Protocol of the Session on September 18, 2001

(Frau Körtner [CDU]: Aber ohne Er- folg!)

- Das kann man nicht sagen. - Auf dem Erlasswege wurde die Tariftreue zur Bedingung für öffentliche Auftragsvergaben gemacht, damit ausgeschlossen wird, dass illegale Beschäftigung oder Lohndumping durch Auftragsvergaben des Landes oder der Kommunen gefördert werden. Daneben wurden auch Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und Grundsätze zum Ausschluss unangemessen hoher oder niedriger Angebote getroffen. Frau Kollegin Körtner - wenn ich mich nicht verhört habe - oder jemand anders machte den Zwischenruf, dass das nicht eingehalten worden sei.

(Möllring [CDU]: Das ist ja auch so!)

Ich kann nur sagen, dass ich es als gut empfinde, dass sich beispielsweise einige Städte, aber auch Landkreise an diese Regelungen halten. Ich kann nur Positives aus meinem Landkreis Holzminden auch in Verbindung mit unseren Gemeinden berichten. Ich war bei Ausschreibungen vor einem Vierteljahr selber betroffen. Wir haben das niedrigste Angebot bei einigen Gewerken über das Rechnungsprüfungsamt prüfen lassen, und zwar mit Erfolg. Wenn das alle bei der öffentlichen Hand machen würden, dann würden wir gar nicht so weit gehen und dann würde das wirklich zum Erfolg führen, wie wir es mit unserem Antrag auch wollen.

Herr Kollege Wolf, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Möllring?

Nein, ich möchte das ausführen.

Er gestattet nicht.

Neben der notwendigen Verantwortung für die Rahmenbedingungen des Bauhandwerkes ist es jedoch auch erforderlich, dass die öffentliche Hand gegenüber privaten Investoren eine Vorbildfunktion erfüllt - das, was ich gerade ausgeführt habe.

(Frau Körtner [CDU]: Das stimmt!)

Das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Vergaberechtsänderungsgesetz hat nach langer Diskussion, die schließlich vor dem Vermittlungsausschuss endete, EU-Regelungen zum Vergabe- und Wettbewerbsrecht in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz lässt sowohl bundes- als auch landesgesetzliche Regelungen zur weiteren Ausgestaltung des Vergaberechts zu.

Meine Damen und Herren, von niedersächsischen Kommunen werden jährlich rund 3 Milliarden DM für öffentliche Baumaßnahmen ausgegeben. Ich meine, das ist ein großes Paket. Diese Ausgaben haben eine enorme beschäftigungspolitische Bedeutung. Skandalös ist jedoch, dass Tarifverträge missachtet werden, dass wir zunehmend Lohn- und Sozialdumping feststellen müssen und Arbeitnehmer illegal beschäftigt werden.

(Frau Körtner [CDU]: Dagegen kommt eben keiner an!)

Insbesondere mittelständische Unternehmen und das Handwerk müssen durch die Einhaltung von Tarifverträgen und arbeits- sowie sozialpolitischen Vorschriften vor illegaler Beschäftigung geschützt werden.

(Möllring [CDU]: Eben hat Herr Möhrmann gesagt, wir sollen erst einmal für Deckung sorgen, wenn wir das durchsetzen wollen!)

In diesem Bereich sind in Niedersachsen 70 % der Arbeitsplätze und 80 % der Ausbildungsplätze angesiedelt. Auch das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen.

(Zustimmung bei der CDU)

Lohn- und Sozialdumping führen zu Wettbewerbsverzerrungen, die Arbeitsplätze vernichten. Die Kommunalpolitik ist insgesamt in der Pflicht, die

schon heute geltenden Gesetze und Erlasse zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen umzusetzen und die Unternehmen zur Einhaltung von Tarifverträgen und Sozialstandards anzuhalten.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme nun zu der Beschlussempfehlung zu unserem Entschließungsantrag. Darin heißt es:

„Beschäftigungspolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen des Landes können solange nicht den erwünschten Erfolg für die Gesamtkonjunktur Niedersachsens entfalten, wie die Bauwirtschaft mit ihrem erheblichen Anteil an der Wertschöpfung und Beschäftigung in Niedersachsen in einer rezessiven Phase verbleibt.

Ohne staatliche Steuerung der Vergabepraxis ist eine Verbesserung der Wettbewerbssituation auf dem Bausektor nicht zu erwarten. Dabei ist im Interesse bundesweit einheitlichen Vergaberechts grundsätzlich einem Bundesgesetz der Vorzug zu geben. Da aber die aktuelle Situation einen weiteren Aufschub nicht duldet, soll die zeitnahe Umsetzung auch durch ein Landesgesetz erfolgen.“

Meine Damen und Herren, worum geht es? - Das Problem ist, dass sich die niedersächsischen Bauunternehmen mit 16 unterschiedlichen Landesgesetzen auseinander setzen müssen. Darum fordern wir, dass der Bund - ich sage das so deutlich - in die Strümpfe kommt und ein bundeseinheitliches Gesetz und damit eine vernünftige und zukunftsfähige Regelung schafft.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Frau Körtner [CDU])

Ministerpräsident Gabriel hat angekündigt, dass die Landesregierung im Herbst einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen wird. Dieser wird das beinhalten, was ich gerade ausgeführt habe. Ich glaube, das ist der richtige Weg; damit gehen wir einen richtigen Schritt. Allerdings wissen wir alle, wie lange es dauert, bis ein solcher Gesetzentwurf endlich Gesetz geworden ist.

Die Kommunen, aber auch ihre Tochterunternehmen müssen dringend angehalten werden, nicht die

mittlerweile üblichen Nachverhandlungen zu führen

(Eppers [CDU]: Aber auch das Land selbst!)

- auch das Land, ich habe alle Instanzen angesprochen - bzw. sich nicht so zu verhalten, wie es die Privatwirtschaft tut. Der Privatwirtschaft können wir nicht reinreden, das wissen wir. Aber wir sind angehalten, mit Steuergeldern so umzugehen, dass es keine Verwerfungen gibt und die arbeitslosen Bauarbeiter - ich sage das aus vollem Herzen, weil ich aus diesem Gewerbe komme - dann nicht auf der Straße stehen und aus den Sozialkassen des Bundes, der Länder und der Kommunen bedient werden müssen. - Recht schönen Dank.

Danke schön, Herr Wolf. - Herr Kollege Eppers, jetzt haben Sie das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wolf, ich glaube, wir alle hier in diesem Hause sind uns darin einig, dass sich die Bauwirtschaft insbesondere in Niedersachsen in einer sehr schwierigen Situation befindet, dass dort Feuer unterm Dach ist. In den letzten Monaten sind zigtausende Arbeitsplätze in der niedersächsischen, aber auch deutschlandweit in der Bauwirtschaft verloren gegangen. Insofern halten wir es für wichtig - das ist ein großes Anliegen unserer Politik -, dass nun endlich bundeseinheitliche Vergaberichtlinien per Gesetz festgelegt werden.

An dieser Stelle will ich ausdrücklich kritisieren, dass es die Bundesregierung mit der SPD-Mehrheit im Bundestag bislang nicht geschafft hat, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, und das, obwohl wir seit Monaten darüber diskutieren.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist auch der Grund, warum wir den Ursprungsantrag der SPD trotz anfänglicher Bauchschmerzen nun in einer geänderten Fassung mittragen.

Herr Kollege Eppers, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Plaue?

Aber gerne.

Bitte schön!

Herr Kollege Eppers, Sie wissen, dass im Bundesrat die CDU- und die CSU-regierten Länder die Mehrheit haben.

(Eppers [CDU]: Das stimmt ja gar nicht!)

- Doch. - Was sagen Sie denn dazu, dass der sächsische Wirtschaftsminister, ein Parteifreund von Ihnen, erklärt hat, dass er im Bundesrat mit aller Kraft gegen eine solche Regelung zu Felde ziehen würde?

Lieber Herr Kollege Plaue, zunächst einmal sollte jeder von der eigenen Haustür kehren.

(Beifall bei der CDU)

Nun zu Ihrer Haustür. Ich schätze den Kollegen Wolf persönlich sehr. Er kommt vom Fach, und das, was er hier gesagt hat, meint er auch so. Deshalb habe ich mich schon gewundert, als mir Kollegen aus dem Finanzausschuss berichtet haben, dass sich Ihre Fraktion dort geweigert hat, den Landesrechnungshof zu beauftragen, eine Bauauftragsvergabe im Zusammenhang mit der Fachhochschule Osnabrück auf Tariftreue überprüfen zu lassen. Das haben Sie dort mit Ihrer Mehrheit abgebügelt.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Wegner [SPD])

Und jetzt stellen Sie sich hierher und fordern Tariftreue und Ordnung am Bau. Aber wenn Sie diese Ordnung wirklich für notwendig halten - wir tun das -, dann dürfen Sie nicht immer nur davon reden, sondern dann müssen Sie sie dort, wo Sie die Verantwortung tragen, mit Ihrer Mehrheit durchsetzen.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme zu Ihrem Antrag zurück. Er ist mit der Beschlussempfehlung deutlich abgeändert worden.

Damit ist er für uns zustimmungsfähig geworden. Wir werden zustimmen - weil Berlin versagt hat -, um Druck auf den Bundesgesetzgeber auszuüben, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen. Ich weiß nicht, lieber Kollege Wolf, ob wir der Bauwirtschaft tatsächlich einen Gefallen täten, wenn jetzt jedes Land mit eigenen Richtlinien käme. Aber wir machen das erst einmal mit und verbinden damit die Hoffnung, dass der Bund nun endlich seine Aufgabe erfüllt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zu dem ersten Spiegelstrich der Beschlussempfehlung. Was dort formuliert ist, tragen wir mit, weil es keinen Schaden anrichtet. Darin heißt es:

„Beschäftigungspolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen des Landes können solange nicht den erwünschten Erfolg für die Gesamtkonjunktur Niedersachsens entfalten, wie die Bauwirtschaft mit ihrem erheblichen Anteil an der Wertschöpfung und Beschäftigung in Niedersachsen in einer rezessiven Phase verbleibt.“

Meine Damen und Herren, was ist denn das für eine Formulierung? Wieso hinterfragen Sie eigentlich nicht, warum die Bauwirtschaft in der Rezession ist? Das hat doch Gründe. Ein Grund ist sicherlich, dass - Herr Plaue hat gestern darauf hingewiesen - beim Mietwohnungsbau eine gewisse Marktsättigung eingetreten ist. Aber es gibt auch andere Gründe: Das Land Niedersachsen investiert weniger in Bauerhalt, Tiefbau und Hochbau. Außerdem setzt die Landesregierung seit Jahren konsequent eine Politik fort, die die Kommunen finanziell ausbluten lässt. Damit fallen diese als Auftraggeber für das mittelständische Bauhandwerk aus.