Protocol of the Session on September 18, 2001

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 48 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE) :

Landeszuschuss für den Ausbau der Schulstraße in Ostrhauderfehn

Anlieger der Schulstraße in der Gemeinde Ostrhauderfehn wehren sich gegen den geplanten Ausbau des ehemaligen Wirtschaftsweges. Nach Einschätzung der betroffenen Bürger sind die von der Verwaltung verfolgten Ausbaupläne „überdimensioniert“. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im örtlichen Gemeinderat behauptet sogar, bei Auftragsvergabe sei den Ratsabgeordneten nicht der volle Umfang der Arbeiten bekannt gewesen. Erst im Nachhinein habe der Verwaltungschef die Notwendigkeit einer Stahlspundwand für 800 000 Mark und die Erweiterung des Rad- und Fußweges um 50 cm eingestanden.

Für die Anlieger stellt sich die Frage, ob das Land den in Aussicht gestellten Zuschuss aus GVFG-Mitteln den steigenden Ausbaukosten anpasst. Auch bestreiten die betroffenen Bürger, dass es sich - wie von der Gemeinde Ostrhauderfehn behauptet - bei der Schulstraße um eine „verkehrswichtige innerörtliche Straße“ handelt. Die Schulstraße sei vielmehr eine Anliegerstraße mit gesperrtem Durchgangsverkehr - erst mit Beginn der Ausbauarbeiten sei die entsprechende Beschilderung entfernt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welchen Betrag beläuft sich die für den projektierten Ausbau der Schulstraße notwendige Investitionssumme?

2. Welchen maximalen Zuschussbetrag (pro- zentual oder absolut) wird das Land der Gemeinde Ostrhauderfehn im vorliegenden Fall als Zuschuss gewähren?

3. Welche Auswirkungen hat es auf die Zuschussvergabe des Landes, wenn eine „verkehrswichtige innerörtliche Straße“ zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich als Anliegerstraße mit gesperrtem Durchgangsverkehr ausgewiesen ist?

Bei der Schulstraße in der Gemeinde Ostrhauderfehn handelt es sich um eine Straße, die infolge der Verkehrsuntersuchung eines privaten Ingenieurbüros im Generalverkehrsplan der Gemeinde als „verkehrswichtige innerörtliche Straße“ ausgewiesen wurde und die damit eine Verbindung zwischen der B 438 und der Kreisstraße 47 herstellen soll.

Eine Einflussnahme der Landesregierung bei der Entscheidung über die Einstufung von Gemeindestraßen ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde handelt.

Die Einstufung der Schulstraße zur verkehrswichtigen Straße ist allerdings eine entscheidende Voraussetzung zur Erlangung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Als verkehrswichtig eingestufte Straßen haben dabei gewisse Mindeststandards zu erfüllen, um dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. So ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,50 m vorzusehen, damit ein gefahrloser Begegnungsverkehr von Großfahrzeugen gewährleistet ist. Ebenso sollten gemeinsame Radund Gehwege mit Begegnungsverkehr innerorts zur Sicherheit der Nutzer eine lichte Breite von 2,50 m haben, wobei neben der befestigten Fläche von 2,00 m rechts und links jeweils 0,25 m unbefestigte Sicherheitsstreifen vorzusehen sind.

Um diesen Mindestanforderungen zu genügen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine Trennung der Verkehrsarten Fußgänger/Radfahrer und Kfz-Verkehr muss die zurzeit 4,00 m breite und wegen ihres mangelhaften Fahrbahnaufbaus stark verdrückte Straße verkehrsgerecht ausgebaut werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Investitionssumme beläuft sich auf derzeit 8,041 Millionen DM. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen derzeit 6,364 Millionen DM.

Zu 2: 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Zu 3: Keine.

Anlage 42

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 49 des Abg. McAllister (CDU):

Angebliche „Bildungsoffensive“ der Landesregierung - Einstellungsstopp und Stellenstreichungen bei Schulassistenten

Das Land Niedersachsen ist laut Schulgesetz zur Übernahme der persönlichen Kosten für die Schulassistentinnen und Schulassistenten verpflichtet. Doch trotz einer angeblichen „Bildungsoffensive“ der Landesregierung hat nach vorliegenden Schreiben der Bezirksregierungen die Landesregierung für den Bereich der Schulassistenten nicht nur einen Einstellungsstopp verhängt, sondern dort auch erhebliche Stelleneinsparungen geplant.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Schulassistentenstellen gibt es, wie viele sind vom Einstellungsstopp betroffen, welche Stelleneinsparungen sind in diesem Bereich geplant?

2. Wie glaubwürdig ist eine angebliche „Bildungsoffensive“ der Landesregierung, wenn im Bereich der Schulassistenten nicht nur ein Einstellungsstopp verhängt wird, sondern auch erhebliche Stelleneinsparungen geplant sind?

3. Wie sollen Schulen angesichts immer weiter steigender Belastungen, u. a. durch Verlagerung von Aufgaben der Bezirksregierungen auf die Schulen, diese bewältigen, wenn die Landesregierung ihnen die notwendige Unterstützung durch Schulassistentinnen und Schulassistenten mittels Einstellungsstopp und erheblicher Stelleneinsparungen verweigert?

Aufgrund einer Zielvereinbarung im Rahmen der Staatsmodernisierung und der Personalkosteneinsparung sowie zur Finanzierung der Bildungsoffensive sind auch die Stellen für Schulassistentinnen und Schulassistenten in den Personalabbau einbezogen worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Gemäß Haushaltsplan 2001 und dem Haushaltsplanentwurf 2002/2003 entwickelt sich wegen der Einsparauflage die Zahl der Stellen für Schulassistentinnen und Schulassistenten wie folgt:

Jahr Stellen

2000 690

2001 653

2002 644

2003 634

Damit sollen bis 2003 56 Stellen eingespart werden; das entspricht einer Abnahme um 8,1 %.

Um das Einsparziel (Stellen und Beschäftigungs- volumen) zu erreichen, ist es im Grundsatz, d. h. vorbehaltlich unumgänglicher Ausnahmen, erforderlich, bis auf weiteres die frei werdenden Stellen nicht wieder zu besetzen. Um die Vorgabe realisieren zu können, wurde vorsorglich eine Wiedersetzungssperre für diesen Personenkreis erlassen.

Zu 2: Im Rahmen der Bildungsoffensive werden nach dem Vorschlag der Landesregierung für den Bildungsbereich u. a. 2 100 zusätzliche Stellen und darüber hinaus Mittel im Umfang von weiteren 1 000 Stellen zur Verfügung gestellt. Insgesamt wird die Landesregierung seit dem Jahr 2000 in nur drei Jahren den Bildungshaushalt um mehr als 310 Millionen DM steigern.

Im Interesse der Unterrichtsversorgung der Schulen soll nach dem Willen der Landesregierung der Lehrerbereich von den im Landesinteresse liegenden allgemeinen Personalabbaumaßnahmen ausgenommen werden. Wie im übrigen in der Landesverwaltung müssen demgegenüber im Ministerium, in der Schulverwaltung, beim NLI, beim Niedersächsischen Landesprüfungsamt und bei der Landeszentrale für politische Bildung nach der zwischen dem Kultusministerium und dem Beauftragten für die Staatsmodernisierung geschlossenen Zielvereinbarung 105 Stellen abgebaut werden. Auch die in Kapitel 07 07 veranschlagten Stellen der Schulassistentinnen und Schulassistenten sind davon nicht ausgenommen und – wie oben dargestellt - mit 8,1 % betroffen.

Zu 3: Die von den Bezirksregierungen auf die Schulen verlagerten Aufgaben gehören nicht zu den Tätigkeiten, die von Schulassistentinnen und Schulassistenten zu erledigen sind.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 50 des Abg. Pörtner (CDU):

Interventionsprogramm als zeitlich befristete Maßnahme zur Inobhutnahme von Kindern, die durch mehrfaches oder schwer rechtswidriges Verhalten auffällig geworden sind

Durch Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom 22. Januar 1998 wurde die „Verstärkung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen“ gefordert (Drs. 13/3618). Hiermit verbunden war auch ein „Interventionsprogramm“ als „zeitlich befristete Maßnahme zur Inobhutnahme von Kindern, die durch mehrfaches oder schwer rechtswidriges Verhalten auffällig geworden sind“. In den Landeshaushalt sind für dieses Programm 852 800 DM eingestellt worden. Diese Mittel sind veranschlagt für Zuwendungen an Träger von Einrichtungen für ein pädagogisches Intensivprogramm in Verbindung mit einer individuell gesicherten Heimunterbringung kriminalitätsgefährdeter Kinder bis 14 Jahre für ca. 20 bis 30 Heimplätze landesweit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Mittel sind aus dem Haushaltsansatz inzwischen an welche Träger ausgezahlt worden?

2. Sollten bisher noch keine Mittel abgeflossen sein: Ist die Landesregierung bereit, in eigener Regie das beschlossene Interventionsprogramm umzusetzen?

3. Wann und durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass der Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom 22. Januar 1998 umgesetzt wird?

Zu 1: Aus dem Haushaltsansatz für das Interventionsprogramm sind in den Haushaltsjahren 2000/2001 keine Mittel an Träger von Einrichtungen gezahlt worden.

Zu 2 und 3: Die Eckpunkte des Interventionsprogramms wurden am 30. November 1999 vom Kabinett verabschiedet. In der Folgezeit hat die Bezirksregierung Hannover - Landesjugendamt - alle Träger von stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung aufgefordert, sich am Interventionsprogramm zu beteiligen. Von den mehr als 300 Trägern in Niedersachsen hat - trotz aller Bemühungen, Gespräche und Verhandlungen - letztlich nur ein einziger Träger seine Bereitschaft erklärt, Plätze im Rahmen des Interventionsprogramms einzurichten, jedoch beschränkt auf zwei. Alle anderen Träger, die ursprünglich ihr Interesse an der Beteiligung an dem Modellversuch signalisiert hatten, haben aus unterschiedlichen Gründen im Verlauf interner Entscheidungsverfahren ihre ursprünglich geäußerte Bereitschaft zurückgezo

gen, sodass von der Durchführung eines Modellversuchs abgerückt werden musste.

Parallel zu dieser Entwicklung ist festzustellen, dass während der langen Beratungs- und Planungszeit des Interventionsprogramms dem Landesjugendamt oder dem Ministerium als oberster Landesjugendbehörde nur sehr vereinzelt Fälle aus den Kommunen bekannt geworden sind, die der potenziellen Zielgruppe des Interventionsprogramms zuzurechnen sind. Diese wenigen Fälle waren regelmäßig Bestandteil einer regionalen Presseberichterstattung; eine Rechtfertigung für die Einrichtung von 20 bis 30 Plätzen war hieraus jedoch nicht abzuleiten.