Insofern: Aus beidem zusammen - Vergabegesetz gemeinsam mit allen anderen Punkten - wird ein vernünftiger Ansatz zur Stärkung der Bauwirtschaft. Genau diesen Weg geht die Landesregierung. - Danke schön.
zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Auch das ist nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnittes. Der nächste Tagungsabschnitt ist vom 24. bis zum 26. Oktober 2001 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.
Die Landesregierung hat mit Erlass des Kultusministeriums vom 22. Juni 1999 vorgeschrieben, dass im 9. bzw. 10. Schuljahrgang in allen Schulformen der Sekundarstufe I fachbezogene Überprüfungen der Schülerleistungsstände durchgeführt werden müssen.
Diese Überprüfungen sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es müssen nicht nur die schriftlichen Prüfungen von einer zweiten Lehrkraft korrigiert werden, sondern auch an den mündlichen Prüfungen muss mindestens eine zweite Lehrkraft teilnehmen. Dies führt zu Unterrichtsausfällen in erheblichem Umfang (vom Vorsitzenden des Philologen- verbandes geschätzt auf 35 000 Unterrichts- stunden landesweit).
1. Welchen zusätzlichen Zeitaufwand erfordert die Abnahme der schriftlichen und der mündlichen Leistungsüberprüfung pro Schulklasse, und wie viele Unterrichtsstunden sind dadurch insgesamt in Niedersachsen in den Jahren 2000 und 2001 ausgefallen?
2. In welcher Weise sind die Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen von den Schulen und von der Landesregierung ausgewertet worden?
3. In welcher Weise haben diese Auswertungen der Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen zu konkreten Konsequenzen zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulen geführt?
Für die Qualität ihrer Arbeit und für die Wirksamkeit ihrer Unterrichts- und Erziehungsprozesse ist jede Schule in hohem Maße selbst verantwortlich. Zu ihrer vordringlichen Aufgabe gehört deshalb eine systematische Schulentwicklung, die die Qualitätssicherung und –entwicklung sowie die Rechenschaftslegung einschließt. Zentrale Bedeutung für die Qualität hat der Unterricht als Kern schulischer Arbeit. Zur Überprüfung der schuleigenen Kriterien und Bewertungsmaßstäbe ist ein Vergleich mit einem schulübergreifenden Referenzrahmen erforderlich, der einen Vergleich mit anderen Schulen einschließt.
Vor diesem Hintergrund hat das Kultusministerium die fachbezogenen Leistungsüberprüfungen in den Abschlussklassen des Sekundarbereichs I der allgemein bildenden Schulen zum Schuljahr 1999/2000 eingeführt. Diese Überprüfungen erfolgen als
- schriftliche Überprüfung in Mathematik und je nach Wahl der Schülerin oder des Schülers in Deutsch oder in einer im 5. oder 7. Schuljahrgang begonnenen Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache,
Sie erfolgen auf der Grundlage zentraler und landeseinheitlicher Standards. Die Schulen werden so angehalten, die Lernergebnisse ihrer Schüler mit zentralen Anforderungen zu vergleichen. Die Leistungsüberprüfungen haben somit zwei Funktionen;
- zum einen die internen Schülerleistungen am Ende des Sek. I festzustellen und dabei die Schüler auf Prüfungssituationen vorzubereiten. Durch gegenseitige Korrekturen und Teilnahme an mündlichen Prüfungen wird ein interner Abgleich der Anforderungen erzielt.
- Zum anderen sollen die in der Schule erzielten Anforderungen und erzielten Ergebnisse mit den zentralen Standards abgeglichen werden.
Die Leistungsüberprüfungen sind somit ein wichtiges Instrument, Prozesse der Qualitätssicherung und -entwicklung in Gang zu setzen.
Bei der Klausurplanung der Schule und der Lehrkraft wird auf die Terminierung der schriftlichen Überprüfung in einer der im 2. Schulhalbjahr zu zensierenden schriftlichen Lernkontrolle in dem betreffenden Fach besonders geachtet. Zum einen, weil für diese Lernkontrolle im Vergleich zur üblichen Dauer 45 Minuten zusätzlich vorzusehen sind, zum anderen, weil Korrektur und Bewertung der Lernkontrolle von der unterrichtenden und einer weiteren Lehrkraft vorzunehmen sind. Bei der Klausurplanung kann davon ausgegangen werden, dass - je nach Schulform und Fach - den Schülerinnen und Schülern die Zeit von zwei, drei oder vier Unterrichtsstunden zur Anfertigung der schriftlichen Lernkontrolle gegeben wird.
Die mündliche Überprüfung ist eine Einzelüberprüfung, sie kann aber auch als Gruppenprüfung mit bis zu drei Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Ihr geht eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten unter Aufsicht voraus. Bei der Erstellung des Prüfungsplans kann davon ausgegangen werden, dass für jede mündliche Überprüfung etwa 45 Minuten benötigt werden (20 Minuten Vorbereitungszeit, 15 Minuten Prü- fungsgespräch, 10 Minuten Bearbeitung und Be- wertung). Zur Vermeidung eines unvertretbar hohen Unterrichtsausfalls sind mündliche Überprüfungen auch am Nachmittag durchzuführen.
Zu 1: Bezüglich der Durchführung von Prüfungen (z. B. auch bei Abiturprüfungen oder Prüfungen im berufsbildenden Schulwesen) können von der Landesregierung keine Erhebungen über die zeitliche
Dauer der Prüfungen durchgeführt werden, weil die Prüfungspläne auf die jeweilige Schul- und Prüfungssituation bezogen gestaltet werden müssen. Der Schule wird dabei ein entsprechender Handlungsspielraum eingeräumt, der notwendigerweise zu unterschiedlichen Zeitabläufen führen muss. Allgemein lässt sich aber feststellen, dass es wegen der schriftlichen Überprüfungen zu keinem erheblichen Unterrichtsausfall kommt, sondern lediglich zu der Inanspruchnahme von einer Unterrichtsstunde für die zusätzlichen 45 Minuten Arbeitszeit bei der Durchführung der schriftlichen Lernkontrollen. Der Unterrichtsausfall zur Durchführung der mündlichen Überprüfungen wird auch dadurch in vertretbaren Grenzen gehalten, dass diese Überprüfungen auch bis in den späten Nachmittag hinein außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden.
Eine Einzelabfrage bei den Schulen im Sinne der Fragestellerin hält die Landesregierung deshalb für nicht erforderlich; sie würde zudem zu einem erheblichen Arbeits- und Verwaltungsaufwand bei den Schulen führen, der nicht zu rechtfertigen wäre.
Zu 2. und 3: Nach dem Erlass zu den Leistungsüberprüfungen erfolgt eine regelmäßige Auswertung der schriftlichen Überprüfungsergebnisse durch die Schulbehörde. Hierzu legt die Schulbehörde für das betreffende Schuljahr vorab das Fach fest, in dem die Schule die Aufgabenstellungen und Ergebnisse einreicht. Die Rückmeldung an die Schule erfolgt im Regelfall mündlich im Rahmen einer Dienstbesprechung oder Fachkonferenz. Die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten an Schulbehörden haben außerdem die Möglichkeit, an den mündlichen Überprüfungen teilzunehmen. Dies wird auch wahrgenommen und dazu genutzt, im Anschluss an die Überprüfungen eine Rückmeldung zu Niveau und Ablauf derselben zu geben.
Für die Rückmeldung an die Schule gelten die fachaufsichtlichen Bestimmungen für die Schulbehörde nach § 121 NSchG.
Mit Erlass vom 1. November 2000 hat sich die Landesregierung über die Erkenntnisse und Ergebnisse der Schulbehörden bezüglich des Überprüfungsverfahrens im Schuljahr 1999/2000 berichten lassen; einen vergleichbaren Bericht mit Blick auf das Schuljahr 2000/2001 wird sie auch in diesem Jahr erbitten.
Auf der Grundlage des Berichts für das Schuljahr 1999/2000 ist die Erlassregelung bezüglich der Teilnahme an den mündlichen Überprüfungen präzisiert worden. Wie bei anderen Prüfungsverfahren auch kann davon ausgegangen werden, dass die Rückmeldungen der Schulbehörden über die Aufgabenstellungen, die Verständigung über die Bewertungsmaßstäbe sowie die Prüfungsdidaktik positiv beeinflussen und von den Lehrkräften und den Fachkonferenzen aufgegriffen werden. Da das Überprüfungsverfahren jedoch erst in zwei Schuljahren angewandt worden ist, ist es verfrüht, schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesicherte und nachprüfbare Aussagen hinsichtlich „konkreter Konsequenzen zur Qualitätsentwicklung der Schulen“ zu machen.
Die Nachrichtenagentur AP meldete am 20. Juni 2001, dass der Niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel künftig auf „Journalistenschelte verzichten“ wolle und zitiert den Regierungssprecher mit den Worten, der Ministerpräsident werde „nicht mehr bei Chefredakteuren anrufen“ und Beschwerden unterlassen.
Angesichts der in der Meldung angesprochenen „Unruhe unter den landespolitischen Korrespondenten“ frage ich die Landesregierung:
1. Was waren die Anlässe für die genannten Beschwerdetelefonate oder -briefe an die Adresse von Chefredakteuren?