Protocol of the Session on September 18, 2001

Zu Frage 1: Erstens. Die Landesregierung hat seit der Einführung der neuen Währung 1999 - seitdem gilt sie ja - vielfältige Maßnahmen getroffen. Wir

haben einen Euro-Arbeitskreis eingerichtet, der die landesinternen Maßnahmen koordiniert, die Abstimmungen vornimmt und alles das, was auch in Abstimmung mit der Bundesregierung zu tun ist, geregelt und organisiert hat.

Zweitens. In einem ersten Euro-Anpassungsgesetz haben wir 1998 die vorrangigen Rechtsänderungen vorgenommen.

Drittens. Die Landesregierung hat sich in einem weiteren Euro-Anpassungsgesetzentwurf mit der Umstellung des Landesrechts beschäftigt. Dieser Entwurf liegt Ihnen zur Beschlussfassung und Annahme im Landtag vor.

Viertens. Die Landesregierung hat eine EuroAnpassungsverordnung erlassen, und die Ministerien werden die nötigen Arbeiten jeweils in ihrem Geschäftsbereich selbständig vornehmen.

Fünftens. Das Finanzministerium wird in den nächsten Wochen die erforderlichen kassen-, buchführungs- und haushaltsrechtlichen Regelungen treffen. Das gilt ebenfalls für den Bereich der Justiz.

Sechstens. Die erforderlichen informationstechnologischen Arbeiten, die Umstellung der Datenverarbeitungsverfahren sind größtenteils entweder durch zentrale Vorgaben oder dezentral abgeschlossen.

Siebtens. Zusammen mit dem Studieninstitut Niedersachsen in Bad Münder haben wir seit 1999 eine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen für Verwaltungsmitarbeiter angeboten und durchgeführt. Jeder, der mit dem Euro zu tun hat oder in Zukunft zu tun haben wird, konnte sich dort über die wesentlichen Elemente der Währungsumstellung informieren.

Alle diese Maßnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben ein Ziel: Wir möchten am 1. Januar 2002 in der staatlichen Einflusssphäre dazu beitragen, dass die Euro-Einführung so reibungslos und so bürgerfreundlich wie möglich vonstatten geht.

Zu Frage 2: Seit dem 1. September 2001 wird das Euro-Bargeld im Banken- und Handelssystem bereitgestellt. Die Euro-Banknoten gibt es - ich habe darauf hingewiesen - ab dem 1. Januar 2002. Ab dem 17. Dezember dieses Jahres können Sie sich schon ein kleines Starter-Set im Wert von 20 DM mit gestückelten Münzen bei den Banken

besorgen, sodass Sie sich damit vertraut machen können. Vom 1. Januar 2002 an können Sie dann an Ihren Banken selbständig Euro-Geld abheben. Sie und viele andere Millionen Menschen im EuroLand bekommen es dann also in die Hand. Außerdem können wir bei den Banken und im Handel selbstverständlich auch noch weiterhin bis Ende Februar kommenden Jahres mit D-Mark bezahlen. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, auf den ich immer wieder hinweise, weil ich festgestellt habe, dass das in der Bevölkerung wenig bekannt ist. Es besteht die Angst: Was mache ich ab 1. Januar mit meiner D-Mark? - Zunächst kann ich damit weiter in den Geschäften bezahlen und habe ich acht Wochen Zeit, in aller Ruhe alles zu machen, was notwendig ist. Wer nach dem Februar 2002 das große Glück hat, durch eine Erbschaft von der Urururgroßmutter oder von wem auch immer größere Geldbeträge im Sparstrumpf unter der Matratze zu finden, muss auch keine Angst haben; er wird die D-Mark immer bei den Landeszentralbanken unbefristet und in unbegrenzter Höhe umtauschen können.

Dieses Bargeldkonzept ist auf ein umfangreiches Informationsangebot abgestellt. Es gibt selbstverständlich Informationskampagnen der Landeszentralbanken - einige davon haben Sie schon zur Kenntnis nehmen können -, es gibt die Arbeitsgemeinschaft Euro, und eine Vielzahl von privaten und öffentlichen-rechtlichen Banken hat eine Fülle von Informationsmaterial bereitgestellt. Ich meine, dies deckt im Wesentlichen alle Informationsbedürfnisse ab.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Euro2002-Informationskampagne der Zentralbanken. In Niedersachsen wird diese Kampagne ebenfalls umgesetzt. Ich halte sie für eine gute Kampagne. Diese Informationskampagne unterrichtet breit angelegt über die Kernpunkte der Euro-Bargeldeinführung: erstens über das Aussehen und die Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten und Euro-Münzen - damit man wenigstens ein Grundwissen darüber hat, wie sie aussehen -, zweitens über die Stückelung - also über die Größenklassen: 10er, 20er, 50er - sowie drittens über die Modalitäten der Einführung des neuen Bargeldes.

Vor dem Hintergrund dieser und weiterer wichtiger Informationsmaßnahmen, die ich hier nicht im Einzelnen schildern will, hat die Landesregierung von Anfang an für eine zielgruppenorientierte Euro-Informationspolitik gearbeitet und sich dafür entschieden. Die vom Land geförderten Euro Info

Centre in Hannover und Osnabrück informieren seit 1999 zu dem Thema Euro-Einführung. Sie führen Veranstaltungen in den verschiedenen Regionen des Landes durch und führen ebenfalls, wenn es notwendig ist, Einzelberatungen durch.

Das Wirtschaftsministerium hat darüber hinaus seit 1997 ein „Eurocoaching“ für kleinere und mittlere Unternehmen angeboten und dafür insgesamt knapp 500 000 DM zur Verfügung gestellt.

Die Staatskanzlei hat im März 2001 zusammen mit der Landeszentralbank eine erste allgemeine Informationsveranstaltung durchgeführt, der weitere folgen.

Am 3. August wurde vom Europäischen Informationszentrum zusammen mit der Norddeutschen Landesbank der „Aktionstag zum Euro“ mit allgemeinen Informationen und einem Euro-Quiz veranstaltet. Der Euro-Informationsstand mit dem Informationsmaterial des EIZ ist in unserem Lande unterwegs.

Die Staatskanzlei wird von Ende September an durch das EIZ Seminare insbesondere für ältere Mitbürger anbieten, weil wir glauben, dass hier ein besonderer Beratungsbedarf besteht.

Schließlich verweise ich noch auf das Schulungsprogramm der Landeszentralbank für das Kassenpersonal usw. usf.

Für mich ist klar: Jede denkbare Frage zum Euro, die in unserer Bevölkerung auftaucht, sind wir in der Lage zu beantworten. Wir haben Instrumente dafür geschaffen, dass die Bevölkerung leicht an die Informationsträger herankommt.

Zu Frage 3, zur Sicherheit des Euro-Geldes: Die Euro-Bargeldeinführung zum 1. Januar 2002 ist ein Ereignis, auf das sich die niedersächsische Polizei in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren seit geraumer Zeit vorbereitet. Das Innenministerium hat dazu in Abstimmung mit den Vertretern der Kreditwirtschaft, des Handels und des Transportgewerbes ein Landessicherheitskonzept erarbeitet. Dieses Konzept gibt den Rahmen vor, der von den Polizeidienststellen vor Ort konkret ausgefüllt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die Polizei sowie alle anderen an der Währungsumstellung beteiligten Akteure flexibel auf gegebenenfalls auftretende Kriminalitätsphänomene reagieren können, beispielsweise auf Falschgelddelikte. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen: Wir befinden uns vor der Einführung

des Euro und haben im Moment auch ein Falschgeldproblem insbesondere bei der kleineren Stückelung der D-Mark. Das sind all die Scheine, die jetzt noch „umgetauscht“ werden müssen, damit die Damen und Herren, die diesem Gewerbe nachgehen, nämlich falsches Geld zu drucken, hinterher nicht auf ihren Blüten festsitzen. Es gibt also im Moment vermehrt falsches Geld auf dem Markt.

Ein weiteres Kriminalitätsphänomen ist der Kapitalanlagebetrug, um den wir uns kümmern. Ferner kümmern wir uns selbstverständlich um Geldwäsche und Trickbetrügereien insbesondere zum Nachteil von älteren Menschen.

Zu den Maßnahmen der niedersächsischen Polizei gehört natürlich auch ein besonderes Präventionskonzept, das u. a. Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der so genannten Umtauschkriminalität beinhaltet. Dabei wird es um die Sicherheitsmerkmale des neuen Geldes gehen. Das Geld ist zwar auf dem neuesten Stand der Technik mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die Fälschungen äußerst schwierig machen. Aber plumpe Fälschungsversuche bei nicht informierten Bürgerinnen und Bürgern können trotzdem Erfolg haben. Deshalb weise ich insbesondere darauf hin, dass man sich zu Beginn der Bargeldeinführung, also in den ersten Wochen des kommenden Jahres, die neuen Scheine aufmerksam ansehen sollte und möglichst nicht von Anfang an mit besonders viel Bargeld hantieren, sondern langsam in den Gebrauch des neuen Geldes hineinwachsen sollte. Beispielsweise ist vorgesehen, dass die Polizei in der Nähe von Kreditinstituten oder in Einkaufszentren eigene Informationsstände betreibt, damit sich die Menschen dort ganz praktisch informieren können, wenn sie die neuen Scheine haben.

Weiterhin wird den niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern über die örtlichen Polizeidienststellen die Broschüre „Euro-Visionen“ in einer Auflage von 100 000 Stück zur Verfügung gestellt, die sich ebenfalls mit der Sicherheit, dem Gebrauch und den Merkmalen des neuen Geldes beschäftigt. Der Einzelhandel erhält eine spezielle Informationsschrift, die auf seine Probleme eingeht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin optimistisch, dass die Bargeldeinführung ein Erfolg wird. Wir alle werden mit dem neuen Geld im Euro-Land die Vorteile des Binnenmarktes weiterhin nutzen und ausbauen können. Ich bin sicher, dass das neue Geld auch ein weiteres Stück Integration in der Europäischen Union bewirken wird;

denn gemeinsames Geld verbindet. Ich bin sicher, dass das auch einer Verbesserung der Chancen für die EU-Erweiterung dienen wird, wenn - das füge ich hinzu - die neuen Kandidatenländer die Kriterien erfüllen können, um ins Euro-Land eintreten zu können.

Bringen wir deshalb dem Euro das Vertrauen entgegen, das wir lange Jahre - 50 Jahre lang - der D-Mark entgegengebracht haben und das sie sich verdient hat. Ein stabiles europäisches Geld ist in unser aller Interesse.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Rabe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bekannt, dass große Mengen von Bargeld in D-Mark außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden. Kann nach Auffassung der Landesregierung durch eine mögliche Rückschleusung dieser enormen Summen die Geldwertstabilität negativ beeinflusst werden?

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die D-Mark hat sich im Laufe der 50 Jahre einer großen Beliebtheit erfreut. Sie ist weltweit eine Reserve-Währung und Wertaufbewahrungsmittel geworden. Insbesondere wenn wir auf den Balkan gucken, sehen wir, welche DM-Beträge dort gehortet werden, weil es eine stabile Währung ist. Die Bundesbank schätzt, dass sich ungefähr 40 % des Bargeldumlaufs außerhalb der Europäischen Union befinden. Der Anteil, der eben von dem Abgeordneten Rabe angesprochen wurde, wird also auf ungefähr 40 % geschätzt. Umgekehrt ausgedrückt: Drei Fünftel aller DMNoten befinden sich innerhalb und zwei Fünftel außerhalb der Europäischen Union.

Diejenigen Privatpersonen oder staatlichen Stellen außerhalb der Europäischen Union, die DM-Noten besitzen - aus welchem Grund auch immer: zur Wertaufbewahrung oder als Reserve -, sind nun

ebenfalls gezwungen, sie ganz legal - wir reden hier nur über legale Sachen - in die Europäische Union zurückzubringen, sprich: sie in geeigneter Art und Weise umzutauschen. Insofern liegt auf der Hand, dass sie jetzt mit ihren DM-Noten auf den Markt treten.

Die Bundesregierung hat ein Interesse daran, dass diese DM-Bestände in Euro und nicht in andere Währungen umgetauscht werden. Die Bundesbank hat Vorsorge getroffen, dass die DM-Bestände, die sich vor allem in den mittel- und osteuropäischen Ländern, im Vorderen Orient und wohl auch noch in der Türkei befinden, auf geeignete Weise in das Euro-Land zurückkommen. Sie hat in diesen Ländern über die notwendigen Bedingungen zum Geldumtausch informiert; dort hat es eine breit angelegte Informationskampagne gegeben. Die Bundesbank nimmt diese Mittel - das gilt für diese sozusagen außereuropäischen DM-Noten genauso wie für die innereuropäischen Währungen - selbstverständlich auch in Zukunft in unbegrenzter Höhe und unbefristet zurück. Insofern ist die Sorge der außereuropäischen DM-Besitzer, sie könnten von der Einführung des Euro-Bargelds benachteiligt sein, nicht begründet.

Währungspolitische Auswirkungen durch den Rücktransfer der außereuropäischen DM-Bestände wären allerdings dann zu befürchten, wenn diese Mittel in nennenswertem Umfang nicht umgetauscht, sondern sozusagen in Konsum umgesetzt würden. Dadurch würde sich nämlich die umlaufende Geldmenge erhöhen, und dies wiederum könnte inflationäre Tendenzen auslösen. Die Europäische Zentralbank verfügt jedoch über Möglichkeiten, dem entgegenzusteuern.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage hinreichend beantwortet, Herr Abgeordneter Rabe.

(Behr [CDU]: Gerade so!)

Der Abgeordnete Mientus stellt ebenfalls eine Frage.

Herr Minister, weite Teile der Bevölkerung machen sich Sorgen um die Stabilität des Euro bzw. haben Angst, dass es im Zuge der Umstellung auf den Euro zu verdeckten Preis- und Gebührenerhöhungen kommen könnte. Wie begegnet die Lan

desregierung diesen Ängsten? Was tut sie, um sie zu mildern bzw. abzubauen?

Darauf wird der Minister antworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist wichtig genug, weil wir demnächst ja alle davon betroffenen sind. Die vom Abgeordneten Mientus angesprochenen Ängste gibt es in der Tat. Der Kurs des Euro hat sich nach seiner Einführung ja nicht so entwickelt, wie viele im Lande gemeint haben, dass er sich entwickeln müsste, insbesondere viele, die die währungs- und wirtschaftspolitischen Zusammenhänge vielleicht nicht in ausreichendem Maße durchschauen.

Die Landesregierung, Herr Abgeordneter Mientus, verfolgt natürlich aufmerksam alle Hinweise auf angebliche Euro-bedingte Preissteigerungen im Handel. Ich darf hier erklären, dass sich alle Handelsverbände - und damit auch der Einzelhandelsverband -, verpflichtet haben, Euro-bedingte Preissteigerungen zu unterlassen und - Gleiches gilt auch für die öffentliche Hand - im Zweifelsfall zugunsten des Kunden zu verfahren.

Dabei muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass es insbesondere zu Beginn eines neuen Jahres immer wieder zu ganz normalen marktbedingten Preiserhöhungen kommt. Weil solche notwendigen marktbedingten Preiserhöhungen jetzt mit der Einführung des Euro zusammenfallen, kann der Eindruck entstehen - das ist das Problem -, durch die Einführung des Euro stiegen die Preise. Deshalb haben wir alle Beteiligten gebeten, die erforderlichen marktbedingten Preiserhöhungen zeitlich versetzt zu der Einführung des Euro vorzunehmen.

Die öffentliche Hand wird - ich habe es schon gesagt - die in ihrem Bereich anfallenden Gebühren im Zuge der Einführung des Euro nicht erhöhen; im Zweifelsfall wird es eher zu einer Ab- als zu einer Aufrundung kommen.

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. - Wir kommen zu

Frage 3: Jugendwerkstatt des ev.-luth. Kirchenkreises Burgdorf