert ist, konnte aufgrund seiner unterschiedlichen Strukturen der Mitgliedskassen und der unterschiedlichen Förderungsmodalitäten keine verwertbaren Auskünfte geben. Vergleichbare Schwierigkeiten ergaben sich ebenfalls im Bereich des Betriebskrankenkassensystems, wo auch unterschiedliche Organisationsformen von Landes- und Bundesunmittelbarkeit bestehen.
Es ging um einen Betrag von 7 Millionen DM. Er hätte im letzten Jahr für die Selbsthilfe ausgegeben werden können. Konkret ist aber nur ein Bruchteil davon, nämlich höchstens 25 %, vonseiten der Krankenkassen an die Selbsthilfe geflossen. Dass uns das nicht zufrieden stimmen kann und die Selbsthilfegruppen auch nicht, liegt auf der Hand. Bis heute ist es so.
Wir waren als Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen dieses Hauses Ende dieses Sommers bei einer Veranstaltung bei den Selbsthilfegruppen und der Landesvereinigung für Gesundheitspflege unter Schirmherrschaft und heftiger Betätigung der IKK-Landesverbandskrankenkasse in der Medizinischen Hochschule. Dort hat man uns glaubhaft dargestellt, dass die Selbsthilfegruppen bis heute, d. h. anderthalb Jahre nach Einführung dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit, immer noch keine ausreichenden Übersichten haben, für welche Aktivitäten welche Fördermittel wann zur Verfügung stehen.
Alles in allem - ich habe darauf verwiesen - führte das dazu, dass im letzten Jahr statt 1 DM nur 0,25 DM für Selbsthilfe ausgegeben wurden, obwohl eine ganze Menge Menschen darauf warten, mit diesen Mitteln vernünftig versorgt zu werden. Ich muss darauf hinweisen, dass - auf Nachfrage natürlich auch wieder Ausnahmen gelten. Der BKK-Landesverband hat in dieser Zeit sogar 1,11 DM ausgegeben, nicht nur 25 Pfennig. Aber gute Ausnahmen sind ja auch die Regel.
Wir haben weitere Schwierigkeiten im Bereich der Selbsthilfe festgestellt. Zu diesem unübersichtlichen Förder- und Antragswesen kommt nämlich
ein erheblicher Anteil an Verwaltungstätigkeit, der durch die Antragsverfahren und durch die notwendigen Verwendungsnachweise bedingt ist. Es ist ein bürokratischer Aufwand, der schon gesunde Menschen zur Verzweiflung treiben kann. Im Selbsthilfebereich - das dürfen wir nicht vergessen - haben wir es zu einem großen Teil insbesondere auch mit Menschen zu tun, die durch Krankheit belastet sind.
Wir akzeptieren den Vorhalt, dass öffentliche Mittel sparsam, wirtschaftlich und sinnvoll ausgegeben werden sollen. Doch ist an der Herstellung von Transparenz für alle, nämlich die Betroffenen, die Fachaufsicht und die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen noch erheblich zu arbeiten. Der einfache Schrei nach der Ministerin und ihrer Fachaufsicht, der von der Kollegin Pothmer in diesem Sommer ausgegangen ist, reicht jedoch nicht hin. Die Selbstverwaltungsorgane der Kassen sind hier in erster Linie in der Pflicht.
Wir müssen uns damit abfinden, dass die Landesregierung in erster Linie einladen, anregen und moderieren kann. Die Wettbewerbssituation der Kassen untereinander scheint ein gedeihliches Zusammenwirken im Interesse der Betroffenen zurzeit noch zu verhindern.
Darum wenden wir uns mit diesem Antrag an die Landesregierung und bitten sie, sich in diesen Prozess der notwendigen Abstimmung unter den Krankenkassen und im Interesse der Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen einzubringen und die Selbsthilfeförderung für alle Betroffenen transparenter, übersichtlicher und unserer Meinung nach damit auch effektiver zu machen.
Wir hoffen, dass zu diesem Antrag auch im Ausschuss konstruktive Beratungen möglich sind und dass wir damit zu besseren Ergebnissen kommen können, als wir sie in den letzten anderthalb Jahren für die betroffenen Selbsthilfeorganisationen und die Patientinnen und Patienten erreicht haben. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche Bedeutung die Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen in unserem gesamten Gesundheitswesen einnehmen, ist wohl allen politisch Verantwortlichen klar. In Niedersachsen wird die Selbsthilfe seit langem mehr oder weniger intensiv gefördert. Das heißt, es gibt finanzielle Unterstützungen teils durch Kommunen, aber auch durch das Land in einem gewissen Umfang.
Die Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren ebenfalls in gewissen Bereichen finanzielle Unterstützung der Selbsthilfe geleistet. Längst hat man erkannt, dass Prävention und Selbsthilfe eine Ergänzung zum professionellen Gesundheitsdienst sind, insbesondere der besseren Bewältigung von Krankheiten dienen und bei den Kassen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.