Protocol of the Session on September 18, 2001

Zu 1: Nein. Nach Auskunft der zuständigen Bezirksregierungen beruhten – soweit nicht besondere personalwirtschaftliche Gründe vorlagen – spätere Wiederbesetzungen der Planstellen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern nach Beginn der Freistellungsphase im Blockmodell auf der notwendigen Kompensierung des Altersteilzeitzuschlages aus dem Personalkostenbudget.

Zu 2: Entfällt.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 25 des Abg. Dinkla (CDU):

Maulkorberlass im Wirtschaftsministerium: Rückfall ins Zeitalter des Absolutismus statt moderner Personalführung?

Die grundlegende Umorganisation und Zuweisung neuer Dienstposten im Wirtschaftsministerium hat verständlicherweise auch zu Unruhe und Kritik durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt.

Auf diese auch im Biergarten in privater Runde geäußerten Bedenken soll die Wirtschaftsministerin, nachdem ihr die Kritik zu Ohren gekommen ist, mit einem „Maulkorberlass“ reagiert haben.

Danach ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums verboten worden, öffentlich die Umorganisation und die Zuordnung neuer Dienstposten im Wirtschaftsministerium zu kritisieren. Bei Zuwiderhandeln sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern disziplinarische Maßnahmen angedroht worden sein.

Dies widerspricht sämtlichen Grundsätzen der modernen Personalführung, führt zur Demotivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verhindert die auch von der Landesregierung öffentlich immer wieder geforderte Kritikfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Form und mit welchem Inhalt ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums mitgeteilt worden, dass öffentlich geäußerte Kritik an der Umorganisation des Wirtschaftsministeriums verboten ist und Zuwiderhandeln disziplinarische Maßnahmen zur Folge hat?

2. Mit welchen Grundsätzen der modernen Personalführung in Verwaltung und Unternehmen hält die Landesregierung dieses Verhalten der Wirtschaftsministerin für vereinbar?

3. Welche Kritikpunkte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dem Wirtschaftsministerium im Einzelnen bekannt?

Die in den Vorbemerkungen der Anfrage geäußerte Kritik hat keine Grundlage. Der zum 1. Mai d. J. in Kraft gesetzten Neuorganisation, die Frau Staatssekretärin Dr. Grote dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr des Nieders. Landtages am 7. Juni 2001 vorgestellt hat, ist eine breite Beteiligung der Angehörigen des Ministeriums vorangegangen:

Am 12./13. März. d. J. hat ein zweitägiger Workshop mit allen Abteilungs- und Referatsleitern sowie dem Personalrat stattgefunden. In diesem Workshop sind gemeinsam Einzelheiten zur Neuorganisation festgelegt worden. Anschließend haben sämtliche Referatsleiter ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtet.

Im Monat Juni habe ich gemeinsam mit meiner Staatssekretärin Frau Dr. Grote in vier getrennten Treffen mit den Angehörigen der Abteilungen 1, 3 und 4 und im Monat August mit der Abteilung 2 eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Neuorganisation vorgenommen. Diese Treffen waren von mir mit der Absicht initiiert worden, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Plattform für

ihre Kritik zu bieten und ggf. aufgrund der in den ersten Monaten gemachten Erfahrungen Änderungen vorzunehmen. Nach meiner Auffassung entspricht diese Vorgehensweise den in der Anfrage erwähnten „Grundsätzen der modernen Personalführung“.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: In der Besprechung mit meinen Abteilungsleitern am 30. Juli 2001 habe ich zur Sprache gebracht, dass mir in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik einzelner Mitarbeiter an der Neuorganisation des Ministeriums bekannt geworden ist. Ich habe die Abteilungsleiter gebeten, dieses Verhalten in den einzelnen Abteilungen mit dem Ziel anzusprechen, Kritik nach außen auch zur Vermeidung eventueller personalrechtlicher Konsequenzen einzustellen.

Zu 2: Nach meiner Auffassung gebietet es der Grundsatz der Loyalität, dass Kritik in den ausdrücklich für diesen Zweck anerkannten internen Zusammenkünften und nicht in externen Kreisen vorgetragen wird.

Zu 3: Umgekehrt gebietet die Loyalität, die ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schulde, dass ich die von ihnen intern geäußerte Kritik nicht öffentlich mache.

Anlage 19

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 des Abg. Schwarzenholz (fraktionslos):

Vorgehensweise der niedersächsischen Kultusministerin gegen Leitung und Elternschaft der Wilhelm-BrackeGesamtschule in Braunschweig

Die Elternschaft der Wilhelm-BrackeGesamtschule in Braunschweig hat mit einem Aktionstag am 25. Juni 2001 gegen die ungenügende Unterrichtsversorgung an dieser Schule protestiert. Im Rahmen dieser Aktion der Elternschaft wurden u. a. eine symbolische Aussperrung der Lehrer durch die Eltern vorgenommen und der Unterricht durch die Eltern selbst erteilt. Mit der fantasievollen Form dieser Aktion knüpfen die Eltern, die zum Teil früher selbst einmal Schüler dieser Schule waren, an demokratische Traditionen dieser Schule an. Die früheren Lehrkräfte dieser Schule, zu denen auch die heutige Kultusministerin gehört, hatten ihren Kindern ein aktives demokratisches Selbstbewusstsein

vermittelt, das auch die Bereitschaft zu derartigen friedlichen Aktionen beinhaltete. Bei dieser Aktion der Eltern waren auch die Schülerinnen und Schüler einbezogen. Die Schulleitung und die Lehrer „beugten“ sich der symbolischen Macht der Eltern und ließen die Aktion zu.

Die Kultusministerin reagierte auf diesen Vorfall mit Anfragen an die Schulleitung, der laut Presseberichten von ihr vorgeworfen wird, eine „offensichtlich rechtswidrige“ Aktion zugelassen zu haben. Mit detailgenauen Anfragen wurden Schulleitung und Lehrerschaft überzogen, deren Beantwortung mehr als 200 Lehrerstunden verschlungen haben soll. Mit einer Art interner Betriebsprüfung soll im neuen Schuljahr die Schule durch Beamte des Kultusministeriums vor Ort überprüft werden. Die Art und Weise der Vorgehensweise, die mit massiven Vorwürfen gegen den bisherigen Schulleiter verbunden ist, hat nicht nur in der Schule zu dem Vorwurf gegen die Kultusministerin geführt, dass diese hier eine Einschüchterungskampagne durchführe. Verstärkt wurden diese Eindrücke noch dadurch, dass Schreiben der Elternvertreter der Schule durch das Ministerium unbeantwortet blieben.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist sie bereit, die von den Eltern und Schülern der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule durchgeführte Aktion am 25. Juni 2001 als eine in einem demokratischen Rechtsstaat verständliche und akzeptable Aktion zu tolerieren?

2. Ist sie bereit, zu einer nicht auf Konfrontation, sondern auf Gespräch und Dialog gerichteten Klärung der Meinungsunterscheide über die Unterrichtsversorgung an der Schule zurückzukehren?

3. Wird sie auf jede Form von disziplinarischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktionstag am 25. Juni 2001 verzichten?

Es trifft zu, dass die Elternschaft der WilhelmBracke-Gesamtschule am 25. Juni 2001 eine Protestaktion wegen einer angeblich ungenügenden Unterrichtsversorgung der Schule veranstaltet hat. Diese Aktion gestaltete sich so, dass an dem besagten Morgen 48 Eltern zur Entlastung der dortigen Lehrkräfte die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler übernommen bzw. selbst Unterricht erteilt haben. Der - zwischenzeitlich wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzte – Schulleiter hatte sich dem Elternbegehren nicht widersetzt, sondern den Eltern gemäß § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler übertragen und es den betroffenen Lehr

kräften überlassen, ihrer Unterrichtspflicht nachzukommen; davon hat lediglich ein Lehrer Gebrauch gemacht.

Wegen der Vorwürfe der Eltern gegen die Landesregierung war es für das Kultusministerium folgerichtig und zwingend, diesen nachzugehen und von der Schulleitung einen schnellen Bericht über

- die Prognose der zukünftigen Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2001/2002,

- den Nachweis über den Einsatz der im zweiten Halbjahr 2000/2001 der Schule zugewiesenen Lehrer-Ist-Stunden im Hinblick auf Pflichtunterricht, Wahl- und Wahlpflichtunterricht, Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht und Gruppeneinteilung sowie

- eine Auflistung der längerfristigen Erkrankungen im Schuljahr 2000/2001

zu verlangen. Inwiefern für die Ermittlung bzw. Übermittlung dieser Daten 200 Lehrerstunden verbraucht sein sollen, ist nicht nachvollziehbar, zumal

- die Daten des vermeintlichen Unterrichtsausfalls wiederholt Gegenstand von Gesprächen zwischen Schulelternrat und Schulleitung gewesen sind, sodass diese Daten von der Schule erhoben waren und demzufolge vorlagen und

- die Daten über die Mehr- und Minderstunden der Lehrkräfte in dieser Schule jederzeit ebenso vorliegen mussten wie die Daten zur Verwendung der Lehrer-Ist-Stunden.

Für die Beantwortung der angeführten Schreiben der Elternvertreter der Schule an das Kultusministerium bezüglich der Unterrichtsversorgung waren die von der Schule vorzulegenden Daten zwingend erforderlich. Solange diese nicht vorlagen, konnte eine Stellungnahme nicht ergehen.

Von einer Einschüchterungskampagne des Kultusministeriums kann nach dem gegebenen Geschehensablauf nicht die Rede sein. Vielmehr ist hier vonseiten der Schulaufsicht den Elternbeschwerden nachgegangen worden. Dieses war umso mehr geboten, als an dieser Schule aufgrund der zugewiesenen Lehrerkapazitäten nach Erkenntnis der Schulaufsicht kein Unterrichtsstundendefizit bestehen konnte.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung toleriert keine Aktion, die mit der geltenden Rechtsordnung nicht übereinstimmt, und zwar auch dann nicht, wenn sie als "eine fantasievolle Form“ dargestellt wird. Aktionen, die der Rechtsordnung widersprechen, können für sich auch nicht das Attribut demokratisch in Anspruch nehmen.

Nach Artikel 7 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 Niedersächsische Verfassung steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Das beinhaltet die Dienst- und die Fachaufsicht gegenüber den Schulen. Besteht aufgrund konkreter Vorfälle die Annahme, dass Lehrkräfte ihren beamtenrechtlichen sowie schulrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen sind, besteht eine Verpflichtung des Staates zum Eingreifen. Ein Verzicht auf diese Aufsichtsfunktion zugunsten einer Autonomie der einzelnen Schule ist mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren.

Die „Protestaktion“ der Elternschaft steht im Widerspruch zu dem Regelungsgehalt des § 62 Abs. 2 und zu der zwingenden Bestimmung des § 50 Abs. 2 NSchG. Wie sich aus § 50 Abs. 2 NSchG ergibt, ist es Personen, die nicht in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land Niedersachsen stehen, untersagt, regulären Unterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen. Dies gilt auch für Erziehungsberechtigte und von ihnen beauftragte Dritte. Zwar können nach § 62 Abs. 2 Satz 1 NSchG geeignete Erziehungsberechtigte mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden. Damit ist u. a. die Möglichkeit eröffnet, Eltern in das Unterrichtsgeschehen mit einzubeziehen, wenn die Lehrkraft dies für sinnvoll erachtet. Die Delegation der Aufsichtspflicht gibt den Lehrkräften damit die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von anderen Personen unterstützen zu lassen. Die Verantwortung für die Vorbereitung und die Organisation des Unterrichts verbleibt aber weiterhin bei den Lehrkräften; das setzt voraus, dass sie im Unterricht anwesend sind.

Zu 2: Die Frage geht insoweit ins Leere. Die Landesregierung wird alle Fragen im Zusammenhang mit der Unterrichtsversorgung an der WilhelmBracke–Gesamtschule, Braunschweig, klären und einer sachgerechten Lösung zuführen. Inzwischen