Herr Kollege Schurreit, ich hatte gerade gesagt, dass es auf der Seite ein bisschen laut ist. - Bitte!
- - - welche Schwierigkeiten zurzeit bei den Betreuungsvereinen bestehen. Auch ich möchte zu diesem Thema reden. Denn es haben sich einige Betreuungsvereine aus dem Bereich Hannover mit Petitionen an den Landtag gewandt, aber auch aus dem Landkreis Cloppenburg.
Herr Kollege Groth, Sie haben eben gesagt, eine höhere Finanzierung wäre nicht möglich. Aber es wäre schon wünschenswert gewesen, wenn Sie die Kürzungen, die vorgenommen wurden, zurückgenommen hätten.
Wegen der Kürzungen im vergangenen Jahr wird in einzelnen Bereichen nur noch ein Betreuungsverein gefördert, es sei denn, dass die Einwohnerzahl mehr als 300 000 beträgt, sodass dann zwei Vereine gefördert werden. Wir haben es in der Hand, darüber mit zu entscheiden, ob die ehrenamtliche Betreuertätigkeit in Zukunft verstärkt möglich sein wird oder nicht. Ich meine, das ist die wichtigste Aufgabe, die wir haben.
Es ist auch in der Studie aus dem Landgerichtsbezirk Osnabrück sehr deutlich geworden, dass Einsparmöglichkeiten bestehen. Gerade die Landesregierung und die SPD-Fraktion sollten bei dieser Kostenexplosion, die im gesamten Haushalt nun wirklich einzigartig ist, aus eigenem Interesse dafür Sorge tragen, dass die Einsparmöglichkeiten, die in dieser Studie aufgezeigt worden sind, auch ausgenutzt werden, dass also den Betreuungsvereinen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Querschnittsaufgabe auch weiterhin wahrzunehmen, und zwar insbesondere ehrenamtliche Betreuer anzuwerben und zu schulen. Die Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Menschen in diesem Bereich ist doch äußerst wichtig. Wir gehen fest davon aus, dass die Möglichkeit, dieses Instrument so zu nutzen, auch besteht. Man kann also nicht davon ausgehen, dass das Instrument, das auch von der Kollegin Pothmer dargestellt worden ist, in Zukunft keine Veränderung bringt. Wir sind der Auffassung, dass gerade hier gezielt gearbeitet werden muss. Wenn den Betreuungsvereinen die finanziellen Möglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen, dann wird es auch auf diesem Gebiet weitere Kostenexplosionen geben. Ich meine, das Land müsste dafür sorgen, dass die Instrumente,
Meine Damen und Herren, wir hoffen, dass Sie für die Aufgaben, die auch im Land Niedersachsen eine gesellschaftspolitische Bedeutung haben, ein Herz zeigen und auch künftig die Betreuungsvereine fördern, also den Petenten „Berücksichtigung“ zukommen lassen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben der amtsangemessenen Alimentation für Beamte. Mit der Verweigerung der amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr Kindern setzt die niedersächsische SPD-Landesregierung ungeniert ihr System der doppelten Bestrafung für die Beamten des Landes Niedersachsen fort. Sie kürzen auf der einen Seite durch die Kostendämpfungspauschale und Streichung der freien Heilfürsorge und verzögern die Anpassung der Beamtenbezüge an die Gehaltserhöhung für Angestellte im öffentlichen Dienst, und auf der anderen Seite werden die Beamtenfamilien im Stich gelassen. Ich möchte dazu aus dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion für diese Plenarsitzung, der von einer gerechten Familienpolitik für das Land Niedersachsen spricht, zitieren. Dort heißt es:
„Die Bundesverfassungsgerichtsurteile zu familienpolitischen Komponenten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht... zeigen, dass auf dem Weg einer familienfreundlichen Gesellschaft noch erhebliche Anstrengungen zu unternehmen sind.“
Meine Damen und Herren, die Beamtenfamilien mit drei oder mehr Kindern in Niedersachsen haben überhaupt nichts getan, was den Dienstherrn, das Land Niedersachsen nämlich, veranlassen müsste, seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten nicht wahrzunehmen.
Sie umgehen Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz und die dort festgelegte Verpflichtung, die Beamten und damit auch ihre Familien insgesamt amtsangemessen zu alimentieren. Sie ziehen sich mit Ihrer Rechtsposition auf Artikel 9 § 1 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz zurück.
Meine Damen und Herren, die SPD-Bundesregierung hat in einer sehr geschickten und perfiden Art und Weise den Personenkreis derjenigen, die noch anspruchsberechtigt sind, auf Kläger und Widerspruchsführer beschränkt. Die Beamten mussten im Land Niedersachsen in den letzten Jahren darauf vertrauen, dass sie, weil sie vor über zehn Jahren einmal einen Widerspruch eingereicht haben - der allerdings meistens umgedeutet wurde -, im Jahre 2000 oder 2001 noch einen Rechtsanspruch auf die ihnen zustehende Alimentation haben. So geht es nicht! Deshalb ist es ein Unding, dass in Niedersachsen das Landesamt für Bezüge und Versorgung und andere Besoldungsstellen es durchweg ablehnen, kinderreichen Beamtenfamilien die ihnen zustehenden Ansprüche auszuzahlen.
Meine Damen und Herren, wenn von den Behörden und den Vorgesetzten in den letzten Jahren nicht darauf hingewiesen wurde, dass entsprechende Anträge hätten gestellt bzw. Klagen hätten erhoben werden müssen, dann ist es nicht verwunderlich, dass sich gegen das Land Niedersachsen in diesem Zusammenhang inzwischen eine Forderungssumme von 100 Millionen DM aufgebaut hat. Die Widersprüche wurden in Anträge umgedeutet, die damals dann aber als nicht entscheidungsreif tituliert wurden. Deshalb wird sich auch die Frage der Schadenersatzpflichtigkeit stellen. In Einzelfällen wird sie zugestanden, in der Mehrzahl der Fälle wird sie aber nicht zugestanden.
Insofern ist und bleibt es ein unauflöslicher Widerspruch, einerseits die Familienförderung im Land Niedersachsen zu propagieren oder neu zu entdecken, wie Sie dies mit dem Antrag zu dieser Plenarsitzung glauben machen wollten, und andererseits Beamtenfamilien in Niedersachsen schamlos auszugrenzen.
(Oh! bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Biel [SPD]: So kann nur einer reden, der noch nie einen Betrieb von innen gesehen hat!)
Eingaben, die diesen Problemkreis betreffen, zur Berücksichtigung an die Landesregierung überweisen, damit diese im Bundesrat endlich aktiv werden kann. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, es gehört schon ein erhebliches Maß an Mut dazu, dies hier vorzutragen.
Wir haben das im Ausschuss ja ausgiebig erörtert. Sie wissen, die Regierung Kohl hätte das alles bereinigen können; denn seit 1990 gibt es ein Verfassungsgerichtsurteil, auf das sich diese Anträge bezogen haben.
Seit 1990! Die Petenten haben ihre Anträge ruhen lassen bzw. sogar beantragt, sie ruhen zu lassen in der Erwartung, dass es bald eine gesetzliche Regelung geben werde. Sie hatten aber nicht mit dem Beharrungsvermögen der Regierung Kohl gerechnet. Das ist es doch; das war ihr Pech.
Am 24. Januar 1998 gab es dann ein zweites Urteil des Verfassungsgerichtes, in dem festgestellt wurde, dass es Besoldungsempfängern nicht zuzumuten sei, für den Unterhalt von dritten und vierten und weiteren Kindern auf die familienneutralen Bezüge zurückzugreifen. Das heißt in diesem Fall ja, dass Beamten nicht etwas vorenthalten wird, was andere bekommen, sondern es geht um einen zusätzlichen Anteil der Besoldung für dritte und weitere Kinder, höher als für erste und zweite Kinder. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, für die Zukunft - für die Zukunft! - eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.
Diesem Gebot ist die SPD-geführte Regierung dann 1999 nachgekommen und hat dies in Artikel 9 § 2 des Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes geregelt. Beginnend mit dem Jahr 1999 ist der Familienzuschlag für alle Beamten mit drei und mehr Kindern neu geregelt worden. Damit ist ein Versäumnis der Regierung
sondern es gibt noch eine ganze Reihe anderer Regelungen, die nicht verfassungskonform waren. Die haben wir alle geerbt.
(Frau Pawelski [CDU]: Gut, dass ihr jetzt alles richtig macht! Die Inflati- onsrate steigt, mehr Arbeitslose in Deutschland!)
Die Petenten begehren nun die nachträgliche Berücksichtigung der Zuschläge mit der Begründung, sie hätten bereits zu Beginn der 90er-Jahre Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Tatsache ist aber - das ist eine unumstößliche Tatsache -, dass es sich dabei nicht um Widersprüche handelte - sie hatten nicht die Qualität eines Widerspruchs -, sondern es waren Anträge. Ansprüche für eine rückwirkende Berücksichtigung ergeben sich daraus nicht.
Diese anscheinend sehr formale Betrachtung ist auch aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig. Die Behandlung der Vielzahl von Anträgen auf höhere Kinderzulagen kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Beamter zu Unrecht seinem Antrag das Wort „Widerspruch“ vorangestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die nachträgliche Verbesserung auf die Kläger der Ausgangsverfahren und auf diejenigen beschränkt, die ihre Ansprüche durch Einlegen eines echten Widerspruchs oder Erheben einer Klage geltend gemacht haben. Eine generelle rückwirkende Anwendung seiner Entscheidung auf alle Beamten hat das Gericht nicht angeordnet.
Damit ergibt sich noch die von Ihnen angesprochene Frage nach Schadenersatz mit der Begründung, die Besoldungsstellen hätten die lange zurückliegenden Anträge nicht bearbeitet mit der Folge, dass die Antragsteller keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet haben. Ein solcher Vorwurf ist ebenfalls nicht berechtigt; viele Beamtinnen und Beamten haben selbst darum gebeten, die Sache ruhen zu lassen, eben in Erwartung einer schnellen gesetzlichen Regelung.
- Richtig! - Sie haben dabei eine Empfehlung des Deutschen Beamtenbundes befolgt, dessen Formulare sie auch verwendet haben. Da waren sie offenbar von ihrem Verband leider schlecht beraten.
Den Schadenersatz betreffend gibt es auch deshalb keinen Grund, den Petitionen nachzugeben, weil Klagen anhängig sind. Das heißt, die Petenten haben die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche, die sie aus diesem Schadenersatz haben könnten, auf dem Rechtswege durchzusetzen. Deshalb bleibt uns nur, zu empfehlen, nach Sach- und Rechtslage zu entscheiden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über diese Eingaben. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, aufmerksam zu sein.
Ich rufe die Eingaben einzeln bzw. bei gleichem Sacheinhalt im Block auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Für die nachfolgend aufgeführten Eingaben liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der CDU - Drucksache 2474 – und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 2480 - vor, nämlich die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Wer den Eingaben 2097 (01 bis 05), die die Förderung von Betreuungsvereinen nach dem Betreuungsgesetz ab 2001 betreffen, der Landesregierung zur Berücksichtigung überweisen möchte, also diesem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stattgeben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer möchte das ablehnen? - Das ist abgelehnt.