3. Welche einzelnen Straßenbauprojekte in den anderen Landstrichen Niedersachsens sollen zugunsten von Weser-Ems bis wann verschoben werden?
Entsprechend der grundgesetzlich geregelten Aufgabenverteilung auf die Gebietskörperschaften nimmt das Land mit sehr differenzierten Instrumentarien Einfluss auf bauliche Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Lande:
Bauvorhaben des Straßenum- und –ausbaus sowie des Radwegebaus an Bundesstraßen werden – wie schon in der Vergangenheit – auch in Zukunft nicht an fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten scheitern.
Finanzierungsengpässe gibt es derzeit auch nicht bei den großen Bauvorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen.
- Für die B 72, OU Norden läuft das Planfestellungsverfahren; den Beschluss erwarte ich Ende 2001/Anfang 2002. Erst dann stellt sich die Frage nach der Finanzierung.
- Die B 210, Ortsumgehung Schortens befindet sich in der Endphase der Planfeststellung, der Planfeststellungsbeschluss soll Ende 2001 erfolgen.
- Der Ausbau der B 322 bei Delmenhorst befindet sich derzeit in der Entwurfsbearbeitung, das Projekt soll zeitnah realisiert werden.
Eine „Verschiebung von Bauprojekten“ oder eine Verlagerung von Finanzierungsmitteln ist derzeit bis auf Weiteres nicht erforderlich.
Bei der Verteilung der Finanzmittel für den Landesstraßenbau ist das Land in seinem eigenen Wirkungsbereich tätig. Um einen Überblick über den Qualitätszustand seiner Landesstraßen zu erhalten, hat das Land in regelmäßigen Abständen von ca. sechs Jahren beginnend im Jahr 1975 das komplette Landesstraßennetz durch externe Gutachter untersuchen lassen. Das Gesamtergebnis der letzten im Jahr 2000 durchgeführten Zustandserhebung liegt noch nicht vor, sodass zurzeit auch noch keine quantifizierbaren Angaben über etwaige Umverteilungen der Landesstraßenmittel innerhalb des Landes gegeben werden können. Es ist aber bereits heute erkennbar, dass das Landesstraßennetz als Ganzes seit 1990 - entgegen einer bisweilen erhobenen Zweckbehauptung – nicht schlechter geworden ist.
Der Bau kommunaler Straßen ist Bestandteil des eigenen Wirkungskreises der kommunalen Gebietskörperschaften, auf den das Land im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einen begrenzten Einfluss nehmen kann. Bei der Verteilung dieser sog. GVFG-Mittel hat es in den 90er-Jahren einen breiten politischen Konsens gegeben, diese GVFG-Mittel konzentriert einzusetzen für EXPObedingte Vorhaben und für Vorhaben im Zusammenhang mit der wiederhergestellten deutschen Einheit. Den gleichen politischen Konsens sollte es umgekehrt in der Nach-EXPO-Zeit geben, dass nämlich jetzt bevorzugt die Fläche – also im Wesentlichen die Bezirksregierungen Lüneburg und Weser-Ems - mit GVFG-Mitteln bedacht werden.
In Bezug auf die Schiene hat sich das Land in den vergangenen Jahren trotz alleiniger Verantwortung des Bundes und der Deutschen Bahn AG tatkräftig für den Erhalt und den Ausbau der Schieneninfrastruktur in der Weser-Ems-Region eingesetzt. Im Zeitraum von 1995 bis 2002 hat Niedersachsen hier über 40 % aller Mittel, die vom Bund zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur fließen, und etwa 60 % aller Zuschüsse, die das Land für derartige Maßnahmen bereitstellt, aufgewendet.
Zu 1: Die Landesregierung hat der DB AG angeboten, den Ausbau der Schienenstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven im Vorgriff auf den neuen Bundesverkehrswegeplan teilweise vorzufinanzieren.
Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr finanziert das Land alle Verbindungen im Personennahverkehr mit, weil die Erlöse aus dem Fahrkartenverkauf die Betriebskosten nicht decken.
Zu 2 und 3: Einzelne Projekte des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen müssen nicht betrachtet werden, da die oben genannten großen Bauvorhaben erst noch baureif gemacht werden müssen.
Für Landesstraßen kann eine Aussage erst gegeben werden, wenn das Ergebnis der Zustandserfassung vollständig vorliegt und wenn im MW eine mit der Erstellung eines Erhaltungsmanagements für die Landesstraßen beauftragte Projektgruppe ihr Arbeitsergebnis vorlegt; letzteres wird im 1. Quartal 2002 der Fall sein.
Bei kommunalen Straßenbauvorhaben wird das Land mit der Genehmigung der jeweiligen Jahresprogramme für die GVFG-Mittel darauf achten, dass der bereits im Jahr 2000 begonnene Trend, zum Ausgleich der EXPO-Maßnahmen die Fläche zu bevorzugen, fortgesetzt wird. Im Jahr 2001 wurden z. B. sämtliche von den Bezirksregierungen Weser-Ems und Lüneburg als zuwendungsfähig eingestuften Maßnahmen in das Jahresbauprogramm 2001 aufgenommen.
Nach dem im April veröffentlichten Suchtund Drogenbericht der Bundesregierung für das Jahr 2000 ist die Zahl der Drogentoten auf 2 030 und somit auf den höchsten Stand seit 1992 gestiegen. In Niedersachsen starben 145 Menschen an den Folgen des Konsums illegaler Drogen. Dies stellt einen Anstieg um 25 % gegenüber 1999 dar und liegt damit weit über dem Bundesdurchschnitt. Der stärkste Anstieg ist von 39 auf 49 Tote im Regierungsbezirk Weser-Ems zu verzeichnen. Bedeutsam ist in dem Zusammenhang, dass die Zahl der Drogentoten in Hannover sowie in anderen Städten, in denen Drogenkonsumräume eingerichtet worden sind, auf niedrigem Niveau stagniert oder sinkt. Diese Tatsache zeigt, dass Drogenkonsumräume ein wichtiger Baustein lebens- und gesundheitserhaltender Maßnahmen für Drogenabhängige sind. Die Drogen
beauftragte der Bundesregierung empfiehlt die Einrichtung von Drogenkonsumräumen überall dort, wo es offene Drogenszenen gibt.
3. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um niedersachsenweit ein bedarfsorientiertes Drogenhilfeangebot sicherzustellen und die Einrichtung weiterer Gesundheitsräume in anderen Städten voranzutreiben?
Nach der auch in Niedersachsen für die Polizei durch RdErl. d. MI vom 13. August 1998 eingeführten verbindlichen bundesweiten Polizeidienstvorschrift (PDV) 386 „Informationsaustausch Rauschgiftkriminalität“ handelt es sich bei Todesfällen, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungsoder Ausweichmitteln/Ersatzstoffen stehen, insbesondere
- bei Selbsttötung aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkung von Entzugserscheinungen und
Die Zahl der insoweit polizeilich bekannt gewordenen Rauschgifttodesfälle unterliegt bundesweit bzw. in den einzelnen Bundesländern und so auch in Niedersachsen starken Schwankungen. So sind für Niedersachsen folgende Zahlen zu verzeichnen (in Klammern die Todesfälle) :
1987 (27), 1988 (60), 1989 (117), 1990 (157), 1991 (206), 1992 (201), 1993 (178), 1994 (139), 1995 (99), 1996 (124), 1997 (107), 1998 (121), 1999 (116) und im Jahre 2000 (145).
Vergleicht man mit dem Stichtag 3. Mai die Drogentoten des Jahres 2000 mit dem Jahre 2001, so zeigt sich eine Abnahme der Drogentoten von 28,1 % niedersachsenweit und für den Regierungsbezirk Weser-Ems von 29,2 %. Worauf derartige Schwankungen beruhen, ist letztlich nicht hinrei
chend erklärbar. Sie können zusammenhängen mit den schwankenden Reinheitsgraden der auf dem illegalen Markt angebotenen Drogen, veränderten Konsumpraktiken oder auch mit einer zunehmenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines statistisch erheblichen Anteils der Drogenkonsumenten, aufgrund dessen diese in Verbindung mit anderen belastenden Situationen versterben.
Auch der Drogentod als solcher lässt sich in aller Regel nicht auf einen Faktor zurückführen. Wie einschlägige Studien, insbesondere die des Bundesministeriums für Gesundheit "Drogennot- und todesfälle" (Band 28 der Schriftenreihe des BMG, Bayreuth 1993) oder des Instituts für Therapieforschung "Analyse der Drogentodesfälle in Bayern" (IFT-Bericht Band Nr. 116, München 2001) , feststellen, weist die Analyse von Drogentodesfällen nicht auf einen dominierenden Faktor. Vielmehr gibt es Risikokonstellationen, die die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Drogentodesfalles erhöhen. Dazu zählen einerseits die bereits erwähnten somatischen Erkrankungen, aber auch komorbide psychische Störungen, familiäre Vorbelastungen, Beziehungskonflikte sowie aktuelle Situationen, wie z. B. Rückfälle nach Therapien oder Entgiftungen. Weitere Risikofaktoren sind der Mischkonsum vor allem von Kombinationen verschiedener Arten depressiver Substanzen, wie Opiate, Alkohol und Benzodiazepine, und die Überdosierung nach einer Abstinenzphase, bedingt durch die Abflachung der Opiattoleranz.
Jeder Drogentodesfall ist zutiefst zu bedauern; gleichwohl muss auf die grundsätzlich relativ günstige Situation in Niedersachsen verwiesen werden, die dadurch sichtbar wird, wenn die Drogentodesfälle in Beziehung zu jeweils 100 000 Einwohner gesetzt werden. Dann nämlich verzeichnet Niedersachsen nach dem Saarland die geringste Zahl an Drogentoten der westdeutschen Bundesländer.
Zu 2 und 3: Es ist dem Land gelungen, zusammen mit den Kommunen, Sozialversicherungsträgern und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege ein flächendeckendes Präventions- und Hilfesystem im Drogenbereich aufzubauen. Hierzu gehören ein umfassendes Substitutionsangebot, flächendeckend