Parallel zu dieser Entwicklung ist festzustellen, dass während der langen Beratungs- und Planungszeit des Interventionsprogramms dem Landesjugendamt oder dem Ministerium als oberster Landesjugendbehörde nur sehr vereinzelt Fälle aus den Kommunen bekannt geworden sind, die der potenziellen Zielgruppe des Interventionsprogramms zuzurechnen sind. Diese wenigen Fälle waren regelmäßig Bestandteil einer regionalen Presseberichterstattung; eine Rechtfertigung für die Einrichtung von 20 bis 30 Plätzen war hieraus jedoch nicht abzuleiten.
Aufgrund dieser Situation hat die Landesregierung die Mittel für das Interventionsprogramm im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2002 und 2003 nicht mehr vorgesehen.
Das Subsidiaritätsprinzip sieht den Vorrang der freien Träger vor; eine Einrichtung in Trägerschaft des Landes ist bei einer kaum feststellbaren Bedarfslage in der derzeitigen Situation aus fachpolitischen Erwägungen nicht zu vertreten. Im Übrigen ist es bei diesem begrenzten Personenkreis im Einzelfall bundesweit durchaus üblich, auf Einrichtungen in anderen Bundesländern zurückzugreifen.
Niedersachsen verfügt über ein äußerst differenziertes Netz von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Es gehört zu den Aufgaben dieser Träger, mit Kindern zu arbeiten, die schon in sehr jungen Jahren durch delinquentes Verhalten aufgefallen und bei denen zugespitzte Krisen zu bewältigen sind. Die zuständigen kommunalen Träger vereinbaren zur Absicherung des pädagogischen Bedarfs im Einzelfall Entgelte, die eine dichte und intensive Einzelbetreuung ermöglichen. Es gibt keinen Anlass zu der Annahme, dass die freien Träger der Wohlfahrtspflege diese Aufgabe nicht mit großem Engagement und großer Professionalität der einzelnen Betreuerinnen und Betreuer wahrnehmen.
Die Landesregierung hat mit Presseerklärung vom 24. Juli 2001 den Abschluss des Auswahlverfahrens in Bezug auf das Landesprogramm für die Einrichtung sozialpädagogischer Angebote im Rahmen regionaler Konzepte an Hauptschulen vorgestellt. Demnach „werden 180 Schulen mit knapp 30 Millionen Mark in den Haushaltsjahren 2001 bis 2002 gefördert. (...) Insgesamt 289 Schulen hatten einen Antrag auf Förderung gestellt.“ Doch obwohl das Auswahlverfahren bereits abgeschlossen war, haben SPDAbgeordnete offensichtlich nachträglich interveniert und durchgesetzt, dass weitere Schulen aus ihrer Region in das Förderprogramm aufgenommen werden. So berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 24. August: „Das Land hat kurzfristig zwei weitere Schulen in Hannover in sein Förderprogramm für Hauptschulen aufgenommen. Das teilte Walter Meinhold, Chef des SPDUnterbezirks Hannover, gestern auf einer Pressekonferenz mit. (...) In Hannover hatten sich 13 Hauptschulen beworben, von denen die Bezirksregierung vier abgelehnt hatte. ‚Das war nicht nachzuvollziehen‘, sagte Meinhold.“ Somit werden in Hannover 11 von 13 Hauptschulen, die sich beworben haben, landesseitig gefördert, andere Städte, die ein Gesamtkonzept vorgelegt hatten, wurden dagegen abschlägig beschieden.
1. Wie viele und welche Schulen sind nachträglich in das Förderprogramm aufgenommen worden, obwohl laut der vom Kultusministerium verbreiteten Presseerklärung nebst Schulliste das Auswahlverfahren schon abgeschlossen war?
2. An welchen dieser nachträglich ausgewählten Schulen, wie am Beispiel der beiden hannoverschen Hauptschulen und des SPDLandtagsabgeordneten Meinhold deutlich wird, haben Abgeordnete der Regierungsfraktion nachträglich interveniert und so eine ihnen genehme Förderung erreicht?
3. Wie ist es mit dem Wahrheitsgebot und der notwendigen Objektivität und Verlässlichkeit von Auswahlverfahren der Landesregierung vereinbar, wenn durch nachträgliche Intervention von Abgeordneten der Regierungsfraktion plötzlich noch weitere Schulen gefördert werden?
Die Auswahlentscheidung über die Teilnahme von Hauptschulen ist am 24. Juli veröffentlicht worden. Insgesamt sind 170 Anträge von Schulträgern genehmigt worden, dabei sind 180 Schulen in die Bezuschussung einbezogen worden.
Dass die Anzahl der Schulen die genehmigten Anträge übersteigt, hängt damit zusammen, dass in einigen Regionen die Schulen gemeinsam einen Antrag gestellt haben und die Zuwendungsmittel untereinander aufteilen.
Am 14. August lag eine genaue Aufstellung über Restmittel vor, die daraus entstanden sind, dass einzelne Schulen die Zuwendungen nicht in voller Höhe ausgeschöpft haben. Ein Schulträger hat seinen Antrag zurückgezogen. Es konnten dadurch für acht Schulen Nachgenehmigungen ausgesprochen werden, sodass nun insgesamt 187 Schulen gefördert werden.
- Berücksichtigung der Größe von Schulen; Wirksamkeit des Betreuungsangebotes für eine möglichst große Schülergruppe,
Dass sich Abgeordnete, aber auch Repräsentanten von Schulträgern für eine Genehmigung einsetzen, ist bei solchen Programmen die Regel. Entschieden wird nach schulfachlichen Kriterien.
Zu Frage 2: Anfragen und Beschwerden sind u. a. von acht Schulträgern, zwei SPD- und einem CDU-Landtagsabgeordneten nach der Genehmigung eingegangen.
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 28. August 2001 wird der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel wie folgt zitiert: „‚Neben dem verbesserten Schutz vor unlauterem Wettbewerb werde das Land auch im kommenden Haushalt die Quote für Bauinvestitionen erhalten‘, versicherte Gabriel.“
Demgegenüber weist der jetzt von Ministerpräsident Gabriel herausgegebene Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2002 einen völlig anderen Sachverhalt aus: Betrugen die Bauausgaben im Jahre 2001 564,4 Millionen DM, sinken sie für das Haushaltsjahr 2002 um 12 % (67,8 Millionen DM) auf 496,6 Millionen DM. Dadurch verringert sich die Quote der Bauausgaben von 1,3 % in diesem Jahr auf nur noch 1,2 % im nächsten Jahr.
Weiter wird der Ministerpräsident zitiert: „Sie (die Quote für Bauinvestitionen) beträgt nach seinen Worten 9,7 Prozent.“
Demgegenüber weist der Haushaltsplanentwurf 2002 des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Gabriel aus, dass die Quote der Bauausgaben nur 1,2 % beträgt. Möglicherweise hat der Ministerpräsident diese Quote verwechselt mit der Quote der Gesamtinvestitionen. Sie ist mit 9,7 % auf dem niedrigsten Stand in der Geschichte des Landes Niedersachsen.
Weiter heißt es wörtlich in der HAZ: „In diesem Jahr habe man die Bauinvestitionen noch um 11,5 Prozent auf derzeit 860 Mio. DM gesteigert.“
Demgegenüber weist der von Ministerpräsident Gabriel aufgestellte und von ihm im Landtag mit beschlossene Haushaltsplan 2001 aus, dass die Bauausgaben im Jahre 2000 770,8 Millionen DM betrugen. Sie sinken in diesem Jahr um 26,8 % (206,4 Millionen DM) auf nur noch 564,4 Millionen DM.
Damit vermitteln die offensichtlich von Ministerpräsident Gabriel verbreiteten Zahlen und Quoten im HAZ-Artikel ein völlig falsches Bild über die Bauausgaben des Landes, für die die Landesregierung verantwortlich ist.
Falsche Informationen der Öffentlichkeit durch die Politik, besonders durch die Landesregierung und insbesondere durch den Ministerpräsidenten, führen zu Glaubwürdigkeitsverlust und zur Politikverdrossenheit.
2. Wer ist für die falschen Zahlen und Quoten im Artikel der HAZ vom 28. August 2001 verantwortlich: der Ministerpräsident oder der Redakteur?
3. Wie wird die Landesregierung die falschen Zahlen und Quoten im HAZ-Artikel korrigieren, da sie einen völlig falschen Eindruck über die Politik der SPD-Landesregierung der Öffentlichkeit vermitteln?
Die Anfrage des Abgeordneten Rolfes zielt ausschließlich auf die Bauinvestitionen ab und verengt den Blick dabei auf eine rein haushaltssystematische Betrachtung. Dabei werden nur Bauausgaben erfasst, die in der Hauptgruppe 7 veranschlagt werden.
In der Hauptgruppe 7 (Bauausgaben) sind im Haushaltsplan 2001 Ausgaben in Höhe von 564,4 Millionen DM ausgewiesen. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2000, in dem 770,8 Millionen DM ausgewiesen waren, ergibt sich folglich eine Minderung in Höhe von 26,8 % (206,4 Millionen DM). Dieser Minderbetrag ist allerdings nicht mit einem entsprechenden tatsächlichen Rückgang der Investitionsausgaben gleichzusetzen. Aufgrund einer haushaltsrechtlich geänderten Darstellung von Investitionsausgaben für Bauausgaben in Hochschulen und Universitäten sind Haushaltsansätze in Höhe von rd. 85 Millionen DM ab dem Haushaltsjahr 2001 in der Hauptgruppe 8 (Investitions- ausgaben) bei den Zuführungstiteln an LHOBetriebe veranschlagt. Darüber hinaus sind im Einzelplan 20 (Hochbau) Investitionsausgaben in Höhe von rd. 10 Millionen DM zugunsten der Bauunterhaltung verlagert worden, wodurch sich das Auftragsvolumen für die Bauwirtschaft nicht ändert.
Durch weitere Auftragsvergaben in Höhe von rd. 200 Millionen DM, die im Zusammenhang mit dem Beginn der Realisierung von Investorenmodellen für den Fachbereich Physik bei der Uni Göttingen und für das Transplantations- und Forschungszentrum bei der Medizinischen Hochschule Hannover zu erwarten sind, ergibt sich für das Bauinvestitionsvolumen des Landes im Haushaltsjahr 2001 eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 88,5 Millionen DM = rd. 11,5 %.
plan veranschlagt. Dem steht im Haushaltplan für das Jahr 2001 - wie oben erläutert - ein Bauinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 860 Millionen DM gegenüber. Die Steigerung der Bauausgaben in 2001 beträgt somit rd. 11,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Die in der Anfrage genannte Quote in Höhe von 1,2 % ist folglich mit Blick auf die Perspektiven der niedersächsischen Bauwirtschaft irreführend, da ihr rein haushaltssystematische Berechnungen zugrunde liegen und sie insofern nur einen Teil der Ausgaben für Bauleistungen berücksichtigt. Im Gegensatz zum Haushaltsjahr 2000 erfolgte die Veranschlagung der Ausgaben für Bauinvestitionen ab dem Haushaltsjahr 2001 aus haushaltstechnischen Gründen nicht mehr ausschließlich in der Hauptgruppe 7 der Haushaltssystematik. Vielmehr wurden Mittel in erheblichem Umfang (rd. 295 Millionen DM) in der Hauptgruppe 8 und bei den Bauunterhaltungstiteln des Einzelplanes 20 veranschlagt. Eine ausschließliche Betrachtung der in der Hauptgruppe 7 veranschlagten Bauausgaben ist folglich nicht aussagekräftig.
Der Anteil der Gesamtinvestitionen, die in den Hauptgruppen 7 und 8 veranschlagt sind, beträgt im laufenden Haushaltsjahr 9,7 % der bereinigten Ausgaben. Auch diese Quote basiert auf einer rein haushaltssystematischen Betrachtungsweise.