Protocol of the Session on October 24, 2001

(Reckmann [SPD]: Haben wir doch bisher auch gehabt!)

Wir sehen außerdem ein Problem bei der chronischen Unterfinanzierung. Die Bürgermedien werden nichtkommerziell gemeinnützig werbefrei ausgestaltet, um Abhängigkeiten von dominierenden Wirtschafts-, Staats- und Parteiinteressen zu vermeiden. Die Bürgermedien sind aus diesem Grunde zur Sicherung der strukturellen und finanziellen Unabhängigkeit, der Ausstattung, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Professionalisierung und der Qualitätssicherung vom Gesetzgeber finanziell weitgehend abzusichern. Hier weist der Gesetzentwurf tatsächlich erhebliche Mängel auf, denn er enthält keine tragfähige und funktionsgerechte Finanzierungsregelung. Wir werden perspektivisch weiter die Finanzierung über die allgemeine Rundfunkgebühr ansteuern.

Ein ganz wichtiger Aspekt, der meiner Meinung nach immer durchs Rost fällt, ist die Frequenzvorsorge. Das Mediengesetz kennt keine Regelungen, wonach mittelfristig weiter nach entsprechenden Frequenzen, die für den Regelbetrieb des Bürgerrundfunks benötigt werden, gesucht werden soll, wie dies in Zukunft gewährleistet und wie die gesetzlich geforderte Optimierung des Platzes im Äther tatsächlich erreicht werden kann. Deshalb ist unsere Forderung nach wie vor, im Mediengesetz die Pflicht zur Frequenzvorsorge zu verankern, in deren Rahmen landesweit eine planmäßige Messung erfolgen soll, um weitere Frequenzen für den Bürgerrundfunk zu ermitteln. Das Letzte auch als Begründung zu einem unserer Änderungsanträge.

Wir halten, wie bereits gesagt, diesen Gesetzentwurf für einen Meilenstein, was die Verankerung des Regelbetriebes angeht. Wir sind da in Niedersachsen tatsächlich anderen Ländern voraus. Wir denken aber, dass dieses Gesetz und dieses tolle Projekt tatsächlich noch mit vielen Mängeln belastet in den Regelbetrieb hineingeht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Harms. - Herr Kollege Pörtner, jetzt sind Sie dran.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer mehrjährigen öffentlichen Diskussion über die notwendigen und sinnvollen Strukturen der neuen Bürgermedien in Niedersachsen und nach einer breiten parlamentarischen Diskussion von drei Entschließungsanträgen, eingebracht von den Landtagsfraktionen hier in Hannover, nach der Einbringung dieses Mediengesetzentwurfes im Mai dieses Jahres und nach einer eigens dazu angesetzten breiten Anhörung wollen wir heute einen parlamentarischen Schlussstrich unter diesen Mediengesetzentwurf ziehen.

Unter diesen Voraussetzungen wird keiner, Frau Kollegin Harms, ernsthaft behaupten können, dass wir aufgrund dieser langen Zeitperiode unter einem unverantwortlich hohen Zeitdruck gestanden hätten und eine politisch fachliche Legitimation nicht gegeben sei.

(Frau Harms [GRÜNE]: Die Geset- zesberatung, Herr Pörtner, hat unter hohem Zeitdruck stattgefunden! Das war absehbar!)

Ich sehe das etwas anders. Wir haben zwei, drei Jahre lang Zeit gehabt, darüber zu sprechen. Sie haben an öffentlichen Podiumsdiskussionen teilgenommen. Wir haben breit über die Entschließungsanträge gesprochen. Insofern sehe ich das etwas anders.

(Zustimmung von McAllister [CDU])

Wenn dann jedoch in einem Kommentar am 9. Oktober dieses Jahres zu diesem Gesetzentwurf von einem „bescheidenen Wurf“ die Rede ist, kann damit nur gemeint sein, dass man unter dem Begriff „Mediengesetz“ vielleicht noch etwas Allum

fassenderes verstanden hätte. Das muss in der Tat auch zugestanden werden. Wir haben zu dem Problem der inneren Pressefreiheit und des Urheberrechts keine Stellung bezogen. Insofern muss man ein gewisses Verständnis für die Einwände aufbringen.

Was ich eben angesprochen habe, war, aus welchen Gründen auch immer, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des uns vorliegenden Gesetzentwurfes nicht machbar, wurde auch politisch nicht gewollt, sodass wir unser Hauptaugenmerk in der Tat auf rundfunkpolitische Gesichtspunkte gelegt haben, was aufgrund der zu Ende gehenden Modellprojektphase der OK's und NKL's meines Erachtens auch medienpolitisch nachvollziehbar und fachlich notwendig war.

Die mir zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus, um auf alle relevanten Aspekte einzugehen. Es sei darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen der Entschließungsanträge und auch bei der Einbringung des Gesetzentwurfes über vieles Relevante hier schon gesprochen haben.

Die Union, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterstützt die durch diesen Gesetzentwurf manifestierte Konvergenz zwischen den Offenen Kanälen und dem Nichtkommerziellen Lokalfunk. Sie spricht sich ebenso dafür aus, die Medienkompetenz der interessierten Bürgerinnen und Bürger durch die Bürgermedien zu stärken und die kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Medienproduktion und Medienrezeption dadurch zu stärken. Zudem soll der Bürgerrundfunk eine lokale publizistische Ergänzung bieten. Beide Aspekte gehören zu den Eckpunkten dieses Gesetzentwurfes, was wir ausdrücklich begrüßen.

Konstitutives Element der Bürgermedien muss nach den Vorstellungen meiner Fraktion zudem das Prinzip der Nichtkommerzialität sein. Deshalb ist es für uns unabdingbar, dass für den Regelbetrieb der Bürgermedien das Gebot der Sponsoringund Werbefreiheit gelten muss, was ebenfalls gesetzlich festgelegt wird. Die Finanzierung der Bürgermedien soll unseres Erachtens auch in Zukunft neben dem Finanzaufkommen der Veranstalter aus dem Zwei-Prozent-Anteil der Rundfunkgebühren erfolgen. Es soll selbstverständlich auch möglich sein, Spenden als Finanzierungsmittel mit heranzuziehen, wobei aber sichergestellt sein muss, dass nicht verdeckte Formen des Sponsoring vorliegen.

Wir treten weiterhin für das Gebot der Beteiligungsoffenheit ein. Das heißt mit anderen Worten, dass sich an den Trägergesellschaften durchaus auch Kommunen und Zeitungsverleger beteiligen können, andere Institutionen ebenfalls. Sie dürfen aber keinen beherrschenden Einfluss auf die Projekte der Bürgermedien erlangen. Letzteres ist aufgrund der 25 %- und der 33 %-Regelung unserer Meinung nach gewährleistet.

Gleichzeitig haben wir uns mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, dass die zunächst vorgesehenen neuen Vorschriften zur Publizitätspflicht für private Rundfunkveranstalter wieder zurückgenommen worden sind. Wäre das hier vollzogen worden, meine Damen und Herren, wäre der Medienstandort Niedersachsen nicht gestärkt, sondern entscheidend geschwächt worden.

(Beifall bei der CDU - Unruhe)

Es wäre mit Sicherheit schwer geworden, einen Medienunternehmer neu nach Niedersachsen zu holen.

Es gibt aber auch Aspekte und Sachverhalte, mit denen wir uns nicht identifizieren können und die uns Probleme bereitet haben. Zum einen, meine Damen und Herren, haben wir uns im Zusammenhang mit den §§ 10 - -

(Anhaltende Unruhe - Glocke der Prä- sidentin)

Herr Kollege Pörtner, ich muss Sie einen Augenblick unterbrechen. - Meine Damen und Herren, der Geräuschpegel ist unerträglich hoch. Ich bitte Sie um etwas mehr Aufmerksamkeit.

Bitte schön, Herr Pörtner!

Zum einen haben wir uns im Zusammenhang mit den §§ 10 und 28 dafür ausgesprochen, bei den privaten Rundfunkveranstaltern die Zulassungsfrist und auch die Verlängerungsfrist auf jeweils zehn Jahre festzulegen - im Gegensatz zu den Bürgermedien, bei denen wir uns jeweils für eine Frist von fünf Jahren ausgesprochen haben.

Weiterhin haben wir uns mit der Forderung des Landesfrauenrates identifiziert, in § 15 hinsichtlich der Anforderungen an die Programme die Formu

lierung aufzunehmen: „Sendungen, die Frauen diskriminierend oder verachtend darstellen, sind unzulässig.“

(Beifall bei der CDU)

Leider ist dies, meine Damen und Herren, von den Vertretern der Fraktion der SPD und von der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht so gesehen und nicht akzeptiert worden.

(McAllister [CDU]: Unerhört!)

Zudem haben wir von der Union uns in den Ausschussberatungen politisch dafür stark gemacht, mithilfe des § 33 Abs. 2 die Niedersächsische Landesmedienanstalt und nicht die Landesregierung dazu zu ermächtigen, in Zukunft Versuchsgebiete und Versuchszwecke festzulegen. Das ist in allen Bundesländern so, Herr Kollege Reckmann, und das entspricht dem Gebot der Staatsferne. Deshalb haben wir uns expressis verbis dafür ausgesprochen.

Des Weiteren möchte ich daran erinnern - ich glaube, da spreche ich dem einen oder anderen von SPD und Grünen aus dem Herzen -, dass im Fernsehprogramm der Offenen Kanäle noch nicht immer die wünschenswerte und notwendige Professionalität eingekehrt ist. Hier besteht in der Tat Weiterbildungsbedarf.

Zuletzt ein herzliche Bitte, meine Damen und Herren. Ich wäre sehr dankbar, wenn die Landesregierung oder die SPD-Mehrheitsfraktion unserer politischen Forderung nachkommen würde, ein unabhängiges Institut mit der Erstellung eines Frequenzgutachtens zu beauftragen, um mehr Klarheit und mehr Transparenz in die ganze Diskussion zu bekommen.

(Frau Harms [GRÜNE]: Aber unseren Änderungsantrag haben Sie nicht un- terstützt!)

Insofern, Frau Kollegin Harms, sind wir ausnahmsweise bereit, Ihren Änderungsantrag – nämlich hinsichtlich der Nummer 4 - zu unterstützen.

(Zustimmung von Frau Harms [GRÜNE])

Aber es ist methodisch nicht gut gewesen, dass Sie Ihren Änderungsantrag erst zehn Minuten vor Beginn der Beratung vorgelegt haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht medienpolitisch ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der großen Mehrzahl der neuen Sachverhalte und Aspekte können wir uns solidarisieren. Die Union wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Schönen Dank, Herr Kollege Pörtner. - Meine Damen und Herren, damit ist die allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf und die Anträge beendet.

Wir kommen zunächst zur Einzelberatung über die Drucksache 2470. Ich rufe auf:

Erster Teil, §§ 1 bis 3. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Dann haben Sie so beschlossen.

Zweiter Teil, §§ 4 bis 27. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2814 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Zustimmung nicht erteilt worden.

Damit kommen wir zu der Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.

Dritter Teil, §§ 28 bis 32. - Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2814 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, dem Antrag ist nicht zugestimmt worden.

Ich rufe jetzt die Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimm

enthaltungen? - Sie sind der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Vierter Teil, §§ 33 und 34. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann haben Sie zugestimmt.

Fünfter Teil, §§ 35 bis 37. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Sie haben einstimmig so beschlossen.