Die Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren ebenfalls in gewissen Bereichen finanzielle Unterstützung der Selbsthilfe geleistet. Längst hat man erkannt, dass Prävention und Selbsthilfe eine Ergänzung zum professionellen Gesundheitsdienst sind, insbesondere der besseren Bewältigung von Krankheiten dienen und bei den Kassen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.
Um die Krankenkassen verstärkt mit in die Pflicht zu nehmen, hat der Gesetzgeber durch die Gesundheitsreform 2000 gegenüber den Krankenkassen eine Sollvorschrift erlassen, nach der seit dem 1. Januar 2000 pro Jahr und Versicherten 1 DM für die Selbsthilfe zu zahlen ist. Für Niedersachsen bedeutet dies insgesamt eine Förderung in Höhe von ca. 7 Millionen DM. Auf Bundesebene bedeutet das eine Förderung der Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und Kontaktstellen von ca. 70 Millionen DM. 7 Millionen DM für Niedersachsen sind - so könnte man meinen, wenn man das im ersten Moment hört - eine stolze Summe. Wenn man aber fragt, wo diese 7 Millionen DM eingesetzt werden und dann eine Veranstaltung besucht - Frau Kollegin, Sie haben es bereits angeführt -, die den Titel trägt: „Plötzlich ist Geld da. Aber wie bringt man es unter?“, dann erscheint es eigentlich seltsam, dass so viel Geld zur Verfügung steht, aber nicht abgerufen wird. Es ist erwiesen, dass durch die Selbsthilfegruppen im vergangenen Jahr nur ein Teil abgerufen wurde. Sicherlich ist das durch den Förderdschungel, den Antragsdschungel begründet. Es gibt wirklich komplizierte Antragsformulare und komplizierte Voraussetzungen. Daher haben viele Gruppen vorerst Abstand davon genommen, die Förderung zu beantragen.
Man muss in diesem Zusammenhang natürlich auch fragen, was die Landesregierung getan hat, um diesem Förderwirrwarr entgegenzuwirken; denn die Landesregierung hätte dafür sorgen kön
nen - die Neuregelung ist zum 1. Januar 2000 eingeführt worden -, dass entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, eine Unterrichtung der Gruppen erfolgt und dass die Krankenkassen aufgefordert werden, ihren Beitrag dazu zu leisten.
- Ich denke, das hat sie nur bedingt getan; denn ansonsten wäre diese Aufforderung in Ihrem Antrag nicht erforderlich gewesen.
Auf Bundesebene haben sich die Verbände der Kassen darauf geeinigt, gemeinsame Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe zu erarbeiten. In anderen Ländern ist dies bereits geschehen. In Niedersachsen gibt es jedoch, wie bereits ausgeführt, noch Schwierigkeiten.
Es wurde auch ein so genanntes Krankheitsbildverzeichnis aufgestellt, nach dem die betroffenen Selbsthilfegruppen und -organisationen gefördert werden sollen. Da aber unterschiedliche Kassen und Gruppen betroffen sind, stellt sich natürlich die Frage nach der gerechten Verteilung der Mittel und der bisherigen Förderung durch Kommunen und Land.
In dem Antrag der SPD-Fraktion wird ein Rundumschlag gegen die Krankenkassen vorgenommen. Dass diese Mittel nicht abgerufen worden sind bzw. der Umstand, dass die Krankenkassen die Mittel nicht entsprechend ihrer Verpflichtung ausgezahlt haben, wird also allein den Krankenkassen angelastet. Ich halte das nicht für legitim. Ich meine, hier sind alle in der Verpflichtung, entsprechend tätig zu werden. Da muss man auch sagen: Das Land ist mit seinen Aktivitäten noch nicht sehr weit gekommen. Meines Erachtens haben zwischenzeitlich Gespräche stattgefunden, um zumindest eine kleine Annäherung zu erreichen. Allerdings - das muss ich hinzufügen - bestehen offenbar bei den unterschiedlichen Krankenkassen Vorbehalte dagegen, an einem Strang zu ziehen; denn die Kassen stehen in einem Wettbewerb, der jedoch im Bereich der Selbsthilfe unserer Ansicht nach außen vor bleiben sollte. Insofern gebe ich Ihnen Recht, wenn Sie sagen, der Wettbewerb unter den Krankenkassen hat im Bereich der Selbsthilfe überhaupt nichts zu suchen; denn
wir wollen auch die Krankenkassen durch die Selbsthilfegruppen stärken. Wir wollen diese unterstützen, damit sie letztendlich für die Bevölkerung positive Auswirkungen haben.
Im Übrigen sind die einzelnen Punkte des SPDAntrages überwiegend dem Forderungskatalog bzw. den Anregungen der Kassen, insbesondere der IKK, und natürlich auch den Wünschen der Selbsthilfegruppen entnommen.
Vor allem hinsichtlich des Verfahrens der Selbsthilfeförderung Betroffener wird durch die Einigung auf einheitliche Versorgungsziele eine optimale wirtschaftliche Nutzung und qualitätsorientierte patientennahe Versorgungsstruktur angestrebt. Deshalb muss hier zwangsläufig eine Abstimmung erfolgen.
Die vom Gesetzgeber erwartete trägerübergreifende Abstimmung ist aber ebenfalls im Krankenversicherungsrecht und auch im Rehabilitationsrecht vorgesehen. In Niedersachsen muss nur entsprechend agiert werden.
Erstaunlich ist schon, dass die Landesregierung offenbar immer erst aufgefordert werden muss, tätig zu werden, obwohl sie schon längst hätte tätig werden können. Die Sollvorschrift gibt es, wie gesagt, bereits seit dem 1. Januar 2000. Man hätte da etwas intensiver arbeiten können.
Das hat sehr große Vorteile. Die Fördermittel aller Kassen werden dann grundsätzlich angefordert und in einen Pool getan. Die Antragstellung wird dann von den Selbsthilfegruppen vorgenommen. Damit geht die Erwartung einher, eine gerechte Förderung zu erreichen. Die Krankenkassen weisen angesichts des Wettbewerbsdrucks aber darauf hin, dass dann manche Krankenkassen Selbsthilfegruppen fördern würden, die nicht aus Mitgliedern ihrer Kasse bestehen.
- Ich weiß! - Dieser Punkt ist etwas problematisch. Aber letztendlich wird es wahrscheinlich auf diese Poolbildung hinauslaufen müssen. Insofern unter
stützen wir das auch, zumal dann wenigstens alle Selbsthilfegruppen die Möglichkeit haben, in diesen Fördertopf mit eingebunden zu werden.
Die Selbsthilfeförderung liegt uns allen sehr am Herzen. Wir unterstützen auch den Anlauf der Innungskrankenkassen, die sich hier insbesondere hervorgetan haben und die Veranstaltung einberufen haben, an der alle Fraktionen teilgenommen haben. Ich wünsche mir natürlich, dass der Ansatz, der hier angesprochen worden ist, auch in Niedersachsen umgesetzt wird, damit wir in diesem Bereich so viel Unterstützung wie möglich erreichen; denn - das haben wir vorhin bereits gehört - die Gesundheitsvorsorge und -fürsorge nimmt in den Selbsthilfegruppen einen erheblichen Teil ein. Es wäre zu begrüßen, wenn der Stellenwert dieser Betroffenen in Niedersachsen verstärkt werden könnte. Denn in unserem Gesundheitswesen muss es Vorrang haben, für die betroffenen Gruppen und Personen in Niedersachsen entsprechende Unterstützung zu leisten.
Ich wünsche mir für die Ausschussberatungen, dass die Kassen hierzu gehört werden. Ich werde für meine Fraktion eine Anhörung beantragen; denn ich bin der Auffassung, dass die Krankenkassen hier in erheblichem Maße gefordert sind. Es ist klar, dass viele Punkte undurchschaubar sind, meine aber, dass hier in erster Linie die Kassen gefordert sind.
- Ja, darin sind wir uns einig. Wir müssen an einem Strang ziehen; denn sonst wird diese ganze gute Aktion auf der Strecke bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Elsner-Solar, ich gebe Ihnen völlig Recht: Die Erwartungen, die wir alle an die gesetzlichen Regelungen für die Selbsthilfe im Rahmen des Gesundheitssystems hatten, haben sich nicht erfüllt.
Wir hatten ja gehofft, dass es uns vielleicht gelingen könnte, der Selbsthilfe innerhalb des Gesundheitssystems, in diesem Haifischbecken eine eigene Position zuzuweisen. Das war ja der Gedanke, der dahinter gesteckt hat.
Nun müssen wir anderthalb Jahre nach In-KraftTreten des Gesetzes feststellen, dass die Krankenkassen ein völlig anderes Bild davon haben, was man mit den für die Selbsthilfe zur Verfügung stehenden Mitteln machen soll. Sie vertreten nämlich die Auffassung, es sei ihr Geld und sie könnten es für Marketingstrategien für ihre eigenen Mitglieder einsetzen. Deswegen ist die Idee, die uns auf der Veranstaltung, von der Frau ElsnerSolar schon berichtet hat, vorgetragen worden ist, nämlich einen Pool zu bilden, sicherlich richtig. Wenn wir aber feststellen müssen, Frau ElsnerSolar, dass anderthalb Jahre nach dem In-KraftTreten des Gesetzes - ich setze voraus, dass das Ministerium schon Gespräche geführt hat; von einigen Gesprächen weiß ich; diese haben aber leider mit sehr ungenügenden Ergebnissen geendet - und nach heftigem Bemühen - das unterstelle ich einmal - seitens des Ministeriums das Ergebnis so ist, wie wir es auf dieser Veranstaltung präsentiert bekommen haben, dann ist die Frage, ob die Fachaufsicht nicht tätig werden muss, durchaus berechtigt.
Ich finde, Sie sollten aufhören, das zu diskreditieren. Sie werden mir dann nämlich im Ausschuss deutlich machen müssen, wie jetzt durch neue Gespräche ein Ziel erreicht werden kann, das bis dato nach all diesen intensiven und engagierten Gesprächen nicht erreicht werden konnte. Ich bin da auch sehr auf die Anhörung im Ausschuss gespannt.
Ich finde es richtig, dass es diesen Antrag gibt, weil mit ihm zumindest eines erreicht wird: Wir sprechen noch einmal darüber und diskutieren dieses Thema auch mit den Kassen. Das ist auf jeden Fall richtig.
Ich möchte aber noch auf Folgendes hinweisen: Ich würde ein Ergebnis, das in Aussicht stellt, dass wir weitere anderthalb Jahre oder länger warten müssen, bis sich etwas bewegt, nicht akzeptieren. Das ist eine klare gesetzliche Regelung, es gibt eine Fachaufsicht, und ich meine, wir sollten sie, wenn es nicht anders geht, auch in Anspruch nehmen dürfen. - Ich danke Ihnen.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird empfohlen, dass sich der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen federführend und die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für innere Verwaltung mitberatend mit dem Antrag befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Ich habe es vorhin ernst gemeint, Herr Kollege Adam und Herr Kollege Collmann, dass sich die Abgeordneten hier im Plenarsaal durchaus hinsetzen dürfen.
Wenn Sie das nicht müssen, dann dürfen Sie auch den Plenarsaal verlassen. Auch das ist bekannt, Herr Kollege.
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Mangelhafte Unterrichtsversorgung an Berufsschulen - 30 000 zusätzliche Schülerinnen und Schüler, keine einzige zusätzliche Lehrkraft - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2767
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns schon heute Morgen mit diesem Thema im Rahmen der Dringlichen Anfrage befasst.
Die Ministerin sprach, glaube ich, von Penetranz, mit der wir immer wieder Dinge vortragen. Ich sage, wir tragen Dinge mit Intensität vor, weil wir in der Frage der mangelnden Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen, aber nicht nur
da, immer wieder initiativ werden müssen, da in dem Bereich die Not am größten ist. Das wissen Sie. Es ist deshalb unbedingt notwendig, weil Sie im Moment nicht in der Lage oder nicht willens sind, diese prekäre Situation zu ändern geschweige denn zu verbessern.