Zum Schluss möchte ich einen Dank aussprechen, möchte dies allerdings nicht so ausführlich tun, wie das Herr Inselmann bei seiner Huldigung gemacht hat. Zunächst einmal ganz herzlichen danken möchte ich meinen beiden Kolleginnen, die den ständigen Kontakt zu den Inseln und zu den Küstengemeinden gehalten haben. Das war wirklich toll.
Es ist vorhin schon angedeutet worden: Wir werden diesem Kompromiss zustimmen und wünschen dem Nationalpark eine gute Zukunft und den Insulanern, dass sie weiterhin damit leben können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Inselmann hat seinen Redebeitrag begonnen mit der „unendlichen Geschichte, die nun ein Ende findet“. Meinem Beitrag möchte ich vorwegschicken, dass man sich immer zweimal im Leben trifft; denn ich spreche jetzt zu der FFHSituation.
Wir haben schon gehört, dass sich im Laufe der sechs Monate langen Beratungen ein großer Konsens entwickelt hat. Das ist gut so. Dabei gibt es eine entscheidende Klippe, von der das Ergebnis des Konsenses letztlich abhängig ist. Dabei handelt es sich um die Rückführung der FFH-Flächen auf die Flächen des Nationalparks.
Wenn ich zurückverfolge, wie die Landesregierung bisher, d. h. in der ersten Tranche 1997 und in der zweiten Tranche im letzten Jahr, mit FFH umgegangen ist, dann kann ich darauf verweisen, dass wir immer gesagt haben: Geht nicht zu stringent vor, lasst den Gemeinden, die von FFH betroffen sind, Entwicklungsmöglichkeiten! - Dies kommt jetzt zum Tragen. Wir haben gemeinsam entschieden, dass die FFH-Flächen im Wattenmeerbereich zurückgeschnitten werden müssen, weil die Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere der Inseln anderenfalls nicht mehr gewährleistet sind. Was wir im Zusammenhang mit FFH seit vier Jahren immer deutlich gesagt haben, ist also jetzt eingetreten.
Wir haben damals gefordert, dass mit den Betroffenen eine tief gehende Diskussion geführt wird. Stattdessen sind vom grünen Tisch aus - wie „grün“ auch immer zu bewerten ist - Entscheidungen getroffen worden, die in dem Fall, über den wir heute reden, nunmehr geändert werden müssen.
Durch die langwierigen Beratungen zum Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ haben wir nunmehr realitätsbezogene neue Grenzen für den Nationalpark gefunden, die jetzt noch mit den FFH-Flächen kompatibel gemacht werden müssen. Damit sind die FFH-Flächen automatisch neu bewertet und klassifiziert worden. Das ist materiell
geschehen. Jetzt müssen diese Dinge, die wir so beraten haben, noch formell umgesetzt, realisiert werden.
Insgesamt sind wir mit den Ergebnissen zufrieden, weil wir damit dem Naturschutz gedient und gleichzeitig das Recht der Inseln hochgehalten haben, deren Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Rahmen dieses breiten Konsenses - Frau Steiner hat das sicherlich etwas falsch dargestellt
haben wir 15 % bis 20 % mehr Flächen in den Nationalpark hineingenommen und wollen damit auch 15 % bis 20 % mehr Flächen unter FFH stellen. Dafür haben wir in ortsnahen Bereichen, dort, wo die Gemeinden ihre Entwicklungsmöglichkeiten weiterhin haben müssen, 0,3 % zurückgenommen. Noch einmal : 15 % bis 20 % dazu, 0,3 % zurück. Das ist ein Ergebnis, das in besonderer Weise dem Naturschutz und in ganz besonderer Weise auch den Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden dient. Ich meine, damit haben wir einen Kompromiss gefunden, der eigentlich, Frau Steiner, die Zustimmung aller finden müsste.
Wir haben damit auch deutlich gemacht, dass wir Naturschutz nicht mit der großen Keule betreiben wollen.
Naturschutz kann nur zusammen mit den Betroffenen vor Ort flexibel betrieben werden. Mit dieser Flexibilität, die wir in unserer großen Mehrheit gezeigt haben, haben wir einen großen Gewinn für den Naturschutz erzielt.
Diese neue FFH-Zielrichtung muss jetzt im Wattenmeer umgesetzt werden. Das heißt - deshalb auch unser Antrag in der Form, in der er hier vorliegt -: Es darf nicht nur nach Brüssel gemeldet werden, sondern wir müssen von der Landesregierung, die hierfür zuständig ist, auch verlangen, dass
Wir werden die Grenzen für den Nationalpark mit unserer heutigen Entscheidung gemeinsam festlegen. Die materielle naturschutzfachliche Begründung dafür hat die Landesregierung erarbeitet. Jetzt liegt es nicht mehr an uns, sondern einzig und allein an der Landesregierung, sozusagen ausgestattet mit dieser breiten Mehrheit des Hohen Hauses die Ziele, die hier festgelegt worden sind, nach Brüssel zu tragen und sie dort durchzusetzen.
Wenn Brüssel das streitig stellen sollte, dann erwarten wir von der Landesregierung, dass sie das Einvernehmen im Sinne der FFH-Richtlinie nicht erteilt,
dass sie dem Einvernehmen also widerspricht. Das ist unsere Forderung im Zusammenhang mit dem Stichwort „durchsetzen“.
Ich verrate Ihnen etwas: Der Minister hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Daraus ergeben sich ja neue Möglichkeiten. Deshalb können Sie also durchaus die Sandbank anlaufen.
Ich bin auch am Ende meiner Ausführungen. Vielleicht darf ich im Rahmen der von Ihnen erwähnten neuen Möglichkeiten eine Minute schon nutzen.
Lassen Sie mich noch einmal Folgendes deutlich sagen: Nur wenn es uns jetzt und auch in Zukunft gelingt, Natur, Kultur und Urbanisation flexibel
zusammenzuführen, können wir im Rahmen dessen, was in unserer Verantwortung steht, für den Naturschutz und für die Menschen vor Ort auch das tun, was erforderlich ist. Wir brauchen einen Vertrauensnationalpark. Wenn wir das nicht erreichen, dann erreichen wir für niemanden etwas
Herr Kollege, wir brauchen auch das Vertrauen in die Geschäftsordnung. Ihre Redezeit haben Sie bereits erheblich überschritten.
Ohne Semikolon. - Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt. Ich appelliere an Sie, diesem Antrag zuzustimmen, und beantrage sofortige Abstimmung. - Schönen Dank.